Freitag, 4. Juli 2025

EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen

Corporate News

Berlin, 4. Juli 2025 – Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.

Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen.

Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und Verfahrensbeteiligten kooperieren.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out folgt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 3. Juli 2025

VOQUZ Labs AG: Barabfindung im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out auf EUR 10,57 festgelegt

02.07.25 16:30:00

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR


NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

Die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Blitz 24-250 GmbH dem Vorstand der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft heute ein konkretisiertes Verlangen nach §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

Die Blitz 24-250 GmbH hält derzeit rund 95,86 % des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Blitz 24-250 GmbH hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,57 je Aktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Auf der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 12. August 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen eine Barabfindung von EUR 10,57 je Aktie beschlossen werden.

Der Squeeze-out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar.  (...)

Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA informiert auf Hauptversammlung über Jahresverlauf und strategische Entwicklung

Corporate News

HHLA-Hauptversammlung 2025


Hamburg, 3. Juli 2025 | Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stimmte heute allen zur Abstimmung gekommenen Tagesordnungspunkten zu. Zudem wurde die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,10 Euro je A-Aktie beschlossen.

Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf das Geschäftsjahr 2024 zurück, in dem die HHLA ihre Position als europäischer Netzwerk-Logistiker gestärkt hat. Trotz globaler Herausforderungen, wie der anhaltenden Konjunkturschwäche in Deutschland, dem Konflikt im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, hat die HHLA das Jahr mit einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung abgeschlossen: Der Konzernumsatz stieg um 10,5 Prozent auf 1.598,3 Mio. Euro und das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 22,7 Prozent auf 134,3 Mio. Euro.

Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: „Die HHLA hat im Jahr 2024 in einem herausfordernden Marktumfeld Stabilität bewiesen und gleichzeitig konsequent an der Umsetzung ihrer strategischen Ziele gearbeitet. Maßgeblich vorangetrieben wurden der gezielte Ausbau des europäischen Netzwerks sowie die technologische Weiterentwicklung und Automatisierung der Containerterminals in Hamburg. Dadurch haben wir nicht nur die Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hamburg gestärkt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung zeigt, dass die HHLA auf dem richtigen Weg ist – mit dem klaren Ziel, das Unternehmen noch vernetzter, digitaler und nachhaltiger aufzustellen.“

Die Hauptversammlung beschloss, eine Bardividende je börsennotierter A-Aktie in Höhe von 0,10 Euro auszuzahlen. An die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik werden somit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgeschüttet. Für den nicht an der Börse gelisteten Teilkonzern Immobilien werden 1,50 Euro je S-Aktie ausgezahlt. Die S-Aktien befinden sich zu 100 Prozent im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Für beide Teilkonzerne zusammengenommen schüttet die HHLA insgesamt 15,7 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 aus.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede und Präsentation der Vorstandsvorsitzenden sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.

voxeljet AG: Gericht bestätigt StaRUG Plan

Corporate News

- Der StaRUG Plan erhielt heute die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit und das Gericht bestätigte den StaRUG Plan.

- Der Plan soll sicherstellen, dass voxeljet die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich auf das operative Geschäft, Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeiter zu konzentrieren.


Friedberg, Deutschland, 03. Juli 2025 – Die voxeljet AG ("Gesellschaft", "voxeljet" oder "wir"), ein Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden, teilt mit, dass der Hauptinvestor Anzu Special Acquisition Corp II ("Anzu") im Rahmen des heute vom Gericht in München bestätigten Plans neues Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. Euro einbringen wird. Der Plan sieht zusätzlich einen Forderungserlass aus Verbindlichkeiten gegenüber Anzu in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR und eine Verlängerung der Fälligkeit der Verbindlichkeiten bis 2031 vor. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft ermöglichen und voxeljet zukunftsfähig aufstellen.

„Wir haben den notwendigen Prozess in kurzer Zeit durchgeführt, um die Beeinträchtigung auf das operative Geschäft so gering wie möglich zu halten. Mit der Bestätigung des Plans durch das Gericht erwarten wir, dass dieser Abschnitt des Prozesses abgeschlossen ist“, sagt Rudolf Franz, Vorstand der voxeljet AG.

Franz fügte hinzu: „Dieser Plan sorgt für die Beständigkeit unserer Geschäftstätigkeit und bekräftigt unser Bereitschaft, unsere Kunden zuverlässig zu bedienen und ihre laufenden und zukünftigen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Plan sichert die nachhaltige Finanzierung und kann voxeljet in eine erfolgreiche Zukunft führen.“

Das Gericht hat den nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erstellten Plan ("StaRUG Plan") bestätigt. Wie bereits kommuniziert, sieht der Plan eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Der vom Gericht bestätigte Plan führt zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft. Anschließend wird das Kapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre erhöht. Ausschließlich Anzu wird als einziger planbetroffener Finanzgläubiger zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.

Der Forderungserlass wird einen Erlass in Höhe von EUR 500.000 im Jahr 2025 und jeweils einen Erlass in Höhe von EUR 1.500.0000 in den Jahren 2026 und 2027 umfassen. Ferner werden die jährlichen Zinsen ab Juli 2026 auf 3% p.a. reduziert. Bis zum (einschließlich) 30. Juni 2026 sind keine Zinszahlungen geschuldet. Durch den Plan wird zudem geregelt, dass die Schuldscheindarlehen erst zum 2. Januar 2031 zur Rückzahlung fällig werden.

Die Umsetzung des Plans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen.

VOXELJET

voxeljet wurde 1999 als Spin-off der Technischen Universität München (TUM) mit einer klaren Vision gegründet: durch die Entwicklung neuer generativer Verfahren für die Serienanfertigung komplexer Bauteile mittels 3D-Druck einen neuen Fertigungsstandard zu begründen. voxeljet ist ein weltweit agierender führender Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden. Bauteile, die mit Hilfe der voxeljet-Technologie hergestellt werden, fliegen im All, machen die Mobilität effizienter und ermöglichen die Herstellung neuer technischer Lösungen. Besuchen Sie die Website von voxeljet unter www.voxeljet.com und folgen Sie uns auf LinkedIn.

ANZU PARTNERS

Anzu Partners ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf Cleantech-, Industrie- und Life-Science-Technologieunternehmen konzentriert, die das Potenzial haben, ihre Branchen zu verändern. Anzu arbeitet mit Unternehmern zusammen, um technologische Innovationen zu entwickeln und zu vermarkten, indem es Kapital und fundiertes Know-how in den Bereichen Geschäftsentwicklung, Marktpositionierung, globale Konnektivität und Betrieb bereitstellt. Im Jahr 2024 verwaltete Anzu Partners ein Vermögen von rund 1 Milliarde US-Dollar mit einem Team von über fünfzig Fachleuten in Atlanta, Boston, San Diego, Tampa und Washington DC. Weitere Informationen finden Sie unter anzupartners.com.

Endor AG: Antrag auf Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Landshut, 03. Juli 2025

Der Insolvenzverwalter der Endor AG („Gesellschaft“), Dr. Hubert Ampferl, hat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft beschlossen, den Widerruf der Notierung der Aktien der Gesellschaft (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) im Freiverkehr an der Börse München zu beantragen (sog. „Delisting“). Der Insolvenzverwalter und der Vorstand der Gesellschaft werden kurzfristig einen entsprechenden Antrag bei der Börse München stellen. Gemäß den Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München entscheidet über den Delisting-Antrag der Gesellschaft und den genauen Zeitpunkt der Notierungseinstellung die Geschäftsführung der Börse München.

BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz – keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der BayWa AG gibt bekannt, dass sich im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2024 ergeben hat, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Das ergibt sich aus erforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung an der BayWa r.e. AG. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Abschreibungen negativ.

Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß dem Sanierungsgutachten. Es ergeben sich ebenfalls keine Auswirkungen auf die auf Basis des Sanierungsgutachtens kürzlich erfolgreich abgeschlossene Sanierungsfinanzierung bis 2028. Auch das operative Geschäft sowie die Durchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro bleiben hiervon unberührt. Das Sanierungsgutachten sieht zudem vor, dass das wirtschaftliche Eigenkapital der BayWa auf Gruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein wird.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 werden, wie angekündigt, am 10. Juli 2025 veröffentlicht. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der für den 26. August 2025 geplanten Hauptversammlung wird der Vorstand dieser Hauptversammlung einen Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und zur Lage der Gesellschaft berichten. Beschlussfassungen in diesem Zusammenhang sind nicht vorgesehen.

Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.

Biotest AG: Hauptversammlung beschließt Dividendenausschüttung

PRESSEMITTEILUNG

- Ausschüttung von je 0,04 € je Vorzugsaktie für das Jahr 2024

- Breite Mehrheit bei der Abstimmung entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung

Dreieich 02. Juli 2025. Die Aktionäre der Biotest AG haben auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Juli 2025 beschlossen, eine Dividende in Höhe von € 0,04 je Vorzugsaktie für das Jahr 2024 auszuschütten. Insgesamt waren 71,8 % des Grundkapitals vertreten. Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns erfolgte mit 99,79 % Zustimmung.

Die Aktionäre haben mit großer Mehrheit den Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. Alle Beschlüsse zu den weiteren zur Beschlussfassung vorgelegten Punkten der Tagesordnung wurden ebenfalls mit großer Mehrheit entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gefasst.

Die Hauptversammlungsrede von Herrn Dr. Jörg Schüttrumpf, CEO der Biotest AG, ist abrufbar unter: Hauptversammlung 2025

Über Biotest

Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.600 Mitarbeiter. Die Stamm- und Vorzugsaktien der Biotest AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Mittwoch, 2. Juli 2025

SHS Viveon AG: Verschmelzung auf die Sidetrade AG im Rahmen des geplanten verschmelzungsrechtichen Squeeze-outs

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

München, 2.Juli 2025, Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 134695, hat am 2.Juli 2025 mit der SHS Viveon AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118229, einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, durch den die SHS Viveon AG ihr Vermögen als Ganzes auf die Sidetrade AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§2 Nr.1, 60 ff. UmwG überträgt.

Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung hat die Sidetrade AG dem Vorstand der SHS Viveon AG bereits am 11. April 2025 gemäß § 62 Abs.1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der SHS Viveon AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Sidetrade AG gegen Gewährung einer noch festzulegenden Barabfindung der SHS Viveon AG beschließen zu lassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Nach Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der anzubietenden Barabfindung durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer wird diese bekannt gegeben.

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn eine noch einzuberufende Hauptversammlung der SHS Viveon AG dem Übertragungsbeschluss zustimmt und sowohl dieser Übertragungsbeschluss als auch die Verschmelzung in das Handelsregister der SHS Viveon AG beim Amtsgericht München eingetragen worden sind.

Über SIDETRADE S.A.

SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 7,2 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 40 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Vergleich im Spruchverfahren zur Bewertung der SM Capital AG abgeschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR

Sindelfingen, 2. Juli 2025

Die SM Wirtschaftsberatungs AG teilt mit, dass sie vor dem Landgericht Stuttgart in dem seit 2018 laufenden Spruchstellenverfahren zur Bewertung ihrer Tochtergesellschaft SM Capital AG einen rechtswirksamen Vergleich geschlossen hat.

Kernpunkte der Einigung sind eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 2,35 auf EUR 3,00 je Aktie sowie eine Anhebung der jährlichen Ausgleichszahlung von EUR 0,09 auf EUR 0,11 je Aktie.
Die wesentlichen Inhalte des Vergleichs werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Einigung führt zu einer einmaligen Ergebnisbelastung von rund EUR 100.000.
Im Gegenzug entfallen potenziell deutlich höhere Kosten einer weiteren mehrjährigen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die SM Wirtschaftsberatungs AG sieht in dem Vergleich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die Rechtssicherheit schafft und operative Ressourcen schont.

Der Vorstand

thyssenkrupp AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2025 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

thyssenkrupp AG Duisburg und Essen − ISIN DE0007500001 − Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 8. August 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)

Der Text zu Tagesordnungspunkt 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH“ wird klarstellend redaktionell wie folgt angepasst:


Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH

thyssenkrupp strebt eine Verselbständigung seines Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung an. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG werden aufgrund der Abspaltung unmittelbar an der neuen Holdinggesellschaft für das Segment Marine Systems minderheitlich beteiligt, die dann an der Börse notiert werden soll. Durch die Beteiligung an der börsennotierten Holdinggesellschaft des Segments Marine Systems sollen die Aktionäre der thyssenkrupp AG direkt von der starken Stellung des Segments Marine Systems und dessen durch die Verselbständigung weiter unterstützten Wachstums- und Wertpotenzialen profitieren.

Zu diesem Zweck hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG beschlossen, zunächst das Segment Marine Systems unter einer neuen Obergesellschaft, der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (nach Wirksamwerden eines Formwechsels in die Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zukünftig firmierend als TKMS AG & Co. KGaA) (nachfolgend „TKMS Holding“), zusammenzufassen. Im Rahmen der Abspaltung soll nun eine Minderheitsbeteiligung an dieser neuen Obergesellschaft des Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG übergehen. Unmittelbar mit Wirksamwerden der Abspaltung sollen sämtliche Kommanditaktien der TKMS Holding sodann zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Zur Vorbereitung der Abspaltung werden 49 % der Anteile an dem zu verselbständigenden Geschäft, insbesondere an der thyssenkrupp Marine Systems GmbH, auf die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, übertragen; 89,9 % der 49 % des zu verselbständigen Geschäfts werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 und die übrigen 10,1% der 49 % werden aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Abspaltung übertragen. Sodann wird die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (einschließlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG von der thyssenkrupp AG als übertragendem Rechtsträger auf die TKMS Holding als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Kommanditaktien der TKMS Holding an die Aktionäre der thyssenkrupp AG übertragen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Aktionäre der thyssenkrupp AG 49 % der Kommanditaktien der TKMS Holding und die thyssenkrupp AG die verbleibenden 51 % der Kommanditaktien der TKMS Holding halten. Grundlage der Abspaltung ist der von der thyssenkrupp AG und der TKMS Holding am 23. Juni 2025 mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Irriger in Essen (UVZ-Nr. UI-429/2025) abgeschlossene Abspaltungs- und Übernahmevertrag (der „Abspaltungs- und Übernahmevertrag“).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,

 

dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025, der in Abschnitt II. dieser Einladung nebst Anlagen abgedruckt ist, zuzustimmen.

Die Abspaltung ist im gemeinsamen Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH ausführlich wirtschaftlich und rechtlich erläutert und begründet. Darüber hinaus wurde die Abspaltung gemäß § 125 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 UmwG von einem gerichtlich bestellten, sachverständigen Spaltungsprüfer geprüft. Der Spaltungsprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung einen umfassenden schriftlichen Prüfungsbericht erstattet.

Folgende die Abspaltung betreffende Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung an im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich:

der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025 nebst seinen Anlagen,

der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die thyssenkrupp AG und den Konzern für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

der festgestellte Jahresabschluss der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

die Zwischenbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. März 2025,

die Zwischenbilanz der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH zum 31. März 2025,

der gemeinsame Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 20. Juni 2025 und

der von der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestelltem, sachverständigem Spaltungsprüfer, erstattete Prüfungsbericht.

Im Übrigen bleibt die am 30. Juni 2025 im Bundesanzeiger veröffentliche Einberufung unverändert.

Duisburg und Essen, im Juli 2025

thyssenkrupp AG

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Scherzer & Co. AG, im Folgenden „Gesellschaft“, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006942808) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis längstens zum 30. Dezember 2025 bis zu 1.000.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2,5 Mio. zu erwerben.

Die Aktien sollen über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange erworben werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – zum Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.

Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2025 unter der Rubrik "Fortschritt Aktienrückkauf 2025" bekannt gegeben.

Köln, 02. Juli 2025

Der Vorstand

Baader Bank AG: Baader Bank startet neue Kurswebsite mit Trading-Content

Corporate News

Die Baader Bank erweitert ihren Online-Auftritt für ihr Handelsangebot ‚Baader Trading‘ und startet eine innovative Kurswebsite als Informationsquelle rund um das Thema Wertpapierhandel. Die neue Baader Trading-Plattform richtet sich an wertpapierhandelsaffine Privatanleger und bietet umfassende Informationen, spannende Einblicke in den Kapitalmarkt und exklusive Inhalte.

Mit der neuen Website macht die Baader Bank ihr umfangreiches Handelsangebot für Privatanleger auf eine neue Weise nutzbar. Interessierte Anleger finden dort nicht nur aktuelle Kurse, Marktdaten und News, sondern profitieren von fundiertem Experten-Content zu relevanten Kapitalmarkt-Themen im Video-Format. Zudem stellt die Kurswebsite inspirierende Persönlichkeiten aus der Finanzwelt – darunter etwa Robert Halver – vor, beleuchtet aktuelle Trends und bietet praxisnahe Insights für den erfolgreichen Wertpapierhandel.

Die neue Baader Trading-Webseite bietet zudem eine Übersicht zu ausgewählten Depot- und Trading-Partnern der Baader Bank. Privatanleger erhalten so einen transparenten Einblick in das Partner-Angebot und die Handelswege – direkt über Baader Trading oder gettex. Die Website unterstützt damit gezielt die Informationsbedürfnisse moderner Anleger und erleichtert den Zugang zu relevanten Marktinformationen.

„Mit dem Launch unserer neuen Kurswebsite schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die sich für den Wertpapierhandel begeistern, ihr Wissen rund um den Kapitalmarkt erweitern möchten und nach einer umfassenden und abwechslungsreichen Informationsquelle für den Alltag suchen. Unser Ziel ist es, das Handelsangebot der Baader Bank nicht nur sichtbar, sondern auch erlebbar zu machen“, so Oliver Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Baader Bank.

Die neue Kurswebsite ist ab sofort online und wird kontinuierlich mit aktuellen Inhalten und exklusiven Einblicken erweitert. Trading-affine Privatanleger sowie Wertpapierhandels-Neulinge sind eingeladen, mit dem dort gebotenen Know-how in die Welt des Wertpapierhandels einzutauchen und von der seit 1983 gewachsenen Handelsexpertise der Baader Bank zu profitieren: www.baadertrading.de

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Oktober 2025 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 8. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:

• Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten in Deutschland – brauchen wir eine Reform?

• Shareholder Aktivismus – Not oder Notwendigkeit?

• Delisting, Squeeze-Out & Co. – Wo bleibt der Vermögensschutz für Aktionäre in Deutschland?

• StaRUG – Aktionäre ohne Rechte?

Die Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Sissi Hajtmanek begleitet Sie durch das Programm des Tages. Das Symposium bringt renommierte Referenten zusammen und bietet fundierte Panel-Diskussionen zu aktuellen Themen. Die Veranstaltung richtet sich an Aktionäre, institutionelle Investoren, Fondsmanager, Aktionärsvereinigungen und weitere Stakeholder. Im Mittelpunkt stehen der fachliche Austausch und die Diskussion – sowohl zwischen den Experten als auch mit den Teilnehmern. Das Symposium findet in hybrider Form statt: Sie können entweder vor Ort teilnehmen oder die Veranstaltung bequem über den Live-Stream verfolgen.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Das Symposium wird als Hybrid-Veranstaltung auch online übertragen. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte an, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder online. Im letzteren Fall bekommen Sie vor der Veranstaltung eine E-Mail mit Einwahldaten zugeschickt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung.

Wir freuen uns, wenn wir Sie am 30. Oktober 2025 begrüßen dürfen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer 



 

aktionaersforum service GmbH

Dienstag, 1. Juli 2025

BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 1. Juli 2025: Der Vorstand der BayWa AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung auf EUR 2,79 pro neue Aktie festgesetzt.

Im Restrukturierungsplan wurde eine Barkapitalerhöhung beschlossen, durch die das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 92.497.210,88, eingeteilt in 36.131.723 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, um bis zu EUR 184.994.421,76 auf bis zu EUR 277.491.632,64 durch Ausgabe von bis zu 72.263.446 neuen, auf den Namen lautenden, vinkulierten Stückaktien („Neue Aktien“) erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung sind die Aktionäre der BayWa AG im Verhältnis 1 zu 2 bezugsberechtigt, d.h. je eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von je zwei Neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung soll in zwei Tranchen durchgeführt werden, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Raiffeisen Agrar Invest AG bezugsberechtigt sind und im Rahmen der zweiten Tranche alle weiteren Aktionäre.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung beschlossen. Die Ankeraktionäre sind dabei entsprechend ihren bisherigen Beteiligungsquoten berechtigt, bis zu insgesamt 44.894.938 Neue Aktien zu beziehen. Die beiden Ankeraktionäre haben sich entsprechend den Festlegungen des Restrukturierungsplans in einem Investment Agreement vertraglich verpflichtet, innerhalb der Bezugsfrist der ersten Tranche der Kapitalerhöhung die ihnen nach ihrem Gesellschaftsanteil zustehenden Bezugsrechte bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von EUR 125 Mio. auszuüben und die darauf entfallenden neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung außerhalb eines öffentlichen Angebots zu beziehen.

Die Neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung werden erst mit Abschluss der zweiten Tranche zum Handel zugelassen.

Wie im Restrukturierungsplan beschlossen, sollen im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung weitere Neue Aktien sämtlichen übrigen Aktionären wiederum zum Bezugspreis in Höhe von EUR 2,79 pro neue Aktie im Verhältnis 1 zu 2 mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Baader Bank Aktiengesellschaft ist im Rahmen der Kapitalerhöhung alleiniger Global Coordinator und führt zudem auch als Abwicklungsbank die Kapitalerhöhung durch. Der Beginn der Bezugsfrist ist voraussichtlich für Mitte Oktober 2025 vorgesehen. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung an sämtliche übrigen Aktionäre soll auf der Basis eines zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen. Auf der Grundlage des gebilligten Wertpapierprospekts soll sodann die Zulassung sämtlicher Neuer Aktien zum Handel im regulierten Markt (i) der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zu dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und (ii) der Börse München erfolgen.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. (...)

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP-Hauptversammlung ebnet den Weg für weiteres Wachstum

Corporate News

- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Carlyle zugestimmt

- Prof. Dr. Thorsten Grenz und Dr. Karl Benedikt Biesinger wie geplant aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden

- Willi Westenberger und Michael Wand als neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt

Heidelberg, 1. Juli 2025 – Die Hauptversammlung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, hat gestern entscheidende strategische Weichen für die weitere Unternehmensentwicklung gestellt und allen Punkten der Tagesordnung mit großer Mehrheit zugestimmt. Insgesamt waren rund 82 Prozent des Grundkapitals bei der virtuellen Hauptversammlung vertreten.

Die Aktionäre stimmten insbesondere dem vorgelegten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Succession German Bidco GmbH, einer zur Carlyle Group gehörenden Gesellschaft, mit mehr als 97 Prozent der Stimmen zu.

Bei der Neuwahl des Aufsichtsrats wurden Michael Wand, Head of Europe Private Equity bei Carlyle, und Willi Westenberger, Managing Director bei Carlyle, neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Karl Benedikt Biesinger sowie der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Thorsten Grenz legten wie bereits in der im Mai bekanntgemachten Tagesordnung ihre Mandate mit Ablauf der Hauptversammlung nieder. Auf der heutigen konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrats wurden Willi Westenberger zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Michael Wand zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Dr. Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Ich möchte Karl Biesinger und Thorsten Grenz für ihr langjähriges Engagement und ihre Verdienste für die SNP unseren und meinen persönlichen Dank aussprechen. Zugleich heißen wir Michael Wand und Willi Westenberger im Aufsichtsrat herzlich willkommen. Wir freuen uns, gemeinsam mit Carlyle das nächste Kapitel unserer Wachstumsstory aufzuschlagen.“

Abstimmungsergebnisse

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind auf der Website von SNP verfügbar unter: https://investor-relations.snpgroup.com/siteassets/5-annual-general-meetings/de/2025/snp---abstimmungsergebnisse-ubersicht-ohv2025.pdf

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Zalando SE: Zalando und ABOUT YOU erhalten finale regulatorische Freigabe für Zusammenschluss; Vollzug der Transaktion für den 11. Juli 2025 geplant

Corporate News

BERLIN / HAMBURG, 1. JULI 2025 // Zalando SE („Zalando“) hat heute bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission die fusionskontrollrechtliche Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) und weitere Aktienkaufverträge erteilt hat und somit alle Vollzugsbedingungen für die Transaktion erfüllt sind. Der Vollzug der Transaktion ist für den 11. Juli 2025 geplant.

Aktionär*innen, die das Angebot angenommen haben, erhalten bei Vollzug der Transaktion den Angebotspreis in Höhe von 6,50 EUR pro zum Verkauf eingereichter ABOUT YOU-Aktie. Mit einer Annahmequote von 20,56 % sowie unter Berücksichtigung weiterer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot geschlossener Aktienkaufverträge und Käufen am freien Markt hat sich Zalando mehr als 90 % des Aktienkapitals von ABOUT YOU (ohne Berücksichtigung eigener Aktien) gesichert.

Zalando hat weiterhin die feste Absicht, als nächsten Schritt einen Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU durchzuführen und die verbleibenden ABOUT YOU-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Squeeze-out soll im Rahmen einer Verschmelzung von ABOUT YOU auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Zalando erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.the-perfect-fit.de

ÜBER ZALANDO

Zalando ist Europas führende E-Commerce-Plattform für Mode und Lifestyle, gegründet 2008 in Berlin. Zalando baut ein Ökosystem entlang zweier Wachstumsfelder: Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Business (B2B). Im B2C-Bereich bieten wir mehr als 52 Millionen aktiven Kund*innen in 25 Märkten ein inspirierendes und hochwertiges Einkaufserlebnis für Mode- und Lifestyle-Produkte, mit zahlreichen Marken aus einer Hand. Im B2B-Bereich öffnet Zalando seine Logistik-, Software- und Service-Infrastruktur für Markenpartner und Einzelhändler. Damit unterstützen wir deren E-Commerce-Transaktionen in ganz Europa – sowohl auf als auch außerhalb der Zalando-Plattform. Durch unsere Ökosystem-Vision wollen wir zu einem positiven Wandel in der Mode- und Lifestyle-Branche beitragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.zalando.de

ÜBER ABOUT YOU

Die ABOUT YOU Group ist eine international operierende E-Commerce-Gruppe und in verschiedene strategische Geschäftsfelder gegliedert: Der Online-Fashion-Store ABOUT YOU bildet das Business-to-Consumer-Geschäft. Mit über 12 Mio. aktiven Kund*innen ist ABOUT YOU einer der größten Onlinehändler für Fashion und Lifestyle in Europa und der führende Anbieter eines personalisierten Einkaufserlebnisses auf dem Smartphone. In der ausgezeichneten ABOUT YOU App und auf aboutyou.com finden die Kund*innen neben Inspiration ein Sortiment mit rund 750.000 Artikeln von nahezu 4.000 Marken. Das Business-to-Business-Geschäft der Group wird größtenteils durch die SCAYLE GmbH abgebildet. SCAYLE bietet ein modernes, cloud-basiertes Enterprise-Shop-System, welches es Marken und Händlern ermöglicht, ihr Digitalgeschäft schnell und flexibel zu skalieren und an steigende Kundenbedürfnisse anzupassen. Rund 300 Online-Shops haben sich für die SCAYLE Commerce-Technologie im Lizenzmodell entschieden, darunter führende Marken und Händler wie Harrods, Manchester United, Deichmann, Fielmann und der FC Bayern. Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.aboutyou.de

Brainlab SE verschiebt geplanten Börsengang

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION IN FORM EINER AD HOC MITTEILUNG NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST.

München, 1. Juli 2025— Brainlab SE und die veräußernden Aktionäre haben heute beschlossen, den geplanten Börsengang und die Börsenzulassung der Brainlab SE zu verschieben. Die Aufnahme des Handels der Aktien der Brainlab SE im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse war für Donnerstag, den 3. Juli 2025 vorgesehen. Ein Börsengang zu einem späteren Zeitpunkt wird von Brainlab und den veräußernden Aktionären weiterhin geprüft.

Über Brainlab

Brainlab digitalisiert medizinische Abläufe von der Diagnose bis zur Therapie, um Ärzt:innen und Patient:innen bessere Behandlungsmöglichkeiten zu bieten. Das innovative Ökosystem von Brainlab bildet die Grundlage für moderne Medizin in rund 4000 Gesundheitseinrichtungen in 120 Ländern. Das vor mehr als 35 Jahren in München gegründete Unternehmen beschäftigt ca. 2000 Mitarbeiter:innen an 25 Standorten. Brainlab AG hat die Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) angestoßen.

Für weitere Informationen besuchen Sie Brainlab.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.06.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.06.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.06.2025 3,27 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,32 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 29,05 % unter dem Inventarwert vom 30.06.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. Juni 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Allerthal-Werke AG,
K+S AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
Redcare Pharmacy N.V.

RTL Group S.A.: Die Wettbewerbsbehörde ACM hat den Verkauf von RTL Nederland final genehmigt. Die Sonderdividende von 5,00 Euro je Aktie soll im Mai 2026 ausgezahlt werden. Taggleich wurde der vollständige Erwerb von Sky Deutschland zu einem Kaufpreis von 150 Mio. Euro zuzüglich einer Earn-out-Zahlung (max. 377 Mio. Euro) vermeldet. Der starke Kursanstieg der RTL-Aktie wurde zu Teilverkäufen genutzt.

Weleda AG: Die Generalversammlung am 13.06.2025 hat eine Dividende von 190 CHF je Partizipationsschein (Vorjahr: 70 CHF je PS) beschlossen. Zukünftig soll bis zu 30% des Ergebnisses als Dividende ausgeschüttet werden. Der Umsatz sei bis Ende April 2025 um 6,1% auf 159 Mio. Euro angestiegen, das Betriebsergebnis (EBIT) liege voll im Plan.

Redcare Pharmacy N.V.: Die aktuelle Kursschwäche wurde genutzt, um unsere Beteiligung deutlich aufzustocken.

1&1 AG: 1&1 senkte aufgrund höherer Vorleistungskosten beim National Roaming mit Vodafone die EBITDA-Prognose 2025 von 571 Mio. Euro auf 545 Mio. Euro. Im laufenden Angebot von United Internet (UI) liegt die Annahmequote per 30.06.2025 bei 2,40%. Der UI-Anteil steigt damit auf 83,20%. Die Annahmefrist endet am 03.07.2025.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

SYNLAB AG: Meilenstein in bahnbrechendem Projekt zur Früherkennung von Parkinson erreicht

Pressemitteilung vom 1. Juli 2025

- Erster Patient in klinische Studie im Rahmen des EU-finanzierten VαMPiRE-Projekts aufgenommen, das die Entwicklung eines nicht-invasiven Diagnosetests zur Früherkennung von Parkinson zum Ziel hat.

- Die Genetik-Abteilung von SYNLAB spielt eine entscheidende Rolle bei der Analyse genomischer Biomarker und unterstreicht damit die diagnostische Expertise des Unternehmens.

- 8 Millionen Euro EU-Förderung belegen das Vertrauen in die Fähigkeiten des Konsortiums zur Weiterentwicklung der Parkinson-Diagnostik.


SYNLAB, Europas führender Anbieter medizinischer Diagnostikdienstleistungen und Spezialtests, gibt einen bedeutenden Meilenstein bekannt: die Aufnahme des ersten Patienten in die klinische Studie des VαMPiRE-Projekts (Validation of α-synuclein Modifications in Parkinson’s Disorder Evolution). Das Projekt wird im Rahmen des Horizon-Europe-Programms von der Europäischen Union gefördert. An diesem Projekt arbeiten 13 europäische Partner und ein assoziierter Partner aus Australien zusammen. Ziel ist die Entwicklung eines neuartigen In-vitro-diagnostischen Tests zur Früherkennung und Überwachung von Parkinson, einer fortschreitenden neurodegenerativen Erkrankung, von der weltweit Millionen Menschen betroffen sind.

Die Parkinson-Krankheit stellt aufgrund ihres schleichenden Verlaufs und des Mangels an verlässlichen Biomarkern für eine Früherkennung eine große Herausforderung dar. Das VαMPiRE-Projekt begegnet dieser Herausforderung, indem es α-Synuclein-Isoformen in extrazellulären Vesikeln, die von Nervenzellen abgesondert wurden, einer großen Kohorte von Parkinson-Patienten und gesunden Personen analysiert. Mit diesem innovativen Ansatz sollen neue Biomarker identifiziert werden, die eine Erkennung von Parkinson bereits in einem sehr frühen Stadium ermöglichen – mit dem Ziel, Früherkennung, Krankheitsmanagement und letztendlich das Behandlungsergebnis für die Patienten zu verbessern.

Die großzügige EU-Förderung in Höhe von 8 Millionen Euro unterstreicht das Vertrauen in die Fähigkeiten des Konsortiums. Diese Mittel unterstützen die Zusammenarbeit von SYNLAB und den internationalen Partnern bei der Weiterentwicklung der Parkinson-Diagnostik und der Verbesserung der Patientenversorgung.

Die Genetik-Abteilung von SYNLAB, insbesondere das Zentrallabor in Castenedolo (BS), Italien, spielt eine Schlüsselrolle bei den genetischen Analysen des Projekts. Durch den Einsatz moderner Genomik-Technologien leistet SYNLAB einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines zuverlässigen und zugänglichen Tests zur Früherkennung von Parkinson.

Mit der Aufnahme des ersten Patienten in die klinische Studie (ClinicalTrials.gov-Kennung: NCT06941012) hat das VαMPiRE-Projekt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Damit beginnt eine umfassende Studie mit 600 Parkinson-Patienten und 600 gesunden Kontrollpersonen. In der Studie werden neueste KI-Modelle zur Erstellung von Algorithmen für die Datenanalyse genutzt, um die Zuverlässigkeit und Umsetzbarkeit des zu entwickelnden Tests sicherzustellen.

Mathieu Floreani, CEO von SYNLAB, kommentierte:

„Die Früherkennung wird entscheidend sein, um Parkinson effektiv zu behandeln. Wenn wir die Krankheit in einem sehr frühen Stadium identifizieren können, verbessern sich die Behandlungsmöglichkeiten und die Lebensqualität der Patienten erheblich. SYNLAB setzt sich dafür ein, die Diagnostik weiterzuentwickeln und unsere Expertise für eine bessere globale Gesundheitsversorgung einzusetzen.“

Dr. Iris Faull, Chief Medical Officer von SYNLAB, ergänzte:

„Die umfangreiche EU-Förderung für das VαMPiRE-Projekt unterstreicht das Vertrauen in die Fähigkeiten des Konsortiums sowie die gesellschaftliche und gesundheitliche Bedeutung von Parkinson. Unsere Teilnahme unterstreicht das Engagement von SYNLAB für wegweisende Ideen, Forschung und Innovation. Wir sind stolz darauf, mit unserer Exzellenz in der Genomik einen Beitrag zu leisten und mit renommierten Institutionen zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung modernster Diagnostik-Tools voranzutreiben, die Patienten und Gesundheitssystemen weltweit zugutekommen werden.“

Dr. Mariarosaria Incoronato, wissenschaftliche Leiterin der Studie bei SYNLAB Italien, sagte:

„Wir freuen uns, Teil des VαMPiRE-Projekts zu sein und zur Entwicklung innovativer Diagnostik für die Parkinson-Krankheit beizutragen. Unser Team engagiert sich für den medizinischen Fortschritt und die Verbesserung der Patientenversorgung durch modernste Genomik-Technologien.“