Nach einem Bericht in der heutigen Ausgabe der Financial Times Deutschland haben elf Antragsteller gegen den Beschluss des OLG Frankfurt am Main Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach dem erstinstanzlichen Beschluss des LG Frankfurt am Main erhielten die ehemaligen T-Online-Aktionäre eine Nachzahlung von EUR 1,15 je Aktie. Dagegen eingelegte Beschwerden hatte das OLG zurückgewiesen.
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