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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 13. Juni 2017

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Die XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren zu informieren und diese zu diskutieren.

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Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu veröffentlichen.

United Internet AG: Bundeskartellamt erteilt Freigabe für die starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt

Gemeinsame Pressemitteilung der United Internet AG und der Drillisch AG

- United Internet und Drillisch erzielen weiteren wichtigen Fortschritt

- Wettbewerbsbehörde gibt geplante Gesamttransaktion ohne Auflagen frei

- Erwerb der 1&1 Telecommunication durch Drillisch gegen Ausgabe neuer Aktien an United Internet steht nur noch unter dem Vorbehalt der wirksamen Zustimmung durch die außerordentliche Drillisch-Hauptversammlung am 25. Juli

Montabaur/Maintal, 9. Juni 2017. Die United Internet AG und die Drillisch AG haben auf dem Weg zur Schaffung einer starken vierten Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt einen weiteren wichtigen Fortschritt erzielt. Das Bundeskartellamt hat die geplante Gesamttransaktion der beiden Unternehmen heute ohne Auflagen freigegeben. United Internet und Drillisch hatten am 12. Mai 2017 vereinbart, dass Drillisch das in der 1&1 Telecommunication SE gebündelte Mobilfunk- und Festnetzgeschäft mit Privatkunden schrittweise von United Internet übernimmt. Im Gegenzug erhält United Internet neue Drillisch-Aktien aus zwei Sachkapitalerhöhungen. Damit wird die Beteiligung von United Internet an Drillisch - vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung durch die außerordentliche Hauptversammlung von Drillisch - auf mindestens 72,7 Prozent steigen.

Den ersten Schritt der Transaktion, der Erwerb eines 7,75-prozentigen Anteils an der 1&1 Telecommunication SE, hat Drillisch mit Vollzug der ersten Sachkapitalerhöhung am 16. Mai 2017 bereits erfolgreich abgeschlossen. Die von den Unternehmen erwarteten Synergien, die bis zum Jahr 2025 auf ca. 250 Millionen Euro jährlich steigen sollen, lassen sich jedoch erst bei einem erfolgreichen Abschluss der Gesamttransaktion realisieren. Deshalb arbeiten beide Unternehmen weiter kontinuierlich auf den zweiten Schritt der Transaktion hin, d.h. den Erwerb der restlichen 92,25 Prozent an der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch gegen Ausgabe neuer Drillisch-Aktien. Die für den Vollzug dieses Schrittes notwendige kartellrechtliche Freigabe hat die Wettbewerbsbehörde mit ihrer heutigen Entscheidung erteilt. Damit stehen der vollständige Erwerb der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch und der Vollzug der Gesamttransaktion nur noch unter dem Vorbehalt der wirksamen Zustimmung der Drillisch-Aktionäre in der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017.

Begleitet wird die Transaktion von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von United Internet an sämtliche außenstehende Aktionäre von Drillisch. Gemäß der am 26. Mai 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage steht dieses Angebot unter der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe. Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts wurde diese Bedingung erfüllt; das Übernahmeangebot ist nunmehr bedingungsfrei.
  
Über United Internet
Die United Internet AG ist mit 17,16 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und 34,56 Mio. werbefinanzierten Free-Accounts (Stand: 31.03.2017) ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige "Internet-Fabrik" mit ca. 8.100 Mitarbeitern, ca. 2.600 davon in Produkt-Management, Entwicklung und Rechenzentren. Neben einer hohen Vertriebskraft über die etablierten Marken 1&1, GMX, WEB.DE, Strato, united-domains, Fasthosts, Arsys, home.pl, InterNetX, Sedo, affilinet und 1&1 Versatel steht United Internet für herausragende Operational Excellence bei weltweit über 51 Mio. Kunden-Accounts.
  
Über Drillisch
Die Drillisch AG ist mit 3,62 Mio. Mobilfunkkunden (Stand: 31.03.2017) einer der großen netzunabhängigen Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Der Konzern bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen und Produkten aus dem Bereich mobiler Sprach- und Datendienste. Im Premiumsegment konzentriert sich das Unternehmen dabei auf seine Marke smartmobil.de (mit Fußballprofi Lukas Podolski als Werbegesicht) sowie auf die Marke yourfone, unter der Drillisch mehr als 200 Ladengeschäfte in den Top-Lagen deutscher Innenstädte betreibt. Darüber hinaus zählen viele weitere erfolgreiche Mobilfunkmarken zum Portfolio der Drillisch AG, darunter simply, sim.de, McSim, helloMobil, WinSim und discoTEL.

Montag, 12. Juni 2017

Constantin Medien AG: Möglicher Verlust der Mehrheitsbeteiligung an der Highlight Communications AG und mögliche Entkonsolidierung; Constantin Medien AG geht gerichtlich gegen Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Ismaning, 12. Juni 2017 - Die Highlight Communications AG ("HLC"), ein Tochterunternehmen der Constantin Medien AG, hat heute mitgeteilt, dass sie ihr Grundkapital durch Ausgabe von 15,75 Mio. neuen Aktien an die Highlight Event and Entertainment AG auf insgesamt CHF 63.000.000 erhöht hat. Durch die Kapitalerhöhung, die zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister der HLC bedarf, verwässert sich der Anteil der Constantin Medien AG an dem Grundkapital der HLC und damit auch ihr Stimmrechtsanteil von ca. 60,53 % auf ca. 45,4 %. Die Constantin Medien AG geht gerichtlich gegen die Durchführung der Kapitalerhöhung vor, so dass es ungewiss ist, ob sie wirksam wird. Der Verlust der Mehrheitsbeteiligung und der Mehrheit der Stimmrechte an der HLC könnte dazu führen, dass die HLC in Zukunft nicht mehr zu dem Kreis der vollkonsolidierten Tochterunternehmen der Constantin Medien AG gehört.

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruch- und Überprüfungsverfahren:
  • BDI - BioEnergy International AG: Squeeze-out, HV am 11. Mai 2017
  • BWT AG: Squeeze-out angekündigt
  • Bremer Straßenbahn AG: Squeeze-out
  • CHORUS Clean Energy AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Juni 2017
  • conwert Immobilien Invest SE: Gesellschafterausschluss
  • DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • DVB Bank SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Juni 2017
  • F24 AG: Squeeze-out 
  • GfK SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 21. Juli 2017
  • KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: Squeeze-out, ao. HV am 20. April 2017
  • KWG Kommunale Wohnen AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH
  • mediantis AG (früher: buecher.de AG): Squeeze-out am 16. Mai 2017 eingetragen und am 17. Mai 2017 bekannt gemacht (Antragsfrist bis 17. August 2017)
  • Pelikan Aktiengesellschaft: Squeeze-out angekündigt
  • primion Technology AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 3. April 2017 (Antragsfrist bis 3. Juli 2017)
  • Schlumberger Aktiengesellschaft: Gesellschafterausschluss, HV am 23. Juni 2017
  • STRABAG AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. HV am 24. März 2017 - Eintragung durch Anfechtungsklagen blockiert
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out angekündigt
 (Angaben ohne Gewähr)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VARTA AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der VARTA AG hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 12. Mai 2017 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt. Mehrere Antragsteller haben gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden wird.

Die damals als GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH firmierende Hauptaktionärin hatte die Barabfindung trotz der vor dem den Squeeze-out vorbereitenden Delisting deutlich höherer Kurse auf lediglich EUR 4,51 je auf den Inhaber lautende VARTA-Stückaktie festgelegt (wobei sie eine Liquidation unterstellte, zu der es allerdings nicht gekommen ist - vielmehr nutzt die Hauptaktionärin nach einer Verschmelzung nunmehr die sehr bekannte Firmierung VARTA AG).

LG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2017, Az. 31 O 8/14
Vogel u.a. ./. VARTA AG (früher: GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH)
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH:
Rechtsanwälte Greefort, 60325 Frankfurt am Main

MBB SE: Verbundene Gesellschaften der Gründerfamilien kündigen Verkauf von Aktien der MBB SE an

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Berlin, 12. Juni 2017 - Verbundene Gesellschaften der Gründerfamilien Freimuth und Nesemeier (zusammen die "Verkaufenden Aktionäre") haben der MBB SE ("MBB" oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A0ETBQ4) mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, insgesamt bis zu 400.000 MBB-Aktien zu veräußern.

Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu circa 6 Prozent. Die Aktien sollen bei institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens platziert werden.

Die Erhöhung des Freefloat von derzeit circa 29 Prozent auf bis zu circa 35 Prozent ist nach Einschätzung der Gesellschaft geeignet, eine Aufnahme von MBB in den S-DAX zu fördern. Die Verkaufenden Aktionäre würden ihren Aktienbesitz bei vollständiger Platzierung auf jeweils circa 32,5 Prozent (oder zusammen circa 65 Prozent) reduzieren und haben sich zu einer zwölfmonatigen Haltefrist (Lock-Up) für ihren verbleibenden Anteilsbesitz verpflichtet.

Über die MBB SE:
MBB ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 1995 durch organisches Wachstum und Kauf von Unternehmen nachhaltig wächst. Kern des Geschäftsmodells ist die langfristige Wertsteigerung der einzelnen Unternehmen und der Gruppe als Ganzes. Seit Anbeginn war das Geschäftsmodell überdurchschnittlich profitabel - substanzielles Wachstum und nachhaltige Renditen sind auch zukünftig Ziel der MBB SE.

Weitere Informationen über MBB SE finden sich im Internet unter http://www.mbb.com.

MBB SE, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Aktionäre lehnen Übernahmeangebot von Busch ab - Pfeiffer Vacuum will Synergien mit Busch-Gruppe identifizieren

PRESSEINFORMATION 

Asslar, 8. Juni 2017. Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG ("Pfeiffer Vacuum") nehmen die Ergebnisse des öffentlichen Übernahmeangebots der Pangea GmbH, einer Gesellschaft im Besitz der Busch SE ("Busch-Gruppe"), nach Ende der Angebotsfrist zur Kenntnis. Die überaus geringe Annahmequote von lediglich rund 0,17 % bestätigt, dass fast alle Aktionäre von Pfeiffer Vacuum die Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Unangemessenheit des Angebots teilen. Vorstand und Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum hatten das Übernahmeangebot der Busch-Gruppe im Rahmen einer begründeten Stellungnahme am 24. April 2017 abgelehnt und den Aktionären empfohlen, das Angebot nicht anzunehmen. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass das Angebot keine angemessene Kontrollprämie für den geplanten Kontrollerwerb beinhaltete. Darüber hinaus zeigen die derzeitige Geschäfts- und Kursentwicklung von Pfeiffer Vacuum sowie der auf der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum konkretisierte Ausblick deutlich, dass die Langfristperspektive der Gesellschaft als unabhängiges Unternehmen vielversprechend und für die Aktionäre attraktiv ist. 

"Es war und ist unsere Pflicht, das Übernahmeangebot im Interesse aller Aktionäre abzulehnen. Wie erwartet teilen unsere Aktionäre diese Einschätzung", sagt Manfred Bender, Vorstandsvorsitzender von Pfeiffer Vacuum. "Wir stehen auch weiterhin einem möglichen Griff der Busch-Gruppe nach überproportional hoher Vertretung im Aufsichtsrat oder gar dem Aufsichtsratsvorsitz von Pfeiffer Vacuum kritisch gegenüber, da die damit verbundene Kontrollübernahme durch Busch unter den gegebenen Umständen nicht wertschaffend für unsere Aktionäre ist. Gleichzeitig werden wir aber sich bietende Gelegenheiten für einen offenen Dialog über die Möglichkeiten einer operativen Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe und daraus resultierender Synergien nutzen, um Potenziale für zusätzliche Wertschöpfung im Interesse aller Aktionäre auszuloten", so Manfred Bender weiter. 

Kontakt:
Pfeiffer Vacuum Technology AG, Investor Relations 
Eerik Budarz 
T +49 6441 802 1346 F +49 6441 802 1365 
Eerik.Budarz@pfeiffer-vacuum.de

Sonntag, 11. Juni 2017

Clere AG: Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Elector GmbH

Berlin, 08.06.2017 - Die CLERE AG hat heute die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Elector GmbH auf der Webseite der Gesellschaft unter www.clere.de/Investoren/Delisting-Erwerbsangebot_Elector veröffentlicht.

Kontakt / Ansprechpartner:
Investor Relations
CLERE AG
Tel: (+49) 30-213 00 43 - 0, email: info@clere.de

__________

Anmerkung der Redaktion: In der Stellungnahme wird die angebotene Gegenleistung als nicht angemessen beurteilt.

Auszug aus der Stellungnahme:

"Unter Berücksichtigung der Informationen in dieser Stellungnahme, der Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Angebot sowie der Ziele und Absichten der Bieterin unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Delisting-Erwerbsangebot grundsätzlich und sind der Meinung, dass das Delisting-Erwerbsangebot im besten Interesse der CLERE AG und der Aktionäre der CLERE AG ist.

Allerdings sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne von §§ 39, 31 Abs. 1 WpÜG ist. Aus diesem Grund und basierend auf den vorstehenden Ausführungen in dieser Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen CLERE-Aktionären, das Angebot zu der angebotenen Gegenleistung nicht anzunehmen."

Rickmers Holding AG: Delisting der Anleihe eingeleitet

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

9. Juni 2017 - Die Rickmers Holding AG hat mit Schreiben vom heutigen Tag die Teilnahme der Anleihe 2013/2018 der Rickmers Holding AG (ISIN: DE000A1TNA39 / WKN: A1TNA3) am Prime Standard für Anleihen und die Einbeziehung der Anleihe in das Basic Board zum frühest möglichen Termin gekündigt. Mit Wirksamkeit der Kündigung kann der Handel der Anleihe eingestellt werden.

Kontakt:
Rickmers Holding AG 
Sabina Pech, Senior Vice President
Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +49 40 389 177 0 E-mail: info@rickmers.com

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die Rickmers Gruppe 
Die Rickmers Gruppe ist ein international Anbieter von Dienstleistungen für die Schifffahrtsindustrie und Schiffseigentümer mit Sitz in Hamburg. Im Geschäftsbereich Maritime Assets ist die Rickmers Gruppe als Asset Manager für ihre eigenen Schiffe und Schiffe Dritter tätig, arrangiert und koordiniert Schiffsprojekte, organisiert Finanzierungen und erwirbt, verchartert und verkauft Schiffe. Im Geschäftsbereich Maritime Services erbringt die Rickmers Gruppe Dienstleistungen im Schiffsmanagement für die eigenen Schiffe der Rickmers Gruppe und für Schiffe Dritter, zu denen technisches und operatives Management, Crewing, Neubauüberwachung, Beratungsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungen gehören.

Donnerstag, 8. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation hatte das Landgericht Frankfurt am Main bei der mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2017 eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung um EUR 1,- vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Antragsgegnerin abgelehnt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat daraufhin Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal Transaction Advisory GmbH, zum Sachverständigen bestellt. Dieser schätzt die Kosten auf nicht mehr als EUR 275.000,- bis EUR 300.000,-.

Die bisherigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, die Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, haben ihr Mandant zwischenzeitlich mit Schriftsatz vom 30. Mai 2017 niedergelegt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Atlas Mara Beteiligungs AG: derzeit anwaltlich nicht vertreten, bisher: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Mennicke)

m4e AG: Studio 100 Media GmbH veröffentlicht freiwilliges öffentliches Kaufangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 02. Juni 2017: Der Vorstand der m4e AG gibt bekannt, dass die Mehrheitsaktionärin Studio 100 Media GmbH heute ein freiwilliges öffentliches Angebot an alle übrigen Aktionäre der m4e AG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien an der m4e AG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Kaufpreis beträgt EUR 2,70 je Stückaktie der m4e AG. Die Annahmefrist läuft vom 2. Juni 2017 bis voraussichtlich 6. Juli 2017, 12.00h. Die Transaktion wird von der Dero Bank AG begleitet.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 02. Juni 2017
m4e AG - Vorstand

WASGAU Produktions & Handels AG: Ergebnisoffene Prüfung auch eines Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Der Vorstand prüft derzeit ergebnisoffen eine anwaltliche Ausarbeitung zu Veränderungen des regulatorischen Umfeldes und Reaktionsmöglichkeiten im Unternehmensinteresse, welche ein Delisting einschließen. Er beabsichtigt den Stand seiner Überlegungen dem Aufsichtsrat in der nächsten Aufsichtsratssitzung am 05. Oktober 2017 vorzutragen.

Kontakt: Frank Grüber, Prokurist
E-Mail: frank.grueber@wasgau-ag.de 
Tel.: 06331/558-166
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Anmerkung der Redaktion: Laut comdirect beträgt der Streubesitz nur noch 7,08%.

Mittwoch, 7. Juni 2017

One Square Advisory Services GmbH: Rickmers Holding AG - One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39) gewählt

München, 02. Juni 2017

Am 1. Juni 2017 fand in Hamburg die zweite Versammlung der Gläubiger der von der Rickmers Holding AG emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39) statt. Die Anleihegläubiger haben mit Beschluss der Gläubigerversammlung vom 1. Juni 2017 die One Square Advisory Services GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG beauftragt. Die One Square Advisory Services GmbH wird ausschließlich die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG wahrnehmen mit dem Ziel, die Befriedigung der Anleihegläubiger zu maximieren. Des Weiteren wird die One Square Advisory Services GmbH die Ansprüche der Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Kapitals nach entsprechender Aufforderung durch den Sachwalter an die Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden. Von den einzelnen Gläubigern ist hierzu nichts zu veranlassen.

Die One Square Advisors GmbH war bis zum 31. Mai 2017 von der Rickmers Holding AG mit der Beratung hinsichtlich der Restrukturierung der Anleihe beauftragt. Die One Square Advisors GmbH hat ihr Mandat mit der Gesellschaft am 31. Mai 2017 niedergelegt, um eine Interessenskollision zu vermeiden. Die Anleihegläubiger haben sich für die One Square Advisory Services GmbH ausgesprochen, da sie bereits über tiefgehende Kenntnisse zum Sachstand und insbesondere über die Situation der Gesellschaft im Verhältnis zu den anderen Finanzgläubigern wie u.a. der HSH Nordbank AG verfügt. Die One Square Advisory Services GmbH wird nun unter Aufsicht des Gerichts versuchen, für die Anleihe gemeinsam mit der Gesellschaft und den Banken eine Einigung über eine Restrukturierung und Sanierung der Rickmers Gruppe zu erzielen, um für die Anleihe die bestmöglichste Befriedigung zu erreichen.

Die One Square Advisory Services GmbH wird die Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG über die weiteren Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen, insbesondere unter rickmers@onesquareadvisors.com zur Verfügung. Anleihegläubiger werden gebeten, sich unter dieser Adresse für den Email-Verteiler anzumelden.

Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36, 80333 München
rickmers@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie Informationen zu einzelnen Spruchverfahren bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu veröffentlichen.

Samstag, 3. Juni 2017

VzfK e.V. will Kontron-Aktionäre vertreten

Mitteilung der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK):

Der Tagesordnungspunkt 7 (TOP 7) auf der Hauptversammlung der Kontron AG am 19. Juni 2017 lautet:

"Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der KONTRON AG als übertragendem und der S&T Deutschland Holding AG (Ismaning) als übernehmendem Rechtsträger"

Der übernehmende Rechtsträger, die S&T Deutschland Holding AG ist keine börsennotierte Gesellschaft. Wie sich aus § 2 Abs. 4 des Verschmelzungsvertrages ergibt, wird die S&T Deutschland Holding AG beantragen, die neuen Aktien zum Handel an einer Börse einzubeziehen. Mit der Eintragung der Verschmelzung werden die Aktionäre der Kontron AG zu Aktionären der S & T Deutschland AG, einer nicht börsennotierten Gesellschaft. Soweit es keine satzungsmäßigen Besonderheiten gibt, müssen die Aktionäre selber einen Käufer finden.

Einen Anspruch auf eine Abfindung in der Höhe von EUR 3,11 erhalten Sie nur dann, wenn Sie im Verlauf der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift erklären. Dazu heißt es in § 7 des Verschmelzungsvertrages:

"§ 7 Abfindung
Gemäß § 29 Abs. 1 UmwG bietet S&T Deutschland Holding AG jedem Aktionär der Kontron AG, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der Kontron AG auf der Hauptversammlung der Kontron AG Widerspruch zur Niederschrift erklärt oder nach § 29 Abs. 2 UmwG einem widersprechenden Aktionär gleichgestellt ist, den Erwerb seiner Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von € 3,11 (in Worten: drei Euro und elf Cent) je Aktie an. Wählt ein Aktionär die Barabfindung, so ist diese unmittelbar mit Annahme des Barabfindungsangebots durch den jeweiligen Aktionär fällig, frühestens jedoch mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der S&T Deutschland Holding AG."


Die gesellschaftsrechtlichen Folgen der Verschmelzung stellt der Verschmelzungsbericht nach § 8 Umwandlungsgesetz (UmwG) auf den Seiten 34 ff. dar:

- Mit der Eintragung der Verschmelzung werden alle Aktionäre der Kontron AG zu Aktionären der nicht an einer Börse notierten S&& Deutschland Holding AG.

- Einen Anspruch auf Abfindung erwerben diese Aktionäre nur dann, wenn sie nach § 29 Abs. 1 UmwG in der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Beschlussfassung zu Tageordnungspunkt 7 (TOP 7) einlegen. Weitere Sonderfälle regelt § 29 Abs. 2 UmwG.

- Nur Aktionäre mit einem Abfindungsanspruch aus § 29 UmwG können nach § 34 UmwG die Einleitung eines Spruchverfahrens auf der Grundlage des Spruchverfahrensgesetzes (SpruchG) einleiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gesellschaft. Dort können Sie sich auch den Verschmelzungsbericht nach § 8 UmwG und den Prüfungsbericht nach § 12 UmwG herunterladen.

Unser Angebot an die außenstehenden Aktionäre der Kontron AG:

- Wie sich aus den "Informationen zum Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" der Kontron AG für die Hauptversammlung am 19.06.2017 ergibt, ist die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeschlossen (Ziffer 3, Mitte). 

- Die VzfK legt auf der Hauptversammlung der Kontron AG am 19.06.2017 für die von ihr vertretenen Aktionäre Widerspruch ein. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre Eintrittskarten für alle Aktien übersenden. 

- Eine Vollmacht für die "VzfK e.V." können sie auf der Rückseite der Eintrittskarte oder dem Vollmachtsformular der Gesellschaft erteilen. 

- In einem formlosen Begleitschreiben müssen Sie uns die Weisung erteilen, Widerspruch gegen die Beschlussfassung zur Verschmelzung einzulegen.

- Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn wir Ihnen das nach Prüfung der Unterlagen per E-Mail oder Telefax bestätigen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, bei allen Anfragen den Eingang zu bestätigen oder sie als Auftrag anzunehmen.

Freitag, 2. Juni 2017

GfK SE: Barabfindung für GfK-Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 46,08 je Aktie festgesetzt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Nürnberg, 2. Juni 2017 - Veröffentlichung einer ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Die Acceleratio Capital N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlanden, hat heute ihr gegenüber dem Vorstand der GfK SE am 22. März 2017 angekündigtes und am 30. März 2017 gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der GfK SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).

Die Acceleratio Capital N.V. hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. auf EUR 46,08 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GfK SE festgelegt. Eine im Auftrag der Hauptaktionärin von Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführte
Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren hat ergeben, dass sich der Unternehmenswert der GfK SE auf ca. EUR 1,4614 Mrd. und pro ausgegebener Aktie auf EUR 40,03 beläuft. Der volumengewichtete Dreimonats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des Squeeze-out am 22. März 2017 beläuft sich auf EUR 46,08.

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der GfK SE gefasst werden, die für den 21. Juli 2017 geplant ist.

GfK SE
Der Vorstand

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Impreglon SE geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie berichtet hatte das Landgericht Hannover die Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Impreglon SE mit einem auf den 24. Januar 2017 datierten und am 25. April 2017 verkündeten Beschluss zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, so dass das Spruchverfahren vor dem OLG weitergeht.

LG Hannover, Az. 26 O 106/15
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. GMT Investment AG (jetzt: Impreglon GmbH)
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover 
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Petra Mennicke)

Donnerstag, 1. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Ariston Real Estate AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die bislang eingegangenen Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ariston Real Estate AG, München, zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4594/17 verbunden.

Die Antragsfrist zur Stellung von Spruchanträgen läuft noch bis zum 8. Juni 2017.

Der Hauptaktionär, Herrn Hans-Dieter Lorenz, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,04 je Ariston-Aktie angeboten.

LG München I, Az. 5 HK O 4594/17
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. . /. Hans-Dieter Lorenz