Samstag, 24. Februar 2007

Vergleich Degussa/RAG

Mitteilung der SdK

In unserer Mitgliederzeitschrift (AktionärsReport Oktober 2006) hatten wir über abgeschlossene Anfechtungsklagen im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss der Degussa-Hauptversammlung vom 29. Mai 2006 berichtet.

Die angesprochenen Klagen wurden auf dem Vergleichsweg beendet. Der Vergleich sah neben einer Nachbesserung des Abfindungspreises eine bevorrechtigte Zuteilung der ehemaligen Degussa-Aktionäre im Rahmen eines möglichen RAG-Börsengangs vor.

Um in den Genuss der bevorrechtigten Zuteilung zu kommen, müssen sich anspruchsberechtigte (ehemalige) Aktionäre bis zum 02. Januar 2007 unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft registrieren lassen.

Das hierzu notwendige Formular können Interessenten über ihre Depotbank beziehen, die auch mit der weiteren Abwicklung des Registrierungsverfahrens vertraut und zu beauftragen ist.

Die entsprechende Hinweisbekanntmachung findet sich im elektronischen Bundesanzeiger vom 01. Dezember 2006. Das Registrierungsformular ist online unter http://www.rag.de/geschaeft/page_de/registrierung.pdf abzurufen.

Anspruchsberechtigt sind Aktionäre, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses Aktien der Degussa AG hielten oder diese aufgrund der Annahme des am 27. Januar 2006 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots der RAG an die RAG verkauft haben.

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