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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 7. Oktober 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hatte am 24. Februar 2021 dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der damaligen Blitz 11-263 SE (Amtsgericht München, HRB 194352) als übernehmendem Rechtsträger zugestimmt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde am 28. Mai 2021 in das Handelsregister der AMIRA Verwaltungs AG und am 7. Juni 2021 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und am 8. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Hauptaktionärin hatte zunächst eine Barabfindung in Höhe von EUR 1.632,- angeboten und diese dann auf EUR 1.710,- je AMIRA-Aktie erhöht. 

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre (darunter die Aktionärsvereinigung SdK) haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG München I hat die zulässigen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 8626/21 verbunden.

LG München I,  Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Adler Group S.A.: Erstes Statement zum Report von Viceroy

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Berlin, 06. Oktober 2021 - Die ADLER Group S.A. ("ADLER") ist Gegenstand eines heute veröffentlichten Reports des Unternehmens "Viceroy Research", hinter dem der als Shortseller tätige Investor Fraser Perring steht. Dieser Report enthält Unterstellungen, die ADLER auf das Schärfste zurückweist.

Ein zentraler Vorwurf lautet, dass die von ADLER in ihren Bilanzen angesetzten Immobilienwerte überhöht seien. Dies ist nachweislich falsch. Die angesetzten Immobilienwerte wurden von unabhängigen, marktführenden Immobilienbewertern ermittelt und von finanzierenden Banken selbständig überprüft. Anders als in dem Report dargestellt, hat ADLER allein in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Portfolien an institutionelle Investoren verkauft, bei denen der Kaufpreis über dem von ADLER ausgewiesenen Bilanzwert lag. Details hierzu sind den jeweiligen Pressemitteilungen zu entnehmen. Zudem wurde die ADLER wie bereits mitgeteilt auch in den letzten Tagen und Wochen von mehreren institutionellen Interessenten angesprochen, die große Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erwerben möchten. Im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung strategischer Handlungsoptionen werden diese Anfragen derzeit geprüft.

Entsprechend liegt - anders als im Report behauptet - kein Kündigungsgrund (Default) unter den von der ADLER und deren Töchtern begebenen Anleihen vor.

Der 61 Seiten lange Report enthält zahlreiche weitere nicht zutreffende Anschuldigungen. ADLER bereitet derzeit eine ausführliche Replik zu diesen Anschuldigungen vor und wird zeitnah dazu Stellung nehmen.

Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group bzw. ADLER Real Estate

Susquehanna International Holdings LLC:   Adler Group LU1250154413 1,21 %  2021-10-05

Gladstone Capital Management LLP:  ADLER Real Estate Aktiengesellschaft LU1250154413 1,41 %  2021-10-05

Montag, 4. Oktober 2021

Weiteres Kaufangebot für Aktien der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG zu EUR 175,-

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. macht die Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide, und die Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle, Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Wertpapiere zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. 
WKN: 763700 
Art des Angebots: Kaufangebot 
Anbieter: Pferd Rüggeberg GmbH und Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG 
Abfindungspreis: 175,00 EUR je Aktie     (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem etwas höheren Handel der VSM-Aktien bei Valora:

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der DAHLBUSCH AG ST O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: DAHLBUSCH AG ST O.N.
WKN: 521300
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 135,00 EUR je Aktie 

Das Angebot ist auf 2.500 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. 

 Das Angebot endet am 22.10.2021, 18:00 Uhr.      (...)

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft prüft Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

Berlin, 4. Oktober 2021:

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate") wurde von ihrer Mehrheitsaktionärin ADLER Group S.A. darüber informiert, dass die ADLER Group S.A. heute entschieden hat, eine grundlegende Überprüfung strategischer Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem sie von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER Group S.A.

Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die ADLER Real Estate ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der ADLER Real Estate direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten zur Rückzahlung oder zum Rückkauf von Anleihen sowie für weitere noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.

Unser Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" ist für den Smeil Award 2021 nominiert

Samstag, 2. Oktober 2021

IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG

IVA-News Nr. 09

Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren conwert SE

IVA-News Nr. 09

Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren Intercell/Valneva

IVA-News Nr. 09

In der letzten Verhandlung im Mai 2021 hat das Gremium eine Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung beschlossen und eine weitere Verhandlung für September 2021 in Aussicht gestellt. Die Antragsgegnerin Valneva SE (inzwischen in anderem Zusammenhang immer wieder in den Medien) sprach sich gegen die Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung aus. Diese liegt den Parteien bis dato noch nicht vor, auch einen neuen Verhandlungstermin beim Gremium gibt es noch nicht.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren BUWOG AG

IVA-News Nr. 09

Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin auf den 26. Januar 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund kürzlich den Termin zur Verhandlung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen auf Mittwoch, den 26. Januar 2022, 10:00 Uhr, verschoben.

Das Gericht hatte mit Beweisbeschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet und damit Herrn WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html

In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der Sachverständige Dr. Laas auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Freitag, 1. Oktober 2021

Für unseren Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" beim comdirect finanzblog award abstimmen #fba21

Unseren Blog können Sie nicht nur lesen, wenn Sie sich für Special Situations und Spruchverfahrenskandidaten interessieren, sondern für ihn auch abstimmen. Zum "Voting" bei dem comdirect organisierten finanzblog award:  

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#fba21

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 57/21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: 

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2, 
97070 Würzburg.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

Mit vorzüglicher Hochachtung 

Der Vorsitzende

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Duisburg

Bekanntmachung über Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin

Die Hauptversammlung der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft vom 7. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg, die nominal in Höhe von rd. 99,52 % am Grundkapital der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 20. August 2021 in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beim Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) (HRB 73234 B) eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft in das Eigentum der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft von der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 1,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,02.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden zwecks Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen gesondert zu dieser Bekanntmachung unter ihrer im Aktienregister eingetragenen Anschrift kontaktiert.

Alternativ können die im Aktienregister eingetragenen Minderheitsaktionäre unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen: 

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg, Deutschland

Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

- Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung Deutsche Binnenreederei AG Squeeze-Out
- Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers
- Anzahl der gehaltenen Aktien an der Deutsche Binnenreederei AG
- Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages

Die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht unter Verzicht auf die Rücknahme zu befreien, soweit die Barabfindung nicht binnen einer Frist von vier Monaten nach dieser Bekanntmachung von den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären entgegengenommen wird.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Deutsche Binnenreeederei Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen sind. 

Duisburg, im September 2021

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HABA Computer Aktiengesellschaft

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH
Koblenz

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HABA Computer Aktiengesellschaft, Hamburg

Die ordentliche Hauptversammlung der HABA Computer Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg („HABA AG“) vom 18. August 2021 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG auf die Hauptaktionärin, die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH mit Sitz in Koblenz („APV GmbH“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 400,00 je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00 der HABA AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. September 2021 in das Handelsregister der HABA AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 39857) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG in das Eigentum der APV GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG von der APV GmbH

eine Barabfindung von EURO 400,00
je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00
der HABA AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HABA AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Über die Aktien der HABA AG ist keine bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als einzige Wertpapiersammelbank im Sinne von § 1 Abs. 3 DepotG hinterlegte Globalurkunde ausgestellt worden. Die Aktien der HABA AG sind nicht girosammelverwahrt.

Die Minderheitsaktionäre werden aufgefordert, ihre effektiven Aktienurkunden nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen bis zum 23. Dezember 2021 an die APV GmbH, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu Händen der Geschäftsführung, zu übersenden und dabei ihre Bankverbindung zur Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Abwicklung der mit der Einreichung effektiver Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen an die von ihnen im Übersendungsschreiben genannte Bankverbindung gezahlt.

Barabfindungsbeträge, die mangels Mitwirkung der ausgeschiedenen Aktionäre nicht bis zum Ablauf des 24. Januar 2022 ausgezahlt werden können, werden anschließend zugunsten der Berechtigten bei folgender Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt: Amtsgericht Hamburg, Hinterlegungsstelle, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. Die HABA AG behält sich zudem vor, nicht rechtzeitig eingereichte effektive Aktienurkunden für kraftlos zu erklären.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der HABA AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die APV GmbH übergegangen sind. 

Koblenz, im September 2021

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. September 2021

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2021

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.09.2021

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.09.2021 3,61 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 3,10 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 14,13 % unter dem Inventarwert vom 30.09.2021. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2021 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
GK Software SE,
Lotto24 AG,
freenet AG,
Hella Gmbh & Co. KGaA
RM Rheiner Management AG,
Weleda AG PS,
Kabel Deutschland Holding AG,
ZEAL Network SE.

Lotto24 AG: Mit Ablauf des Delisting-Angebots erreicht der Großaktionär ZEAL 94,86 %. Es fehlen damit nur noch 2.290 Aktien für einen aktienrechtlichen Squeeze-out.

HELLA GmbH & Co. KGaA: Faurecia hat die die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Bei Erreichen der jeweiligen Schwellenwerte ist ein Squeeze-out beabsichtigt. Bezüglich eines Delistings zeigt man sich flexibel. Hella und Faurecia warnten aufgrund des aktuellen Chipmangels, Faurecia stieg daraufhin im Kurs.

Tele Columbus AG: Das Delisting der Aktien der von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte mit Ablauf des 8. September 2021. Bis zum Meldestichtag am 1. September wurden 0,35 % der Aktien angedient, der Anteil des Großaktionärs Kublai stieg auf 94,43 %.

Ceconomy AG: Trotz steigender Bedeutung des Online-Handels für Ceconomy bei vergleichsweiser hoher Bewertung des französischen Wettbewerbers Fnac Darty kam es zu Kursrückgängen, die wir für Käufe genutzt haben.

GAG Immobilien AG: Hier konnten wir günstig eine Position aufbauen.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Anhörung des Sachverständigen am 7. April 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat das LG Dortmund einen Verhandlungstermin auf den 7. April 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin soll der Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, zu seinem Gutachten vom 1. März 2021 und den dagegen erhobenen Einwendungen angehört werden. Vorab soll der Sachverständige schriftlich Stellung nehmen, wie sich der Unternehmenswert darstellt, wenn die persönlichen Ertragssteuern bei der fiktiven Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens berücksichtigt werden.
 
In dem erwähnten Gutachten war der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass die angebotene Abfindung in Höhe von EUR 37,35 je Stückaktie angemessen sei. Hinsichtlich des Ausgleichs kam er dagegen zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto (nach KSt/SolZ) statt der angebotenen EUR 1,17 brutto.

LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
  • zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Übernahmeangebot für Stamm- und Vorzugsaktien der AGROB Immobilien AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

RFR InvestCo 1 S.à r.l.
37A, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B257215

Zielgesellschaft:

AGROB Immobilien AG 
Münchener Straße 101 
85737 Ismaning 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 41185 
ISIN: DE0005019004 (Stammaktien) WKN: 501900 (Stammaktien) 
ISIN: DE0005019038 (Vorzugsaktien) WKN: 501903 (Vorzugsaktien)

Angaben der Bieterin:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. (die "Bieterin") mit Sitz in Luxemburg hat heute entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der AGROB Immobilien AG in Höhe von EUR 3,00 (ISIN DE0005019004) (die "AGROB-Stammaktien") und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) (die "AGROB-Vorzugsaktien") abzugeben (das "Übernahmeangebot").

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten.

Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden im Internet unter https://www.rfr-offer.de veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. hat heute einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à r.l. Luxemburg und der Ersa V S.à r.l., geschlossen, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB-Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags erfolgt voraussichtlich Ende Oktober.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AGROB Immobilien AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der AGROB Immobilien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Luxemburg, den 30. September 2021

RFR InvestCo 1 S.à r.l.

AGROB Immobilien AG: Mitteilung über Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die RFR InvestCo 1 S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg ("Bieterin") hat am 30. September 2021 (veröffentlicht um 23.45 Uhr) gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3.00 je Aktie (ISIN DE0005019004) und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) abzugeben.

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten. Das Übernahmeangebot soll nach der Mitteilung im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen erfolgen.

Zugleich hat die Bieterin mitgeteilt, dass sie am 30. September 2021 einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à.r.l., Luxemburg, und der Ersa V S.à.r.l. abgeschlossen hat, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags soll nach der Mitteilung voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden nach Erhalt und Prüfung der Angebotsunterlage im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten eine begründete Stellungnahme abgeben.

Ismaning, den 01.10.2021

Der Vorstand

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien HolidayCheck Group AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Burda Digital SE
Arabellastraße 23
81925 München 
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850

Zielgesellschaft: 
HolidayCheck Group AG 
Neumarkter Straße 61 
81673 München 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133680 
ISIN DE0005495329 I WKN: 549532

Angaben der Bieterin:

Die Burda Digital SE (die "Bieterin") mit Sitz in München, Deutschland hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der HolidayCheck Group AG mit Sitz in München, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HolidayCheck Group AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HolidayCheck Group AG in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE0005495329) (die "HolidayCheck-Aktien") abzugeben (das "Delisting-Angebot").

Für jede der Bieterin eingereichte HolidayCheck-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,70 in bar als Gegenleistung anbieten.

Die Bieterin beabsichtigt, in Abstimmung mit der Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der HolidayCheck-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 73,13 % am Grundkapital der HolidayCheck Group AG.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter https://www.burda-digital.de veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HolidayCheck Group AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der HolidayCheck Group AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

München, den 29. September 2021

Burda Digital SE

Erneutes Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 2,31

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber der der oben genannten Nachbesserungsrechte auf eine eventuelle Nachzahlung, für die im Rahmen des Squeeze-out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der Conwert Immobilien Invest SE, macht Ihnen die Petrus Advisers Ltd. ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-
WKN: A2JAK6
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot 
Anbieter: Petrus Advisers Ltd.
Abfindungspreis: 2,31 EUR je Nachbesserungsrecht 

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben. Nähere Informationen hierzu liegen uns allerdings nicht vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie das freiwillige öffentliche  Erwerbsangebot  der  Petrus  Advisers  Ltd.  annehmen.  Wir  werden  eine  solche  Prüfung  nicht vornehmen. 

Alle Details im Internet
Weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot können Sie jederzeit in der Angebotsunterlage nachlesen, welche auf der Internetseite der Petrus Advisers Ltd. unter dem Link https://petrusadvisers.com/de/erwerbsangebote veröffentlicht ist.    (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANZAG beendet: Es bleibt bei der erstinstanzlichen Erhöhung um fast 13 %

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. November 2014 die Barabfindung auf EUR 32,72 je ANZAG-Aktie festgelegt (Erhöhung um ca. 12,74 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-anzag.html.

Das OLG Frankfurt am Main hat numehr mit Beschluss vom 13. September 2021 die gegen diese Entscheidung von der Antragsgegnerin und von mehreren Antragsteller eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Es bleibt damit bei der erstinstanzlichen Erhöhung.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. September 2021, Az. 21 W 38/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. November 2014, Az. 3-05 O 43/13
Zürn u.a. ./. Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH
96 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA WP Dr. Matthias Schüppen,
Graf Kanitz, Schüppen & Partner, 70173 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy, 60306 Frankfurt am Main

HolidayCheck Group AG plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 29. September 2021 - Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329) hat heute beschlossen, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).

Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, mit der Burda Digital SE, die mit ca. 73 % an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abzuschließen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Burda Digital SE, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu einem Barangebotspreis von Euro 2,70 je Aktie zu unterbreiten. Nach Einschätzung der Burda Digital SE liegt der Angebotspreis über dem gesetzlich für ein Delisting-Erwerbsangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate. Der endgültige Preis wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt werden und mag von dem geschätzten Betrag abweichen. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der HolidayCheck Group AG nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.