tag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post2252878429845053434..comments2024-03-03T23:57:53.607+01:00Comments on SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SCA Hygiene Products SE abgeschlossen: Es bleibt bei der Erhöhung der Barabfindung durch das LG München I (+ 9,45%)RA Martin Arendtshttp://www.blogger.com/profile/09553461844311404465noreply@blogger.comBlogger9125tag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-37262565701899033542020-01-14T14:45:40.185+01:002020-01-14T14:45:40.185+01:00Betreffende Depotbank hat mir den Nachbesserungsbe...Betreffende Depotbank hat mir den Nachbesserungsbetrag tatsächlich am 11.12.2019 auf dem Girokonto gutgeschrieben. Eine besondere Abrechnung hat sie dazu nicht gemacht, vielmehr<br />zur Gutschrift angegeben: "Umbuchung". Anscheinend hat die Depotbank zunächst auf irgendein<br />anderes Konto eingebucht, statt auf meines. Nun könnte ich ja noch Restzinsen fordern, weil<br />die Zahlung an mich erst am 11.12.2019 erfolgte, aber das lasse ich möglicherweise auf sich<br />beruhren.H. Edelmannhttps://www.blogger.com/profile/02989632054881742465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-68059428055065164882019-12-20T11:35:08.796+01:002019-12-20T11:35:08.796+01:00Auf wiederholte Reklamation hat meine Depotbank, d...Auf wiederholte Reklamation hat meine Depotbank, die das auch schon zur Zeit des Squeeze-out<br />war, inzwischen mitgeteilt, dass die Nachzahlung am 11.12.2019 meinem Konto gutgeschrieben<br />worden sei. Anscheinend hatte die Depotbank die Abwicklungshinweise im Bundesanzeiger vom<br />7.11.2019 nicht gesehen oder diese nicht mit meinem Sqeeze-out-Fall in Verbindung gebracht.<br />Eine Abrechnung der Nachzahlung habe ich allerdings bis heute nicht erhalten.<br />Auf den § 16 SpruchG hatten Sie, hochgeschätzter Herr RA Arendts, ja schon hingewiesen. Ach,<br />ich scheine auch vergesslich zu sein in dieser hektischen-ruhigen Zeit!H. Edelmannhttps://www.blogger.com/profile/02989632054881742465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-24088811161764788622019-12-20T00:27:05.048+01:002019-12-20T00:27:05.048+01:00Bei den meisten ausgeschlossenen Minderheitsaktion...Bei den meisten ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre ist wohl inzwischen gezahlt worden. Bei einem Wechsel der Depotbank kann es ggf. etwas länger dauern (u.a. ein Grund für meinen Vorschlag, in Squeeze-out-Fällen Nachbesserungsrechte mit eigener WKN einzubuchen).<br /><br />In Amsterdam müssen Sie allerdings nicht klagen. Weigert sich die Antragsgegnerin in unberechtigter Weise, die Nachbesserung zu zahlen, kann der berechtigte ehemalige Minderheitsaktionär grundsätzlich eine sog. Leistungsklage nach § 16 SpruchG erheben. Hierfür ist der im Spruchverfahren erstinstanzlich zuständige Spruchkörper (Kammer für Handelssachen) ausschließlich zuständig.RA Martin Arendtshttps://www.blogger.com/profile/09553461844311404465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-79981215252001722622019-12-11T11:40:54.844+01:002019-12-11T11:40:54.844+01:00Laut Techn. Hinweisen der Essity Group B.V. sollte...Laut Techn. Hinweisen der Essity Group B.V. sollte die szt. Depotbank am 21.10.2019 die zustehende Nachzahlung und die Zinsen dem Berechtigten vergüten. Szt. Depotbank hat in<br />meinem Fall bis heute nichts vergütet und auf briefliche Reklamation von letzter Woche noch nicht geantwortet. Es bleibt zu hoffen, dass szt. Depotbank die Nachbesserung nachträglich<br />leistet, wobei eigentlich neue Zinsen abzurechnen wären. Falls Depotbank weiterhin nichts<br />unternimmt, muss am Ende gar noch die Essity Group B.V. in Regress genommen und womöglich<br />in Amsterdam verklagt werden. Das wäre doch sehr ärgerlich und umständlich.H. Edelmannhttps://www.blogger.com/profile/02989632054881742465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-32349439868521645672019-10-30T16:02:23.762+01:002019-10-30T16:02:23.762+01:00Nach § 14 SpruchG hat der Hauptaktionär, hier wohl...Nach § 14 SpruchG hat der Hauptaktionär, hier wohl die holländische Essity Group BV, die rechtskräftige Entscheidung des Spruchverfahrens bekanntzumachen. Im elektronischen Bundesanzeiger ist offenbar eine solche Bekanntmachung bisher nicht erfolgt. Hat eine<br />nicht erfolgte Bekanntmachung rechtliche Bedeutung oder Konsequenzen? Gibt es für die<br />Leistungsklage nach § 16 SpruchG eine Frist? Können die im Spruchverfahren vom gemeinsamen<br />Vertreter vertretenen Minderheitsaktionäre die Klage nach § 16 SpruchG eigenständig erheben<br />oder kann das für sie nur der gemeinsame Vertreter machen? Hier scheint es ja praktisch<br />ein Minenfeld zu geben, wenn der laut Spruchverfahrensentscheidung nachzahlungspflichtige<br />Hauptaktionär womöglich einfach nichts tut und keine Nachzahlung leistet. Dann hätte die<br />Spruchverfahrensentscheidung eventuell nur theoretische Bedeutung ohne reales Ergebnis...H. Edelmannhttps://www.blogger.com/profile/02989632054881742465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-55939386731468929132019-10-19T19:24:26.890+02:002019-10-19T19:24:26.890+02:00Der Zinsanspruch in Höhe von 5 Prozentpunkten über...Der Zinsanspruch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den Nachbesserungsbetrag besteht von Gesetzes wegen. Die mit Spruchverfahren befassten Gerichte handhaben die Erwähnung unterschiedlich. Teilweise wird der Zinsanspruch ausdrücklich tenoriert (d.h. in dem Entscheidungsausspruch erwähnt), z.T. findet er sich allenfalls in den Entscheidungsgründen. <br /><br />Wie auch immer: Eine Entscheidung in einem Spruchverfahren gestaltet nur die Rechtslage, stellt aber keinen Leistungstitel dar. Wenn die Hauptaktionärin/Antragsgegnerin nicht zahlen sollte, muss man als Minderheitsaktionär Leistungsklage nach § 16 SpruchG erheben. Hierfür ist der im Spruchverfahren erstinstanzlich zuständige Spruchkörper (Kammer für Handelssachen) zuständig, bei SCA also die 5. Handelskammer der LG München I. RA Martin Arendtshttps://www.blogger.com/profile/09553461844311404465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-61842005181841107402019-10-17T12:28:24.951+02:002019-10-17T12:28:24.951+02:00Nachzahlungspflichtig ist eine niederländische Ges...Nachzahlungspflichtig ist eine niederländische Gesellschaft. Man kann vermuten, dass deutsche<br />Depotbanken nicht von sich aus wegen der Nachentschädigungsansprüche ihrer deutschen Depotkunden tätig werden. Demnach scheint es notwendig, dass Nachzahlungsberechtige ihre Ansprüche direkt bei der niederländischen Schuldnerin geltend machen. Eine offene Frage dazu ist auch, ab wann in diesem speziellen Fall Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag laufen. Die Spruchverfahrens-Entscheidung des Landgerichts ist dazu nicht vollständig wiedergegeben<br />und lässt den Zinsanspruch leider nicht erkennen.H. Edelmannhttps://www.blogger.com/profile/02989632054881742465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-55103434572919891682019-10-15T16:04:01.138+02:002019-10-15T16:04:01.138+02:00In der Regel wird der ausgeurteilte Nachbesserungs...In der Regel wird der ausgeurteilte Nachbesserungsbetrag zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von der Antragsgegnerin über die Depotbanken der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre ausgeglichen. Bei einem zwischenzeitlichen Wechsel der Depotbank muss man ggf. die Antragsgegnerin direkt zur Zahlung auffordern. <br /><br />Weigert sich die Antragsgegnerin in unberechtigter Weise, die Nachbesserung zu zahlen, kann der berechtigte ehemalige Minderheitsaktionär Leistungsklage nach § 16 SpruchG erheben. Hierfür ist der im Spruchverfahren erstinstanzlich zuständige Spruchkörper (Kammer für Handelssachen) zuständig. RA Martin Arendtshttps://www.blogger.com/profile/09553461844311404465noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-687460840393609956.post-63110445687640189912019-10-11T17:32:25.795+02:002019-10-11T17:32:25.795+02:00Aber wie bekommen die vom Squeeze-out betroffenen ...Aber wie bekommen die vom Squeeze-out betroffenen Minderheitsaktionäre jetzt die Nachentschädigung? Und wie steht es mit Zinsen auf den bisher vorenthaltenen Betrag?H. Edelmannhttps://www.blogger.com/profile/02989632054881742465noreply@blogger.com