Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 25. Februar 2010

FOCUS Online: Aktuelle Abfindungskandidaten

FOCUS Online nennt folgende zehn Abfindungskandidaten für Spruchverfahren:

- Altana
- Computerlinks
- Dyckerhoff
- Ergo
- Generali Deutschland
- Integralis
- Itelligence
- Klöckner-Werke
- Moksel
- Oldenburgische Landesbank

Mittwoch, 17. Februar 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: Squeeze-Out geplant

Vergleichsweise Erledigung der Anfechtungsklage eines Anfechtungsklägers/Squeeze-Out geplant

HBW Abwicklungs AG i.L., Braunschweig, ISIN DE 0006074800. Die InBev Germany Holding GmbH und die HBW Abwicklungs AG i.L. haben am 17. Februar 2010 mit einem klagenden Aktionär hinsichtlich der von ihm erhobenen Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Eckpunkte eines Vergleichs erzielt. Ein wirksamer Abschluss des Vergleichs steht ebenso aus wie noch einige Detailregelungen; die HBW Abwicklungs AG i.L. hält aber nach derzeitigem Sachstand einen Vergleichabschluss für hinreichend wahrscheinlich. Der Vergleich wird vorsehen, dass die InBev Germany Holding GmbH die von dem Anfechtungskläger und von bestimmten nahe stehenden Personen des Anfechtungsklägers an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien abkauft und der Anfechtungskläger die Klage zurücknimmt. Die Klagen mit den nicht am Vergleichsschluss beteiligten weiteren Anfechtungsklägern bleiben weiter anhängig. Die InBev Germany Holding GmbH wird im Falle eines Vergleichsschlusses durch die im Rahmen des Vergleichs vorgesehene Übertragung von Aktien mittelbar mit mehr als 95% am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt sein. Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. für diesen Fall mitgeteilt, auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft einen Squeeze-out nach § 327 a AktG durchzuführen und nach Erlangung des Eigentums an den weiteren Aktien ein entsprechendes Verlangen nach § 327a AktG zu stellen. Die Höhe des im Rahmen des Squeeze-out zu zahlenden Abfindungsbetrags wird sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen richten.

HBW Abwicklungs AG i.L.

Der Abwickler

Dienstag, 16. Februar 2010

Interhyp AG: Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien zurückgenommen

Die ING DIRECT N.V. hat die Interhyp AG informiert, dass ING DIRECT heute den am 24. Oktober 2008 gestellten Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien von Interhyp-Aktionären gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Ausschlussverfahrens nach Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zurückgenommen hat.

Sonntag, 14. Februar 2010

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Software AG und IDS Scheer AG rechtswirksam im Handelsregister eingetragen

Operative Integration der beiden Unternehmen beginnt

Saarbrücken, 12. Februar 2010

Die IDS Scheer AG gibt heute bekannt, dass der am 24.11.2009 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SAG Beteiligungs GmbH und der IDS Scheer AG bereits am 11.02.2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eintragen wurde und damit rechtswirksam ist. In der Folge beginnt unmittelbar die Integration der betrieblichen Abläufe beider Unternehmen. Die beiden Unternehmen stehen nunmehr unter einheitlicher Leitung und die erwarteten Synergien werden realisiert. Die Software AG untermauert damit ihre für das Geschäftsjahr 2010 prognostizierte Umsatz- und Ergebnissteigerung.

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendes Unternehmen hatte die außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG am 8. Januar 2010 zugestimmt. In der nachfolgenden Frist bis zum 8. Februar 2010 wurden keine Klagen eingereicht, was zur Eintragung ins Handelsregister geführt hat. Derzeit hält die Software AG Gruppe bereits über 91 Prozent der Aktienanteile an der IDS Scheer AG. Die verbleibenden Minderheitsaktionäre haben nunmehr einen Abfindungsanspruch zu dem im BGAV festgelegten Preis von 15,10 € pro Aktie. Das diesbezügliche Barabfindungsangebot wird in Kürze veröffentlicht. Die Aktionäre werden durch ihre Depotbanken angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert.

Unabhängig davon strebt die Software AG eine Verschmelzung mit der IDS Scheer AG an, um das Unternehmen vollständig zu übernehmen. Im Rahmen dieser Fusion erhalten die verbliebenen Minderheitsaktionäre Aktien der Software AG im Umtausch gegen ihre Anteile an der IDS Scheer AG. Dazu kauft die Software AG derzeit bis zu 400.000 eigene Aktien am Markt zurück. Die Software AG geht davon aus, die komplette Übernahme bis Ende diesen Jahres abzuschließen.

Donnerstag, 11. Februar 2010

COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft: Einleitung Squeeze-Out Verfahren

10.2.2010

München - Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft heute auf der Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-out"). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich Ende Juni 2010 stattfindet.

Der Vorstand

Mittwoch, 10. Februar 2010

LHS Aktiengesellschaft: Squeeze-out wirksam

Frankfurt am Main, 10. Februar 2010 - Die Gesellschaft hat heute durch Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister erfahren, dass der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327a AktG), den die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Dezember 2009 gefasst hatte, gestern durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden ist. Die Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der LHS Aktiengesellschaft ausgeschieden, und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär, die E/LHS Acquisition GmbH mit Sitz in Düsseldorf, übergegangen. Die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse wird in Kürze eingestellt.

LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Freitag, 5. Februar 2010

Kali-Chemie AG: Squeeze out-Verlangen

Ad-hoc Mitteilung

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, hat dem Vorstand der KALI-CHEMIE AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der KALI-CHEMIE AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

Hannover, den 4. Februar 2010

Der Vorstand

Mittwoch, 3. Februar 2010

IDS Scheer AG: Verschmelzung mit der Software AG geplant

Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben der IDS Scheer AG am 3. Februar 2010 mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, zunächst die SAG Beteiligungs GmbH und anschließend die IDS Scheer AG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf die Software AG zu verschmelzen. Im Rahmen einer solchen Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG wären den außenstehenden Aktionären der IDS Scheer AG nach den gesetzlichen Bestimmungen Aktien der Software AG in einem noch zu bestimmenden Verhältnis für Aktien der IDS Scheer AG zu gewähren. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben den Vorstand der IDS Scheer AG des weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Über die geplante Verschmelzung müsste die Hauptversammlung der IDS Scheer AG beschließen. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine Hauptversammlung der IDS Scheer AG Mitte des Jahres 2010 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird auch diesen Vorschlag prüfen.

ALTANA AG: SKion überschreitet 95 Prozent-Schwelle und stellt Squeeze out-Verlangen

Die SKion GmbH hat die ALTANA AG darüber informiert, dass Sie zum heutigen Datum 129.342.421 Aktien und damit 95,04 Prozent der Aktien von ALTANA hält. Gleichzeitig verlangt SKion gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz die Einberufung einer Hauptversammlung der Gesellschaft. Diese Hauptversammlung soll über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre auf die SKion GmbH gegen die Gewährung einer angemessenen Abfindung (Squeeze out) beschließen.

Bereits am 9. November 2009 hatte SKion ein neues, verbessertes Angebot für die Aktionäre der ALTANA AG abgegeben. Demnach bot SKion den Aktionären an, ihre Aktien bis zum Ablauf der am 14. Dezember 2009 endenden Annahmefrist zu einem Preis von 14,- EUR je Aktie zu erwerben. Aufgrund dieses Kaufangebots sowie durch weitere Erwerbe hat die SKion GmbH ihre Beteiligung auf die jetzige Beteiligungshöhe weiter aufgestockt. Alleinige Gesellschafterin der SKion GmbH ist Frau Susanne Klatten. Sie ist auch stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALTANA AG.

Dienstag, 2. Februar 2010

Winkler+Dünnebier AG: Körber AG legt Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 15,55 EUR je Aktie fest

Die Körber AG hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf 15,55 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG festgelegt. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 1. Februar 2010 in einem konkretisierten Übertragungsverlangen mitgeteilt.

Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Körber AG hatte am 16. November 2009 das Verlangen an die Winkler+Dünnebier AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf die Körber AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

Dienstag, 12. Januar 2010

Squeeze-Out-II Basket Zertifikat

In dem von Sal. Oppenheim aufgelegten Zertfikat sind zum Jahresende 2009 folgende zehn Aktien enthalten:

Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz

Allerthal-Werke AG: Jahresabschluss 2009 - vorläufiges Ergebnis

Jahresabschluss 2009 Vorläufiges Ergebnis

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Allerthal - Werke AG für das Geschäftsjahr 2009 zeichnet sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rd. 700 TEUR ab. Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2009 wurde in Höhe von 134 TEUR durch den Abschluss des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag bei der DUEWAG AG positiv beeinflusst.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wird - nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer - in der voraussichtlich Mitte März 2010 stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrates erfolgen.

Andienungsvolumen:

Das Andienungsvolumen - d.h. das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird - hat sich im Geschäftsjahr 2009 trotz des Abgangs im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Spruchverfahren bei der DUEWAG AG per Saldo um insgesamt rd. 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.

Köln, den 11. Januar 2010

Der Vorstand

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Dom-Brauerei AG: Abfindungsangebot bei Squeeze-out

Die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, Karlsruhe ('VdB') hat von der Dom-Brauerei AG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangt, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dom-Brauerei AG auf die VdB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze out) beschließen soll. Die zu zahlende angemessene Barabfindung hat die VdB auf EUR 1,20 je übertragener Stückaktie an der Dom-Brauerei AG festgelegt.

Köln, 16. Dezember 2009

Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Maihak AG: Einleitung Squeeze-out-Verfahren

Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG heute das Verlangen nach § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Maihak AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze out). Der SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, gehören unmittelbar mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der Maihak AG, sodass sie Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.

Die Maihak AG geht davon aus, dass ein entsprechender Squeeze-out-Beschluss bei zeitnaher Bestellung eines sachverständigen Prüfers durch das Landgericht Hamburg auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, spätestens jedoch auf der ordentlichen Hauptversammlung 2010 der Maihak AG, gefasst werden wird.

Übertragungsbeschluss vom 16. Juni 2009 in das Handelsregister eingetragen

15.12.2009 - Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat heute den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Jerini AG vom 16. Juni 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der Jerini AG wird in Kürze eingestellt.

Samstag, 12. Dezember 2009

Jerini AG: Squeeze-out-Beschluss wird eingetragen

Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Jerini AG können auf die Shire Deutschland Investments GmbH übertragen werden. Das Kammergericht Berlin habe mit Beschluss vom 10. Dezember 2009 entschieden, dass die Klage gegen den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung unbegründet sei, teilte die Jerini AG am Freitag mit. Die Entscheidung des Kammergerichts sei unanfechtbar. Man werde nunmehr den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, so die Jerini AG weiter.

ricardo.de Aktiengesellschaft: Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) vollzogen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 14,10 je Aktie gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die Tradus, London, Vereinigtes Königreich übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der ricardo.de Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.

Dienstag, 1. Dezember 2009

TIG Themis Industries Group: Fusion mit der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA geplant

Die Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA und die TIG Themis Industries Group GmbH & Co. KGaA wollen fusionieren. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute unterzeichnet und von den Aufsichtsräten beider Gesellschaften gebilligt.

Im ersten Schritt wird die Heliad im Rahmen einer Kapitalerhöhung den Aktionären der TIG Aktien der Heliad im Verhältnis 1:1 zum Umtausch anbieten. Die Kapitalerhöhung wird dabei in zwei Schritten erfolgen: Zunächst wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Heliad um bis 4.000.000 Stück von 7.000.000 auf bis zu 11.000.000 Aktien gegen Sacheinlage von Aktien der TIG erhöht. Diese Kapitalerhöhung wird im Wege eines Private Placements institutionellen Einzelaktionären der TIG angeboten, die rund 80% des Grundkapitals der TIG repräsentieren. Diese Kapitalerhöhung soll noch im Dezember 2009 zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.

In einem zweiten Schritt soll dann allen weiteren Aktionären der TIG ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot zur Übernahme ihrer Aktien an der TIG gegen Gewährung von Aktien der Heliad unterbreitet werden. Das Umtauschverhältnis wird auch hier 1:1 betragen, sodass alle Aktionäre der TIG gleich behandelt werden. Dazu soll das Grundkapital der Heliad noch einmal auf dann bis zu 12.332.031 Aktien erhöht werden. Dieser zweite Schritt soll voraussichtlich Mitte Januar 2010 mit einer zweiwöchigen Annahmefrist durchgeführt werden. Die Sachkapitalerhöhungen der Heliad erfolgen jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts.

Für die ordentlichen Hauptversammlungen beider Gesellschaften in 2010 ist dann ein Beschluss über die Verschmelzung der TIG auf die Heliad geplant.

Montag, 30. November 2009

TA Triumph-Adler AG: Squeeze-out-Verlangen der Kyocera Mita Corporation

Dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG wurde durch die Kyocera Mita Corporation mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Kyocera Mita Corporation an der TA Triumph-Adler AG die Schwelle von 95% überschritten hat und per 23. November 2009 95,43% (dies entspricht 52.850.017 von insgesamt 55.381.257 Stimmrechten) beträgt. Gleichzeitig hat die Kyocera Mita Corporation dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung übermittelt, in der zum einen über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. "Squeeze-out") sowie zum anderen über eine Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit neun auf künftig sechs Mitglieder Beschluss gefasst werden soll.

Der Vorstand der TA Triumph-Adler AG wird das Einberufungsverlangen pflichtgemäß prüfen und dann die erforderlichen Schritte einleiten.

Freitag, 27. November 2009

Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Urteil des Oberlandesgerichts München

Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gegen diesen Beschluss waren von verschiedenen Aktionären Anfechtungsklagen erhoben worden. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung vom 16. März 2009 auf das von der Gesellschaft eingelegte Rechtsmittel entschieden, dass die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen wird. Das Oberlandesgericht München hat nun mit Entscheidung vom 26. November 2009 die Anfechtungsklagen abgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.

Arnstorf, den 26.11.2009

Ricardo.de AG: OLG Hamburg entscheidet im Squeeze-out-Freigabeverfahren - Stattgebender Beschluss des LG Hamburg wird bestätigt

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Rahmen des Freigabeverfahrens den Weg für den Vollzug des Squeeze-out-Beschlusses der Hauptversammlung der ricardo.de AG aus dem Jahr 2008 freigemacht.

Gegen die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 14,10 EUR gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2008 hatten mehrere Aktionäre Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Diese Klagen wurden mit Urteil vom 19. Dezember 2008 abgewiesen und sind zurzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz anhängig.

Die ricardo.de AG stellte zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag, dem das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. Juni 2009 stattgab. Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angestrengt. Das Oberlandesgericht wies mit Beschluss vom 12. November 2009, welcher der Gesellschaft am 26. November 2009 zuging, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurück.

Die ricardo.de AG wird nunmehr die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beantragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft enden.

Mittwoch, 25. November 2009

ERGO Versicherungsgruppe AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. 'Squeeze-out'). Der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München gehören unmittelbar und mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.

Montag, 16. November 2009

Winkler + Dünnebier AG: Einleitung des Squeeze-out-Verfahrens

16.11.2009

Die Körber AG, Hamburg, hat dem Vorstand der Winkler + Dünnebier AG, Neuwied, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Winkler + Dünnebier AG (Minderheitsaktionäre) auf die Körber AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen (sog. Squeeze out) und alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte einzuleiten. Die Körber AG hält 96,495 % des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Rückfragehinweis: Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de

Samstag, 14. November 2009

Jerini AG gibt Ergebnisse für die ersten neun Monate 2009 bekannt

Berlin, 13. November 2009 - Die Jerini AG (FSE:JI4) gab heute ihre
Ergebnisse für die drei Quartale zum 30. September 2009 gemäß den
International Financial Reporting Standards (IFRS) bekannt.

Der Umsatz stieg in den ersten drei Quartalen 6,1 Mio. EUR im
Vergleich zu 3,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Firazyr® beliefen sich auf 2,7
Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2009 (Vorjahresperiode: 0,1
Mio. EUR). Die Erlöse aus Kooperationsvereinbarungen stiegen von 3,3
Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 3,4 Mio. EUR. Die Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente ohne gebundene Zahlungsmittel in Höhe
von 0,3 Mio. EUR beliefen sich zum Stichtag 30. September 2009 auf
3,7 Mio. EUR (30. Juni 2008: 19,1 Mio. EUR).

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand stieg in den ersten neun
Monaten dieses Jahres auf 20,8 Mio. EUR (Vorjahresperiode 13,6 Mio.
EUR). Die allgemeinen Kosten und Verwaltungsaufwendungen verringerten
sich auf 8,4 Mio. EUR im Vergleich zu 13,6 Mio. EUR in der
Vorjahresperiode. Die Kosten für Marketing und Vertrieb stiegen von
7,4 Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2008 auf 12,2 Mio. EUR in
den ersten drei Quartalen 2009. Der Verlust aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern und Finanzierungsaufwand (EBIT) stieg
in den ersten drei Quartalen 2009 auf 35,0 Mio. EUR verglichen mit
31,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode. Der Fehlbetrag aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen betrug in den ersten drei
Quartalen dieses Jahres 29,6 Mio. EUR im Vergleich zu 29,8 Mio. EUR
im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Fehlbetrag je Aktie aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen belief sich in den ersten drei
Quartalen 2009 auf 0,50 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,55 EUR).

Der Netto-Cash-Burn der ersten neun Monate 2009 belief sich auf
¤ 22,8 Millionen (30. September 2008: ¤ 41,3 Millionen). Der
Netto-Cash-Burn wird durch die Addition des Mittelabflusses aus
operativer Geschäftstätigkeit (¤ 28,0 Millionen) und der
Investitionstätigkeit (¤ 5,2 Millionen) berechnet. Die Zahlen zur
Berechnung des Netto-Cash-Burn werden in der ungeprüften
Konzern-Kapitalflussrechnung für die ersten neun Monate zum 30.
September 2009 ausgewiesen.

Ausblick
Die Shire Deutschland Investments GmbH hält gegenwärtig über 98
Prozent der ausgegebenen Jerini-Aktien. Mit Eintragung des auf der
Hauptversammlung am 16. Juni 2009 gefassten Squeeze-Out-Beschlusses
in das Handelsregister wird die Shire Deutschland Investments GmbH
100 Prozent der Jerini-Aktien besitzen. Zum Ausgleich werden die
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 7,53 EUR je
Stückaktie von der Shire Deutschland Investments GmbH erhalten. Nach
Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens plant Jerini die Prüfung der
Möglichkeiten seiner Integration in die Shire-Unternehmensgruppe.

Über die Jerini AG
Die Jerini AG ist ein Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin. Am 3.
Juli 2008 haben Jerini und die deutsche mittelbare hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Shire plc, die Shire Deutschland Investments
GmbH, im Rahmen einer Zusammenschlussvereinbarung eine strategische
Partnerschaft beschlossen. Jerini ist nun eine Tochtergesellschaft
der Shire plc und damit Teil der Shire-Unternehmensgruppe.
Gegenwärtig hält Shire über 98 Prozent der Jerini-Aktien.

Dienstag, 10. November 2009

AWD Holding AG: Squeeze Out nach Eintragung ins Handelsregister wirksam

Das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover hat heute den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Februar 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 30,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AWD Holding Aktiengesellschaft auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH übergegangen.

Die Notierung der Aktien der AWD Holding Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.

Hannover, den 9. November 2009