Dienstag, 29. Juli 2008

VOGT electronic AG: Beherrschungsvertrag mit Sumida geplant

Die VOGT electronic AG wurde heute von der Sumida Corporation darüber informiert, dass beabsichtigt sei, mit den Vorbereitungen zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Sumida VOGT GmbH, einer 100 %igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendem Unternehmen und der VOGT electronic AG als abhängigem Unternehmen zu beginnen.

Der Vorstand der VOGT electronic AG begrüßt diese Absicht und wird mit den Vorbereitungen beginnen. Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe des Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und die Höhe der Abfindung für die außenstehenden Aktionäre, die ihre Aktien an der VOGT electronic AG an die Sumida VOGT GmbH gegen Abfindung veräußern wollen, werden in den nächsten Monaten ermittelt und vereinbart. Die Beteiligten werden prüfen, ob es sinnvoll ist, in den Vertrag auch eine Verpflichtung der VOGT electronic AG zur Abführung ihres Gewinns an die Sumida VOGT GmbH aufzunehmen. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT electronic AG.

1 Kommentar:

  1. Super diese Idee für einen Blog.
    Als ex HSGler ist mir natürlich Qualität ein Hauptanliegen.

    Als Alt-Aktionär der GEA AG, die von der MG Technologie ausgenommen wurde, vermisse ich jedoch die Behandlung
    dieses exemplarischen Falls.
    Kürzlich gab es dazu ein wohl bemerkenswertes Urteil
    zu dem ich leider im Internet kaum etwas gefunden habe. Ich bim auch BWLer und nicht Jurist, so dass Sie
    eventuell mit den Aktenzeichen des Falls mehr anfangen können:
    Landgericht Dortmund, Az. 20 O 112/05
    Hier wurde auf jeden Fall versucht, nach schwersten strategischen Fehlentscheidungen der MG Technologie, den
    wertvollsten Teil der Gesellschaft sich billig einzuverleiben, noch dazu durch eine Ungleichbehandlung von Stamm
    und Vorzugsaktionären. Überhaupt war die MGT ein Vorreiter einer extrem schlechten corporate governance. Und
    das alles bei einem exzellenten GEA-Bereich der mittlerweile an der Börse wieder floriert.


    Ergebnis:
    +9,67 EUR je Vorzugsaktie
    +4,85 EUR je Stammaktie
    nebst Zinsen in Höhe von jährlich 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Mai 2005.
    Quelle: http://www.boersen-zeitung.de/slinks/open_pdf.php?finanz_id=1199302

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