Donnerstag, 22. Oktober 2009

Zielgesellschaft: ALTANA AG

Bieterin: SKion GmbH Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieterin: SKion GmbH, Seedammweg 55, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 7569.

Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft, Abelstraße 43, 46483 Wesel, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496; ISIN: DE0007600801 (WKN: 760080).

Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und im regulierten Markt der Börsen Berlin und Düsseldorf.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt u.a. unter: http://www.skion.de.

SKion GmbH hat am 21. Oktober 2009 entschieden, den Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der ALTANA Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu kaufen und zu erwerben. SKion GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung einen Betrag von EUR 14,00 pro Stückaktie der ALTANA Aktiengesellschaft zu zahlen.

Die SKion GmbH strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) an, sofern ihre Beteiligung an der Gesellschaft nach Durchführung des Kaufangebots 95% des Grundkapitals erreicht. In diesem Zusammenhang soll eine Gleichstellung der das Angebot annehmenden Aktionäre mit den im Rahmen eines späteren Squeeze-out ausscheidenden Aktionären erreicht werden. Deshalb beabsichtigt die SKion GmbH im Falle eines Squeeze-out unter bestimmten, in der Angebotsunterlage zu beschreibenden Voraussetzungen (insbesondere bestimmte Fristen für Squeeze-out-Beschluss und dessen Eintragung), Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, die ihre Aktien aufgrund einer Annahme des Angebots auf die Bieterin übertragen haben, freiwillig eine Nachbesserung des angebotenen Kaufpreises (Anpassung an die Barabfindung nach § 327b AktG einschließlich eines Dividendenausgleichs) zu zahlen. Dies gilt nicht für Erwerbe durch die SKion GmbH im Rahmen von Börsenhandelsgeschäften.

Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2009 erfolgen. SKion GmbH behält sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor. 100% der Anteile der SKion GmbH werden von Frau Susanne Klatten gehalten.

Bad Homburg v. d. Höhe, 21. Oktober 2009
SKion GmbH
Die Geschäftsführung

Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft dar. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der SKion GmbH zum Erwerb von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen