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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 10. Juli 2019

United Internet erhöht ihre Anteile an 1&1 Drillisch

Pressemitteilung der United Internet AG

Montabaur, 10. Juli 2019. Die United Internet AG hat das aktuelle Kursniveau genutzt und ihre Anteile an der 1&1 Drillisch AG auf 75,10 % erhöht.

Mit der Aufstockung der Anteile unterstreicht United Internet ihr Commitment zum eingeschlagenen Weg der 1&1 Drillisch AG, nach der erfolgreichen 5G-Frequenzauktion ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen.

Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist nicht geplant.

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Diebold Nixdorf AG (früher: Wincor Nixdorf AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out am 10. Mai 2019 eingetragen und bekannt gemacht (Fristablauf: 12. August 2019)
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 24. Mai 2019
  • Pironet AGSqueeze-out am 10. April 2019 eingetragen und am 11. April 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 11. Juli 2019)
  • Sanacorp Pharmaholding AG: Squeeze-out der Vorzugsaktien, Hauptversammlung am 2. Juli 2019
  • TIVOLI Grundstücks-AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 18. Juli 2019
  • TRIPLAN AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Mai 2019 (Fristablauf: 27. August 2019)
(Angaben ohne Gewähr)

Anfragen an: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 9. Juli 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der net mobile AG: Verhandlung am 20. November 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der net mobile AG hat das LG Düsseldorf Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 20. November 2019, 10:00 Uhr, anberaumt.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 79/16 (AktG)
Helfrich u.a. ./. DOCOMO Digital Limited
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SCA Hygiene Products SE: Abschließende Entscheidung frühestens im September 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SCA Hygiene Products SE hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 31. Mai 2016 den Barabfindungsbetrag je SCA-Aktie von 487,81 EUR auf EUR 533,93 angehoben (+ 9,45%), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_1.html.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl die nunmehr als Essity Group Holding B.V. firmierende Antragsgegnerin, als auch mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG München, bei dem das Verfahren anhängig ist, hat angesichts einer Sachstandsanfrage des gemeinsamen Vertreters darauf hingewiesen, dass angesichts mehrwöchiger Krankheitsfälle eine Entscheidung wohl frühestens im September 2019 ergehen werde.

OLG München, Az. 31 Wx 358/16
LG München I, Beschluss vom 31. Mai 2016, Az. 5 HK O 14376/13
Helfrich u.a. ./. Essity Group Holding B.V. (früher: SCA Group Holding B.V.)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (früher: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer)

Montag, 8. Juli 2019

Teilerwerbsangebot für Bank-Austria-Nachbesserungsrechte

Aus der Angebotsunterlage:

Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot 
der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München an die 
Inhaber von Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG (ISIN AT0000A0AJ61)
zum Erwerb von insgesamt bis zu 200.000 Stück UniCredit Bank Austria AG Nachbesserungsrechten zu einem Preis von EUR 4,00 (in Worten: vier Euro) je Nachbesserungsrecht

(...)

Bei diesem Angebot handelt sich um ein Teilerwerbsangebot der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, („Bieterin“) zum Erwerb von bis zu 200.000 (in Worten: zweihunderttausend) Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG (nachfolgend „Nachbesserungsrechte“) mit der ISIN AT0000A0AJ61 einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte an die Inhaber der Nachbesserungsrechte (nachfolgend „Inhaber“) zu einem Preis von EUR 4,00 (in Worten: vier Euro) in bar je Nachbesserungsrecht (“Angebotspreis").

Die Bieterin wird die Annahmeerklärungen nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen („First Come“- Prinzip).

Sofern das Angebot überzeichnet wird, behält sich die Bieterin vor, die Annahmefrist zu verkürzen und/oder das Erwerbskontingent zu erhöhen; hieraus folgt jedoch keine Verpflichtung der Bieterin zu einer solchen Erhöhung.

ISIN: AT0000A0AJ61, Nachbesserungsrechte UniCredit Bank Austria AG,

Angebotspreis: EUR 4,00 (in Worten: vier Euro) in bar je Nachbesserungsrecht. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten den Angebotspreis zu erhöhen.

Annahmefrist: 24.06.2019 bis 15.07.2019, 12:00 Uhr MESZ (vorbehaltlich Verkürzung und einer seitens der Depotbanken gesetzten früheren Rückmeldefrist). Davon wird die Bieterin insbesondere dann Gebrauch machen, wenn sich während der Angebotsfrist in dem zur Bestimmung einer eventuellen Nachbesserung anhängigen Überprüfungsverfahren oder durch andere Faktoren die Nachbesserungsansprüche als wertlos herausstellen sollten. Die Bieterin hat es sich außerdem ausdrücklich vorbehalten die Annahmefrist zu verlängern.     (...)

IVA zum Überprüfungsverfahren Bank Austria

In der Hauptversammlung am 3.5.2007- d.h. vor über 12 Jahren (!) - wurde der Gesellschafterausschluss beschlossen. Die bisherigen Verfahrensergebnisse sind für die Anleger nicht ermutigend. Das Gremium hat in seinem Gutachten eine Nachbesserung von 1,77 EUR (ohne Zinsen) für gerechtfertigt gehalten. Vor einigen Tagen wurde ein Angebot zum Ankauf von Bank Austria Nachbesserungsrechte zu 4,00 EUR veröffentlicht, das einige bereits frustrierte und ermüdete Aktionäre verwirrte. Daher wird der IVA Bemühungen starten, um einen Teilvergleich zu erreichen. Eine Einigung mit dem aggressiven Aktionär Polygon ist unrealistisch. Hauptstoßrichtung ist das „Erga Omnes“-Prinzip, d.h. die Gleichbehandlung aller ausgeschlossenen Aktionäre, da einige Aktionärsgruppen doch deutlich mehr „erkämpft“ haben.

Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren Schlumberger

Nach der ersten Verhandlung wurde den Argumenten der Antragsteller weitgehend Rechnung getragen und ein taugliches Angebot für finalisierende Vergleichsgespräche vorgelegt: die Vorzugsaktionäre sollen um 6 EUR auf 24,50 EUR nachgebessert werden. Für die aus der Sicht des IVA mit 26 EUR eher hoch bewerteten Stammaktien ist keine Erhöhung vorgesehen.

Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger

Zum Bericht:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_63.html

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung von Barabfindung und Ausgleich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) zwischen der Nidda Healthcare GmbH als herrschender Gesellschaft und der STADA Arzneimittel AG als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht Frankfurt am Main unmittelbar nach dem Verhandlungstermin am 27. Juni 2019 mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es somit keine Erhöhung von Barabfindung und Ausgleich. Mehrere Antragsteller haben bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung in die Beschwerde gehen zu wollen.

In dem Beschluss stellt das Landgericht ausschließlich auf die Börsenkurse als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" ab. Sowohl die Plausibilität der Planung wie auch die Faktoren des Kapitalisierungszinses seien hier sehr umstritten, so dass auch ein vom Gericht bestellter Sachverständiger und zuletzt das Gericht letztlich subjektive Annahmen von diesen Faktoren treffen müsse (S. 17). Auch bei einem ggf. höheren Ertragswert scheide eine Bemessung der Abfindung anhand des Börsenkurses nicht aus (S. 20). Der Börsenkurs bilde nicht nur die "Untergrenze" der angemessenen Abfindung. Unter Verweis auf Katzenstein (AG 2018, 739 ff.) meint die Kammer einen "Meinungsumschwung" zur in der Regel ausschließlichen Maßgeblichkeit von Börsenkursen zu erkennen (S. 21).

Im Rahmen des BuG war den Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 geboten worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/abfindungsangebot-die-auenstehenden.html. Nidda stockte diesen Betrag für das Delisting-Erwerbsangebot deutlich auf EUR 81,83 auf, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/10/bain-capital-private-equity-und-cinven.html.

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Juni 2019, Az. 3-05 O 38/18
Rolle u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Nidda Healthcare GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

Sonntag, 7. Juli 2019

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der YOUNIQ AG: Nichtabhilfebeschluss des LG Frankfurt a. M.

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren YOUNIQ AG hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. April 2019 die Barabfindung deutlich auf EUR 2,40 angehoben (+ 41,18 % gegenüber dem angebotenen Barabfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 1,70 je YOUNIQ-Aktie).

Der gegen diese erstinstanzliche Entscheidung von der Antragsgegnerin eingelegten Beschwerde hat das Landgericht mit Beschluss vom 27. Juni 2019 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Frankfurt am Main zur Entscheidung vorgelegt.

Das Landgericht verweist darauf, dass es bei Immobiliengesellschaften eine Bewertung anhand des Net Asset Value (NAV) für vorzugswürdig und den Börsenkurs für nicht einschlägig hält. Die von der Antragsgegnerin beanstandete unzureichende Informationsgrundlage des Sachverständigen beruhe nach dessen Darlegungen überwiegend auf einen nicht zureichenden Informationsfluss auf Seiten der Antragsgegnerin (S. 7).

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/16
Peter Jaeckel u.a. ./. CORESTATE IREI Holding S.A. i.L. (früher: YOUNIQ GmbH, zuvor: YOUNIQ AG, ursprünglich: Corestate Ben BidCo AG)
74 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, YOUNIQ GmbH:
Rechtsanwältte Allen & Overy, 40211 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG nunmehr vor dem OLG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG, Essen, hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 6. Februar 2019 die Anträge zurückgewiesen, wie berichtet: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_4.html

Gegen diese erstinstanzliche Gerichtsentscheidung hatten vier Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mitgeteilt, dass das Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen I-26 W 2/19 AktE anhängig ist.

Das vor dem Squeeze-out eingeleitete Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Rütgers AG ist im letzten Jahr mit einer Nachzahlung beendet worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/bekanntmachung-der-beendigung-des_20.html

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 2/19 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 6. Februar 2019, Az. 20 O 513/03 AktE
Horizont Holding AG u.a. ./. Rütgers GmbH u.a.
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Publick, 44141 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegner:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP

Auftragsgutachterin: PwC
sachverständige Prüferin: Warth und Klein

Osram unterstützt öffentliches Übernahmeangebot durch Bain Capital und The Carlyle Group

- Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Preis von 35 Euro je Aktie 

- Investorenvereinbarung unterstützt Strategie und Wachstum

- Umfangreiche Zusagen für Mitarbeiter und Standorte

- Sitz der Gesellschaft bleibt München; Patente und Marke gesichert

Nach ausführlichen Gesprächen hat ein Bieterkonsortium von Bain Capital und The Carlyle Group dem Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG ein rechtlich bindendes Transaktionsangebot für eine öffentliche Übernahme aller Aktien von Osram unterbreitet. Vorstand und Aufsichtsrat haben nach sorgfältiger Prüfung im besten Unternehmensinteresse sowie im Interesse der Aktionäre und weiterer Stakeholder von Osram entschieden, dieses Angebot zu unterstützen. Zudem haben Osram und das Konsortium eine Investorenvereinbarung mit umfangreichen Zusagen abgeschlossen. "Bain und Carlyle sind für Osram die richtigen Partner zur richtigen Zeit", sagte Olaf Berlien, Vorstandsvorsitzender von Osram. "Sie unterstützen unsere Strategie und ermöglichen Wachstum. Beide setzen auf unsere Mitarbeiter und bieten den Aktionären eine attraktive Prämie."

Den Aktionären sollen im Zuge eines öffentlichen Übernahmeangebots 35 Euro je Aktie in bar angeboten werden. Das Angebot entspricht einer Prämie von etwa 21 Prozent auf den letzten Börsenschlusskurs der Osram-Aktien vor Veröffentlichung der ad-hoc Mitteilung von Osram betreffend der Evaluierung des rechtlich bindenden Transaktionsangebots von Bain und Carlyle und eine Prämie von 22,6 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Osram Aktie in den vergangenen drei Monaten. In beiden Fällen ist zu berücksichtigen, dass die Gespräche mit Bain und Carlyle bereits seit geraumer Zeit öffentlich bekannt waren und bereits kursbeeinflussend gewesen sind.

Das Angebot bewertet Osram mit einem Eigenkapitalwert von 3,4 Milliarden Euro und einem Unternehmenswert von rund 4 Milliarden Euro. Bain und Carlyle haben eine Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent angekündigt. Dieser Schwellenwert enthält nicht die eigenen Aktien im Besitz der Osram Licht AG. Die Annahmefrist ist vorgesehen bis Anfang September. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage stehen Vorstand und Aufsichtsrat von Osram dem Angebot positiv gegenüber. Aus heutiger Sicht gehen beide Gremien davon aus, dass sie den Aktionären in ihrer begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots empfehlen werden. Der Vorstand beabsichtigt, seine eigenen Osram-Aktien im Zuge der Übernahme ebenfalls an die Bieter zu verkaufen.

Die laufende Transformation von Osram zum Hightech-Photonik-Unternehmen ist die Antwort auf einen tiefgreifenden Wandel in der Lichtbranche. Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots erhält Osram eine Eigentümerstruktur, mit der das Unternehmen in den aktuell konjunkturell und geopolitisch unsicheren Zeiten die erforderliche Transformation noch konsequenter weitertreiben kann. Beide Private-Equity-Häuser besitzen umfassende Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen in Transformationsprozessen, verfügen über ein internationales Netzwerk und haben in der Vergangenheit bereits mehrere Unternehmen erfolgreich weiterentwickelt. Peter Bauer, Aufsichtsratsvorsitzender von Osram, erklärte: "Wir begrüßen das Angebot von Bain und Carlyle und sind überzeugt, dass es sowohl einen fairen Wert für die Aktionäre als auch einen strategischen Mehrwert für unser Unternehmen bietet."

Im Zuge der unterzeichneten Investorenvereinbarung unterstützen Bain und Carlyle den eingeschlagenen Wachstumspfad und geben unter anderem umfangreiche Schutzzusagen für Mitarbeiter und Standorte ab. So bekennen sich die Investoren zum aktuellen Managementplan und zur bestehenden Strategie mit dem Fokus auf optische Halbleiter, Automobil und digitale Anwendungen. Bain und Carlyle sichern zu, das Management vollumfänglich zu unterstützen und bei der Transformation von Osram eng mit dem heutigen Vorstand zusammenzuarbeiten. Osram wird auch nach der Übernahme unter dem bestehenden Namen weitergeführt. Der Sitz der Gesellschaft bleibt in München und die Rechte an allen Patenten verbleiben bei Osram. Darüber hinaus haben Bain, Carlyle und Osram in der Investorenvereinbarung anerkannt, dass Osram in einem herausfordernden und volatilen Marktumfeld agiert, das flexibles Handeln erfordert.

Es wurde vereinbart, dass beide Investoren alle laufenden Wachstumsprojekte, mögliche Akquisitionen sowie Investitionen in neue Produktentwicklungen unterstützen werden. Bain und Carlyle sichern außerdem zu, dass bestehende Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und ähnliche Vereinbarungen ebenso wie die bestehenden Pensionspläne unverändert erhalten bleiben. Auch der zwischen Vorstand und Arbeitnehmerseite paritätisch besetzte Lenkungsausschluss bleibt in seiner heutigen Form bestehen. Die Investoren bekennen sich explizit zum Eckpunktepapier "Zukunftskonzept Deutschland", das im Juli 2017 mit der IG Metall und der Arbeitnehmerseite abgeschlossen wurde. Zudem sollen die Standorte der wesentlichen Unternehmensbereiche unverändert bleiben.

Die Angebotsunterlage wird gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes von Luz (C-BC) Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die gemeinschaftlich von Investmentfonds, die von Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group beraten werden und/oder mit diesen verbunden sind, gemeinsam kontrolliert wird, nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten die Unterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Für Osram agierten Perella Weinberg Partners als Financial Advisors und Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater.

Quelle: OSRAM Licht AG

Valneva gibt Absicht bekannt, seine Notierung an der Wiener Börse zu beenden

Handel wird an der Börse Euronext Paris gebündelt

Saint-Herblain (Frankreich), 7. Jänner 2019 – Valneva SE (“Valneva”), ein Biotechunternehmen, das Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten mit großem ungedeckten Bedarf entwickelt und vermarktet, gab heute bekannt, dass es beabsichtigt, seine Notierung an der Wiener Börse zu beenden, um sich auf die besten Kapitalmärkte für Life ScienceUnternehmen zu konzentrieren und die Liquidität durch Bündelung des Handels an der Börse Euronext Paris zu erhöhen.

Die Stammaktien von Valneva (ISIN FR0004056851) notieren seit 28. Mai 2013 an der Wiener Börse und sind zum „Amtlichen Handel“ im Marktsegment Prime Market zugelassen. Sie notieren außerdem an der Euronext Paris (Segment B), wo sie auch weiterhin gehandelt werden können. Valnevas Vorzugsaktien (ISIN FR0011472943) werden im Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse und an der Euronext Paris gehandelt.

Valneva hat einen bedeutenden Betriebsstandort in Wien, der einerseits als wichtige Drehscheibe für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fungiert, und an dem andererseits auch zahlreiche andere Funktionen angesiedelt sind. Dieser Standort wird sich weiter entwickeln und eine wichtige Rolle bei den globalen Aktivitäten spielen, während das Unternehmen weiter wächst.

Die Beendigung der Notierung (Delisting) der Valneva-Aktien von der Wiener Börse wurde von Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens genehmigt und wird bei der Hauptversammlung des Unternehmens, die am 27. Juni 2019 stattfindet, den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt. Die Aktionäre werden aufgefordert, den Widerruf der Zulassung der Stammaktien vom Amtlichen Handel der Wiener Börse gemäß § 38 (6) des österreichischen Börsengesetzes 2018 zu beschließen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung wird der Antrag auf das Delisting der Valneva-Stammaktien nach der Hauptversammlung bei der Wiener Börse eingebracht. Die Wiener Börse hat dann zehn Wochen Zeit, um über den Antrag und den Zeitplan des Delistings zu entscheiden. Ein Zeitraum von mindestens drei Monaten zwischen der Veröffentlichung der Entscheidung der Wiener Börse und dem effektiven Datum des Delistings ist notwendig, wodurch das tatsächliche Notierungsende voraussichtlich im 4. Quartal 2019 liegen wird. Zusätzlich zum Delisting der Stammaktien hat das Management Board entschieden, den Handel der Vorzugsaktien im Dritten Markt der Wiener Börse zu beenden. Der Handel der Vorzugsaktien im Dritten Markt soll gleichzeitig mit dem Handel der Stammaktien enden.

David Lawrence, Valnevas Chief Financial Officer, kommentierte: “Wir möchten all unseren langfristigen österreichischen Aktionären für deren anhaltende Unterstützung danken und ermutigen sie, an der Euronext Paris zu handeln, die eine ausgezeichnete Plattform für Biotech-Aktien in Europa ist. Unser Wiener Standort wird weiterhin eine wesentliche operative Drehscheibe bleiben, jedoch müssen wir uns auf den für Life Science-Unternehmen besten Kapitalmarkt konzentrieren, um unsere ehrgeizigen Ziele zu unterstützen. Wir sind davon überzeugt, dass dies auf lange Sicht eine positive Entscheidung für die Aktionäre ist.“ Für weitere Informationen besuchen Sie www.valneva.com/en/vsedelisting oder kontaktieren Sie die Investor Relations-Abteilung in Wien direkt telefonisch: +43-1-20620-1116 oder per E-mail: investors@valneva.com.

Quelle: Pressemitteilung der Valneva SE

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Anmerkung der Redaktion:

Der Delisting-.Antrag wurde nunmehr nach der Valneva-Hauptversammlung am 27. Juni 2019 bei der Wiener Börse eingereicht. Die Wiener Börse hat zehn Wochen Zeit, um über den Antrag und den Zeitplan des Delistings zu entscheiden. Ein Zeitraum von mindestens drei Monaten zwischen der Veröffentlichung der Entscheidung der Wiener Börse und dem effektiven Datum des Delistings ist notwendig, wodurch das tatsächliche Notierungsende voraussichtlich erst gegen Jahresende 2019 erfolgen wird.

Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von KKR für Axel Springer SE beginnt

- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin

- Annahmefrist läuft vom 5. Juli 2019 bis zum 2. August 2019

- Angebotspreis in Höhe von 63 Euro in bar pro Aktie entspricht einem Aufschlag von 40 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienkurs von Axel Springer

- Angebot unterliegt regulatorischen Zustimmungen und dem Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 20 Prozent an Axel Springers Grundkapital

5. Juli 2019 - Traviata II S.à r.l., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, hat heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aktien (ISIN: DE0005501357, DE0005754238) der Axel Springer SE ("Axel Springer") veröffentlicht, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat.

Die Aktionäre von Axel Springer haben ab heute die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien zum Preis von 63 Euro pro Aktie einzuliefern. Der Preis entspricht einer Prämie von 40 Prozent auf den Schlusskurs vom 29. Mai 2019 (45,10 Euro je Aktie), also den letzten Schlusskurs bevor Axel Springer per Ad-hoc-Mitteilung Verhandlungen mit KKR über eine mögliche strategische Beteiligung bestätigt hat. Die relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage festgelegt. Um ihre Aktien einzuliefern, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.

Die Annahmefrist endet am 2. August 2019 um 24:00 Uhr (MESZ) (Aktionäre sollten sich bei ihrer jeweiligen depotführenden Bank nach etwaigen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise von der depotführenden Bank festgelegt werden und Maßnahmen vor diesem Datum erfordern). Der Vollzug des Übernahmeangebots unterliegt verschiedenen marktüblichen Bedingungen. Dazu gehören regulatorische Zustimmungen wie kartellrechtliche, außenwirtschaftliche sowie medienkonzentrationsrechtliche Freigaben und das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 20 Prozent an Axel Springers Grundkapital.

Wie am 12. Juni 2019 bekanntgegeben, beabsichtigt KKR mit dem Angebot eine strategische Beteiligung an Axel Springer, um die Strategie des Unternehmens in einer Partnerschaft mit Friede Springer und Mathias Döpfner zu unterstützen. Friede Springer und Mathias Döpfner haben mit KKR vereinbart, unter der Voraussetzung des erfolgreichen Vollzugs des Übernahmeangebots ein Konsortium zu bilden, um das Unternehmen gemeinsam weiterzuentwickeln. Damit soll Axel Springers Position in einem sich schnell wandelnden und kompetitiven Marktumfeld weiter gestärkt werden.

KKR und die Bestandsaktionärsgesellschaften von Friede Springer und Mathias Döpfner haben zudem eine Investorenvereinbarung mit Axel Springer abgeschlossen. Diese sieht vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat das Angebotunterstützen und beabsichtigen, den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Im Fall eines erfolgreichen Vollzugs des Übernahmeangebots beabsichtigt KKR, den weiteren Mitgliedern des Konsortiums und dem Vorstand von Axel Springer vorzuschlagen, ein Delisting von Axel Springer einzuleiten. Darüber hinaus beabsichtigt KKR keine weiteren Strukturmaßnahmen nach der Transaktion (wie z.B. Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, Squeeze-out oder grundsätzliche Änderungen an der Kapitalstruktur).

Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung des Dokuments sind unter www.traviata-angebot.de erhältlich sowie als Ausdruck kostenlos bei UniCredit Bank AG, MFM1EG, Arabellastraße 14, 81925 München, Deutschland, zu erhalten (Anfragen bitte per Fax an: +49 89 378-44081 oder per E-Mail an: tender-offer@unicreditgroup.de).

Quelle: KKR

Donnerstag, 4. Juli 2019

Österreich: Nationalrat beschließt Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 - Änderung des Gremialverfahrens bei Überprüfungen der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der österreichische Nationalrat hat am Abend des 2. Juli 2019 dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 in dritter Lesung einstimmig zugestimmt. Neben erforderlichen Änderungen zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie wurde auch das sog. Gremialverfahren neu gestaltet. Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, das u.a. die Unternehmensbewertung in Squeeze-out-Fällen vorgenommen und in der Praxis schon bislang auf eine vergleichsweise Beilegung gedrungen hat, soll zukünftig vor allem streitschlichtend tätig sein, wodurch die Rolle der Gerichte in den Überprüfungsverfahren zukünftig deutlich größer wird. Nach den Reden der Parlamentarier wird vor allem eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer erwartet (so die Abgeordneten Dr. Markus Zschank und Dr. Irmgard Griss).    

Mittwoch, 3. Juli 2019

Anlegen in "Special Situations"

Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Dresdner Bank AG

Allianz SE
München
ISIN DE0008404005

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, im Jahr 2002 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank AG gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Barabfindung auf die Hauptaktionärin, die Allianz SE mit Sitz in München, übertragen. Mehrere Antragsteller haben daraufhin ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Dresdner Bank AG (Antragsgegnerin zu 1)) sowie die Allianz SE (Antragsgegnerin zu 2)) eingeleitet und die Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt.

Das Spruchverfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Die Allianz SE macht demgemäß die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen wie folgt bekannt:

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 18. September 2013 (Az. 3-08 O 99/02) über die Anträge mit dem folgenden Tenor entschieden:

„Die Anträge auf Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. § 327 f Abs. 1 Satz 2 AktG anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank AG auf die Antragsgegnerin zu 2) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der Antragsteller zu 1., 6., 17. und 18., die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, hat die Antragsgegnerin zu 2. zu tragen.

Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.

Die Vergütung für den Vertreter der außenstehenden Aktionäre, Rechtsanwalt Andreas Thomas, wird für den ersten Rechtszug auf EUR 6.500,00 EUR einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt.“

Gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main haben mehrere Verfahrensbeteiligte Beschwerde bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 (Az. 21 W 68/13) über die Beschwerden mit dem folgenden Tenor rechtskräftig entschieden:

„Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 4) und 5) sowie des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2013 werden verworfen.

Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 6) bis 14), 16); 21), 23) und 25) werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin zu 2). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.“

München, Juni 2019

Allianz SE
Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 1. Juli 2019

Dienstag, 2. Juli 2019

Hauptversammlung stimmt Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding AG zu - Erhöhung der Barabfindung auf EUR 30,57

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei der Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG, Planegg, am 2. Juli 2019 wurde von der einzigen Stammaktionärin, der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung, der Ausschluss der Vorzugsaktionäre beschlossen (Squeeze-out). Statt des bisher angebotenen Barabfindungsbetrags in Höhe von EUR 29,00 je auf den Namen lautende nennbetragslose Vorzugsaktie gibt es allerdings nunmehr EUR 30,57. Unter Hinweis auf die Verringerung des Basiszinssatzes von angenommenen 0,80 % auf tatsächlich 0,60 % zum Stichtag besserte die Hauptaktionärin ihr Angebot nach und beantragte den erhöhten Betrag in der Form eines Gegenantrags (zu ihrem eigenen Vorschlag).

Bei einer Reduzierung der Marktrisikoprämie auf 5 % (entsprechend der einschlägigen derzeitigen Rechtsprechung des LG München I und des OLG München) ergibt sich allerdings ein noch höherer Betrag (der angesichts von Kursen von aktuell über EUR 33,- je Sanacorp-Aktie offenbar auch vom Markt erwartet wird). Insoweit dürfte es zu einer gerichtlichen Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens kommen.

Bezüglich der Sanacorp-Vorzugsaktien fand 2016 ein Delisting statt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/05/sanacorp-delisting.html. Der von der Sanacorp eG damals für das Delisting angebotene Erwerbspreis von insgesamt EUR 25,99 EUR bestand aus einem Preis von EUR 25,00 je Vorzugsaktie zuzüglich einem Dividendenausgleich in Höhe von EUR 0,99 EUR je Vorzugsaktie. Seitdem wurden die Aktien nur noch in Hamburg gehandelt (zu höheren Kursen, im letzten Jahr z.T. über EUR 36,-).

Die Sanacorp Pharmaholding AG ist selber nicht (mehr) operativ tätig, sondern eine Holdinggesellschaft im pharmazeutischen Großhandel. Über die italienische Zwischenholding Sanastera S.p.A. (ein Joint Venture mit der Astera S.A.) werden u.a. die Sanacorp Pharmahandel GmbH und die CERP Rouen S.A.S. gehalten.

Auftragsgutachten: Mazars
sachverständige Prüferin: SPS Peters Schönberger

IC Immobilien Holding AG: Mitteilung Mehrheitsbeteiligung an IC Immobilien Holding AG - Einleitung aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahrens

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main - Mitteilung einer Mehrheitsbeteiligung an der IC Immobilien Holding AG, Einleitung eines aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens nach §§ 327a ff. AktG durch die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Würzburg

Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Würzburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 11972 hat der IC Immobilien Holding AG heute mitgeteilt, dass sie insgesamt 2.925.369 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der IC Immobilien Holding AG und damit ca. 97,13% des Grundkapitals der IC Immobilien Holding AG hält und dementsprechend Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG ist.

Weiterhin hat die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Würzburg, gegenüber dem Vorstand der IC Immobilien Holding AG das schriftliche Verlangen im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG gestellt, dass die Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Würzburg, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Würzburg, wird dieses Verlangen - nach Ermittlung der Barabfindung und der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich bestellten Prüfer - durch Angabe der Abfindungshöhe und Vorlage der gesetzlich geforderten Dokumente konkretisieren.

Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Würzburg, hat den Vorstand der IC Immobilien Holding AG daher aufgefordert, alle für die Beschlussfassung nach §§ 327a ff. AktG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und notwendigen Unterlagen und Informationen gemäß § 327b Abs. 1 AktG zur Verfügung zu stellen.

Frankfurt am Main, den 01. Juli 2019

IC Immobilien Holding AG
Der Vorstand

Montag, 1. Juli 2019

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • AGO AG Energie + Anlagenverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out am 5. April 2019 eingetragen und am 6. April 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 8. Juli 2019)
  • Diebold Nixdorf AG (früher: Wincor Nixdorf AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out am 10. Mai 2019 eingetragen und bekannt gemacht (Fristablauf: 12. August 2019)
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 24. Mai 2019
  • Linde AGverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingetragen, Bekanntmachung am 9. April 2019 (Fristablauf: 9. Juli 2019)
  • Pironet AGSqueeze-out am 10. April 2019 eingetragen und am 11. April 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 11. Juli 2019)
  • Sanacorp Pharmaholding AG: Squeeze-out der Vorzugsaktien, Hauptversammlung am 2. Juli 2019
  • TIVOLI Grundstücks-AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 18. Juli 2019
  • TRIPLAN AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Mai 2019 (Fristablauf: 27. August 2019)
(Angaben ohne Gewähr)

Anfragen an: kanzlei@anlageanwalt.de