Die INTERSEROH SE als abhängige Gesellschaft und die ALBA Group plc & Co. KG als herrschendes Unternehmen haben am heutigen Tag (28.03.2011) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG geschlossen. Der Aufsichtsrat der INTERSEROH SE sowie die zuständigen Gremien der ALBA Group plc & Co. KG haben dem Vertragsschluss ebenfalls heute zugestimmt.
Der Vertrag sieht als angemessenen Ausgleich zu Gunsten der außen stehenden Aktionäre der INTERSEROH SE eine wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) für jedes volle Geschäftsjahr vor in Höhe von EUR 3,94 je Interseroh-Aktie vor Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf Ebene der INTERSEROH SE. Der Vertrag enthält ferner die Verpflichtung der ALBA Group plc & Co. KG, auf Verlangen der außen stehenden Aktionäre der INTERSEROH SE deren Aktien gegen eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 46,38 je Interseroh-Aktie zu erwerben.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der Hauptversammlung der INTERSEROH SE. Die entsprechende Beschlussfassung soll im Rahmen der in Kürze einzuberufenden und am 17. Mai 2011 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2011 der INTERSEROH SE herbeigeführt werden.
Quelle: INTERSEROH SE
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