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Montag, 18. Juli 2022

cash.life AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens der ectus 80. AG vom 17. März 2022 und Festlegung Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 1,80 je Stückaktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

ectus 80. AG konkretisiert Übertragungsverlangen vom 17. März 2022 und legt Barabfindung für den beabsichtigten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf EUR 1,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie fest.

Berlin, 18. Juli 2022: Die ectus 80. AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 238617 B, hat dem Vorstand der cash.life AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der cash.life AG („Minderheitsaktionäre“) auf die ectus 80. AG als Hauptaktionärin auf EUR 1,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der cash.life AG festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin aufgrund einer durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit durch den gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer, Dr. Frederik Ruthardt, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, überprüft.

Die Hauptaktionärin ectus 80. AG bestätigt und konkretisiert damit ihr der cash.life AG am 17. März 2022 übermitteltes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der cash.life AG und der ectus 80. AG wurde am 29. Juni 2022 in notariell beurkundeter Form abgeschlossen. Der für die Übertragung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll in der für den 29. August 2022 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der cash.life AG gefasst werden. Die ectus 80. AG, deren einzige Aktionärin die Policen Direkt GmbH ist, hält über 90% der Aktien an der cash.life AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out, d.h. der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ectus 80. AG, hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der cash.life AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der cash.life AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ectus 80. AG ab.

Der Vorstand

ADVA Optical Networking SE: Vorläufige Ergebnisentwicklung im zweiten Quartal 2022 unter Vorjahr und Analystenerwartungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, Deutschland, 15. Juli 2022. Während der Erstellung des Sechs-Monatsberichts 2022 der ADVA Optical Networking SE (FWB: ADV) zeigen sich Abweichungen der vorläufigen Finanzkennzahlen für das zweite Quartal sowohl von den Vorjahreswerten als auch von den vorliegenden Schätzungen der Finanzanalysten.

Aus diesem Grund veröffentlicht ADVA Optical Networking SE bereits heute die folgenden vorläufigen Finanzergebnisse des abgelaufenen zweiten Quartals 2022: 

 - Die vorläufigen Umsatzerlöse lagen bei EUR 166,3 Millionen und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresquartal um 11,4 % (Q2 2021: EUR 149,4 Millionen) und lagen um 2,9% unterhalb der Analystenerwartungen für Q2 2022 (Analystenerwartung Q2 2022: EUR 171,4 Millionen)

- Das vorläufige Proforma EBIT lag bei EUR 6,4 Millionen und reduzierte sich gegenüber Q2 2021 um 55,4 % (Q2 2021: EUR 14,4 Millionen) und lag um 38,4% unterhalb der Analystenerwartungen für Q2 2022 (Analystenerwartung Q2 2022: EUR 10.5 Millionen) 

 - Die vorläufige Proforma EBIT-Marge lag bei 3,9 % und damit 5,8 Prozentpunkte unter dem Vorjahresquartal (Q2 2021: 9,7 %) und lag um 2,2 Prozentpunkte unterhalb der Analystenerwartungen für Q2 2022 (Analystenerwartung Q2 2022: EUR 6,1 %)

Die unerwartete Profitabilitätsabweichung von den aktuellen Analystenerwartungen und dem Vorjahresquartal ist insbesondere auf eine überraschende Kundenforderung zurückzuführen, eine bereits im zweiten Quartal erfolgte Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Aufgrund der erheblichen US-Dollar Aufwertung sowie weiterhin höherer Beschaffungskosten als ursprünglich angenommen hat der Vorstand heute entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2022 anzupassen. Der Vorstand erwartet für das Gesamtjahr 2022 nunmehr Umsatzerlöse zwischen EUR 680 und EUR 730 Millionen (vorher: zwischen EUR 650 und EUR 700 Millionen) sowie eine Proforma EBIT-Marge zwischen 5 % und 9 % (vorher: zwischen 6 % und 10 %).

Die Angaben sind auf Basis vorläufiger und ungeprüfter Konzernzahlen. Die finalen Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2022 werden wie geplant am 28. Juli 2022 veröffentlicht.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Gesellschaft hatte kürzlich den Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinn­ab­führungsvertrags zwischen ADVA Optical und dem Adtran-Übernahmevehikel Acorn HoldCo, Inc. gemeldet.

Die erfolgreiche Übernahme der Gesellschaft durch den US-Konzern Adtran hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Nebenwerteindex SDax. Die bislang im Index befindliche und zum Umtausch eingereichte Aktiengattung wurde zum 15. Juli 2022 durch die Adtran-Aktien ersetzt, teilte die Deutsche Börse mit. Die Übernahme wurde dabei durch einen Aktiensplit im Index abgebildet. Dabei werden den Angaben zufolge 0,8244 neue Aktien für jede alte Aktie getauscht.

Sonntag, 17. Juli 2022

AGROB Immobilien AG schließt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit RFR InvestCo 1 GmbH ab

Pressemitteilung

Ismaning, 15. Juli 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB Immobilien AG („AGROB“) haben heute dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags („Vertrag“) mit der RFR InvestCo 1 GmbH („RFR“) zugestimmt. Im Anschluss an die heutige Aufsichtsratssitzung wurde der Vertrag vom Vorstand der AGROB und der Geschäftsführung der RFR unterzeichnet. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AGROB.

Der Vertrag sieht eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vor. Die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG beträgt EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und EUR 1,53 brutto je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag). Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie sowie EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie.

Die Höhe des Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung wurden auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswerts der AGROB zum 30. August 2022 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft („Mazars“) ermittelt. Mazars war gemeinsam vom Vorstand der AGROB und Geschäftsführung der RFR mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden. Die Angemessenheit der vorgeschlagenen Abfindungen und Ausgleichszahlungen wurden von der I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die vom Landgericht München I zum Vertragsprüfer bestellt worden ist, bestätigt.

Neben dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag werden auch der gemeinsame Vertragsbericht (einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme von Mazars) sowie der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-ADVISE mit Veröffentlichung der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der AGROB im Bereich Investor Relations zur Verfügung stehen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird am 30. August 2022 stattfinden – aufgrund der anhaltenden Pandemielage als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre.

AGROB Immobilien AG

Freitag, 15. Juli 2022

BaFin zu FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 31.12.2020 möglicherweise fehlerhaft zu hoch bewertet hat (IFRS 9 in Verb. mit IFRS 13). Darüber hinaus fehlen möglicherweise wesentliche Angaben in der steuerlichen Überleitungsrechnung (IAS 12) und Angaben in der Restlaufzeitengliederung der Anleihen und Bankdarlehen (IFRS 7) sind möglicherweise fehlerhaft.

Quelle: BaFin

BaFin zu Deutsche Konsum REIT-AG: Bilanzkontrolle des offengelegten Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und des zugehörigen Lageberichts

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 07.04.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Deutsche Konsum REIT-AG für den offengelegten Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und den zugehörigen Lagebericht (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 07.04.2022 eine Prüfung des offengelegten Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und des zugehörigen Lageberichts der Deutsche Konsum REIT-AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bilanzierung von Darlehensvereinbarungen mit einer Gesellschafterin und die Bilanzierung von über ein Fintech erworbenen Darlehen entgegen International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind.

Quelle: BaFin

Angebotsunterlage für Aktien der Biofrontera AG zu EUR 1,18 veröffentlicht

Die Deutsche Balaton AG hat den Aktionären der Biofrontera AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,18 je Biofrontera-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 15. Juli 2022 bis zum 12. August 2022.

Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/biofrontera_ag_2022.html

Angebotsunterlage für Aktien der ERWE Immobilien AG zu EUR 2,36 veröffentlicht

Die Elbstein AG  hat den Aktionären der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, ein Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,36 je ERWE-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 14. Juli 2022 bis zum 11. August 2022.

Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/erwe_immobilien_ag.html

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag geplant
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l., Hauptversammlung am 30. August 2022
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
  • Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlung für August 2022 geplant
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Hauptversammlung am 23. Juni 2022, Gegenantrag der VzfK
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung (und damit Wirksamkeit) am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft (Fristende: 31. August 2022)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der KTM AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der ao. Hauptversammlung des Motorradherstellers KTM AG, Mattighofen/Österreich, am 16. Februar 2022 beschlossene Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ist am 23. März 2022 im Firmenbuch eingetragen worden. Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landesgericht Ried im Innkreis eine Überprüfung der von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindung beantragt.

Zur Auszahlung der Barabfindung müssen sich betroffene (ehemalige) KTM-Aktionäre an die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH wenden (Roseneggerstr. 58, A-4020 Linz, Tel. +43 732 78 43 31 - 0). 

LG Ried im Innkreis, FN 107673 v, 16 Fr 964/22i u.a.
Neugebauer u.a. ./. PIERER Mobility AG
13 Überprüfungsanträge mit 19 Antragstellern
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-4600 Wels

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Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG: OLG Brandenburg will Sache in der zweiten Augusthälfte beraten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das OLG Brandenburg hat auf Anfrage der Antragsgegnerin mitgeteilt, dass es die Sache voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte beraten werde.

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg, das die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden am 24. Juni 2020 verhandelt hatte, hatte mit Beschluss vom 12. August 2020 von dem gerichtlichen Sachverständigen, Herrn WP Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, eine ergänzende Stellungnahme angefordert. In der im letzten Jahr vorgelegten Stellungnahme hat der Sachverständige geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa eine Erhöhung der für 2007 geplanten Umsatzerlöse um 2,5 %. Er kommt damit auf einen Wert von EUR 20,81 je Aktie.

OLG Brandenburg, Az. 7 W 82/18
LG Potsdam, Beschluss vom 16. Mai 2018, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Fissenewert, 10719 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)

Donnerstag, 14. Juli 2022

Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding Aktiengesellschaft beendet: Zuzahlung von EUR 2,30 je Bewag-Aktie im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Vattenfall GmbH
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der Bewag Holding Aktiengesellschaft und der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft

Die Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 6. Februar 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Bewag Holding Aktiengesellschaft vom 31. Januar 2003 und der Hauptversammlung der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft, Berlin, vom 6. Februar 2003 auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 27. August 2003 durch Eintragung im Handelsregister der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft wirksam.

Ehemalige Aktionäre der Bewag Holding Aktiengesellschaft leiteten nachfolgend ein Spruchverfahren ein und begehrten die Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung.

I. Rechtskräftiger Abschluss des Spruchverfahrens

Dieses Spruchverfahren ist beendet durch rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28. März 2017 (Az. 102 O 126/03 AktG), nachdem die Beschwerden der Antragsteller und die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin durch rechtskräftigen Beschluss des Kammergerichts vom 7. Dezember 2021 (Az.: 2 W 9/17 SpruchG) zurückgewiesen wurden.

Den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28. März 2017, in der Fassung der Rubrumsberichtigung vom 2. Juni 2017, gibt die Vattenfall GmbH als Rechtsnachfolgerin der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG wie folgt bekannt:

Landgericht Berlin

Beschluss

Geschäftsnummer: 102 O 126/03 AktG                                                               28.03.2017

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren

1. (...) - 22) (...)
Antragsteller

gegen

die Vattenfall GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Tuomo Hatakka, Torsten Meyer und Axel Pinkert, Chausseestraße 23, 10115 Berlin,

Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mdB Johanna-Kinkel-Straße 2 - 4, 53175 Bonn,

hat die Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin am 28.03.2017 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pade, die Handelsrichterin Busch und den Handelsrichter Dubrow beschlossen:

1. Die angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der ehemaligen Bewag AG wird auf 2,30 EUR festgesetzt.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen.

3. Der Geschäftswert für die gerichtlichen Kosten sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters wird auf 7,5 Millionen EUR festgesetzt.“

II. Abwicklungshinweise

Sobald die Einzelheiten bezüglich der zentrale Abwicklungsstelle und zur Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der Bewag Holding Aktiengesellschaft feststehen, werden diese mit einer weiteren Bekanntmachung veröffentlicht. 

Berlin, im Juli 2022

Vattenfall GmbH
Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juli 2022

Fabian Kempchen treibt Investitionsprogramm von CTP in Deutschland als Regional Development Director North der Deutsche Industrie Grundbesitz voran

Pressemitteilung

Berlin, 28. Juni 2022 – Die CTP Group, der nach Mietfläche größte Bestandshalter, Entwickler und Manager von Logistik- und Industrieimmobilien in Kontinentaleuropa, erweitert das Team der Deutsche Industrie Grundbesitz AG, um ideale Rahmenbedingungen für das geplante Investitionsprogramm in Deutschland zu schaffen. Fabian Kempchen übernimmt die Position des Regional Development Director North. In seiner Funktion zeichnet Kempchen für das Asset- und Property-Management in Norddeutschland verantwortlich. Der 38-Jährige berichtet direkt an Remon Vos, CEO der CTP Group und der Deutsche Industrie Grundbesitz.

Zu den Aufgaben von Fabian Kempchen gehören die Modernisierung und Weiterentwicklung des Bestandsportfolios sowie die Identifizierung neuer Akquisitionsmöglichkeiten. Kempchen verfügt über zehn Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft. Der studierte Wirtschaftsjurist kennt das Portfolio der Deutsche Industrie Grundbesitz bereits: Rund drei Jahre lang war er als Teamleiter Asset Management für Elgeti Brothers mit der Betreuung des Portfolios betraut. Weitere berufliche Stationen absolvierte er unter anderem bei JLL und der ACREST Property Group. Dabei sammelte er Erfahrung im Transaction und Asset Management sowie in der Vermietung. Fabian Kempchen hält einen Master of Laws von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin.

Remon Vos sagt: „Für das aktive Management unseres Portfolios setzen wir auf starke regionale Teams. Fabian hat sich bereits als Manager für unsere Objekte in Deutschland bewährt. Deshalb ist es großartig, dass wir ihn für unser wachsendes Team gewinnen konnten. Er bringt die idealen Voraussetzungen mit, um die Modernisierung unseres Bestands in Norddeutschland voranzutreiben und neue Projekte zu initiieren.“

Fabian Kempchen sagt: „CTP hat das Potenzial im Bestand der Deutsche Industrie Grundbesitz erkannt. Durch Modernisierung, Nachverdichtung und Projektentwicklung werden wir die Rahmenbedingungen für unsere Mieter künftig noch einmal deutlich verbessern. Ich freue mich auf die Gelegenheit, das Portfolio gemeinsam mit CTP und dem Team der Deutsche Industrie Grundbesitz weiterzuentwickeln.“

Deutsche Industrie Grundbesitz by CTP

Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG ist Eigentümer, Entwickler und Manager von Logistik- und Industrieimmobilien in Deutschland. Das Portfolio des Unternehmens ist strategisch auf infrastrukturell gut angebundene Standorte in ganz Deutschland verteilt.

Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG wurde im November 2014 unter dem Namen Jägersteig Beteiligungs GmbH gegründet. Im Oktober 2017 wurde das Unternehmen in Deutsche Industrie Grundbesitz AG umbenannt. Im Dezember 2017 ging das Unternehmen an die Berliner Börse und erhielt Anfang 2018 den REIT-Status (Real Estate Investment Trust) als Industrie REIT-AG.

Im Zuge der Übernahme durch CTP wurde die Börsennotierung des Unternehmens eingestellt und der REIT-Status im Januar 2022 beendet. Seit dem 20. Januar 2022 ist das Unternehmen Teil der CTP und firmiert wieder unter dem Namen Deutsche Industrie Grundbesitz AG.

Weitere Informationen: www.deutsche-industrie-grundbesitz.de

CTP Group

CTP ist der nach Gesamtmietfläche größte Bestandshalter, Entwickler und Manager von Logistik- und Industrieimmobilien in Kontinentaleuropa. Das Portfolio des Unternehmens umfasst zum 31. März 2022 einen Bestand von über 9,3 Mio. Quadratmeter Fläche in zehn Ländern. CTP ist der einzige Entwickler in der Region, dessen gesamtes Portfolio BREEAM-zertifiziert ist und der seit 2021 kohlenstoffneutral operiert. Damit unterstreicht das Unternehmen seine Verpflichtung, nachhaltig zu wirtschaften.

Weitere Informationen: www.ctp.eu

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Anmerkung der Redaktion:

Die Hauptversammlung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG am 9. Juni 2022 hat die grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V. beschlossen. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG im Handelsregister eingetragen

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 98668        Bekannt gemacht am: 14.07.2022 02:02 Uhr

13.07.2022

HRB 98668: Schaltbau Holding AG, München, Hollerithstr. 5, 81829 München. Die Gesellschaft hat am 17.12.2021 mit der Voltage BidCo GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 268131) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 03.02.2022 zugestimmt.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Mittwoch, 13. Juli 2022

Kaufangebot für Aktien der ZEAG Energie AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der ZEAG ENERGIE AG macht die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, Ihnen ein öffentliches Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: ZEAG ENERGIE AG 
WKN: 781600 
Art des Angebots: Kaufangebot 
Anbieter: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG 
Abfindungspreis: 73,00 EUR je Aktie 

Das Angebot ist auf eine Gesamtzahl von 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmemeldungen der abgebenden Banken. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese der Stückzahl nach insgesamt 3.000 Aktien überschreiten. 

Gültigkeit des Angebots 
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt - hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot können Sie jederzeit in der Angebotsunterlage nachlesen, welche die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG auf ihrer Internetseite unter https://veh.de/orders/kaufangebote veröffentlicht hat.

Aktien von Électricité de France vom Handel ausgesetzt - Squeeze-out dürfte dem französischen Staat als Hauptaktionär EUR 8 Milliarden kosten

Die Aktien von Électricité de France (E.D.F.) sind heute vom Handel ausgesetzt worden. Nach Rücksprache mit der französischen Finanzaufsicht habe man einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte der Versorger mit. "Bis zur Veröffentlichung einer Pressemitteilung des französischen Staats wird es keine weitere Kommunikation des Unternehmens zu diesem Thema geben." Ein beabsichtigter Squeeze-out zugunsten des derzeit mit ca. 84 % beteiligten Hauptaktionärs, dem französischen Staat, dürfte diesen ca. EUR 8 Milliarden kosten (bei einer derzeitigen Marktkapitalisierung von ca. EUR 40 Milliarden).

E.D.F. ist einer der größten Nuklearstromerzeuger Europas mit 19 Kernkraftwerken und über 55 Kernreaktoren. Des Weiteren werden zur Energiegewinnung Wasserkraft, fossile Brennstoffe wie auch Windkraft, Sonnenenergie und Biomasse genutzt. Darüber hinaus ist die Unternehmensgruppe im Bereich Energieübertragung, -verteilung und -handel mit einem Netzwerk von über 100.000 km Hochspannungsleitungen aktiv. Der Versorger kämpft derzeit mit drastischen Kostensteigerungen bei seinen neuen Atomkraftwerken in Frankreich und Großbritannien. Hinzu kommen nach Presseberichten Mängel an einigen der älteren Reaktoren.

Green Mobility Holding will Europcar Mobility Group von der Börse nehmen, um Transformation zu beschleunigen

Wolfsburg, London, Amsterdam, 05.07.2022

Green Mobility Holding S.A., ein aus Volkswagen, Attestor und Pon Holdings bestehendes Bieterkonsortium, gab heute das Ergebnis des wiedereröffneten Angebots für die Aktien der Europcar Mobility Gruppe bekannt, wie von der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) veröffentlicht. Mit Ablauf der verlängerten Annahmefrist am Mittwoch, 29. Juni 2022, wurden insgesamt 4.686.853.284 Aktien der Europcar Mobility Group in das Angebot eingebracht. Somit hält die Green Mobility Holding 93,62 Prozent des Aktienkapitals und mindestens 93,60 Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft1. Folglich hat die Green Mobility Holding beantragt, ein Squeeze-Out-Verfahren zu einem Preis von 0,51 € je Aktie durchzuführen und das Unternehmen von der Börse zu nehmen. Aktionäre, die ihre Aktien bereits angedient haben, erhalten zusätzlich 0,01 €.

„Wir freuen uns sehr, dass so viele Aktionärinnen und Aktionäre unser Angebot für die Europcar Mobility Group angenommen haben“, erklärt Holger Peters, Head of Transformation Office der Volkswagen AG und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Europcar Mobility Group. „Volkswagen, Attestor und Pon Holdings haben die gemeinsame Vision, Europcar Mobility Group zu einem führenden integrierten und agilen Mobilitätsanbieter zu transformieren, bei dem flexible und innovative Mobilitätsdienste eine zentrale Rolle spielen. Wir sind überzeugt, dass die Europcar Mobility Group als solcher ein wichtiger Eckpfeiler der geplanten Mobilitätsangebote von Volkswagen werden wird. Die Tatsache, dass wir uns mehr als 90 Prozent der Aktien der Europcar Mobility Group gesichert haben und das Unternehmen von der Börse nehmen können, gibt uns die Möglichkeit, die Umsetzung dieser Vision schnell vorantreiben.“

Die Auszahlungsabwicklung der verlängerten Annahmefrist erfolgt am 11. Juli 2022. Das Squeeze-Out und das Delisting der Aktien der Europcar Mobility Group ist für den 13. Juli 2022 geplant.

Das Angebotsdokument der Green Mobility Holding S.A. (dem die Visa-Nr. 21-499 vom AMF am 23. November 2021 zugewiesen wurde) und das weitere Informationsdokument zu den rechtlichen, finanziellen, bilanziellen und sonstigen Merkmalen der Green Mobility Holding stehen auf den Webseiten der AMF (www.amf-france.org) und Volkswagen (www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/news-and-publications/Europcar_offer.html) zur Verfügung und sind kostenlos erhältlich unter:

Green Mobility Holding S.A.
19-21, route d’Arlon
8009 Strassen
Luxembourg

Bank of America Europe DAC – Succursale en France
51 rue La Boétie
75008 Paris
France

BNP Paribas
4 rue d’Antin
75002 Paris
France

Das Antwortdokument der Europcar Mobility Group, dem am 23. November 2021 von der AMF die Visa-Nr. 21-500 zugewiesen wurde, sowie das Informationsdokument zu rechtlichen, finanziellen, buchhalterischen und anderen Merkmalen der Europcar Mobility Group stehen auf der Website der AMF (www.amf-france.org) und der Europcar Mobility Group (www.europcarmobility-group.com) zur Verfügung und können am eingetragenen Sitz der Europcar Mobility Group, 13 ter, boulevard Berthier, 75017 Paris, Frankreich, kostenlos angefordert werden.


1 Dies geschieht unter Berücksichtigung von 8.552.323 eigenen Aktien und 94.796 Gratisaktien, die unter eine Liquiditätsvereinbarung gemäß Ziffer 2.5 des Angebotsdokuments fallen und nach französischem Recht den vom Bieterkonsortium gehaltenen Aktien gleichgestellt sind.

Dienstag, 12. Juli 2022

AGROB Immobilien AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung im Rahmen eines etwaigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

Ismaning, 11. Juli 2022

Der AGROB Immobilien AG ("AGROB") wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH ("RFR") mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen den Parteien einen angemessenen Abfindungsbetrag nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und in Höhe von EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt die RFR eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und in Höhe von EUR 1,53 je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf der Basis des derzeitigen Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie und EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie. Sämtliche Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer.

Die Abfindungsbeträge und Ausgleichszahlungen wurden auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme vom heutigen Tage über die Ermittlung des Unternehmenswerts der AGROB Immobilien AG zum 30. August 2022 ermittelt. Als unabhängiger Gutachter war die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("Mazars") gemeinsam vom Vorstand der AGROB und der Geschäftsführung der RFR mit der Ermittlung des Unternehmenswertes der AGROB sowie der angemessenen Barabfindung gemäß § 305 AktG und der angemessenen Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG im Rahmen des erwogenen Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beauftragt worden.

Nach dem Gutachten von Mazars beträgt der Ertragswert je AGROB-Stammaktie EUR 37,81 und je AGROB-Vorzugsaktie EUR 38,77. Auf der Basis der von Mazars erhobenen Kursdaten und Handelsvolumina ergab sich für die AGROB-Stammaktien ein gewichteter Dreimonats-Durchschnittskurs in Höhe von EUR 40,12 und für die AGROB-Vorzugsaktien ein gewichteter Dreimonats-Durchschnittskurs in Höhe von EUR 39,22.

Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB werden voraussichtlich am 15. Juli 2022 über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die darin festgelegte Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung nach Vorlage des Berichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers entscheiden und das Ergebnis anschließend veröffentlichen. Im Anschluss wäre dann zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einzuladen, die über die Zustimmung zum Vertrag entscheiden soll. Die Hauptversammlung soll am 30. August 2022 stattfinden.

AGROB Immobilien AG

Hercules BidCo GmbH: Weitere Annahmefrist für das freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Oaktree und CURA für die Deutsche EuroShop AG beginnt morgen

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Bei Ablauf der Annahmefrist des Angebots sind ca. 51,00 Prozent des gesamten Grundkapitals der Deutsche EuroShop in das Angebot eingereicht worden 

- Die Weitere Annahmefrist beginnt am 13. Juli 2022 und endet am 26. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ)

12 Juli 2022 - London & Hamburg - Ein Konsortium aus von Oaktree Capital Management, L.P. verwalteten und beratenen privaten Investmentfonds und der CURA Vermögensverwaltung, dem Family Office der Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE Group, hat heute über die Bieterin Hercules BidCo GmbH, die mittelbar von dem Konsortium kontrolliert wird, bekannt gegeben, dass das öffentliche Übernahmeangebot für die Deutsche EuroShop zum Ablauf der Annahmefrist am 7. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ) für insgesamt 31.510.805 Aktien der Deutsche EuroShop (ISIN: DE 000 748 020 4; WKN 748020) angenommen wurde.

Für die Zwecke der Mindestannahmeschwelle betrug die Annahmequote bei Ablauf der Annahmefrist (inklusive der vom kontrollierenden Gesellschafter der CURA Vermögensverwaltung, Alexander Otto, sowie von ihm kontrollierten Unternehmen (einschließlich der CURA Vermögensverwaltung) gehaltenen Aktien, die insgesamt circa 20 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop ausmachen) ca. 71,03 Prozent.

Aktionäre der Deutsche EuroShop, die ihre Aktien noch nicht angedient haben und das Angebot annehmen wollen, können dies noch in der Weiteren Annahmefrist tun. Die Weitere Annahmefrist beginnt am 13. Juli 2022 und endet am 26. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ).

Angebotsunterlage

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.hercules-offer.com. Ausdrucke der Angebotsunterlage sind auch kostenlos bei Deutsche Bank AG, TAS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland, zu erhalten (Anfragen bitte per Fax an +49 69 910 38794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com).

Hercules BidCo GmbH: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Oaktree und CURA für die Deutsche EuroShop AG - Angebotsbedingungen erfüllt

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Die Gesamtzahl der bei Ablauf der Annahmefrist in das Angebot eingereichten Aktien der Deutsche EuroShop erreicht die Mindestannahmeschwelle

- Die weiteren Angebotsbedingungen sind ebenfalls eingetreten

- Das endgültige Ergebnis zum Ablauf der Annahmefrist am 7. Juli 2022 um Mitternacht (MESZ) wird voraussichtlich am 12. Juli 2022 veröffentlicht

8. Juli 2022 - London & Hamburg - Ein Konsortium aus von Oaktree Capital Management, L.P. verwalteten und beratenen privaten Investmentfonds und der CURA Vermögensverwaltung, dem Family Office der Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE Group, hat heute über die Bieterin Hercules BidCo GmbH, die mittelbar von dem Konsortium kontrolliert wird, bekannt gegeben, dass auf Basis der an die Bieterin gemeldeten Zahl der eingereichten Aktien der Deutsche EuroShop die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop plus eine Aktie (ISIN: DE 000 748 020 4; WKN 748020) zum Ablauf der Annahmefrist am 7. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ) überschritten wurde und auch die weiteren Angebotsbedingungen eingetreten sind.

Für die Zwecke des Erreichens der Mindestannahmeschwelle sind die vom kontrollierenden Gesellschafter der CURA Vermögensverwaltung, Alexander Otto, sowie von ihm kontrollierten Unternehmen einschließlich der CURA Vermögensverwaltung, die insgesamt circa 20 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop halten, einbezogen. 

Das endgültige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots nach Ablauf der Annahmefrist wird voraussichtlich am 12. Juli 2022 veröffentlicht.

Angebotsunterlage 

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.hercules-offer.com. Ausdrucke der Angebotsunterlage sind auch kostenlos bei Deutsche Bank AG, TAS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland, zu erhalten (Anfragen bitte per Fax an +49 69 910 38794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com).

Montag, 11. Juli 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag geplant
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH) 
  • Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlung für August 2022 geplant
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Hauptversammlung am 23. Juni 2022, Gegenantrag der VzfK
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung (und damit Wirksamkeit) am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft (Fristende: 31. August 2022)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,- zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Kaufangebot für Aktien der RLG Systems AG (früher: CCR Logistics Systems AG) zu EUR 8,90

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der RLG SYSTEMS AG NA O.N. macht die Valora Effekten Handel AG Ihnen ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: RLG SYSTEMS AG NA O.N. 
WKN: A3MQD3 
Art des Angebots: Kaufangebot 
Anbieter: Valora Effekten Handel AG 
Abfindungspreis: 8,90 EUR je Aktie 

Das Kaufangebot ist auf 10.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmemeldungen. Die Bieterin behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese der Stückzahl nach insgesamt 10.000 Aktien überschreiten. 

Gültigkeit des Angebots 
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem deutschen Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt - hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot können Sie jederzeit in der Angebotsunterlage nachlesen, welche die Valora Effekten Handel AG auf ihrer Internetseite https://veh.de/orders/kaufangebote veröffentlicht hat.

Sonntag, 10. Juli 2022

FLUGHAFEN: IFM Übernahmeangebot opportunistisch

FLUGHAFEN WIEN ist trotz der COVID-19-Delle wirtschaftlich solide und nachhaltig aufgestellt. Da sich der Börsenkurs nach Ankündigung des Übernahmeangebotes von Kernaktionärin IFM (Global Infrastructure Fund, Gruppe australischer Pensionsfonds) iHv 33 EUR pro Aktie umgehend diesem Wert angenähert hat, können Anleger auch an der Börse verkaufen und brauchen nicht abzuwarten. Der IVA bewertet das Angebot als opportunistisch und rät langfristigen Anlegern daher von der Annahme ab.

Quelle: IVA-News Nr. 07 / Juli 2022