von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2006 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der zum Bayer-Konzern gehördenden Bayer Schering GmbH als herrschender Gesellschaft und der Schering AG (Bayer Schering Pharma AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sacheverständigen, Herrn Witschaftsprüfer Wahlscheidt, vor.
Laut dem Gutachten ergibt sich eine angemessene Abfindung in Höhe von EUR 97,61 je Schering-Aktie. Der Bayer-Konzern hatte zunächst EUR 89,- angeboten und diesen Betrag dann auf EUR 89,36 nachgebessert.
Bei der jährlichen Bruttoausgleichszahlung (vor persönlicher Einkommenssteuer, vor Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) kommt der Gutachter auf einen Betrag von EUR 5,08 je Schering-Aktie. In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag war ein Ausgleich in Höhe von EUR 4,60 je Stückaktie festgelegt worden.
Landgericht Berlin, Az. 102 O 134/06 AktG
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Dienstag, 31. August 2010
Montag, 30. August 2010
Hengeler Mueller berät SKion bei erfolgreichem ALTANA-Squeeze-out
Die SKion GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft von Susanne Klatten, hat den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ALTANA AG vollzogen. Die SKion GmbH hält damit 100% der Anteile an der ALTANA AG. Auf Grundlage der Barabfindung im Squeeze-out wird die ALTANA AG insgesamt mit rund EUR 2 Milliarden bewertet.
Hengeler Mueller hat die SKion GmbH bei dem Squeeze-out beraten. Tätig waren die Partner Dr. Torsten Busch und Dr. Joachim Rosengarten (beide Gesellschaftsrecht/M&A) sowie der Associate Nikolaus Hofstetter (alle Frankfurt).
Hengeler Mueller hatte die SKion GmbH bereits bei den Erwerbsangeboten im Jahr 2008 und 2009 sowie bei einem Paketkauf im Jahr 2010 betreut.
Pressemitteilung von Hengeler Mueller
Hengeler Mueller hat die SKion GmbH bei dem Squeeze-out beraten. Tätig waren die Partner Dr. Torsten Busch und Dr. Joachim Rosengarten (beide Gesellschaftsrecht/M&A) sowie der Associate Nikolaus Hofstetter (alle Frankfurt).
Hengeler Mueller hatte die SKion GmbH bereits bei den Erwerbsangeboten im Jahr 2008 und 2009 sowie bei einem Paketkauf im Jahr 2010 betreut.
Pressemitteilung von Hengeler Mueller
Freitag, 27. August 2010
ALTANA AG: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister erfolgt
Der Beschluss der Hauptversammlung der ALTANA AG (WKN 760080, ISIN DE0007600801) vom 30. Juni 2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ALTANA AG auf die Hauptaktionärin SKion GmbH gem. §§ 327a ff. AktG wurde am 27. August 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von 15,01 € je Aktie auf die SKion GmbH übergegangen.
Die Börsennotierung der ALTANA Aktien wird damit voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
In Folge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister steht den ehemaligen Aktionären der Gesellschaft, die das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 6. November 2009 angenommen haben, die in der Angebotsunterlage angebotene Nachbesserung zu.
Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung sowie der Nachbesserung wird die SKion GmbH gesondert veröffentlichen.
Ad-hoc-Mitteilung der ALTANA AG
Die Börsennotierung der ALTANA Aktien wird damit voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
In Folge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister steht den ehemaligen Aktionären der Gesellschaft, die das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 6. November 2009 angenommen haben, die in der Angebotsunterlage angebotene Nachbesserung zu.
Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung sowie der Nachbesserung wird die SKion GmbH gesondert veröffentlichen.
Ad-hoc-Mitteilung der ALTANA AG
Donnerstag, 26. August 2010
Klöckner-Werke AG: Hauptversammlung stimmt Squeeze-out zu
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Aktionäre der Klöckner-Werke AG, Duisburg, haben auf der Hauptversammlung am 25. August 2010 in Frankfurt am Main der vollständigen Übernahme durch die Salzgitter Mannesmann GmbH zugestimmt. Der Beschluss sieht die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Salzgitter Mannesmann GmbH, eine Tochtergesellschaft der Salzgitter AG, vor (sog. Squeeze-out). Der im MDAX notierte Stahlkonzern übernimmt damit die vollständige Kontrolle über die Klöckner-Werke AG. Für den Squeeze-out hat der Hauptaktionär eine Barabfindung in Höhe von EUR 14,33 pro Klöckner-Aktie angeboten. Diese wird allerdings in einem Spruchverfahren überprüft werden. Die Klöckner-Aktie notierte zuletzt zwischen EUR 14,80 bis EUR 15,20.
Die Aktionäre der Klöckner-Werke AG, Duisburg, haben auf der Hauptversammlung am 25. August 2010 in Frankfurt am Main der vollständigen Übernahme durch die Salzgitter Mannesmann GmbH zugestimmt. Der Beschluss sieht die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Salzgitter Mannesmann GmbH, eine Tochtergesellschaft der Salzgitter AG, vor (sog. Squeeze-out). Der im MDAX notierte Stahlkonzern übernimmt damit die vollständige Kontrolle über die Klöckner-Werke AG. Für den Squeeze-out hat der Hauptaktionär eine Barabfindung in Höhe von EUR 14,33 pro Klöckner-Aktie angeboten. Diese wird allerdings in einem Spruchverfahren überprüft werden. Die Klöckner-Aktie notierte zuletzt zwischen EUR 14,80 bis EUR 15,20.
Mittwoch, 25. August 2010
Wella AG: LG Frankfurt erhöht Abfindung bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in dem Spruchverfahren zu dem 2004 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Unternehmen des Procter & Gamble-Konzerns die Abfindung deutlich erhöht (Beschluss vom 4. August 2010, Az. 3-5 O 73/04, Arendts u. a. gegen P&G Unternehmensbeteiligungs GmbH & Co. Operations oHG). Statt je 72,36 Euro muss P&G nach dem Beschluss nun 89,83 je Wella-Vorzugsaktie und 89,32 Euro je Stammaktie zahlen, was eine Erhöhung um fast ein Viertel bedeutet. Der Ausgleich wurde auf EUR 4,56 je Vorzugsaktie und EUR 4,54 je Stammaktie (jeweils zzgl. Körperschaftssteuerbelastung und Solidaritätszuschlag) festgesetzt (was angesichts des zwischenzeitlich durchgeführten Squeeze-outs nicht mehr von wesentlicher Bedeutung ist). Gegen die Gerichtsentscheidung kann das Procter & Gamble-Unternehmen Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt einlegen (womit zu rechnen ist).
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in dem Spruchverfahren zu dem 2004 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Unternehmen des Procter & Gamble-Konzerns die Abfindung deutlich erhöht (Beschluss vom 4. August 2010, Az. 3-5 O 73/04, Arendts u. a. gegen P&G Unternehmensbeteiligungs GmbH & Co. Operations oHG). Statt je 72,36 Euro muss P&G nach dem Beschluss nun 89,83 je Wella-Vorzugsaktie und 89,32 Euro je Stammaktie zahlen, was eine Erhöhung um fast ein Viertel bedeutet. Der Ausgleich wurde auf EUR 4,56 je Vorzugsaktie und EUR 4,54 je Stammaktie (jeweils zzgl. Körperschaftssteuerbelastung und Solidaritätszuschlag) festgesetzt (was angesichts des zwischenzeitlich durchgeführten Squeeze-outs nicht mehr von wesentlicher Bedeutung ist). Gegen die Gerichtsentscheidung kann das Procter & Gamble-Unternehmen Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt einlegen (womit zu rechnen ist).
Computerlinks AG: Hengeler Mueller berät bei erfolgreichem Squeeze-out
Am 20. August 2010 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Computerlinks AG auf die Hauptaktionärin CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH vollzogen. Mit Tochtergesellschaften in 12 europäischen Ländern ist die Computerlinks AG der in Europa führende Value Added Distributor für marktführende internationale Hersteller in der Informationstechnologie.
Hengeler Mueller war bei der Vorbereitung und Durchführung des Squeeze-out der Computerlinks AG beratend tätig. Dem Team gehörten die Partner Dr. Daniela Favoccia, Dr. Klaus-Dieter Stephan (beide Gesellschaftsrecht/M&A) und Dr. Hermann-Josef Tries (Steuerrecht) sowie die Associates Dr. Andreas Stoll und Dr. Antje Hagena (alle Frankfurt) an.
Hengeler Mueller hatte bereits beim Übernahmeangebot und anschließenden Delisting sowie beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beraten.
Pressemitteilung von Hengeler Mueller
Hengeler Mueller war bei der Vorbereitung und Durchführung des Squeeze-out der Computerlinks AG beratend tätig. Dem Team gehörten die Partner Dr. Daniela Favoccia, Dr. Klaus-Dieter Stephan (beide Gesellschaftsrecht/M&A) und Dr. Hermann-Josef Tries (Steuerrecht) sowie die Associates Dr. Andreas Stoll und Dr. Antje Hagena (alle Frankfurt) an.
Hengeler Mueller hatte bereits beim Übernahmeangebot und anschließenden Delisting sowie beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beraten.
Pressemitteilung von Hengeler Mueller
COMPUTERLINKS AG: Squeeze-out-Beschluss eingetragen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2010 gefaßte Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) ist bereits jetzt im Handelsregister eingetragen worden. Die von der Hauptaktionärin angebotene Abfindung in Höhe von lediglich EUR 16,54 je COMPUTERLINKS-Aktie wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Derzeit laufen beim Landgericht München I bereits zwei Spruchverfahren, zum einen wegen des Delistings und zum anderen wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.
Der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2010 gefaßte Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) ist bereits jetzt im Handelsregister eingetragen worden. Die von der Hauptaktionärin angebotene Abfindung in Höhe von lediglich EUR 16,54 je COMPUTERLINKS-Aktie wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Derzeit laufen beim Landgericht München I bereits zwei Spruchverfahren, zum einen wegen des Delistings und zum anderen wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.
Dienstag, 24. August 2010
ALTANA AG: Squeeze-out-Beschluss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet
Die ordentliche Hauptversammlung der ALTANA AG hatte am 30. Juni 2010 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Frau Susanne Klatten (geb. Quant) gehörende Hauptaktionärin, die Beteiligungsgesellschaft SKion GmbH, gegen die Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 15,01 Euro je Aktie zu übertragen (og. Squeeze-out). Da nach Angaben der Gesellschaft zwischenzeitlich keine Anfechtungsklagen mehr gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vorliegen, hat die ALTANA AG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung beim Handelsregister in Duisburg angemeldet. Die ALTANA AG rechnet damit, dass eine Eintragung des Beschlusses in den nächsten Tagen erfolgen wird. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gehen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung auf die SKion GmbH über.
Montag, 23. August 2010
INTERNOLIX AG: Delisting-Beschluss der Hauptversammlung und Änderung des Angebots der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH zum Erwerb der Aktien von Minderheitsaktionären
Seligenstadt, 23. August 2010
1. Zustimmung zum Delistingbeschluss
Die Hauptversammlung hat wie vorgeschlagen den Vorstand ermächtigt, bei der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag gemäß § 38 Abs. 4 Satz 1 BörsG auf Widerruf der Zulassung der Aktien der INTERNOLIX AG zum Regulierten Markt zu stellen. Einzelne Aktionäre haben gegen diesen Beschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt.
2. Änderung des Delistingabfindungsangebots
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim hat den übrigen Aktionären ein öffentliches Kaufangebot für den Erwerb ihrer Aktien der INTERNOLIX AG unterbreitet.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim bietet hiermit nunmehr in Abänderung der Angebote vom 13. Juli 2010 und vom 16. Juli 2010 den Aktionären der INTERNOLIX Aktiengesellschaft an, die INTERNOLIX-Aktien zu einem gestaffelten Kaufpreis je Aktie zu erwerben. Der Angebotspreis ist abhängig von der vom jeweiligen Aktionär insgesamt während der Annahmefrist aus einem Depot angebotenen Stückzahl und lautet für die gesamte jeweils angebotene Stückzahl nunmehr wie folgt:
Bis 1.000 Aktien EUR 2,10 1.001 bis 10.000 Aktien 1,90 EUR, 10.001 bis 50.000 Aktien 1,75 EUR ab 50.001 Aktien 1,60 EUR. Die beiden Preisstufen ab 125.001 bzw. 200.001 Aktien fallen damit weg.
Bei Rückfragen:
INTERNOLIX AG, Jochen Hochrein, Mitglied des Vorstands,
Tel.: +49 6182 8955 0
E-mail: jh@internolix.de
Internet: http://www.internolix.de
1. Zustimmung zum Delistingbeschluss
Die Hauptversammlung hat wie vorgeschlagen den Vorstand ermächtigt, bei der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag gemäß § 38 Abs. 4 Satz 1 BörsG auf Widerruf der Zulassung der Aktien der INTERNOLIX AG zum Regulierten Markt zu stellen. Einzelne Aktionäre haben gegen diesen Beschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt.
2. Änderung des Delistingabfindungsangebots
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim hat den übrigen Aktionären ein öffentliches Kaufangebot für den Erwerb ihrer Aktien der INTERNOLIX AG unterbreitet.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim bietet hiermit nunmehr in Abänderung der Angebote vom 13. Juli 2010 und vom 16. Juli 2010 den Aktionären der INTERNOLIX Aktiengesellschaft an, die INTERNOLIX-Aktien zu einem gestaffelten Kaufpreis je Aktie zu erwerben. Der Angebotspreis ist abhängig von der vom jeweiligen Aktionär insgesamt während der Annahmefrist aus einem Depot angebotenen Stückzahl und lautet für die gesamte jeweils angebotene Stückzahl nunmehr wie folgt:
Bis 1.000 Aktien EUR 2,10 1.001 bis 10.000 Aktien 1,90 EUR, 10.001 bis 50.000 Aktien 1,75 EUR ab 50.001 Aktien 1,60 EUR. Die beiden Preisstufen ab 125.001 bzw. 200.001 Aktien fallen damit weg.
Bei Rückfragen:
INTERNOLIX AG, Jochen Hochrein, Mitglied des Vorstands,
Tel.: +49 6182 8955 0
E-mail: jh@internolix.de
Internet: http://www.internolix.de
Squeeze-out-Verfahren Dom-Brauerei AG: Hauptaktionärin beantragt Insolvenzverfahren
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin der Dom-Brauerei AG, die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauerein mbH, hat fast unmittelbar nach Durchführung des Squeeze-out im Juni 2010 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat daraufhin einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die Hauptaktionärin bestellt (Az. G1 IN 730/10).
Bei dem im März 2010 durchgeführten Squeeze-out hatten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 1,20 je Dom-Brauerei-Aktie erhalten, ein Betrag weit unterhalb der Börsenkurse.
Das nunmehrige Insolvenzverfahren zeigt erneut, dass die derzeitige Regelung der erforderlichen Bankgarantie für die Beantragung eines Squeeze-out unzureichend ist. Absichert wird nur der von dem Hauptaktionär angebotene Betrag, während die enteigneten Minderheitsaktionäre keine Sicherheit für Nachbesserungen erhalten (die es bei einer deutlichen Mehrheit der in der Regel sehr langwierigen Spruchverfahren gibt). Problematisch war dies bereits in dem Fall Edscha.
Die Hauptaktionärin der Dom-Brauerei AG, die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauerein mbH, hat fast unmittelbar nach Durchführung des Squeeze-out im Juni 2010 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat daraufhin einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die Hauptaktionärin bestellt (Az. G1 IN 730/10).
Bei dem im März 2010 durchgeführten Squeeze-out hatten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 1,20 je Dom-Brauerei-Aktie erhalten, ein Betrag weit unterhalb der Börsenkurse.
Das nunmehrige Insolvenzverfahren zeigt erneut, dass die derzeitige Regelung der erforderlichen Bankgarantie für die Beantragung eines Squeeze-out unzureichend ist. Absichert wird nur der von dem Hauptaktionär angebotene Betrag, während die enteigneten Minderheitsaktionäre keine Sicherheit für Nachbesserungen erhalten (die es bei einer deutlichen Mehrheit der in der Regel sehr langwierigen Spruchverfahren gibt). Problematisch war dies bereits in dem Fall Edscha.
Dienstag, 17. August 2010
Didier-Werke Aktiengesellschaft: Vollzug des Squeeze-out kurzfristig erwartet
Barabfindung im Vergleichswege auf 94,50 EUR angehoben
Das Klageverfahren gegen den auf der Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG, Wien, Österreich, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) ist heute beendet worden. Sämtliche Kläger haben ihre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss zurückgenommen. Die Verfahrens-beendigung erfolgte im Rahmen eines Prozessvergleichs, in dem gleichzeitig eine Erhöhung der im Squeeze-out-Beschluss festgelegten Barabfindung von 91,11 EUR um 3,39 EUR auf 94,50 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft vereinbart wurde.
Die Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister der Gesellschaft wird kurzfristig erwartet. Mit der Eintragung gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die RHI AG über, die dann alleiniger Aktionär der Gesellschaft ist. Einzelheiten zur Auszahlung der auf 94,50 EUR erhöhten Barabfindung an die Minderheitsaktionäre werden von der RHI AG nach Eintragung gesondert bekannt gegeben werden; die entsprechende Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erfolgen.
Sofern die Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister, wie derzeit erwartet, kurzfristig vollzogen wird, wird die Gesellschaft die für den 26. August 2010 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen. Diese erfolgt gegebenenfalls nach gesonderter Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Nach Eintragung des Squeeze-out würde zudem auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft kurzfristig eingestellt werden. Ein nach Eintragung des Squeeze-out bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Das Klageverfahren gegen den auf der Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG, Wien, Österreich, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) ist heute beendet worden. Sämtliche Kläger haben ihre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss zurückgenommen. Die Verfahrens-beendigung erfolgte im Rahmen eines Prozessvergleichs, in dem gleichzeitig eine Erhöhung der im Squeeze-out-Beschluss festgelegten Barabfindung von 91,11 EUR um 3,39 EUR auf 94,50 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft vereinbart wurde.
Die Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister der Gesellschaft wird kurzfristig erwartet. Mit der Eintragung gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die RHI AG über, die dann alleiniger Aktionär der Gesellschaft ist. Einzelheiten zur Auszahlung der auf 94,50 EUR erhöhten Barabfindung an die Minderheitsaktionäre werden von der RHI AG nach Eintragung gesondert bekannt gegeben werden; die entsprechende Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erfolgen.
Sofern die Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister, wie derzeit erwartet, kurzfristig vollzogen wird, wird die Gesellschaft die für den 26. August 2010 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen. Diese erfolgt gegebenenfalls nach gesonderter Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Nach Eintragung des Squeeze-out würde zudem auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft kurzfristig eingestellt werden. Ein nach Eintragung des Squeeze-out bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Donnerstag, 5. August 2010
Kali-Chemie Aktiengesellschaft: Erwarteter Widerruf der Börsenzulassung nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister
Der Beschluss der Hauptversammlung der Kali-Chemie Aktiengesellschaft vom 18. Juni 2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie Aktiengesellschaft auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH in Hannover als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG wurde am 05. August 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH übergegangen; die von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der Kali-Chemie Aktiengesellschaft verbriefen nunmehr lediglich den Anspruch auf die Barabfindung.
Die Börsennotierung der Aktien der Kali-Chemie Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingestellt werden.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH übergegangen; die von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der Kali-Chemie Aktiengesellschaft verbriefen nunmehr lediglich den Anspruch auf die Barabfindung.
Die Börsennotierung der Aktien der Kali-Chemie Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingestellt werden.
Mittwoch, 4. August 2010
GENEART AG: Squeeze-out geplant
Applied Biosystems Deutschland GmbH hält 95 % der GENEART-Aktien
Regensburg, 3. August 2010 - Die Hauptaktionärin der GENEART AG, Regensburg, die Applied Biosystems Deutschland GmbH, Darmstadt ("ABD"), hält nach deren Angaben unmittelbar mehr als 95% der Aktien der GENEART AG. ABD hat dies dem Vorstand der GENEART AG mit Schreiben vom 3. August 2010 mitgeteilt.
ABD hat der GENEART AG mit diesem Schreiben ferner ihr Verlangen mitgeteilt, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der GENEART AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf ABD gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (§ 327a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes, AktG, sog. Squeeze-Out).
Der Vorstand der GENEART AG beabsichtigt, diesem Verlangen zu entsprechen und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese wird voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres 2010 stattfinden.
Die GENEART AG und ABD beabsichtigen zudem nach wie vor den Abschluss eines Beherrschungsvertrags (§§ 291 ff. AktG) mit der GENEART AG als beherrschter und ABD als herrschender Gesellschaft. Der Beherrschungsvertrag soll dieser außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.
Kontakt für weitere Informationen:
Dr. Karoline Stürmer
GENEART AG Josef-Engert-Str. 11 93053 Regensburg
Tel.: +49-(0)941-942 76-417 Fax: +49-(0)941-942 76-711
ir@geneart.com www.geneart.com
Frank Ostermair
Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München
Tel.: +49-(0)89-88 96 906-10 Fax: +49-(0)89-88 96 906-66
info@better-orange.de www.better-orange.de
Regensburg, 3. August 2010 - Die Hauptaktionärin der GENEART AG, Regensburg, die Applied Biosystems Deutschland GmbH, Darmstadt ("ABD"), hält nach deren Angaben unmittelbar mehr als 95% der Aktien der GENEART AG. ABD hat dies dem Vorstand der GENEART AG mit Schreiben vom 3. August 2010 mitgeteilt.
ABD hat der GENEART AG mit diesem Schreiben ferner ihr Verlangen mitgeteilt, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der GENEART AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf ABD gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (§ 327a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes, AktG, sog. Squeeze-Out).
Der Vorstand der GENEART AG beabsichtigt, diesem Verlangen zu entsprechen und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese wird voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres 2010 stattfinden.
Die GENEART AG und ABD beabsichtigen zudem nach wie vor den Abschluss eines Beherrschungsvertrags (§§ 291 ff. AktG) mit der GENEART AG als beherrschter und ABD als herrschender Gesellschaft. Der Beherrschungsvertrag soll dieser außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.
Kontakt für weitere Informationen:
Dr. Karoline Stürmer
GENEART AG Josef-Engert-Str. 11 93053 Regensburg
Tel.: +49-(0)941-942 76-417 Fax: +49-(0)941-942 76-711
ir@geneart.com www.geneart.com
Frank Ostermair
Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München
Tel.: +49-(0)89-88 96 906-10 Fax: +49-(0)89-88 96 906-66
info@better-orange.de www.better-orange.de
syskoplan AG: Eintragung Beherrschungsvertrag mit Reply S.p.A. am 02. August 2010
Gütersloh, 03.08.2010 - Die syskoplan AG (nachfolgend auch 'syskoplan' genannt) gibt bekannt, dass der am 25. Juni 2010 geschlossene Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG zwischen der Reply S.p.A. als herrschendem Unternehmen und der syskoplan als abhängigem Unternehmen (nachfolgend auch 'Beherrschungsvertrag' genannt) mit der Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh am 02. August 2010 wirksam geworden ist.
Dem Beherrschungsvertrag hatte die ordentliche Hauptversammlung der syskoplan am 28. Mai 2010 zugestimmt. Während der Klagefrist wurden keine Klagen eingereicht, was zur Eintragung ins Handelsregister geführt hat.
Die verbleibenden Minderheitsaktionäre haben nunmehr einen Abfindungsanspruch zu dem festgelegten Preis von EUR 8,19 pro Aktie. Die Details über die Durchführung des Barabfindungsangebots werden in Kürze veröffentlicht.
Der Vorstand
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
syskoplan AG
Michael Lückenkötter Investor Relations, Mergers & Acquisitions Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh
Tel. 05241-5009-1017 Email: ir@syskoplan.de
Dem Beherrschungsvertrag hatte die ordentliche Hauptversammlung der syskoplan am 28. Mai 2010 zugestimmt. Während der Klagefrist wurden keine Klagen eingereicht, was zur Eintragung ins Handelsregister geführt hat.
Die verbleibenden Minderheitsaktionäre haben nunmehr einen Abfindungsanspruch zu dem festgelegten Preis von EUR 8,19 pro Aktie. Die Details über die Durchführung des Barabfindungsangebots werden in Kürze veröffentlicht.
Der Vorstand
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
syskoplan AG
Michael Lückenkötter Investor Relations, Mergers & Acquisitions Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh
Tel. 05241-5009-1017 Email: ir@syskoplan.de
Montag, 2. August 2010
Möbel Walther AG: Freigabebeschluss bezüglich Eintrag des Squeeze-outs
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat durch am Wochenende mitgeteilte Beschluss entschieden, dass die Klagen, die gegen in der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2007 gefassten Squeeze-Out-Beschluss (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Herrn Kurt Krieger gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,08 EUR pro Aktie) erhoben wurden, der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
Die Gesellschaft wird nun die Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister veranlassen. Mit der Eintragung gehen sämtliche Aktien der Minderheitsgesellschafter auf Herrn Kurt Krieger über.
Die Gesellschaft wird nun die Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister veranlassen. Mit der Eintragung gehen sämtliche Aktien der Minderheitsgesellschafter auf Herrn Kurt Krieger über.