Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aßlar, den 14. März 2023. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG (Pfeiffer Vacuum) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum zuvor zugestimmt. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE hält derzeit rund 62,7% der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Die Busch SE hält ihrerseits rund 0,96% der Aktien der Pfeiffer Vacuum.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023 vorgesehen ist.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet die Pangea an, die Aktien der außenstehenden Pfeiffer Vacuum-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie zu erwerben. Dieser Betrag übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1 für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf, (I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Der Vorstand von Pfeiffer Vacuum und die Geschäftsführung der Pangea haben sich unter anderem auf Basis dieses Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt.
Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie i.H.v. 133,07 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November 2022. Am 6. November 2022 hatte Pfeiffer Vacuum in einer Ad hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie ein Schreiben der Pangea erhalten habe, mit dem diese der Pfeiffer Vacuum mitteilte, unbedingt einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter und Pangea als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 7,93 Euro (brutto) je Aktie vor (7,32 Euro netto bei derzeitiger Besteuerung).
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise AG werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den nächsten Tagen im Internet unter https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Donnerstag, 16. März 2023
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der UNIWHEELS AG (jetzt: Superior Industries Europe AG) geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
seit 2018 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit
dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG (inzwischen hinsichtlich der
Firmierung der Firma der Hauptaktionärin angepasst als Superior
Industries Europe AG) hatte das Landgericht
Frankenthal (Pfalz) kürzlich mit Beschluss vom 2. Februar 2023 die Spruchanträge
zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen diese erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde gehen zu wollen. Zuständiges Beschwerdegericht ist das OLG Zweibrücken.
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)
Mittwoch, 15. März 2023
"Termin-Kartell verärgert Aktionäre" - SZ zur Häufung von Hauptversammlungen an einem Tag
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hauptversammlung-aktionaere-1.5768458
"Gleich 35 börsennotierte Firmen haben ihre Hauptversammlung auf denselben Tag gelegt. Aktionärsvertreter vermuten dahinter Absicht - damit weniger Kritiker kommen."
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG: Beschwerdeerwiderungsfrist bis zum 31. Dezember 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Dortmund im letzten Jahr in I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen.
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
Dienstag, 14. März 2023
va-Q-tec AG: Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH - Stand der Prüfung durch das Bundeskartellamt
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Würzburg, 14. März 2023. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668)
nimmt die Mitteilung des Bundeskartellamts zur Kenntnis, wonach die
Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16.
Januar 2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit
AcquiCo GmbH eingeleitet hat.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Verhandlung auf den 7. Dezember 2023 verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
SWOCTEM GmbH beabsichtigt Beteiligungserhöhung an der Klöckner & Co SE und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
- Bestehender Anteilsbesitz an der Klöckner & Co SE soll auf über 30 % erhöht werden
- Barangebotspreis in Höhe von 9,75 Euro je Aktie der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000)
- Keine Mindestannahmeschwelle
- Klöckner & Co SE soll börsennotiert bleiben
- SWOCTEM GmbH strebt keine Mehrheitsbeteiligung an
- Langfristiger Ankeraktionär beabsichtigt mit seinem Investment die
Position von Klöckner & Co SE als produzentenunabhängigem Stahl- und
Metalldistributor und Stahl-Service-Unternehmen nachhaltig zu stärken
13. März 2023 - Die SWOCTEM GmbH, deren Geschäftsanteile zu 100 %
unmittelbar von Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh gehalten werden, hat am
13. März 2023 entschieden, den Aktionären der Klöckner & Co SE ein
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu machen. In diesem Rahmen wird
den Aktionären angeboten, sämtliche nennwertlosen auf den Namen lautenden
Stückaktien der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000), die nicht unmittelbar
von der SWOCTEM GmbH gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in
Höhe von 9,75 Euro in bar zu erwerben. Das Angebot wird keine
Mindestannahmeschwelle enthalten.
Die SWOCTEM GmbH strebt mit dem Angebot an, ihre bestehende Beteiligung an
der Klöckner & Co SE auf über 30 % auszubauen und damit mehr Flexibilität zu
haben, auch zukünftig Aktien kaufen zu können, ohne ein Pflichtangebot
machen zu müssen.
Die Klöckner & Co SE soll börsennotiert bleiben, die SWOCTEM GmbH strebt
keine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft an und wird den Vorstand der
Gesellschaft unverändert dabei unterstützen, die Strategie "Klöckner & Co
2025" erfolgreich umzusetzen.
Die SWOCTEM GmbH ist bereits langfristiger Ankeraktionär und Prof. Friedhelm
Loh Mitglied des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE.
Prof. Friedhelm Loh: "Als langfristig orientierter Investor ist die SWOCTEM
GmbH daran interessiert, die Position der Klöckner & Co SE als
produzentenunabhängigem Stahl- und Metalldistributor und
Stahl-Service-Unternehmen im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu
stärken. Ziel ist dabei, dass die Gesellschaft dem von zahlreichen
Herausforderungen geprägten gesamtwirtschaftlichen Umfeld auf einer
rechtlich und wirtschaftlich stabilen Grundlage begegnen kann. Zudem möchten
wir die weitere strategische und unternehmerische Entwicklung der
Klöckner-Gruppe im besten Interesse des Unternehmens und aller Stakeholder
fördern."
Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich Ende März 2023 nach
abgeschlossener Prüfung durch die BaFin veröffentlicht. Der Vollzug des
Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören
voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen
regulatorischen Freigaben sowie andere marktübliche Bedingungen,
insbesondere einer "Market-MAC"-Klausel, nach der das Angebot entfällt, wenn
der S-DAX während der Angebotsperiode an mehreren Handelstagen um mehr als
15% fällt.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als
unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im
Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter
https://www.offer-swoctem.com
veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Klöckner &
Co SE dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und
weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern
und Aktionären der Klöckner & Co SE wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") unterliegen. Jeder Vertrag,
der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen,
dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben
wurde, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn
des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner
aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß
Section 12 des Exchange Act registriert sind. (...)
Für Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich
Schwierigkeiten ergeben bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die
nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres
Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich
bei der Klöckner & Co SE um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt,
die bei einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder
möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des
Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs
der Klöckner & Co SE haben. Es ist für Aktionäre der Klöckner & Co SE daher
unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder
gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen
Gesetze dieses ihres Lands ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen
Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben,
ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen,
sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des
betreffenden Aktionärs der Klöckner & Co SE ergangenen Gerichtsurteil zu
unterwerfen.
Die SWOCTEM GmbH und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit
diese als Beauftragte der SWOCTEM GmbH oder mit ihr gemeinsam handelnde
Personen handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder
Verordnungen zulässig ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor,
während oder nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar
Aktien der Klöckner & Co SE erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von
Aktien abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der
Klöckner & Co SE wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Wenn solche Käufe oder
Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der
Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen dem geltenden Recht,
einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen über
solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der
SWOCTEM GmbH unter https://offer-swoctem.com veröffentlicht. Soweit
Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland
veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten
Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die
Finanzberater der SWOCTEM GmbH auch im Rahmen des üblichen Handels mit
Wertpapieren der Klöckner & Co SE tätig werden, was Käufe oder
Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
Über die BIETER:
Die SWOCTEM GmbH mit Sitz in Haiger, Hessen, dient dem Halten und Verwalten
in- und ausländischer Gesellschaftsbeteiligungen. Alleiniger Gesellschafter
ist Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh.
Klöckner & Co SE: Klöckner & Co SE bestätigt Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die SWOCTEM GmbH
Duisburg, 13. März 2023 – Der Vorstand der Klöckner & Co SE hat die Ankündigung der SWOCTEM GmbH, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Klöckner & Co SE zu einem Barpreis von 9,75 € je Aktie abgeben zu wollen, zur Kenntnis genommen. Die Gesellschaft wird zu dem Angebot, insbesondere zu dem Angebotspreis und den sonstigen Konditionen, zu einem späteren Zeitpunkt gesondert Stellung nehmen.
Die SWOCTEM GmbH, deren Gesellschafter Herr Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh ist, ist der mit Abstand größte Aktionär der Klöckner & Co SE. Der Vorstand des Unternehmens begrüßt, dass Herr Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh als langfristig orientierter Investor und langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand der Klöckner & Co SE bei der erfolgreichen Umsetzung seiner Strategie „Klöckner & Co 2025: Leveraging Strengths“ unterstützt und durch die Ankündigung sein Interesse an einer langfristigen erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens unterstreicht.Im Zuge der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hat die SWOCTEM GmbH mitgeteilt, dass sie ihre bestehende Beteiligung an der Klöckner & Co SE auf über 30 % ausbauen möchte. Auf diesem Wege möchte die SWOCTEM GmbH mehr Flexibilität für zukünftige Aktienkäufe erlangen. Allerdings erklärt die SWOCTEM GmbH, keine Mehrheitsbeteiligung an der Klöckner & Co SE anzustreben. Die Börsennotierung der Gesellschaft soll bestehen bleiben.
Ein Aktienbesitz der SWOCTEM GmbH von über 30 % im Falle eines erfolgreichen Angebots gibt der Gesellschaft aus Sicht des Vorstands in der Zukunft zusätzliche Flexibilität, um z.B. Aktienrückkäufe durchzuführen.
Der Vorstand und Aufsichtsrat evaluieren die Situation und werden die Aktionäre zeitnah nach Vorlage der Angebotsunterlage in ihrer begründeten Stellungnahme über die Einschätzung des Angebots und seiner Konditionen informieren. Aktionäre der Klöckner & Co SE sollten nach Auffassung der Gesellschaft die Veröffentlichung dieser Stellungnahme abwarten und bis dahin keine Maßnahmen in Verbindung mit dem Übernahmeangebot der SWOCTEM GmbH ergreifen.
Über Klöckner & Co:
Klöckner & Co ist weltweit einer der größten produzentenunabhängigen Stahl- und Metalldistributoren und eines der führenden Stahl-Service-Unternehmen. Über sein Distributions- und Servicenetzwerk mit rund 150 Standorten in 13 Ländern bedient Klöckner & Co über 90.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern rund 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 9,4 Mrd. €. Mit dem Ausbau seines Portfolios an CO2-reduzierten Werkstoffen, Service- und Logistikleistungen unter der neuen Dachmarke Nexigen® unterstreicht das Unternehmen seine Rolle als Pionier einer nachhaltigen Stahlindustrie. Gleichzeitig hat sich Klöckner & Co als Vorreiter der digitalen Transformation in der Stahlindustrie zum Ziel gesetzt, seine Liefer- und Servicekette zu digitalisieren und weitgehend zu automatisieren. So möchte sich das Unternehmen zum führenden One-Stop-Shop für Stahl, andere Werkstoffe, Ausrüstung und Anarbeitungsdienstleistungen in Europa und Amerika entwickeln.Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
Montag, 13. März 2023
Epigenomics AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard (Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten)
Berlin (Deutschland), 10. März 2023 – Die Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX1, OTCQX: EPGNY; die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Deutsche Börse AG heute dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der auf den Namen lautenden Aktien (ISIN: DE000A32VN83) zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten („Prime Standard“) zugestimmt hat. Der Widerruf wird mit Ablauf des 9. Juni 2023 wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt („General Standard“) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im General Standard voraussichtlich am 12. Juni 2023 erfolgt. Es werden keine Einschränkungen beim Handel der Aktien der Epigenomics AG erwartet.
Wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 15. Februar 2023 angekündigt, erfolgt der Widerruf der Zulassung im Rahmen der Restrukturierung der Gesellschaft mit der Absicht der Kostenminimierung. Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die erweiterten Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe, Quartalsmitteilungen zum Stichtag des 1. und 3. Quartals zu veröffentlichen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch maßgeblich.
Darüber hinaus hat die Epigenomics AG, wie in der oben genannten Ad hoc-Mitteilung angekündigt, ebenfalls das bestehende American Depository Receipts (ADR)-Programm (DR ISIN: US29428N3008) bei der Verwahrstelle, der Bank of New York Mellon, mit Wirkung zum 7. April 2023 gekündigt.
Über Epigenomics
Epigenomics AG ist ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit dem Fokus auf Bluttests zur Früherkennung von Krebs. Auf Basis seiner patentgeschützten Biomarker-Technologie für den Nachweis methylierter DNA entwickelt Epigenomics Bluttests für verschiedene Krebsindikationen mit hohem medizinischem Bedarf. Derzeit konzentriert sich Epigenomics auf die Weiterentwicklung seines Bluttests Epi proColon® „Next-Gen“ zur Früherkennung von Darmkrebs.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.epigenomics.com.
va-Q-tec AG: va-Q-tec gibt Annahmequote für Übernahmeangebot von EQT Private Equity nach Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt
Würzburg, 10. März 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Gesellschaft und unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC und Sixth Cinven Fonds, bekannt. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist zum 7. März 2023 beträgt die Annahmequote 85,75 % aller derzeit ausgegebenen va-Q-tec-Aktien, einschließlich der von den Gründerfamilien gehaltenen Aktien.
Vorbehaltlich der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben wird der Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
Deutsche Balaton AG: Vorschlag an Hauptversammlung der K+S AG zum Rückkauf und Einziehung von 20 % der ausstehenden Aktien der K+S
Die Durchführung eines größeren Aktienrückkaufprogrammes ist - insbesondere bei erfolgreichen Gesellschaften im angelsächsischen Raum - Praxis. In Deutschland lässt sich dies über einen Beschluss der Hauptversammlung zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch zu erwerbender Aktien umsetzen (§ 237 AktG i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG).
Die Deutsche Balaton wirbt für die Unterstützung ihres Antrags durch ihre Mitaktionäre auf der kommenden Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2023.
Über die Deutsche Balaton
Deutsche Balaton ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg. Die Aktie ist im Segment "Basic Board" der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der Investitionsschwerpunkt liegt u. a. auf direkt oder über eigenständige Tochtergesellschaften gehaltenen börsennotierten Anlagen und nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen in unterschiedlichsten Branchen.
Samstag, 11. März 2023
Frühjahrsausgabe des European Business Valuation Magazines (EBVM) veröffentlicht
- Hanna Murina: Business Valuation with Irregular Capital Expenditures
- Wiley Pun / Allison Pan / Beryl Lin: ESG Integration – Current and Future in Business Valuation
- Marc Broekema / Jan Adriaanse: Restructuring Valuation – Towards a Framework of Principles to Mitigate Multi-Party Valuation Fights in Workouts
- Martin H. Schmidt / Andreas Tschöpel: Industry Betas and Multiples in Europe
- Stefan O. Grbenic: Transaction Multiples in Europe
- News from IVSC
- News from EACVA
- IVSC Members Introduce Themselves: Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes (CNCC)
Freitag, 10. März 2023
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG:
nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor
Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen
(ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen
Verkaufsbeschluss, bislang kein Abschlussprüfer
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)
- GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- Studio Babelsberg AG:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als
herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
- Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet
Donnerstag, 9. März 2023
Pfeiffer Vacuum Technology AG gibt Dividendenvorschlag und Investitionsausgaben für 2023 bekannt
Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aßlar, 22. Februar 2023. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG („Pfeiffer Vacuum“) hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Dividendenvorschlag in Höhe von 0,11 Euro je Aktie zu unterbreiten, was einem Ausschüttungsvolumen von etwa 1,1 Mio. Euro entspricht (Vorjahr: 4,08 Euro Dividende; Ausschüttungsvolumen 40,3 Mio. Euro). Die Entscheidung den Dividendenvorschlag im Vergleich zum Vorjahr zu verringern, wurde vor dem Hintergrund erhöhter Investitionsausgaben in den Jahren 2022 und 2023 getroffen, um Pfeiffer Vacuum für Marktanteilsgewinne sowie langfristiges und nachhaltiges Wachstum zu positionieren.
Die Investitionsausgaben im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich auf 80,8 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2021: 41,6 Mio. Euro) und umfassten Investitionen im Bereich Maschinenpark, Erweiterungen von Produktionsstandorten und den Bau von neuen Gebäuden, um die Produktionskapazität kurz- und mittelfristig zu erhöhen. Zusätzlich wurden Investitionen in die Modernisierung und Standardisierung der IT Systeme getätigt.
Im Geschäftsjahr 2023 werden Investitionsausgaben in Höhe von etwa 100 Mio. Euro erwartet. Schwerpunkt wird insbesondere der Ausbau von Gebäudekapazitäten im Bereich Produktion, Logistik und Service sein und die Steigerung der Produktivität. Der langfristige Charakter dieser Investitionen schließt auch Nachhaltigkeitsziele, darunter Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen, mit ein. Daneben wird die Einführung und Modernisierung der IT-Systeme im Jahr 2023 weiterverfolgt.
Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008
Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, S. 135 ff.) auf Basis einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung bezüglich laufzeitabhängiger Effektivverzinsungen von Nullkuponanleihen (Spot Rates), die anhand eines vereinfachten Bewertungsmodells barwertäquivalent zu einem Einheitszins zu verdichten und abschließend auf einen Viertel-Prozentpunkt bzw. seit August 2016 bei Zinssätzen unter 1,00 % auf einen Zehntel-Prozentpunkt zu runden sind, abgeleitet. Sollten Sie zu den hier angegebenen Zinssätzen Fragen haben, steht Ihnen unser Advisory-Team (unternehmensbewertung@crowe-kleeberg.de) gerne zur Verfügung.
Bewertungsstichtag | Zinssatz | |||
01.03.2023 | 2,00 % | |||
01.02.2023 | 2,00 % | |||
01.01.2023 | 2,00 % | |||
01.12.2022 | 2,00 % | |||
01.11.2022 | 1,75 % | |||
01.10.2022 | 1,50 % | |||
01.09.2022 | 1,50 % | |||
01.08.2022 | 1,50 % | |||
01.07.2022 | 1,25 % | |||
01.06.2022 | 0,80 %* | |||
01.05.2022 | 0,60 %* | |||
01.04.2022 | 0,40 %* | |||
01.03.2022 | 0,20 %* | |||
01.02.2022 | 0,10 %* | |||
01.01.2022 | 0,10 %* | |||
01.12.2021 | 0,10 %* | |||
01.11.2021 | 0,10 %* | |||
01.10.2021 | 0,10 %* | |||
01.09.2021 | 0,10 %* | |||
01.08.2021 | 0,30 %* | |||
01.07.2021 | 0,30 %* | |||
01.06.2021 | 0,30 %* | |||
01.05.2021 | 0,20 %* | |||
01.04.2021 | 0,10 %* | |||
01.03.2021 | -0,10%* | |||
01.02.2021 | -0,20 %* | |||
01.01.2021 | -0,20 %* | |||
01.12.2020 | -0,10 %* | |||
01.11.2020 | -0,10 %* | |||
01.10.2020 | 0,00 %* | |||
01.09.2020 | 0,00 %* | |||
01.08.2020 | 0,00 %* | |||
01.07.2020 | 0,00 %* | |||
01.06.2020 | -0,10 %* | |||
01.05.2020 | 0,00 %* | |||
01.04.2020 | 0,10 %* | |||
01.03.2020 | 0,20 %* | |||
01.02.2020 | 0,20 %* | |||
01.01.2020 | 0,20 %* | |||
01.12.2019 | 0,10 %* | |||
01.11.2019 | 0,00 %* | |||
01.10.2019 | 0,10 %* | |||
01.09.2019 | 0,20 %* | |||
01.08.2019 | 0,50 %* | |||
01.07.2019 | 0,60 %* | |||
01.06.2019 | 0,70 %* | |||
01.05.2019 | 0,80 %* | |||
01.04.2019 | 0,80 %* | |||
01.03.2019 | 0,90 %* | |||
01.02.2019 | 1,00 % | |||
01.01.2019 | 1,00 % | |||
01.12.2018 | 1,25 % | |||
01.11.2018 | 1,25 % | |||
01.10.2018 | 1,00 % | |||
01.09.2018 | 1,25 % | |||
01.08.2018 | 1,25 % | |||
01.07.2018 | 1,25 % | |||
01.06.2018 | 1,25 % | |||
01.05.2018 | 1,25 % | |||
01.04.2018 | 1,25 % | |||
01.03.2018 | 1,25 % | |||
01.02.2018 | 1,25 % | |||
01.01.2018 | 1,25 % | |||
01.12.2017 | 1,25 % | |||
01.11.2017 | 1,25 % |
* Laut Empfehlung des FAUB vom 13.07.2016 wird aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus empfohlen, den Basiszins auf 1/10-Prozentpunkte zu runden.
Quelle: Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.03.2023 gerundet bei 2,00 %
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: 14-seitiger Fragenkatalog für die Abfindungsprüfer
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der MAN SE auf die zum
VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I
den auf den 8. März 2023 mit
Fortsetzung am 9. März 2023 angesetzten Termin krankheitsbedingt aufgehoben. Offenbar, um in der Sache weiter zu kommen, hat das Gericht mit Beschluss vom 8. März 2023 den Abfindungsprüfern einen 14-seitigen, sehr detaillierten Fragekatalog zukommen lassen, den diese bis zum 25. Mai 2023 beantworten sollen.
Die Fragen betreffen u.a. eine mögliche Befangenheit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars (In welchem Umfang war Mazars in den letzten 5 Jahren vor dem Bewertungsstichtag entgeltlich für die MAN SE/Traton/VW und/oder mit einem von MAN SE oder Traton oder VW verbundenen Unternehmen a) beratend und/oder b) prüfend tätig? Für welches Unternehmen jeweils? Was waren die Tätigkeiten? Was war das jeweilige Volumen der Beauftragung oder Prüfung? Was war es im Verhältnis zum Umsatz in Deutschland pro Jahr?).
Weitere Fragen befassen sich mit der Umsatzplanung (Worauf beruhen die Annahmen der Wachstumsraten in wichtigen Absatzländern, Kundengruppen, der Preisdurchsetzung sowie der Absatzplanung von wichtigen und volumenstraken Fahrzeugtypen? - Ist die Planung zu pessimistisch, weil das in der Ad hoc-Mitteilung vom 11.9.2020 genannte und in der Ad hoc-Mitteilung vom 26.1.2021 wie auch der Hauptversammlung bestätigte strategische Ziel einer operativen Umsatzrendite bzw. EBIT-Marge von 8 % in Phase I jedenfalls ab 2023 nie erreicht und auch im Terminal Value eine Umsatzrendite von 6,9 % angesetzt werde, obwohl nach dem IDW-Praxishinweis 2/2017 die angestrebte künftige Entwicklung des Unternehmens abzubilden und die Planung auf die Erfüllung der beabsichtigten Zielsetzungen des Managements auszurichten sei? - Ist es nicht unplausibel, dass der 30 %-ige Marktführer von 2021 bis 2023 unter dem Vergleichsergebnis der Peer Group liegen und anschließend nur Mittelmaß darstellen solle?).
Ergänzt wird der Fragenkatalog zu Nachfragen zum Beteigungsergebnis (Müsste nicht bei Sinotruk der anteilige Börsenwert von € 1,221 Mrd. angesetzt werden, weil hier entsprechend der betriebswirtschaftlichen Bewertungswelt wie bei Werthaltigkeitstests das Best-use-Prinzip anzuwenden sei und MAN über eine Sperrminorität von 25 % + 1 Aktie verfüge, weshalb eine Kontrollprämie von ca. 20 bis 30 % angesetzt werden müsse? - Warum wurde bei Scania nicht die sich aus dem Geschäftsbericht von VW ergebende Bewertung angesetzt?).
Zahlreiche weitere Fragen beschäftigen sich mit dem für Unternehmensbewertungen immer wichtigen Kapitalisierungzinssatz, wie etwa zum angesetzten Beta-Faktor (Nahmen die Prüfer bei der Prüfung der Eignung des originären Beta-Faktors Vergleiche mit der Börsenkursentwicklung der Peer Group-Unternehmen und der Antragsgegnerin dar? Wie stellt sich diese dar? - Spricht nicht die hohe Liquidität der Aktie für den Ansatz des originären Beta-Faktors?).
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Diskussion über vorzulegende Unterlagen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hatte das Gericht von einer sonst üblichen Anhörung der sachverständigen Prüferin abgesehen und umgehend Herrn WP/StB Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, 48143 Münster, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die nunmehr als E.ON Verwaltungs GmbH firmierende Antragsgegnerin hatte kürzlich beantragt, diverse Unterlagen den Antragstellern und dem gemeinsamen Vertreter nicht zugänglich zu machen (unter Berufung auf § 7 Abs. 7 Satz 2 SpruchG), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/01/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_28.html
Der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes hat nunmehr zu dem Antrag der Antragsgegnerin Stellung genommen. Er verweist zunächst darauf, dass ein Wirtschaftsprüfer, der den Hauptaktionär bei der Verpflichtung nach § 327c II 1 AktG (Erstellung eines Übertragungsberichts) unterstützt, keineswegs zu einem "Bewertungsgutachter" werde, sondern Erfüllungsgehilfe des Hauptaktionärs bleibe. Er werde nicht als neutraler Gutachter, sondern als Berater des Hauptaktionärs tätig. Der von der Antragsgegnerin herangezogene IDW PS 460 beziehe sich auf "Arbeitspapiere des Abschlussprüfers". Eine Übertragung der Vertraulichkeit auf Arbeitspapiere, die im Zusammenhang mit einer Wertermittlung nach § 327c II 1 AktG erstellt wurden, sei daher zweifelhaft.
Vorliegend bestehe eine Herausgabeplicht jedenfalls bezüglich aller Unterlagen, die der Hauptaktionär benötige, um seiner Verpflichtung aus § 327c II 1 AktG nachzukommen. Abweichend vom "Standardfall" der Abschlussprüfung bestehe vorliegend die Besonderheit, dass die Unternehmensbewertung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG nicht in der Form einer unabhängigen Prüfung, sondern in weitgehender Zusammenarbeit mit dem Vorstand und fachlichen Mitarbeitern der innogy SE erstellt worden sei. Im Rahmen des "eng verzahnten Planungsprozesses" habe der Vorstand, selbst soweit KPMG eine eigene (Grob-)Planung vorgenommen habe, diese "zustimmend zur Kenntnis genommen". KPMG stehe daher kein Zurückbehaltungsrecht unter dem Gesichtspunkt eines "Arbeitspapiers" zu.
Soweit die Antragsgegnerin geltend mache, dass die Arbeitspapiere u.a. zur Unterstützung der Dokumentation, für Rückfragen und zum Nachweis in potentiellen Regressfällen diene, werde diese Funktion nicht dadurch berührt, dass nicht die Original-Arbeitspapiere, sondern lediglich Kopien bzw. ohne weiteres duplizierte Dateien herausgegeben werden.
Grundsätzlich könne aus einer seinerzeitigen Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht auf eine fortbestehende Geheimhaltungsbedürftigkeit geschlossen werden. Die - unterstellt - geheimhaltungsbedürftigen Informationen verlören im Zeitablauf an Schutzbedürftigkeit, indem z.B. Planungen und Annahmen durch die spätere Realität bestätigt oder überholt werden.
LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG: Gericht will Alternativberechnung mit geänderter Peer Group
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG hatte das LG München I bei dem Termin am 19. Januar 2023 die Abfindungsprüfer, Herrn WP Andreas Suerbaum und Herrn WP Martin Laumayer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, angehört.
Das Gericht hat nunmehr mit Beschluss vom 8. März 2023 die Abfindungsprüfer um eine Alternativberechnung des Unternehmenswerts gebeten. Dabei sollen ein Basiszinssatz von 0,3 % und unterschiedliche Betafaktoren (berechnet auf Basis 2 Jahre wöchentlich bzw. 5 Jahre monatlich gegenüber dem MSCI World bzw. dem größten nationalen Index als Referenzindex) zugrunde gelegt werden. Die bislang verwendete Peer Group hält das Gericht für problematisch. Es sollen daher die genannten Gesellschaften für die alternative Berechnung ausgeschieden werden:
"Die Bid-Ask-Spreads der Mondo TV France S.A., der Pantaflix AG und der Splendid Medien AG liegen weit oberhalb des üblicherweise anzusetzenden Grenzwerts von 1,25 %. Das Bestimmtheitsmaß R², das in der Rechtsprechung als Maßstab durchaus kritisch gesehen wird, liegt bei Mondo TV France S.A. unterhalb des vielfach bei 0,1 angesetzten Grenzwerts und liegt bei den beiden anderen Gesellschaften nur vergleichsweise geringfügig darüber. Von daher bestehen Bedenken, inwieweit diese Gesellschaften tatsächlich einzubeziehen sein werden, weil der Beta-Faktor nicht aussagekräftig sein könnte."
LG München I, Az. 5 HK O 12034/21Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München
Brenntag SE beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 750 Millionen EUR
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der Brenntag SE heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Im Zuge dieses Aktienrückkaufsprogramms werden Aktien im Volumen von bis zu 750 Millionen EUR (ohne Nebenkosten) erworben. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus von 71,58 EUR je Aktie (Stand: 6. März 2023) entspricht das angestrebte Volumen bis zu 10.477.787 eigener Aktien oder 6,8% des Grundkapitals der Brenntag SE. Das Aktienrückkaufprogramm soll im März 2023 beginnen und über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten abgeschlossen sein. Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2022.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 9. Juni 2022 genehmigten Zwecken, einschließlich der Einziehung der Aktien, verwendet werden. Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert am 16. April 2014, in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 8. März 2016. Weitere Details werden vor dem Start des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht. Die Brenntag SE behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu beenden.
Essen, 7. März 2023
Mittwoch, 8. März 2023
Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der exceet Group SCA
Endurance GmbH & Co. KG
Hamburg
Bekanntmachung gemäß §§ 39, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG")
Die Endurance GmbH & Co. KG, c/o Atlan Family Office GmbH, 22301 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 128782 (die "Bieterin"), hat am 1. März 2023 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot (Barangebot) an die Aktionäre der exceet Group SCA, 17, rue de Flaxweiler, 6776 Grevenmacher, Luxemburg (die "exceet SCA"), zum Erwerb ihrer stimmberechtigten auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien (ISIN LU0472835155 - WKN: A0YF5P; ISIN LU2577515112) ("exceet-Aktien") gegen eine Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 5,83 je exceet-Aktie veröffentlicht (das "Pflichtangebot").
Die Frist für die Annahme des Pflichtangebots endet am
29. März 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main),
sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. Bis zum 7. März 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der "Meldestichtag"), ist das Pflichtangebot für insgesamt 737 exceet-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von gerundet 0,002 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA.
2. Die Bieterin hält unmittelbar 1.474.325 exceet-Aktien (dies entspricht gerundet 4,05 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA). Zudem gelten die 29.326.799 Gesellschaftsanteile ("Gesellschaftsanteile" definiert gemäß Ziffer 1.1/S. 10 der Angebotsunterlage) der anderen Gemeinsam Handelnden Gesellschafter ("Gemeinsam Handelnden Gesellschafter" definiert gemäß Ziffer 4.2/S. 19 der Angebotsunterlage) (dies entspricht gerundet 80,66 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA) der Bieterin aufgrund gemeinsamen Handelns im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. d) in Verbindung mit Abs. 2 des Luxemburgischen Übernahmegesetzes als zugerechnet. Daher hält die Bieterin unmittelbar 1.474.325 Gesellschaftsanteile (dies entspricht gerundet 4,05 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA), ihr gelten 29.326.799 Gesellschaftsanteile (dies entspricht gerundet 80,66 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA) als zugerechnet, was insgesamt 30.801.124 Gesellschaftsanteilen entspricht (dies entspricht gerundet 84,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA).
3. Die Angaben zu den exceet-Aktien, welche von den in Ziffer 8 der Angebotsunterlage dargestellten mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen, die zugleich auch Gemeinsam Handelnde Gesellschafter und/oder Weitere Kontrollerwerber ("Weitere Kontrollerwerber" definiert gemäß Ziffer 4.2/S. 18 der Angebotsunterlage) sind, gehalten oder diesen aufgrund gemeinsamen Handelns im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. d) in Verbindung mit Abs. 2 des Luxemburgischen Übernahmegesetzes als zugerechnet gelten, sind in Ziffer 4.2 der Angebotsunterlage dargestellt.
4. Für die in Anlage 4.2.b der Angebotsunterlage aufgeführten Gesellschaften und Personen außer den dort genannten Gemeinsam Handelnden Gesellschaftern und Unmittelbaren Kontrollerwerbern ("Unmittelbare Kontrollerwerber" definiert gemäß Ziffer 4.2/S. 18 der Angebotsunterlage) gilt Folgendes: Diese Gesellschaften und Personen halten unmittelbar keine exceet-Aktien, ihnen gelten aber jeweils 30.801.124 Gesellschaftsanteile der Gemeinsam Handelnden Gesellschafter aufgrund gemeinsamen Handelns im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. d) in Verbindung mit Abs. 2 des Luxemburgischen Übernahmegesetzes als zugerechnet (dies entspricht gerundet 84,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der exceet SCA).
5. Darüber hinaus halten nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung zur Verfügung stehenden Informationen weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften zurzeit weitere exceet-Aktien, und ihnen sind auch keine anderen exceet-Aktien gemäß Artikel 2 Abs. 1 lit. d) und Abs. 2 des Luxemburgischen Übernahmegesetzes zuzurechnen.
6. Instrumente im Sinne des Artikel 12 Luxemburger Gesetzes über Transparenzpflichten von Wertpapieremittenten vom 11. Januar 2008 stehen werde der Bieterin noch nach Kenntnis der Bieterin einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG oder einer gemeinsam handelnden Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 lit d) in Verbindung mit Abs. 2 des Luxemburgischen Übernahmegesetzes zu.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: http://www.endurance-offer.com
im Internet am: 08.03.2023.
Hamburg, den 8. März 2023
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. März 2023
Anmerkung der Redaktion:
In der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist unzutreffend bei dem Fristende vom 1. März die Rede. Zutreffend ist der 29. März 2023 (wie in der Veröffentlichung auf der Übernahmewebseite).
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Verhandlung nunmehr am 7. September 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GAUSS Interprise AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit Ende 2006 (und damit mehr als 16 Jahre) anhängigen Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren GAUSS Interprise AG (2008 formwechselnd umgewandelt in die Open Text Software GmbH) hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 6. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Entschieden wurde die Sache durch die nunmehr zuständige Kammer 4a für Handelssachen.
Die früher zuständige Kammer 4 für Handelssachen hatte mit Beschluss vom 5. August 2010 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angekündigt. Als Sachverständiger wurde Herr WP Dipl.-Kfm. Wolfgang Alfter vom Gericht vorgeschlagen. Dieser Beweisbeschluss wurde allerdings trotz mehrfacher Nachfragen und Verzögerungsrügen von Antragstellerseite nicht umgesetzt. Die Kammer 4a hielt eine weitere Beweiserhebung für nicht erforderlich.
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
LG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2023, Az. 404a HKO 201/06 (zuvor: 404 O 201/06)Scheunert u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
14 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf (früher: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der FPB Holding AG vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung um EUR 1,67 auf EUR 14,93
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der FPB Holding AG zugunsten der Stora Enso Paper GmbH hat das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 28. Februar 2023 das Zustandekommen eines Verfahrensvergleichs festgestellt. Der Vergleich sieht eine Anhebung der Barabfindung von EUR 13,26 um EUR 1,67 auf EUR 14,93 je FPB-Aktie vor. Die Nachbesserung ist seit dem 6. April 2022 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
LG Düsseldorf, Az. 35 O 42/22 AktE
Dienstag, 7. März 2023
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG: LG Hamburg erhöht Barabfindung um EUR 0,14 auf EUR 1,20 je Stückaktie
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit
2004 (und damit fast 19 Jahre) anhängigen Spruchverfahren zum
Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG hat das LG Hamburg
nunmehr mit Beschluss vom 6. März 2023 die Barabfindung um EUR 0,14 auf EUR 1,20 je Stückaktie angehoben. Der Erhöhungsbetrag ist vom 7. Mai 2004 bis zum 31. August 2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab dem 1. September 2009 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
LG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2023, Az. 404a HKO 52/04 (zuvor: 404 O 52/04)
XNaSe AG u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf (zuvor: Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln)