Montag, 30. November 2009

TA Triumph-Adler AG: Squeeze-out-Verlangen der Kyocera Mita Corporation

Dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG wurde durch die Kyocera Mita Corporation mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Kyocera Mita Corporation an der TA Triumph-Adler AG die Schwelle von 95% überschritten hat und per 23. November 2009 95,43% (dies entspricht 52.850.017 von insgesamt 55.381.257 Stimmrechten) beträgt. Gleichzeitig hat die Kyocera Mita Corporation dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung übermittelt, in der zum einen über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. "Squeeze-out") sowie zum anderen über eine Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit neun auf künftig sechs Mitglieder Beschluss gefasst werden soll.

Der Vorstand der TA Triumph-Adler AG wird das Einberufungsverlangen pflichtgemäß prüfen und dann die erforderlichen Schritte einleiten.

Freitag, 27. November 2009

Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Urteil des Oberlandesgerichts München

Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gegen diesen Beschluss waren von verschiedenen Aktionären Anfechtungsklagen erhoben worden. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung vom 16. März 2009 auf das von der Gesellschaft eingelegte Rechtsmittel entschieden, dass die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen wird. Das Oberlandesgericht München hat nun mit Entscheidung vom 26. November 2009 die Anfechtungsklagen abgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.

Arnstorf, den 26.11.2009

Ricardo.de AG: OLG Hamburg entscheidet im Squeeze-out-Freigabeverfahren - Stattgebender Beschluss des LG Hamburg wird bestätigt

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Rahmen des Freigabeverfahrens den Weg für den Vollzug des Squeeze-out-Beschlusses der Hauptversammlung der ricardo.de AG aus dem Jahr 2008 freigemacht.

Gegen die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 14,10 EUR gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2008 hatten mehrere Aktionäre Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Diese Klagen wurden mit Urteil vom 19. Dezember 2008 abgewiesen und sind zurzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz anhängig.

Die ricardo.de AG stellte zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag, dem das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. Juni 2009 stattgab. Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angestrengt. Das Oberlandesgericht wies mit Beschluss vom 12. November 2009, welcher der Gesellschaft am 26. November 2009 zuging, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurück.

Die ricardo.de AG wird nunmehr die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beantragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft enden.

Mittwoch, 25. November 2009

ERGO Versicherungsgruppe AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. 'Squeeze-out'). Der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München gehören unmittelbar und mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.

Montag, 16. November 2009

Winkler + Dünnebier AG: Einleitung des Squeeze-out-Verfahrens

16.11.2009

Die Körber AG, Hamburg, hat dem Vorstand der Winkler + Dünnebier AG, Neuwied, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Winkler + Dünnebier AG (Minderheitsaktionäre) auf die Körber AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen (sog. Squeeze out) und alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte einzuleiten. Die Körber AG hält 96,495 % des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Rückfragehinweis: Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de

Samstag, 14. November 2009

Jerini AG gibt Ergebnisse für die ersten neun Monate 2009 bekannt

Berlin, 13. November 2009 - Die Jerini AG (FSE:JI4) gab heute ihre
Ergebnisse für die drei Quartale zum 30. September 2009 gemäß den
International Financial Reporting Standards (IFRS) bekannt.

Der Umsatz stieg in den ersten drei Quartalen 6,1 Mio. EUR im
Vergleich zu 3,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Firazyr® beliefen sich auf 2,7
Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2009 (Vorjahresperiode: 0,1
Mio. EUR). Die Erlöse aus Kooperationsvereinbarungen stiegen von 3,3
Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 3,4 Mio. EUR. Die Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente ohne gebundene Zahlungsmittel in Höhe
von 0,3 Mio. EUR beliefen sich zum Stichtag 30. September 2009 auf
3,7 Mio. EUR (30. Juni 2008: 19,1 Mio. EUR).

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand stieg in den ersten neun
Monaten dieses Jahres auf 20,8 Mio. EUR (Vorjahresperiode 13,6 Mio.
EUR). Die allgemeinen Kosten und Verwaltungsaufwendungen verringerten
sich auf 8,4 Mio. EUR im Vergleich zu 13,6 Mio. EUR in der
Vorjahresperiode. Die Kosten für Marketing und Vertrieb stiegen von
7,4 Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2008 auf 12,2 Mio. EUR in
den ersten drei Quartalen 2009. Der Verlust aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern und Finanzierungsaufwand (EBIT) stieg
in den ersten drei Quartalen 2009 auf 35,0 Mio. EUR verglichen mit
31,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode. Der Fehlbetrag aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen betrug in den ersten drei
Quartalen dieses Jahres 29,6 Mio. EUR im Vergleich zu 29,8 Mio. EUR
im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Fehlbetrag je Aktie aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen belief sich in den ersten drei
Quartalen 2009 auf 0,50 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,55 EUR).

Der Netto-Cash-Burn der ersten neun Monate 2009 belief sich auf
¤ 22,8 Millionen (30. September 2008: ¤ 41,3 Millionen). Der
Netto-Cash-Burn wird durch die Addition des Mittelabflusses aus
operativer Geschäftstätigkeit (¤ 28,0 Millionen) und der
Investitionstätigkeit (¤ 5,2 Millionen) berechnet. Die Zahlen zur
Berechnung des Netto-Cash-Burn werden in der ungeprüften
Konzern-Kapitalflussrechnung für die ersten neun Monate zum 30.
September 2009 ausgewiesen.

Ausblick
Die Shire Deutschland Investments GmbH hält gegenwärtig über 98
Prozent der ausgegebenen Jerini-Aktien. Mit Eintragung des auf der
Hauptversammlung am 16. Juni 2009 gefassten Squeeze-Out-Beschlusses
in das Handelsregister wird die Shire Deutschland Investments GmbH
100 Prozent der Jerini-Aktien besitzen. Zum Ausgleich werden die
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 7,53 EUR je
Stückaktie von der Shire Deutschland Investments GmbH erhalten. Nach
Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens plant Jerini die Prüfung der
Möglichkeiten seiner Integration in die Shire-Unternehmensgruppe.

Über die Jerini AG
Die Jerini AG ist ein Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin. Am 3.
Juli 2008 haben Jerini und die deutsche mittelbare hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Shire plc, die Shire Deutschland Investments
GmbH, im Rahmen einer Zusammenschlussvereinbarung eine strategische
Partnerschaft beschlossen. Jerini ist nun eine Tochtergesellschaft
der Shire plc und damit Teil der Shire-Unternehmensgruppe.
Gegenwärtig hält Shire über 98 Prozent der Jerini-Aktien.

Dienstag, 10. November 2009

AWD Holding AG: Squeeze Out nach Eintragung ins Handelsregister wirksam

Das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover hat heute den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Februar 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 30,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AWD Holding Aktiengesellschaft auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH übergegangen.

Die Notierung der Aktien der AWD Holding Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.

Hannover, den 9. November 2009