Dienstag, 8. Januar 2008

LG München I: Kein Spruchverfahren bei einem versteckten Beherrschungsvertrag

LG München I, Beschluss vom 19. Oktober 2007

Bei einem verdeckten Beherrschungsvertrag, der der Hauptversammlung der beherrschenden Gesellschaft nicht zur Zustimmung vorgelegt und der auch nicht in das Handelsrgeister eingetragen wurde, ist ein Spruchverfahren nicht statthaft. § 1 Nr. 1 SpruchG ist insoweit nicht analog anwendbar.

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