Küsnacht, 28. September 2010. Der Verwaltungsrat der Goldbach Media AG ("GBM") hat als Hauptaktionär der ARBOmedia AG ("ARBO") beschlossen, das Squeeze-out Verfahren einzuleiten und wird diesbezüglich einen formellen Antrag an den Vorstand der ARBO stellen.
GBM hält derzeit 97.6% des Aktienkapitals der ARBO, welches die Einleitung eines Squeeze-out Verfahrens nach Deutschem Recht erlaubt und wird diesbezüglich eine Hauptversammlung nach § 327 a des Deutschen Aktiengesetzes verlangen. Um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen, wird GBM, basierend auf einem Expertengutachten, eine angemessene Barabfindung für sämtliche ausstehenden Aktien der ARBO anbieten. Die Angemessenheit wird durch die Bestellung eines Gutachters durch das Bezirksgericht München überprüft.
Ad hoc Meldung
(Anmerkung: Statt Bezirksgericht München muss es wohl Landgericht München I heißen.)
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