Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Mittwoch, 18. Juni 2025
2G Energy AG: CEO Christian Grotholt bleibt Großaktionär, er überträgt seine 2G Aktien (29,6 %) nur auf eine eigene Vermögensverwaltung
Heek, 18. Juni 2025 - Die 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9), einer der international führenden Hersteller von nachhaltigen Kraftwerken, Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen sowie Produzent von Wärmepumpen, nimmt Bezug auf die heute veröffentlichten Directors Dealings Meldungen des Vorstands und 2G-Gründers Christian Grotholt.
Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Verkauf seiner Anteile an der 2G Energy AG, sondern lediglich um eine Einbringung in eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, deren einziger Gesellschafter er ist.
Dazu Christian Grotholt: „An meinem Engagement hat sich nichts geändert und wird sich auch nichts ändern. Ich bleibe der größte Aktionär und möchte unsere Gesellschaft auch weiterhin durch mein Wissen und mein Netzwerk tatkräftig unterstützen. Andererseits ist es aber auch unser Ziel, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Deshalb hat es zur ordentlichen Hauptversammlung die bereits früher angekündigten Veränderungen im Management gegeben und die Aktionäre sind dort auch unseren Vorschlägen gefolgt, den Aufsichtstrat von drei auf vier Personen zu erweitern inklusive der Schaffung der Möglichkeit, dass ich dem erweiterten Aufsichtsrat beitrete.“
Die 2G Energy AG hat so sichergestellt, dass ihr das Know-how der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats ebenso weiter zur Verfügung steht wie auch die Erfahrung ihres Gründers und langjährigen Vorstandsvorsitzenden. Die Übertragung der Anteile löst über die Veröffentlichung von Directors Dealings Meldungen hinaus noch eine notwendige Anzeige nach § 20 AktG aus, welche zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht wird (Über- sowie Unterschreitung eines Anteils von mehr als 25 % am Grundkapital).
ProSiebenSat.1 Media SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 geben begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot (Teilangebot) von PPF ab
- Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 17,4 % gegenüber dem Schlusskurs am letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots und bietet ProSiebenSat.1-Aktionär:innen eine Kursabsicherung bis zum 13. August 2025
- Allerdings spiegelt der Angebotspreis das Ertragspotenzial und den langfristigen Wert von ProSiebenSat.1 nicht angemessen wider und ist daher aus finanzieller Sicht nicht angemessen
- Unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte nehmen die Gremien eine neutrale Haltung zur Annahme des PPF-Angebots ein
Unterföhring, 18. Juni 2025. Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE begrüßen das öffentliche Erwerbsangebot (Teilangebot) der PPF IM LTD (PPF), einer indirekten Tochtergesellschaft der PPF Group N.V., halten jedoch den Angebotspreis aus finanzieller Sicht für nicht angemessen. Die Gremien haben entschieden, hinsichtlich der Annahme des Angebots durch die Aktionär:innen keine Empfehlung abzugeben (neutrale Stellungnahme). Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Angebot von PPF gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) wurde heute auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Im Rahmen des Angebots bietet PPF 7,00 Euro je Aktie in bar für den Erwerb von bis zu ca. 31,8 Mio ProSiebenSat.1-Aktien (dies entspricht ca. 13,64 % des Grundkapitals von ProSiebenSat.1). Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von ca. 17,4 % auf den XETRA-Schlusskurs der ProSiebenSat.1-Aktie von 5,97 Euro am 9. Mai 2025, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots, und einem Aufschlag von ca. 21,7 % auf den rechnerischen Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) vom 8. Mai 2025 in Höhe von 5,75 Euro.
Nach Prüfung der Angebotsunterlage vom 4. Juni 2025 begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat das verstärkte Engagement von PPF als strategischer Großaktionär sowie die Bestätigung der weiteren Unterstützung für den Vorstand und die Umsetzung seiner Strategie.
Unter Berücksichtigung der strategischen Transformation und der Zukunftsaussichten von ProSiebenSat.1 sind Vorstand und Aufsichtsrat allerdings der Ansicht, dass der Angebotspreis das Ertragspotenzial und den langfristigen Wert von ProSiebenSat.1 nicht angemessen widerspiegelt, und halten den Angebotspreis daher aus finanzieller Sicht für nicht angemessen.
Gleichzeitig weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass das PPF-Angebot ProSiebenSat.1-Aktionär:innen, die an einer kurzfristigen Monetarisierung ihrer ProSiebenSat.1-Aktien interessiert sind, eine verlängerte Kursabsicherung bietet, indem es ihnen die Möglichkeit eröffnet, ihre ProSiebenSat.1-Aktien in einem derzeit volatilen Marktumfeld bis zum Ende der Annahmefrist am 13. August 2025 (vorbehaltlich einer möglichen Pro-Rata-Allokation aufgrund des begrenzten Angebotsvolumens) zum Angebotspreis zu veräußern.
Vorstand und Aufsichtsrat erkennen an, dass die Entscheidung der ProSiebenSat.1-Aktionär:innen in Bezug auf das PPF-Angebot von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann, unter anderem ihrem individuellen Anlagehorizont, ihren individuellen Präferenzen hinsichtlich der Allokation von Vermögenswerten, ihren Erwartungen hinsichtlich des allgemeinen Marktumfelds und anderen Faktoren, die den Börsenkurs der ProSiebenSat.1-Aktien beeinflussen können. Vorstand und Aufsichtsrat können den ProSiebenSat.1-Aktionär:innen daher weder empfehlen, das Angebot anzunehmen noch das Angebot nicht anzunehmen, weshalb sie von einer Empfehlung absehen (neutrale Stellungnahme).
Da die Angebotsunterlage für das PPF-Angebot während der Annahmefrist des MFE-Angebots veröffentlicht wurde, handelt es sich bei dem PPF-Angebot um ein konkurrierendes Angebot im Sinne des WpÜG. Die Annahmefristen der beiden Angebote enden daher (vorbehaltlich zwingender Verlängerungen) gleichzeitig um Mitternacht (MESZ) am 13. August 2025.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist abrufbar auf der Unternehmenswebsite unter: https://www.prosiebensat1.com/investor-relations/publikationen/oeffentliches-erwerbsangebot-ppf und kostenlos erhältlich bei ProSiebenSat.1 Media SE, Investor Relations, Medienallee 7, 85774 Unterföhring sowie per E-Mail an Investor.Relations@ProSiebenSat1.com.
Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionär:innen wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Angebot annehmen oder nicht, die begründete Stellungnahme vollständig zu lesen.
PPF IM LTD: ProSiebenSat.1 Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das verstärkte Engagement von PPF und weisen Aktionäre auf kurzfristige Möglichkeit der Monetarisierung ihrer Beteiligung hin
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots von PPF zur Erhöhung ihrer Beteiligung auf bis zu 29,99 % veröffentlicht.
In ihrer begründeten Stellungnahme begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 das verstärkte Engagement von PPF als langfristig orientierter Großaktionär, der den Vorstand und die Durchführung seiner Strategie unterstützt.
Gleichzeitig weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass das PPF-Angebot ProSiebenSat.1-Aktionären, die an einer kurzfristigen Realisierung des Werts ihrer Beteiligung interessiert sind, die Möglichkeit eröffnet, ihre ProSiebenSat.1-Aktien in einem derzeit volatilen Marktumfeld zum Angebotspreis zu veräußern.
PPF ist überzeugt, dass ihr Barangebot von EUR 7,00 je Aktie für alle Aktionäre von ProSiebenSat.1 äußerst attraktiv ist. Das Angebot bietet ihnen eine sichere und kurzfristige Gelegenheit, den Wert ihrer Beteiligung mit einer signifikanten Prämie zu realisieren, ohne das Risiko des langwierigen Transformationsprozesses von ProSiebenSat.1 tragen zu müssen. Das Angebot von PPF dient ausschließlich dem Zweck, eine aktivere Unterstützung des Managements von ProSiebenSat.1 durch den Aufsichtsrat zum Wohle aller Stakeholder von ProSiebenSat.1 zu ermöglichen.
Kasper Taczek, Investment Director bei PPF, kommentiert: „Wir freuen uns, dass Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 ein stärkeres Engagement von PPF zu schätzen wissen. Wir verfügen über eine starke Erfolgsbilanz bei der erfolgreichen Transformation von TV-Unternehmen und möchten unser bewährte Expertise durch eine erhöhte Beteiligung und eine proportionale Vertretung im Aufsichtsrat aktiver einbringen. Die Aktionäre von ProSiebenSat.1 sollten unser Angebot annehmen, unabhängig davon, ob sie ihre Beteiligungswert zu attraktiven Konditionen realisieren oder die umfassende digitale Transformation des Unternehmens unterstützen wollen.“
CR Energy AG: Dr. Susanne Berner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt
Hamburger Hafen und Logistik AG: Mehrheitsaktionärin stellt Gegenantrag auf Reduzierung der Dividende
Hamburg, 18. Juni 2025 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, die insgesamt rund 90,4 Prozent des Grundkapitals der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hält, hat heute einen Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 der für den 3. Juli 2025 einberufenen Hauptversammlung der HHLA übermittelt, wonach anstelle der bisher von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von 0,16 Euro je A-Aktie ein Betrag von 0,10 Euro je A-Aktie ausgeschüttet werden soll.
Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA werden sich kurzfristig dazu abstimmen und ggf. eine Stellungnahme zu dem Antrag auf der Internetseite (www.hhla.de/hauptversammlung) veröffentlichen. Angesichts der Mehrheitsbeteiligung der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) ist jedoch unabhängig von der Positionierung von Vorstand und Aufsichtsrat davon auszugehen, dass der Gegenantrag der PoH in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit findet und damit eine reduzierte Dividende zur Auszahlung gelangt.
Sedlmayr Grund und Immobilien AG: Nichtausschüttung der Dividende aufgrund erhobener Anfechtungsklage
München, 18.06.2025 – Die Wirksamkeit sämtlicher Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Sedlmayr Grund und Immobilien AG („Gesellschaft“) vom 13. Mai 2025 – einschließlich des Gewinnverwendungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 2 – stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass gegen den jeweiligen Beschluss nicht fristgerecht Anfechtungsklage erhoben wird. Das Landgericht München I hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, insbesondere gegen den Gewinnverwendungsbeschluss, fristgerecht Anfechtungsklage erhoben worden ist. Die aufschiebende Bedingung ist aufgrund der Anfechtungsklage nicht eingetreten und der Gewinnverwendungsbeschluss ist daher unwirksam, sodass eine Ausschüttung der Dividende nicht erfolgt.
Die Gesellschaft hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Juni 2025 vorsorglich zu einer ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 18. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) eingeladen. In dieser Hauptversammlung soll erneut über die Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen werden.
Dienstag, 17. Juni 2025
Gerresheimer AG reagiert auf Medienberichte
Düsseldorf, 17. Juni 2025. Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6) reagiert auf Medienberichte, wonach KPS Capital Partners sich gegen eine Zusammenarbeit mit Warburg Pincus im Hinblick auf ein mögliches öffentliches Übernahmeangebot für die Gerresheimer AG entschieden habe.
KPS Capital Partners hat der Gerresheimer AG auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie weiterhin in Gesprächen mit Warburg Pincus sind.
Die Gespräche über ein mögliches Übernahmeangebot sind ergebnisoffen. Es ist nicht absehbar, ob und wann es zu einem öffentlichen Übernahmeangebot kommen wird.
Kontrollerlangung über die Heidelberger Beteiligungsholding AG
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle
über die Heidelberger Beteiligungsholding AG gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Apeiron Investment Group Ltd.
Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta
eingetragen im Handelsregister (Malta Business Registry) von Malta unter der Registration Number C 51843.
Zielgesellschaft:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG:
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A254294
Wertpapier-Kennnummer (WKN): A25429
Kontrollerwerb:
Durch den käuflichen Erwerb von 88.112 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Sitz in Heidelberg (die „Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie hat die Apeiron Investment Group Ltd. (die „Bieterin“) am 16. Juni 2025 die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt
Die Bieterin hält unmittelbar 88.112 Stückaktien von insgesamt 274.400 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von rd. 32,11%.
Weitere Kontrollerwerber:
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft und die Kontrollerlangung durch die Bieterin hat auch Christian Angermayer (der „Weitere Kontrollerwerber“), geschäftsansässig c/o Apeiron Investment Group Ltd., Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta, mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere Kontrollerwerber hält 100% der Stammaktien und Stimmrechte an der Bieterin, so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren Kontrollerwerbers gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Dem Weiteren Kontrollerwerber werden daher die Stimmrechte aus den 245.402 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch der Weitere Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage:
Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://www.apeiron-offer.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Sliema, Malta, den 17.06.2025
Apeiron Investment Group Ltd.
Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG wirksam
Aus der Eintragung im Handelsregister der Beta Systems Software AG vom 5. Juni 2025:
"Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.03.2025 bzw. 20.03.2025 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SPARTA AG mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 739820) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam."
Aus der Eintragung im Handelsregister der SPARTA AG vom 16. Juni 2025:
"Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.03.2025 und 20.03.2025 die Aktiengesellschaft „Beta Systems Software Aktiengesellschaft“, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 38874 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen."
Erwerbsangebot für die DATAGROUP-Aktien nur für 67 % der Aktien erfolgreich
Die Dante Beteiligungen SE, eine Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P (KKR) und verbundenen Unternehmen beraten und verwaltet werden, hatte kürzlich das Erwerbsangebot - abhängig von der Annahmequote - deutlich nachgebessert. Bei einer Annahmequote von mindestens 80 % aller ausstehenden DATAGROUP-Aktien hätte sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je Aktie erhöht, und auf EUR 58,00 je Aktie, wenn die Annahmequote mindestens 90 % erreicht hätte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/datagroup-se-kkr-erhoht-angebotspreis_1.html
Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE hatten das öffentliche Erwerbsangebot von KKR für DATAGROUP begrüßt und und empfohlen, das Angebot anzunehmen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/05/datagroup-se-vorstand-und-aufsichtsrat.html
KKR konnte sich trotz des "Zuckerls" eines erhöhten Angebotspreises aber nur 5.593.847 Aktien sichern, entsprechend etwa 67 % (und damit deutlich unter 80 % bzw. 90 %). Es bleibt damit bei dem im Erwerbsangebot versprochenen Preis von EUR 54,00 in bar pro Aktie. Das vereinbarte Delisting soll aber weiter verfolgt werden.
Stimmrechtsmitteilung der artnet AG
PIERER Mobility AG: Sanierungspläne der KTM AG, KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sind rechtskräftig
Wels, 17. Juni 2025
Das Landesgericht Ried im Innkreis hat die Sanierungspläne der KTM AG, der KTM Components GmbH und der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH nach Ablauf der zweiwöchigen Rekursfrist bestätigt. Damit sind die Sanierungsverfahren der drei KTM Gesellschaften erfolgreich beendet und abgeschlossen. Den Gläubigern wird vom jeweiligen Sanierungsverwalter die vereinbarte Quote in Höhe von 30 % der anerkannten Forderungen überwiesen.
Gottfried Neumeister, CEO der PIERER Mobility AG: „Ich bin erleichtert und dankbar, dass wir dieses schwere Kapitel endgültig abschließen konnten. Nun liegt unser Fokus auf dem Hochfahren der Produktion Ende Juli und der Neuausrichtung der Gruppe. Besonderen Dank, Anerkennung und Wertschätzung möchte ich an dieser Stelle Frau Dr. Ulla Reisch, einer der besten Insolvenzrechtsexperten unseres Landes, aussprechen, die uns nicht nur durch Ihre Expertise, sondern auch durch Ihren unermüdlichen Einsatz durch diese drei Verfahren geleitet hat."
PLANOPTIK AG: Gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung
Alle drei Gesellschaften sind im Bereich der Mikrosystemtechnik tätig und greifen für die wichtigsten Geschäftsfelder heute schon auf die gleichen Fertigungs- und Verwaltungsstrukturen zu. Mit der Integration der Abläufe will die PLANOPTIK AG die Effizienz steigern.
So werden zum Beispiel die Wafer-basierten Fertigungsverfahren und Produktionsanlagen der PLANOPTIK AG gleichermaßen für Produkte der Mikroelektronik und Halbleitertechnologie der PLANOPTIK AG wie für Produkte der Mikrofluidik eingesetzt, die zuletzt größtenteils von den Tochtergesellschaften vermarktet wurden. Auch die verwendeten Materialien wie Glas und Silizium sind häufig die gleichen. So werden beispielsweise Düsen für Inhalatoren mit Technologien hergestellt, mit denen auch Produkte für das Wafer-Level Packaging für Sensoren produziert werden.
Die Zusammenlegung ermöglicht einen besseren Zuschnitt der Ressourcen im Konzern. Gleichzeitig mit der Zusammenlegung wird der Vertrieb für besonders aussichtsreiche, rentable und wachstumsstarke Produkte der Mikrosystemtechnik gestärkt, während kleinere und weniger rentable Randaktivitäten stark reduziert werden.
Die Verschmelzungen sollen in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird derzeit das Geschäftsfeld AIRTUNE, in dem vor allem Produkte zur Beseitigung von Gerüchen entwickelt, produziert und vermarktet werden, in die neue Tochtergesellschaft AIRTUNE GmbH ausgegliedert. Dieses Geschäft mit vergleichsweise geringen Umsätzen soll in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.
Über PLANOPTIK
Die PLANOPTIK AG setzt weltweit Standards beim Einsatz von Glas in der Mikrosystemtechnik und der Halbleiterindustrie. Hersteller aus über 40 Ländern verwenden mikrostrukturierte Komponenten von PLANOPTIK zum Einbau in ihre Produkte. Für modernste Sensoren, für noch kleinere Mikroelektronik und für neue Möglichkeiten in der Mikrofluidik für die medizinische Diagnostik und Therapie.
Mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern neueste Produkte und stellen die präzise Fertigung der Mikrokomponenten für viele Jahre sicher. Neueste Wafer-basierte Produktionstechnologien ermöglichen dabei schnelle und individuelle Lösungen bei hohen Fertigungsvolumen.
Fresenius Medical Care AG: Fresenius Medical Care AG beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von EUR 1 Milliarde in mehreren Tranchen innerhalb von 2 Jahren
Bad Homburg, 17. Juni 2025 - Die Fresenius Medical Care AG („Gesellschaft“) hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von EUR 1 Milliarde (ohne Erwerbsnebenkosten) in mehreren Tranchen innerhalb von zwei Jahren ab dem Start des Programms durchzuführen.
Es ist geplant, die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms in mehreren Tranchen im zweiten Halbjahr 2025 zu beginnen. Die Aktien sollen über die Börse erworben und vornehmlich eingezogen werden und können in erheblich geringerem Umfang für Zuteilungen im Rahmen von leistungsorientierten Vergütungsplänen verwendet werden.
Grundlage für das Aktienrückkaufprogramm ist die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2021 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Die Fortführung des Aktienrückkaufprogramms über die aktuelle Ermächtigung hinaus steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlüsse der Organe der Gesellschaft.
Osborne Clarke berät Grifols bei Delisting-Angebot und der Börsenrücknahme von Biotest
Osborne Clarke hat Grifols S.A. beim Abschluss eines Delisting-Vertrags mit der Biotest AG in Bezug auf ein öffentliches Delisting-Angebot durch die Grifols Biotest Holdings GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Grifols, und die damit verbundene Rücknahme der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beraten.
Das internationale Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols ist auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von therapeutischen Produkten und medizinischen Geräten für den Einsatz in Krankenhäusern und medizinischen Analyselabors spezialisiert. Als Hersteller von Derivaten aus Blutplasma ist das in Spanien gegründete Unternehmen in dieser Sparte europäischer Marktführer.
Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert.
2021 hatte Grifols mit Unterstützung durch Osborne Clarke 100 % der Anteile an der Tiancheng Pharmaceutical Holdings AG erworben, die etwa 89,88 % der Biotest-Stammaktien und 1,08 % der Biotest-Vorzugsaktien für etwa EUR 1,1 Milliarden enthielt. Am 6. Mai 2025 veröffentlichte Grifols Biotest Holdings nun ihr öffentliches Delisting-Angebot an alle Biotest-Aktionäre, ihre Aktien gegen eine Barzahlung von EUR 43 je Stammaktie und EUR 30 je Vorzugsaktie zu erwerben. Der Antrag auf Rücknahme der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Wirkung zum Ende des 6. Juni 2025 genehmigt. Das Delisting-Angebot wird im Juni 2025 abgewickelt.
Das Osborne Clarke Team, das Grifols unter der Leitung von Dr. Fabian Christoph beraten hat, bestand aus Dr. Alexander Thomas, Christina König, Anne Müller (alle M&A), Susanne Kühlthau, Philip Meichssner, Philip Förster (alle Corporate), Oscar Calsamiglia, Núria Martín, Laura De La Cruz, Maria Montehermoso, Albert Vazquez (alle Corporate, Osborne Clarke Spanien), Eduard Arruga und Juan Luis Juez (alle Finanzrecht, Osborne Clarke Spanien) sowie Peter Castellon von Proskauer Rose LLP bezüglich US-amerikanischen Rechts.
Sonntag, 15. Juni 2025
SunMirror AG: Außerordentliche Hauptversammlung geplant, um Fusion auf neue Schweizer Tochtergesellschaft vorzuschlagen - Dies würde zu einem automatischen Delisting von der Wiener Börse führen
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Zug, Schweiz: 13. Juni 2025.
Die SunMirror AG ("SunMirror", das "Unternehmen" ISIN CH0396131929) gibt hiermit bekannt, dass das Unternehmen nach einer detaillierten Bewertung der aktuellen Umstände und in Anbetracht der Rückmeldungen von Aktionären auf die Pressemitteilung vom 4. Juni 2025 beabsichtigt, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen und eine Fusion von SunMirror in eine neue, vollständig im Besitz befindliche Schweizer Tochtergesellschaft vorzuschlagen, wobei die Schweizer Tochtergesellschaft das überlebende Unternehmen sein soll. Die Aktionäre von SunMirror würden Aktien der neuen Schweizer Tochtergesellschaft im gleichen Verhältnis erhalten.
Nach erfolgreicher Fusion würde SunMirror automatisch von der Wiener Börse genommen werden. Die Aktien der neuen Schweizer Tochtergesellschaft würden an keiner Börse notiert werden.
Über die SunMirror AG
Die Gruppe investiert in strategische Mineralexplorationsanlagen mit einem starken Schwerpunkt auf nachhaltigen grünen Batteriemetallen wie Kobalt, Lithium und Nickel sowie auf Kupfer- und Goldvorkommen in entwickelten Märkten. Ziel des Unternehmens ist es, entweder zu einem späteren Zeitpunkt Mineralien zu produzieren oder diese Anlagen an strategische Käufer zu verkaufen. Die wichtigsten Explorationsanlagen, die SunMirror im Jahr 2020 erwarb, befinden sich derzeit in Westaustralien, aber die Gruppe beabsichtigt, ihr Portfolio durch zusätzliche Bergbaulizenzen im Frühstadium zu ergänzen, wobei der Schwerpunkt auf Europa liegt, mit dem Ziel, eine sichere, stabile und nachhaltige Versorgung mit Batterierohstoffen zur Unterstützung der elektrischen Revolution zu bieten. SunMirror ist der festen Überzeugung, dass die Suche nach umweltfreundlichen Batteriemetallen mit einem nachhaltigen Ansatz für den Bergbau einhergehen muss, und strebt daher an, eine Referenz auf "verantwortungsvolle Exploration" zu werden.
Die Aktien des Unternehmens (ISIN CH0396131929) notieren an der Wiener Börse (Auktionshandel, Ticker: ROR1). Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.sunmirror.com.
Samstag, 14. Juni 2025
JUVE zu "Aktenfresser a.D.: Richter Helmut Krenek im Porträt"
https://www.juve.de/hintergrund/aktenfresser-a-d-richter-helmut-krenek-im-portraet/
von Norbert Parzinger
Helmut Krenek hat das Konzern- und Aktienrecht geprägt wie kein anderer Richter. Er ist Geburtshelfer des Compliance-Booms. Siemens-Korruptionsaffäre, Qimonda, HVB, Wirecard: Die deutsche Wirtschaftsgeschichte wurde auch in Kreneks Büro am Landgericht München I geschrieben. Nun ist er im Ruhestand – und hat einen großen Wunsch. (...)
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der S IMMO AG: Handelsgericht Wien bestellt gemeinsamen Vertreter
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) zugunsten der IMMOFINANZ AG (nunmehr: CPI Europe AG) hat das Handelsgericht mit Beschluss vom 3. Juni 2025 die GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, Wien, zum gemeinsamen Vertreter für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre, die keinen eigenen Überprüfungsantrag gestellt haben, bestellt.
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 66943/24 fFirmenbuch-Nr. (FN): 58358 x
Kozlik u.a. ./. IMMOFINANZ AG
46 Anträge (z.T. mit mehreren Antragstellern)
gemeinsamer Vertreter: GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Allane SE: Allane Mobility Group verzeichnet 2024 Wachstum im operativen Geschäft
- Operativer Konzernumsatz steigt um 33,5 % auf 457,6 Mio. Euro
- Konzernvertragsbestand mit 143.500 Verträgen 14,1 % über dem Wert vom 31. Dezember 2023
- EBT sinkt durch außerplanmäßige Abschreibungen auf –49,3 Mio. Euro
- Anhaltendes Wachstum für 2025 geplant
Pullach, 13. Juni 2025 – Die Allane Mobility Group, Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, ist im Geschäftsjahr 2024 sowohl im Konzernvertragsbestand als auch im operativen Konzernumsatz gewachsen. Der Konzernvertragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,1 % auf 143.500 Verträge (31. Dezember 2023: 125.800 Verträge). Den größten Anteil am Zuwachs verzeichnete das Geschäftssegment Captive Leasing. Der operative Konzernumsatz stieg infolgedessen um 33,5 % auf 457,6 Mio. Euro (2023: 342,7 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet das Unternehmen deutliche Zuwächse bei Vertragsbestand, operativem Konzernumsatz und Ergebnis vor Steuern.
Eckart Klumpp, Vorstandsvorsitzender der Allane SE: „Das starke Wachstum im Captive Leasing zeigt, dass wir mit unserer strategischen Ausrichtung die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt haben. Der Ausbau unseres Vertragsbestands reflektiert die hohe Relevanz unserer Mobilitätslösungen und bildet die Grundlage für weiteres profitables Wachstum. Gleichzeitig arbeiten wir intensiv daran, unser Geschäftsmodell noch robuster gegenüber Marktschwankungen aufzustellen – insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Fahrzeugrestwerte.“
Geschäftsentwicklung
Zum 31. Dezember 2024 belief sich der Konzernvertragsbestand im In– und Ausland (ohne Franchise– und Kooperationspartner) auf 143.500 Verträge und lag damit 14,1 % über dem Niveau des Vorjahresstichtags (31. Dezember 2023: 125.800 Verträge).
Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 20,7 % auf 747,3 Mio. Euro (2023: 619,2 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz, in dem Erlöse aus Fahrzeugverkäufen nicht enthalten sind, erhöhte sich um 33,5 % auf 457,6 Mio. Euro (2023: 342,7 Mio. Euro). Haupttreiber dieser positiven Entwicklung war der gestiegene Vertragsbestand, der zu höheren Leasingratenerlösen im Geschäftssegment Captive Leasing führte. Die Verkaufserlöse aus Leasingrückläufern sowie vermittelten bzw. vermarkteten Kundenfahrzeugen stiegen um 4,7 % auf 289,7 Mio. Euro (2023: 276,5 Mio. Euro). Diese Entwicklung resultierte primär aus Erlösen aus der Wiedervermarktung von Fremdfahrzeugen sowie aus einem moderat erhöhten Absatzvolumen gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittlichen Stückpreise blieben im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil.
Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 um 45,7 % auf 322,0 Mio. Euro (2023: 221,0 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich hingegen auf –49,3 Mio. Euro (2023: 12,6 Mio. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit rückläufigen Restwerten von Elektrofahrzeugen zurückzuführen.
Positiver Ausblick für das Geschäftsjahr 2025
Die Allane Mobility Group erwartet für das Geschäftsjahr 2025 Wachstum bei allen wichtigen Kennzahlen. So soll der Vertragsbestand in einer Bandbreite von 150.000 bis 170.000 Verträgen (2024: 143.500 Verträge) und der operative Konzernumsatz zwischen 570 und 620 Mio. Euro (2024: 412,9 Mio. Euro) liegen. Für das EBT geht das Unternehmen von einer Bandbreite von 25 bis 35 Mio. Euro (2024: –49,3 Mio. Euro) aus.
Die vollständige Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist im Geschäftsbericht 2024 der Allane Mobility Group enthalten, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.
Über Allane Mobility Group:
Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftssegmenten Online Retail, Flottenleasing, Captive Leasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.
Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.
Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 747 Millionen Euro.
Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 % die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.
www.allane-mobility-group.com
Freitag, 13. Juni 2025
CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien
Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 13. Juni 2025 beschlossen, dass laufende Aktienrückkaufprogramm, aufgrund dessen die Gesellschaft bis einschließlich 26. Juni 2025 insgesamt 200.000 eigene Aktien über die Börse erwerben kann, wie folgt anzupassen:
- Um den Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2025 nicht zu beeinträchtigen, wird der Erwerb eigener Aktien zunächst im Zeitraum vom 23. bis einschließlich zum 26. Juni 2025 ausgesetzt.
- Das Aktienrückkaufprogramm wird sodann bis einschließlich 26. Juli 2025, also um einen Monat, verlängert.
- Zugleich wird das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden Aktien auf 110.000 Stück reduziert (bisher 200.000 Stück), wobei die etwa 80.000 Stück Aktien abzusetzen sind, die bereits seit dem 4. Dezember 2024 erworben wurden.
- Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wird auf EUR 10.000.000,00 reduziert (bisher EUR 14.000.000,00).
Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben unberührt.
Die Gesellschaft wird die weitere Entwicklung während und nach dem Rückkaufzeitraum fortlaufend beobachten und sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb eigener Aktien im Sinne einer wertorientierten Kapitalmarktstrategie in Ausnutzung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sorgfältig prüfen.
Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30. April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März 2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Das maximale Erwerbsvolumen von 200.000 Stück Aktien der CENTROTEC SE blieb dabei unverändert. Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde von EUR 10.600.000,00 auf bis zu EUR 14.000.000,00 erhöht.
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.
Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten.
Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter
https://www.centrotec.com/ir/
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Brilon, den 13. Juni 2025
CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat
APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt
Monheim am Rhein, 13. Juni 2025. Die APONTIS PHARMA AG gibt bekannt, dass die Zentiva AG dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.
Die Zentiva AG hält derzeit rund 91,95 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die Zentiva AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,40 je Aktie der APONTIS PHARMA AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der APONTIS PHARMA AG und der Zentiva AG wird noch am heutigen Tage stattfinden. Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, die voraussichtlich am 29. Juli 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen eine Barabfindung von EUR 10,40 je Aktie beschlossen werden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der APONTIS PHARMA AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Zentiva AG ab.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Squeeze-out beabsichtigt
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
Donnerstag, 12. Juni 2025
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) erneut vor dem OLG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlDas OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellte der vom Landgericht herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.
Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).
Mehrere Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat diesen Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache mit Beschluss vom 2. Juni 2025 dem OLG Frankfurt am Main zur Entscheidung vorgelegt.
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)
Fernheizwerk Neukölln AG stellt Auszahlung der Dividende zurück
Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 12. Juni 2025 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,70 je nennwertloser Stückaktie hat ein Aktionär Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass von diesem Aktionär Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.
Berlin, 12. Juni 2025
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Heidelberger Beteiligungsholding AG: Verhandlungen über Wechsel des Hauptaktionärs
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, ISIN DE000A254294, gibt bekannt, dass sie darüber informiert wurde, dass sich die Deutsche Balaton AG, welche rund 91,5 % der (nach Abzug eigener Aktien) ausstehenden Aktien an der Gesellschaft hält, in fortgeschrittenen Verhandlungen über die Veräußerung aller ihre Anteile an die Apeiron Investment Group Limited ("Apeiron") befindet. Der Kaufpreis soll dem Net Asset Value plus einem Aufschlag entsprechen, somit voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen 40,00 EUR – 50,00 EUR je Aktie liegen.Apeiron beabsichtigt, Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG neu zu besetzen, mit dem Ziel, die Strategie der Gesellschaft als Beteiligungsholding auf den Bereich Krypto zu fokussieren.
Die neue Strategie würde insbesondere darauf ausgerichtet sein, den SQD.AI Token (https://www.sqd.ai/) als einen wesentlichen Kernvermögenswert aufzubauen.
Heidelberg, 07.06.2025
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Der Vorstand
Schlussmitteilung zum Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Biotest AG
DIESE BEKANNTMACHUNG UND ANDERE, MIT DEM DELISTING-ANGEBOT IM ZUSAMMENHANG STEHENDE UNTERLAGEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT UND DÜRFEN, UNBESCHADET DER NACH DEUTSCHEM RECHT VORGESCHRIEBENEN VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET, NICHT IN LÄNDER VERSANDT ODER DORT VERBREITET, VERTEILT ODER VERÖFFENTLICHT WERDEN, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.
Die Grifols Biotest Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 6. Mai 2025 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) (das "DelistingAngebot") an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, Deutschland, ("Biotest") zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stammaktie der Biotest (ISIN DE0005227201) ("Biotest-Stammaktien") und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stammaktie der Biotest (ISIN DE0005227235) (die "Biotest-Vorzugsaktien", und zusammen mit den Stammaktien die "BiotestAktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 43,00 je Biotest-Stammaktie und EUR 30,00 je Biotest-Vorzugsaktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endete am 6. Juni 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).
4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin, GRIFOLS noch mit der Bieterin oder GRIFOLS gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Biotest-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Biotest-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin, GRIFOLS noch mit der Bieterin oder GRIFOLS gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an Biotest, die nach §§ 38, 39 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitzuteilen wären.
Accentro Real Estate AG wird Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen
Berlin, 12. Juni 2025 – Der Vorstand der Accentro Real Estate AG („Accentro“) hat beschlossen, innerhalb des Regulierten Marktes vom Prime Standard in den General Standard zu wechseln.
Hierzu wird der Vorstand zeitnah bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Accentro zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der Accentro zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt. Durch diesen Wechsel in ein anderes Segment innerhalb des Regulierten Marktes wird die Handelbarkeit der Aktien nicht eingeschränkt.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Durch den Wechsel des Teilbereichs im Regulierten Markt entfallen die weiteren Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Im Einklang mit den Anleihebedingungen sowie im Sinne einer offenen und vertrauensvollen Kommunikation mit dem Kapitalmarkt wird Accentro jedoch weiterhin quartalsweise und auch in englischer Sprache auf ihrer Internetseite Bericht erstatten.
Über die Accentro Real Estate AG
Die Accentro Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von Accentro umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der Accentro Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de
Mittwoch, 11. Juni 2025
Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media – Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabsetzung der Gesellschaft
Düsseldorf, 11. Juni 2025 – Cliq Digital AG (“Gesellschaft“) wurde heute von Dylan Media B.V. (“Dylan Media“) darüber informiert, dass Dylan Media ihr bisher erwogenes öffentliches Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft nicht weiter verfolgen wird. Dylan Media teilte der Gesellschaft zudem mit, dass sie derzeit rund 19,1 % der Aktien der Gesellschaft (“Aktien“) hält und Kaufverträge über weitere 21,2 % der Aktien abgeschlossen hat, wodurch sich die Gesamtbeteiligung von Dylan Media auf rund 40,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhöht.
Dylan Media hat die Gesellschaft ferner über ihre Entscheidung informiert, die Ergänzung eines Tagesordnungspunktes für die bevorstehende ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft (“oHV 2025“) zu verlangen, der einen Beschluss über die Durchführung eines öffentlichen Teilrückkaufangebots der Gesellschaft an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb von bis zu 2.060.000 Aktien, entsprechend rund 31,65 % des Grundkapitals der Gesellschaft, gegen eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,06 je Aktie (entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der letzten sechs Monate vor dem Datum dieser Mitteilung zuzüglich eines Aufschlags von 15 %) (“Potenzielles Teilrückkaufangebot“), verbunden mit einer Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der im Rahmen des Potenziellen Teilrückkaufangebots zu erwerbenden Aktien, vorsieht. Darüber hinaus teilte Dylan Media der Gesellschaft mit, dass sie sich das Recht vorbehalte, ihr Ergänzungsverlangen bis zur oHV 2025 zu ändern, um insbesondere Finanzinformationen zu berücksichtigen, die voraussichtlich vor der oHV 2025 veröffentlicht werden. Dylan Media teilte der Gesellschaft auch mit, dass sie sich unwiderruflich und unbedingt dazu verpflichten wird, das Potenzielle Teilrückkaufangebot für die von ihr gehaltenen Aktien nicht anzunehmen.
Angesichts der wesentlichen Änderungen in der Aktionärsstruktur der Gesellschaft, der begrenzten Nachfrage und Liquidität der Aktien und der Tatsache, dass der Kapitalmarkt nicht mehr die am besten geeignete Option für die Finanzierung der Gesellschaft darstellt, während gleichzeitig erhebliche laufende Notierungspflichten, Ausgaben und Opportunitätskosten anfallen, hält die Gesellschaft ein Delisting der Aktien von allen Börsen weiterhin für den richtigen Schritt, der im Interesse der Gesellschaft ist, und beabsichtigt, nach Abschluss des Potenziellen Teilrückkaufangebots eine Entscheidung über ein Delisting zu treffen. Die Gesellschaft wird die Aktionäre und den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Potenziellen Teilrückkaufangebots und die weiteren Überlegungen im Hinblick auf ein Delisting informieren.
Weng Fine Art: Verkauf der Artnet-Beteiligung vollzogen
Der Verkauf der Beteiligung an der artnet AG (Artnet) wurde nunmehr vollzogen und der Kaufpreis in Höhe von knapp 20 Mio. EUR für die übernommenen Artnet-Aktien an Rüdiger K. Weng und die von ihm beherrschten Gesellschaften bezahlt. Auf die Weng Fine Art AG (WFA) entfielen von diesem Betrag 15.187.500 EUR.
Den hohen Cash-Zufluss wird die WFA vor allem zur Reduzierung ihrer Bankverbindlichkeiten verwenden und im Zuge dessen in den kommenden Monaten die Zusammenarbeit mit drei Banken vorerst beenden. Damit reduziert sich der Kreis der Finanzierungspartner demnächst auf drei oder vier Institute. Den verbleibenden Teil der Zuflüsse plant das Management u.a. in den Aufbau vielversprechender neuer Geschäftsfelder zu investieren. Hierzu wird der Vorstand im weiteren Verlauf des Jahres Ausführungen machen.
Zu Diskussionen über einen möglicherweise noch höheren Übernahmepreis an die Artnet- Aktionäre nimmt WFA-CEO Rüdiger K. Weng wie folgt Stellung: „Aus meiner Sicht sind die Spekulationen auf eine eventuell noch höhere Gegenleistung im Rahmen des Übernahmeverfahrens für die Aktionäre abwegig. Beowolff Capital dürfte inzwischen mehr als 70 % der Aktien erworben bzw. zugesichert bekommen haben, sodass kein Raum mehr für ein erfolgversprechendes Gegenangebot von irgendeiner Seite aus besteht.“
Zu Hoffnungen auf einen höheren Preis in einem eventuellen Squeeze-Out-Verfahren ist die Meinung von Rüdiger K. Weng die Folgende: „Aus dem Vermögen und den Einnahmen der Artnet haben sich Hans Neuendorf sowie Family & Friends über zwei Jahrzehnte lang kontinuierlich bedient, bis sowohl das Eigenkapital als auch der Cash-Bestand völlig aufgezehrt waren. Artnet hätte ohne Kapitalzufuhr von außen in den nächsten Wochen oder Monaten wahrscheinlich Insolvenz anmelden müssen. Vor diesem Hintergrund ist der von mir ausgehandelte Kaufpreis von 11,25 EUR je Aktie bereits optimiert und nur über den sehr wertvollen Brand sowie den Datenschatz von Artnet zu rechtfertigen. Dagegen erwarte ich katastrophale operative Geschäftsergebnisse für 2024 und 2025, die Artnet demnächst veröffentlichen muss. Ich halte es vor diesem Hintergrund für äußerst unwahrscheinlich, dass in einem eventuellen Squeeze-Out-Verfahren ein noch höherer Preis erzielen werden könnte. Deshalb haben die WFA und ich für meine Firmen entschieden, alle von uns gehaltenen Artnet-Aktien an Beowolff Capital zu verkaufen. Es ist aber möglich, dass sich die WFA zu einem späteren Zeitpunkt an dem neuen Unternehmen, das aus der Zusammenführung von u.a. Artnet und Artsy entstehen soll, beteiligen wird.“
Dienstag, 10. Juni 2025
SoftwareONE Holding AG SoftwareOne erwartet den Vollzug der Crayon-Transaktion am 2. Juli 2025 und bestätigt die Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens
10. Juni 2025
SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein führender globaler Anbieter von Software- und Cloud-Lösungen, hat heute bekannt gegeben, dass alle Abschlussbedingungen – einschliesslich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen – für das zur Annahme empfohlene freiwillige Angebot zur Akquisition von Crayon erfüllt sind. Mit dem voraussichtlichen Abschluss der Transaktion am oder um den 2. Juli 2025 hat SoftwareOne heute zudem die Mitglieder der Geschäftsleitung in ihren derzeitigen Funktionen bestätigt. Wie bereits angekündigt, werden Raphael Erb und die derzeitige Crayon-CEO Melissa Mulholland als Co-CEOs des kombinierten Unternehmens fungieren.
SoftwareOne gibt hiermit bekannt, dass die Vollzugsbedingungen der Börsenzulassung sowie der behördlichen Genehmigungen für das zur Annahme empfohlene freiwillige Angebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien von Crayon erfüllt sind. Diese Bekanntgabe stellt daher die Settlement-Mitteilung gemäss den Bedingungen des Prospekts dar.
Der Vollzug des Angebots wird am oder um den 2. Juli 2025 erwartet. Jeder Aktionär, der das Angebot angenommen hat, erhält je Crayon-Aktie NOK 69 in bar sowie 0,8233 (abgerundet) neue SoftwareOne-Aktien.
Die Kotierung der neu ausgegebenen SoftwareOne-Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am oder um den 2. Juli 2025 erfolgen. SoftwareOne ist derzeit daran, die Zweitkotierung der SoftwareOne-Aktien an der Euronext Oslo Børs abzuschliessen. Der erste Handelstag an der Euronext Oslo Børs wird voraussichtlich am oder um den 3. Juli 2025 stattfinden.
Nach Abschluss des Angebots beabsichtigt SoftwareOne, einen Zwangserwerb der verbleibenden Crayon-Aktien durchzuführen. Im Anschluss daran wird SoftwareOne das Verfahren zur Dekotierung der Crayon-Aktien einleiten.
Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens bestätigt
Die derzeitigen Mitglieder der Geschäftsleitung von SoftwareOne wurden in ihren Funktionen nach dem Abschluss der Transaktion bestätigt; zusätzlich wird Melissa Mulholland als Co-CEO in das Gremium eintreten.
- Raphael Erb, seit November 2024 CEO von SoftwareOne und ab Transaktionsabschluss Co-CEO, wird für die Aktivitäten in den Regionen und die Geschäftsbereiche Services und Marketplace verantwortlich sein. Sämtliche künftigen Regional Presidents werden direkt an ihn berichten. Er begann seine Karriere bei SoftwareOne im Jahr 1999 und hatte seither verschiedene Führungspositionen inne, darunter Regional President APAC und Chief Revenue Officer.
- Melissa Mulholland, derzeit CEO von Crayon und ab dem Transaktionsabschluss Co-CEO, wird für die Bereiche Strategie, Kundenplattformen, GTM Enablement, Partnerallianzen sowie globale Funktionen wie People & Culture, Finanzen, Marketing, Kommunikation, M&A, Recht und IT verantwortlich sein. Bevor sie 2020 zu Crayon kam, war sie zwölf Jahre bei Microsoft tätig, wo sie die globale Cloud-Strategie und Geschäftsentwicklung vorantrieb.
- Oliver Berchtold wird als Chief Operating Officer die Bereiche Services und Marketplace leiten. Mit 20 Jahren Erfahrung bei SoftwareOne verfügt er über ein tiefes Verständnis für die Branche, das Unternehmen und die Kundenerwartungen.
- Julia Braun wird als Chief HR Officer des kombinierten Unternehmens die Funktion People & Culture leiten. Sie kam 2022 zu SoftwareOne und hatte zuvor Führungspositionen im Personalwesen in der Schweiz und in Österreich inne.
- Hanspeter Schraner ist am 1. Juni 2025 als CFO zu SoftwareOne gekommen und bringt eine externe Perspektive und über 20 Jahre internationale Führungserfahrung im Finanzbereich mit.
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz. 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
Bieterin:
FUTRUE GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 173092
Zielgesellschaft:
PharmaSGP Holding SE
Lochhamer Schlag 1
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 255684
ISIN: DE000A2P4LJ5
WKN: A2P4LJ
Die FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) hat heute entschieden, den Aktionären der PharmaSGP Holding SE („PharmaSGP“) anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PharmaSGP (ISIN DE000A2P4LJ5) mit einem anteiligen Betrag von EUR 1,00 am Grundkapital der PharmaSGP (jeweils eine „PharmaSGP-Aktie“), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie zu erwerben (das „Delisting-Angebot“). Der Angebotspreis des Delisting-Angebots wird damit oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der PharmaSGP-Aktie während der letzten sechs Monate vor dem heutigen Tag liegen. Das Delisting-Angebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen.
Darüber hinaus haben die PharmaSGP und die Bieterin heute eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, in der sich die PharmaSGP unter anderem verpflichtet hat, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting von PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. PharmaSGP hat sich in der Delisting-Vereinbarung ferner verpflichtet, die von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die rund 4,06 % des Grundkapitals von PharmaSGP entsprechen, nicht in das Delisting-Angebot einzureichen.
Um den Aktionären der PharmaSGP den vorgenannten Angebotspreis von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie ohne Abzug von Dividenden anbieten zu können, die sie vor Abwicklung des Angebots erhalten, beabsichtigt die Bieterin, in der kommenden Hauptversammlung der PharmaSGP nur die gesetzliche Mindestdividende in Höhe von EUR 0,05 je PharmaSGP-Aktie zu beschließen.
Die Bieterin hält derzeit eine Beteiligung von ca. 82,09 % am Grundkapital der PharmaSGP. Zusammen mit den Stimmrechten aus weiteren von der MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH (“MVH”) gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die der Bieterin aufgrund einer Stimmbindungsvereinbarung mit MVH zugerechnet werden, kontrolliert die Bieterin derzeit die Stimmrechte aus PharmaSGP-Aktien in Höhe von insgesamt ca. 89,93 % des Grundkapitals der PharmaSGP. Dies entspricht ca. 93,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte nach Abzug der von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien.
Die Bieterin gibt hiermit ferner ihre feste Absicht bekannt, im Anschluss an den Vollzug des Delisting-Angebots – jeweils in Kooperation mit der MVH – einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen und anschließend einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der PharmaSGP als abhängigem Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, dass eine im weiteren Verlauf des Jahres 2025 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP über einen solchen Squeeze-out beschließt.
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter www.futrue-offer.com veröffentlicht werden.
Das Delisting-Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot dargelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, in der Angebotsunterlage, soweit gesetzlich zulässig, von den oben beschriebenen Parametern abzuweichen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PharmaSGP dar. Das Delisting-Angebot selbst sowie seine endgültigen Bestimmungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Informationen werden in der Angebotsunterlage nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von PharmaSGP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Dokumente zum Delisting-Angebot, sobald sie verfügbar sind, sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. Anleger und Inhaber von PharmaSGP-Aktien können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der ein solches Angebot einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, behält sich die Bieterin das Recht vor, außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt weitere Aktien von PharmaSGP an der Börse oder außerhalb der Börse zu erwerben. Derartige Käufe oder Vereinbarungen werden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht stattfinden. Soweit derartige Erwerbe stattfinden, werden Informationen darüber, einschließlich der Anzahl und des Preises der erworbenen PharmaSGP-Aktien, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
Soweit diese Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte „beabsichtigen“, „werden“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
Gräfelfing, 10. Juni 2025
FUTRUE GmbH
Frauenthal Holding AG Frauenthal Gruppe prüft strategische Optionen für Automotive-Division
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Frauenthal Gruppe bewertet derzeit die künftige strategische Ausrichtung ihrer Automotive-Division. Ziel ist es festzustellen, ob ein alternativer strategischer Eigentümer besser geeignet wäre, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Automotive-Sparte besser zu bewältigen und gleichzeitig die langfristigen Potenziale dieses Geschäftsbereichs konsequent zu realisieren. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die Frauenthal Gruppe ein erfahrenes Beratungsunternehmen mandatiert.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AKASOL AG ohne Erhöhung beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AKASOL AG zugunsten des BorgWarner-Konzerns hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 23. März 2023 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Die von mehreren Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr zurückgewiesen. Damit ist das Spruchverfahren ohne Erhöhung beendet.
Das OLG führt aus, dass das Landgericht jedenfalls im Ergebnis die Abfindung auf der Grundlage einer Schätzung anhand des Börsenkurses als angemessen bestätigt habe (S. 12). Gegen eine alleinige Heranziehung des Börsenwerts als Schätzgrundlage bestünden vorliegend Bedenken. Vielmehr sei eine umfassende, abwägende Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Hierfür komme es insbesondere – wie der Senat bereits in früheren Beschlüssen ausgeführt hat (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 26. April 2021 – 21 W 139/19, juris Rn 40) – neben der Aktualität des zur Bewertung herangezogenen Börsenkurses für den Bewertungsstichtag ganz maßgeblich auf die Liquidität des Marktes der in Rede stehenden Aktien an, da gerade bei hochliquiden Märkten von einer effizienten Verarbeitung möglichst vieler Informationen im Preis ausgegangen werden könne. Nicht zuletzt aufgrund des geringen Bid Ask Spread sei von einer ausreichenden Liquidität im Aktienhandel auszugehen (S. 13). Dieser Befund allein vermag aber eine Heranziehung des Börsenkurses im vorliegenden Fall noch nicht zu rechtfertigen. Denn insoweit verweisen die Antragsteller zu Recht und in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2017 – 21 W 37/12, juris Rn. 38) darauf, dass gegen eine Heranziehung zur Wertbestimmung der Anteile grundsätzlich die mangelnde Eignung des eigenen Börsenkurses der Gesellschaft zur Bestimmung des Betas der Gesellschaft spricht. Soweit in der Literatur vertreten wird, es sei aus aussagelogischen Gründen zwingend, im Fall eines verzerrten eigenen Betas der Gesellschaft von einer mangelnden Aussagekraft des Kurses auszugehen, weswegen sich sodann zugleich ein Rückgriff auf ihn als Bewertungsmethode verbiete (vgl. Knoll/Sekera-Terplan GWR 2022, 341), ist diese Aussage keineswegs logisch zwingend (S. 14). Dies ergibt sich bereits daraus, dass die relevanten Zeiträume der Kursanalyse für die Bestimmung des Betas und die Schätzung des inneren Wertes der Gesellschaft unterschiedlich sind. Daher hält der Senat es ebenfalls für erforderlich, zu Kontrollzwecken den Ertragswert in seine Betrachtung mit einzubeziehen (vgl. zu diesem Ansatz auch OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2021 – 31 Wx 190/20, juris Rn. 125). Hierbei erweist sich der von dem Übertragungsbewerter ermittelte Ertragswert entgegen der Auffassung der Antragsteller als tragfähig, so dass auch aus dieser Sicht die Abfindung sich als angemessen erweist (S. 16).
OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 58/23
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 3-05 O 8/22
Hoppe u.a.. ./. Borg-Warner Akasol GmbH (zuvor: BorgWarner Akasol AG, früher: ABBA BidCo AG)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
PharmaSGP Holding SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung und Bekanntgabe eines Delisting Angebots durch die FUTRUE GmbH
Gräfelfing, 10. Juni 2025. Die PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5 WKN: A2P4LJ) („PharmaSGP“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung (die „Delisting-Vereinbarung“) mit ihrer Mehrheitsaktionärin, der FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der PharmaSGP zum Erwerb aller nicht bereits von der Bieterin gehaltenen Aktien der PharmaSGP gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie (das „Delisting-Angebot“) zu unterbreiten, dessen Vollzug nicht an Bedingungen geknüpft ist. Der Angebotspreis des Delisting-Angebots wird damit oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der PharmaSGP Aktie während der letzten sechs Monate vor dem heutigen Tag liegen.
In der Delisting-Vereinbarung hat sich die PharmaSGP unter anderem verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting der PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. PharmaSGP hat sich in der Delisting-Vereinbarung ferner verpflichtet, die von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die rund 4,06 % des Grundkapitals von PharmaSGP entsprechen, nicht in das Delisting-Angebot einzureichen.
Die Bieterin hält derzeit eine Beteiligung von ca. 82,09 % am Grundkapital der PharmaSGP. Zusammen mit den Stimmrechten aus weiteren von der MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH (“MVH”) gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die der Bieterin aufgrund einer Stimmbindungsvereinbarung mit MVH zugerechnet werden, kontrolliert die Bieterin derzeit die Stimmrechte aus PharmaSGP-Aktien in Höhe von insgesamt ca. 89,93 % des Grundkapitals der PharmaSGP. Dies entspricht ca. 93,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte nach Abzug der von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien.
Aufgrund der Aktionärsstruktur und des begrenzten Streubesitzes der PharmaSGP-Aktien ist eine Eigenkapitalfinanzierung über den Kapitalmarkt nach Einschätzung der PharmaSGP weder wirtschaftlich sinnvoll noch praktisch realisierbar. Dies zeigt sich auch unter anderem in der Abnahme der Analystenabdeckung der PharmaSGP Aktie. Die Börsennotierung bietet der PharmaSGP daher keine wesentlichen Vorteile mehr, bleibt jedoch eine regulatorische Belastung, die mit erheblichen Verwaltungskosten verbunden ist. Ein Delisting von PharmaSGP wird die regulatorischen Auflagen und Verwaltungskosten aufgrund der weniger strengen gesetzlichen Anforderungen für nicht börsennotierte Unternehmen deutlich verringern. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP der Ansicht, dass es im besten Interesse von PharmaSGP liegt, die Beendigung der Börsenzulassung ihrer Aktien auf Grundlage des in der Delisting-Vereinbarung vereinbarten Delisting-Angebots herbeizuführen.
Um den Aktionären der PharmaSGP den vorgenannten Angebotspreis von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie ohne Abzug von Dividenden anbieten zu können, die sie vor Abwicklung des Angebots erhalten, beabsichtigt die Bieterin, in der kommenden Hauptversammlung der PharmaSGP nur die gesetzliche Mindestdividende in Höhe von EUR 0,05 je PharmaSGP-Aktie zu beschließen.
Im Zusammenhang mit der Delisting-Vereinbarung hat die Bieterin der PharmaSGP ferner ihre feste Absicht mitgeteilt, im Anschluss an den Vollzug des Delisting-Angebots, jeweils in Kooperation mit der MVH, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen und anschließend einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der PharmaSGP als abhängigem Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, dass eine im weiteren Verlauf des Jahres 2025 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP über einen solchen Squeeze-out beschließt.
Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP werden die Angebotsunterlage zum Delisting-Angebot nach Veröffentlichung durch die Bieterin sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Montag, 9. Juni 2025
Wolford AG: Wolford AG gibt Ergebnis des öffentlichen Angebots der neuen Aktien bekannt
Wolford AG gibt hiermit das Ergebnis des vom 22.5.2025 bis 5.6.2025 stattgefundenen Bezugsangebots sowie der Aktienzuteilung bekannt und teilt mit, dass insgesamt 5.214.781 neue Aktien zugeteilt wurden.
Rund 99,9% der neuen Aktien wurden FFG Wisdom (Luxembourg) S.à r.l. zugeteilt.
Der Antrag auf Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wird am oder um den 11.6.2025 beim Landesgericht Feldkirch (Firmenbuch) eingebracht.
Disclaimer: Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien der Wolford AG erfolgt ausschließlich in der Republik Österreich auf Grundlage eines und gemäß Prospektverordnung veröffentlichten Informationsdokuments. Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Die Wolford AG beabsichtigt, keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es findet kein öffentliches Angebot von neuen Aktien in den USA oder in anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich statt.
Sonntag, 8. Juni 2025
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG beendet: Auch zweitinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Dortmund in I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen.
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
Samstag, 7. Juni 2025
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
- Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG