Das erste von zwei Spruchverfahren in Bezug auf die Gardena AG wurde vor dem OLG Stuttgart endgültig beendet. Das Spruchverfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 2/07 betraf den Squeeze out der Aktionäre aus dem Jahr 2002 zu 26 Euro. Sowohl das zuständige Landgericht, also auch das OLG lehnten die Anträge auf eine höhere Abfindung ab. Aktuell läuft noch ein Spruchverfahren (Az. 34 AktE 2/03 KfH) in Bezug auf den Gewinnabführungsvertrag, ebenfalls aus 2002. Auch hier hat das Landgericht Stuttgart jedoch in erster Instanz die Anträge auf Nachzahlung abgewiesen.
Quelle: www.sdk.org
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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