Donnerstag, 21. Juli 2011

REpower Systems SE: Barabfindung für Squeeze-out auf 142,77 EUR je Aktie festgelegt

Hamburg, 21. Juli 2011. Die Hauptaktionärin der REpower Systems SE (ISIN DE0006177033, WKN 617703), die AE-Rotor Holding B.V., Amsterdam (Niederlande), eine Tochtergesellschaft der Suzlon Energy Ltd., Pune (Indien), hat dem Vorstand der REpower Systems SE heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding B.V. gemäß § 327a AktG (Squeeze-out) auf 142,77 EUR je nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REpower Systems SE Beschluss gefasst werden. Die Hauptversammlung findet nicht wie zunächst angekündigt am 30. August 2011 statt, sondern ist aus terminlichen Gründen auf den 21. September 2011 verschoben.

Rückfragehinweis:
Thomas Schnorrenberg
Tel.: +49(0)40 5555090-3051
E-Mail: t.schnorrenberg@repower.de

Mittwoch, 20. Juli 2011

Deutsche Immobilien Holding AG: Squeeze-out-Verlangen der Zech Group GmbH

Delmenhorst - Die Zech Group GmbH, Bremen, hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien Holding AG schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr als 95% beteiligt ist und einen Hauptversammlungsbeschluss der Deutsche Immobilien Holding AG zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG herbeizuführen (so genannter Squeeze Out).

Die Zech Group GmbH, Bremen hat weiterhin mitgeteilt, dass, sobald die Unternehmensbewertung der Deutsche Immobilien Holding AG durchgeführt worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu gewährenden Barabfindung festgelegt und der Deutsche Immobilien Holding AG mitgeteilt werden wird.

Der Vorstand

Kontakt:
Eckhard Rodemer, Vorstand
Tel.: 04221/ 91 25 0
Fax: 04221/ 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst

Mittwoch, 13. Juli 2011

John Deere-Lanz Verwaltungs-AG: Barabfindung für Squeeze-out festgelegt

Mannheim, 11. Juli 2011 - Die Deere & Company hat dem Vorstand der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG in Konkretisierung ihres mit Schreiben vom 17. Mai 2011 gestellten Übertragungsverlangens mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG auf die Deere & Company als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 638,24 je Stückaktie der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG festgelegt hat. Die außerordentliche Hauptversammlung der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG, die über den Squeeze-out Beschluss fassen soll, ist für den 22. August 2011 geplant.

Mannheim, 11. Juli 2011

John Deere-Lanz Verwaltungs-AG
Der Vorstand

Freitag, 8. Juli 2011

INTERHYP AG: Ad-hoc Mitteilung zur Handelsregistereintragung des Squeeze-out-Beschlusses

München, 7. Juli 2011

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Interhyp AG vom 24. Mai 2011, die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Interhyp AG, gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 68,13 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin, die ING Direct N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 34137638, zu übertragen, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die ING Direct N.V. übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Interhyp AG wird in Kürze eingestellt.

Interhyp AG
Der Vorstand

Zusatzinformationen: ISIN: DE 0005121701 WKN: 512 170 Zulassung: Regulierter Markt (Prime Standard), Frankfurter Wertpapierbörse