Mittwoch, 14. Oktober 2009

Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre wirksam

Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober 2009 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Übertragung der Aktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wirksam geworden, der nunmehr zu 100% Eigentümer der Hypo Real Estate Holding AG ist. Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am Montag, den 5. Oktober 2009, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen.

Mit dem Übergang der Aktien entsteht der Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen den SoFFin auf Barabfindung, die der SoFFin in Höhe von 1,30 Euro pro Stückaktie festgelegt hat. Details zur Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung wird der SoFFin zeitnah bekanntgeben.

Die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG bleiben grundsätzlich bis zu einem Widerruf der Zulassung durch die Deutsche Börse handelbar; über eine Aussetzung des Handels bis zum Widerruf der Zulassung entscheidet die Deutsche Börse. Die Aktienurkunde verbrieft nunmehr den Barabfindungsanspruch von 1,30 Euro.

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