von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in dem Spruchverfahren zu dem 2004 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Unternehmen des Procter & Gamble-Konzerns die Abfindung deutlich erhöht (Beschluss vom 4. August 2010, Az. 3-5 O 73/04, Arendts u. a. gegen P&G Unternehmensbeteiligungs GmbH & Co. Operations oHG). Statt je 72,36 Euro muss P&G nach dem Beschluss nun 89,83 je Wella-Vorzugsaktie und 89,32 Euro je Stammaktie zahlen, was eine Erhöhung um fast ein Viertel bedeutet. Der Ausgleich wurde auf EUR 4,56 je Vorzugsaktie und EUR 4,54 je Stammaktie (jeweils zzgl. Körperschaftssteuerbelastung und Solidaritätszuschlag) festgesetzt (was angesichts des zwischenzeitlich durchgeführten Squeeze-outs nicht mehr von wesentlicher Bedeutung ist). Gegen die Gerichtsentscheidung kann das Procter & Gamble-Unternehmen Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt einlegen (womit zu rechnen ist).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen