Der OnVista AG ist heute vom Landgericht Köln ein Antrag von Aktionären nach § 315 AktG auf Bestellung eines Sonderprüfers zugegangen. Der Antrag zielt auf die Überprüfung der geschäftlichen Beziehungen zwischen der OnVista AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften und der Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A., Frankreich. Die OnVista AG ist der Auffassung, dass die geschäftlichen Beziehungen zu ihrer Mehrheitsaktionärin nicht zu Nachteilen für die Gesellschaft geführt haben und dass alle aktienrechtlichen Vorgaben beachtet wurden. Somit besteht nach Auffassung der OnVista AG kein Anlass für eine Sonderprüfung. Eine Entscheidung des Gerichts erwartet die OnVista AG im Laufe des nächsten Jahres.
Mitteilung vom 29. September 2009
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Mittwoch, 30. September 2009
Dienstag, 29. September 2009
IDS Scheer AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
Saarbrücken, den 28. September 2009
Die SAG Beteiligungs GmbH hat der IDS Scheer AG am 28. September 2009 mitgeteilt, dass sie den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendem Unternehmen und der IDS Scheer AG als beherrschtem Unternehmen beabsichtigt.
Die SAG Beteiligungs GmbH hat den Vorstand der IDS Scheer AG des Weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Der Vorstand der IDS Scheer AG plant, im Zuge dieser Gespräche die Bedingungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der SAG Beteiligungs GmbH zu vereinbaren.
Insbesondere ist die Höhe des angemessenen Ausgleichs gemäß § 304 Abs. 1 AktG für die außenstehenden Aktionäre sowie der angemessenen Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG für Aktionäre, die ihre Aktien an die SAG Beteiligungs GmbH abgeben wollen, in den nächsten Wochen zu ermitteln und zu vereinbaren.
Der geplante Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterläge der Zustimmung der Hauptversammlung der IDS Scheer AG. Die SAG Beteiligungs GmbH hat vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG im Dezember 2009 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diesen Vorschlag prüfen.
IDS Scheer AG
Der Vorstand
Die SAG Beteiligungs GmbH hat der IDS Scheer AG am 28. September 2009 mitgeteilt, dass sie den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendem Unternehmen und der IDS Scheer AG als beherrschtem Unternehmen beabsichtigt.
Die SAG Beteiligungs GmbH hat den Vorstand der IDS Scheer AG des Weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Der Vorstand der IDS Scheer AG plant, im Zuge dieser Gespräche die Bedingungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der SAG Beteiligungs GmbH zu vereinbaren.
Insbesondere ist die Höhe des angemessenen Ausgleichs gemäß § 304 Abs. 1 AktG für die außenstehenden Aktionäre sowie der angemessenen Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG für Aktionäre, die ihre Aktien an die SAG Beteiligungs GmbH abgeben wollen, in den nächsten Wochen zu ermitteln und zu vereinbaren.
Der geplante Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterläge der Zustimmung der Hauptversammlung der IDS Scheer AG. Die SAG Beteiligungs GmbH hat vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG im Dezember 2009 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diesen Vorschlag prüfen.
IDS Scheer AG
Der Vorstand
Donnerstag, 24. September 2009
Interseroh SE: Beherrschungsvertrag?
Nach einem Bericht des Handelsblatts erwägt der Familienkonzern Alba einen Beherrschungsvertrag oder sogar eine Komplettübernahme der börsennotierten Interseroh SE und will so zum Marktführer in der Entsorgungsbranche, Remondis, aufschließen.
EXchange Investors N.V.: Zweifel bei der HRE Enteignung
Mitteilung vom 24. September 2009
Der Squeeze-Out bei Hypo Real Estate AG unterscheidet sich von dem gesetzlichen Squeeze-Out nach §§ 327 a f. AktG dadurch, dass im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Squeeze-Out-Beschlusses die Minderheitsaktionäre nicht auf Schadensersatzansprüche verwiesen werden können, sondern vielmehr mit ihrem angestammten Anteil weiterhin Aktionäre der Gesellschaft bleiben. Insoweit eröffnen sich interessante Perspektiven für eine künftige Privatisierung.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat eine Erweiterung der Tagesordnung verlangt, wonach ein Beschluss gefasst wird, der ebenfalls die Enteignung der Minderheitsaktionäre vorsieht, diesen aber zugleich im Rahmen einer künftigen Privatisierung die Möglichkeit eröffnet, wieder mit ihrem angestammten Anteil Aktionär der Gesellschaft zu werden, Zug um Zug gegen Rückzahlung der Abfindung nebst Zinsen. Dieses Recht soll in einem fungiblen Wertpapier verbrieft werden, dass dann auch gehandelt wird.
Letztlich bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die gebotene Barabfindung von EUR 1,30 je Aktie angemessen ist. So ist eine Referenzperiode für den durchschnittlichen Börsenkurs gewählt worden, die gerade die Zeit berücksichtigt, wo die Aktie zu einem 'penny stock' verkommen war. Wenn die Referenzperiode von Ende August, der Bekanntmachung der Abfindung, bis Mai herangezogen worden wäre, so läge die Abfindung bereits bei EUR 1,50.
Auch die Ermittlung des Ertragswertes ist äußerst fragwürdig. Nach den vorliegenden Bewertungen wäre die Gesellschaft überkapitalisiert und würde auf eine Kernkapitalquote von 20 % zusteuern, während die gesetzlichen Vorgaben nur bei 4 % liegen. Die externe Kapitalausstattung vom 5. Oktober 2009 über 3,1 Milliarden EUR wird bei der Ertragswertkalkulation im Rahmen des Squeeze-Outs vom Unternehmenswert subtrahiert. Das gab es in der aktienrechtlichen Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Wenn die Eigenkapitalzufuhr von 3 EUR pro Aktie korrekt addiert worden wäre, ergibt sich allein ein Ertragswert von EUR 4,18 pro Aktie.
Die EXchange Investors NV unterstützt die Initiative 'HRE Aktionäre wehrt Euch!' (www.hre-aktionaere-wehrt-euch.com).
Der Squeeze-Out bei Hypo Real Estate AG unterscheidet sich von dem gesetzlichen Squeeze-Out nach §§ 327 a f. AktG dadurch, dass im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Squeeze-Out-Beschlusses die Minderheitsaktionäre nicht auf Schadensersatzansprüche verwiesen werden können, sondern vielmehr mit ihrem angestammten Anteil weiterhin Aktionäre der Gesellschaft bleiben. Insoweit eröffnen sich interessante Perspektiven für eine künftige Privatisierung.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat eine Erweiterung der Tagesordnung verlangt, wonach ein Beschluss gefasst wird, der ebenfalls die Enteignung der Minderheitsaktionäre vorsieht, diesen aber zugleich im Rahmen einer künftigen Privatisierung die Möglichkeit eröffnet, wieder mit ihrem angestammten Anteil Aktionär der Gesellschaft zu werden, Zug um Zug gegen Rückzahlung der Abfindung nebst Zinsen. Dieses Recht soll in einem fungiblen Wertpapier verbrieft werden, dass dann auch gehandelt wird.
Letztlich bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die gebotene Barabfindung von EUR 1,30 je Aktie angemessen ist. So ist eine Referenzperiode für den durchschnittlichen Börsenkurs gewählt worden, die gerade die Zeit berücksichtigt, wo die Aktie zu einem 'penny stock' verkommen war. Wenn die Referenzperiode von Ende August, der Bekanntmachung der Abfindung, bis Mai herangezogen worden wäre, so läge die Abfindung bereits bei EUR 1,50.
Auch die Ermittlung des Ertragswertes ist äußerst fragwürdig. Nach den vorliegenden Bewertungen wäre die Gesellschaft überkapitalisiert und würde auf eine Kernkapitalquote von 20 % zusteuern, während die gesetzlichen Vorgaben nur bei 4 % liegen. Die externe Kapitalausstattung vom 5. Oktober 2009 über 3,1 Milliarden EUR wird bei der Ertragswertkalkulation im Rahmen des Squeeze-Outs vom Unternehmenswert subtrahiert. Das gab es in der aktienrechtlichen Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Wenn die Eigenkapitalzufuhr von 3 EUR pro Aktie korrekt addiert worden wäre, ergibt sich allein ein Ertragswert von EUR 4,18 pro Aktie.
Die EXchange Investors NV unterstützt die Initiative 'HRE Aktionäre wehrt Euch!' (www.hre-aktionaere-wehrt-euch.com).
Mittwoch, 23. September 2009
Die Software AG hat schon mehr als 75% der IDS Scheer Aktien akquiriert
• Der Übernahmeprozess läuft nach Plan.
• Eine zusätzliche Angebotsfrist von zwei Wochen wird voraussichtlich am 24. September 2009 starten.
• Als zukünftiger Integrationsschritt wird ein Beherrschungsvertrag als Basis für die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten angestrebt.
Darmstadt, Deutschland, 23.09.2009: Die Software AG kündigte heute an, dass sie über 75% der Aktien der IDS Scheer AG, über ihre 100prozentige SAG Beteiligungs GmbH, nach Ablauf der ersten Angebotsfrist hält. Die erste Angebotsperiode endete am Freitag, den 18. September 2009, und eine zweite Angebotsperiode wird voraussichtlich am 24. September 2009 starten. Als zukünftiger Integrationsschritt wird ein Beherrschungsvertrag als Basis für die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten angestrebt. Die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten werden es beiden Unternehmen erlauben, die Vorteile der Akquisition in vollem Umfang zu nutzen. Dazu gehören die Potenziale des “Cross-Selling” im Produkt- und Servicebereich, mit einem deutlich größeren Kundenstamm, die Nutzung der IDS Scheer Kompetenz im Beratungsgeschäft und die gemeinsame Umsetzung von Kundenprojekten in wichtigen Märkten.
“Wir sind sehr froh, dass wir jetzt die Vorbereitung unserer gemeinsamen geschäftlichen Ausrichtung aufnehmen können, um zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen”, sagte der Vorsitzende des Vorstands der Software AG, Karl-Heinz Streibich. “Diese Akquisition konzentriert sich auf Wachstum in allen Geschäftsfeldern und ich bin erfreut, dass wir jetzt die Vorteile der Kräftebündelung für unsere Kunden, Investoren und Mitarbeiter nutzen können.”
Die Software AG bietet weiterhin, über ihre 100prozentige Tochtergesellschaft SAG Beteiligungs GmbH, den restlichen Aktionäre der IDS Scheer EUR 15 pro Aktie. Eine zusätzliche zweiwöchige Angebotsfrist startet nach der Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses der ersten Angebotsfrist.
“Wir sind mit der sehr positiven Resonanz auf unser Angebot in absehbarer Zukunft soweit”, sagte Finanzvorstand Arnd Zinnhardt. “Der Übernahmeprozess ist auf dem richtigen Weg, und wir erwarten eine weitere positive Annahme unseres Angebotes in den kommenden zwei Wochen. Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht, und wir streben die Realisierung der Synergien an. “
Mitteilung der Software AG
• Eine zusätzliche Angebotsfrist von zwei Wochen wird voraussichtlich am 24. September 2009 starten.
• Als zukünftiger Integrationsschritt wird ein Beherrschungsvertrag als Basis für die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten angestrebt.
Darmstadt, Deutschland, 23.09.2009: Die Software AG kündigte heute an, dass sie über 75% der Aktien der IDS Scheer AG, über ihre 100prozentige SAG Beteiligungs GmbH, nach Ablauf der ersten Angebotsfrist hält. Die erste Angebotsperiode endete am Freitag, den 18. September 2009, und eine zweite Angebotsperiode wird voraussichtlich am 24. September 2009 starten. Als zukünftiger Integrationsschritt wird ein Beherrschungsvertrag als Basis für die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten angestrebt. Die gemeinsamen Geschäftstätigkeiten werden es beiden Unternehmen erlauben, die Vorteile der Akquisition in vollem Umfang zu nutzen. Dazu gehören die Potenziale des “Cross-Selling” im Produkt- und Servicebereich, mit einem deutlich größeren Kundenstamm, die Nutzung der IDS Scheer Kompetenz im Beratungsgeschäft und die gemeinsame Umsetzung von Kundenprojekten in wichtigen Märkten.
“Wir sind sehr froh, dass wir jetzt die Vorbereitung unserer gemeinsamen geschäftlichen Ausrichtung aufnehmen können, um zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen”, sagte der Vorsitzende des Vorstands der Software AG, Karl-Heinz Streibich. “Diese Akquisition konzentriert sich auf Wachstum in allen Geschäftsfeldern und ich bin erfreut, dass wir jetzt die Vorteile der Kräftebündelung für unsere Kunden, Investoren und Mitarbeiter nutzen können.”
Die Software AG bietet weiterhin, über ihre 100prozentige Tochtergesellschaft SAG Beteiligungs GmbH, den restlichen Aktionäre der IDS Scheer EUR 15 pro Aktie. Eine zusätzliche zweiwöchige Angebotsfrist startet nach der Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses der ersten Angebotsfrist.
“Wir sind mit der sehr positiven Resonanz auf unser Angebot in absehbarer Zukunft soweit”, sagte Finanzvorstand Arnd Zinnhardt. “Der Übernahmeprozess ist auf dem richtigen Weg, und wir erwarten eine weitere positive Annahme unseres Angebotes in den kommenden zwei Wochen. Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht, und wir streben die Realisierung der Synergien an. “
Mitteilung der Software AG
FJA AG: Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss durch Prozessvergleich beendet
Die beim Landgericht München I rechtshängige Anfechtungsklage zweier Minderheitsaktionäre gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der FJA AG vom 28. Juli 2009 über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der FJA AG als übernehmender Gesellschaft und der COR AG Financial Technologies als übertragender Gesellschaft ist durch Prozessvergleich beendet worden. Das Landgericht München I hat am 21. September 2009 das Zustandekommen und den Inhalt des Vergleichs durch Beschluss festgestellt.
Die Einzelheiten des Vergleichs werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die Einzelheiten des Vergleichs werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht
Dienstag, 22. September 2009
LG Hannover: Von der Antragsgegnerin im Spruchverfahren vorzulegende Unterlagen
Von der Antragsgegnerin im Spruchverfahren vorzulegende Unterlagen
§ 7 Abs. 7 SpruchG
_____________________________________
Leitsätze:
1. Die Antragsgegnerin muss in einem Spruchverfahren Planungsrechnungen hinsichtlich der zu bewertenden Gesellschaft vorlegen. Sämtliche Unterlagen, die dem Vertragsprüfer vorgelegen haben und zur Grundlage seiner Bewertung gemacht worden sind, können in einem Spruchverfahren herangezogen und verwertet werden.
2. Die Vertraulichkeitsinteressen der Antragsgegnerin und der zu bewertenden Gesellschaft werden durch eine Geheimschutzanordnung ausreichend geschützt. Auch der gemeinsame Vertreter ist als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.
LG Hannover, Entscheidung des Vorsitzenden vom 25. August 2009, Az. 23 AktE 7/08
("ContiTech")
§ 7 Abs. 7 SpruchG
_____________________________________
Leitsätze:
1. Die Antragsgegnerin muss in einem Spruchverfahren Planungsrechnungen hinsichtlich der zu bewertenden Gesellschaft vorlegen. Sämtliche Unterlagen, die dem Vertragsprüfer vorgelegen haben und zur Grundlage seiner Bewertung gemacht worden sind, können in einem Spruchverfahren herangezogen und verwertet werden.
2. Die Vertraulichkeitsinteressen der Antragsgegnerin und der zu bewertenden Gesellschaft werden durch eine Geheimschutzanordnung ausreichend geschützt. Auch der gemeinsame Vertreter ist als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.
LG Hannover, Entscheidung des Vorsitzenden vom 25. August 2009, Az. 23 AktE 7/08
("ContiTech")
Dienstag, 8. September 2009
Bosch Solar Energy AG (vormals ersol Solar Energy AG): Handelsregister trägt Squeeze-out ein
Das Handelsregister des Amtsgerichts Jena hat den Beschluss der Hauptversammlung der Bosch Solar Energy AG (vormals ersol Solar Energy AG) vom 23. Juli 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bosch Solar Energy AG (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch, Stuttgart, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 102,77 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bosch Solar Energy AG auf die Robert Bosch GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktie der Bosch Solar Energy AG wird in Kürze eingestellt.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bosch Solar Energy AG auf die Robert Bosch GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktie der Bosch Solar Energy AG wird in Kürze eingestellt.
Sonntag, 6. September 2009
REAL AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
Die Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft, die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 4. September 2009 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR 6,00 je Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Die Festlegung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der REAL Aktiengesellschaft, die die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Unterstützung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG durchgeführt hat. Der nunmehr festgelegte Barabfindungsbetrag von EUR 6,00 liegt deutlich über dem Wert je Aktie, der sich aus dem gutachterlich ermittelten Unternehmenswert ergibt.
Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. Oktober 2009 stattfinden wird. Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V. gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Kelkheim, 4. September 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Die Festlegung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der REAL Aktiengesellschaft, die die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Unterstützung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG durchgeführt hat. Der nunmehr festgelegte Barabfindungsbetrag von EUR 6,00 liegt deutlich über dem Wert je Aktie, der sich aus dem gutachterlich ermittelten Unternehmenswert ergibt.
Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. Oktober 2009 stattfinden wird. Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V. gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Kelkheim, 4. September 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand