Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der LINTEC Information Technologies AG (Otto-Schmidt-Straße 22, 04425 Taucha) beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens (AG Leipzig - AZ: 406 IN 1200 08) einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung gemäß §§ 38 Abs. 3 und 4, 53 Abs. 2 Börsengesetz (Delisting innerhalb des eröffneten Insolvenzverfahrens) zu stellen. Der Antrag ist mit sofortiger Wirkung kurzfristig einzureichen, weil das Eigenkapital der LINTEC Information Technologies AG vollständig aufgezehrt ist und Zahlungen hierauf nach § 199 Satz 2 InsO im Insolvenzverfahren nicht zu erwarten sind. Die Börsennotierung wird weder im Rahmen einer Umstrukturierung noch einer Sanierung (im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens) für spätere Kapitalerhöhungen genutzt werden können, so dass klar ist, dass den zum Börsenhandel zugelassenen Aktien unabwendbar keinerlei innerer Wert mehr zukommt.
Zwar schreibt § 39 Abs. 2, Satz 2 Börsengesetz vor, den Anlegerschutz beim Delisting zu wahren, jedoch ist nach ständiger und einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter keine vorherige Einberufung einer Hauptversammlung und ähnliches vorzunehmen, ebenso greifen nicht die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung zur Unterbreitung eines Pflichtangebots.
Dr. Volkhard Frenzel
- Insolvenzverwalter -
Kontakt: LINTEC Information Technologies AG, Tel. ++49 0 34298-71-607.
E-Mail: verwaltung@lintec.de, Web: www.lintec.de.
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