Das Deutsche Anleger Fernsehen (DAF) bringt ein Interview mit Joachim Schmitt von Solventis zu der "Endspiel-Studie":
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-01/29276312-squeeze-out-renditen-ueber-12-prozent-398.htm
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Freitag, 31. Januar 2014
Donnerstag, 30. Januar 2014
I-ADVISE: Aktualisierte Studie zur Unternehmensbewertung bei gesetzlichen Bewertungsanlässen
Die Neuauflage der Studie zur Unternehmensbewertung bei gesetzlichen Bewertungsanlässen wurde um die Gutachten mit Bewertungsstichtagen im Jahr 2013 erweitert. Analysiert wurden Berichte über Unternehmensbewertungen und Prüfungsberichte mit Bewertungsstichtagen in den Jahren 2010 bis 2013.
Die aktualisierte I-ADVISE-Studie zur Unternehmensbewertung bei gesetzlichen Bewertungsanlässen gibt einen Überblick über die Bewertungsmethoden und -parameter bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und Verschmelzungen in den Jahren 2010 bis 2013 und zeigt aktuelle Entwicklungen auf. „Bemerkenswert ist die Uneinheitlichkeit der Marktrisikoprämien in den jüngsten Unternehmensbewertungen, die den Beginn eines Trends zu niedrigeren Marktrisikoprämien darstellen könnte.“, sagt Dr. Jochen Beumer, Partner im Bereich Valuation Services der I-ADVISE AG.
Die komplette Studie können Sie hier downloaden.
Quelle: http://www.i-advise.de/de/aktualisierte-studie-zur-unternehmensbewertung/
Die komplette Studie können Sie hier downloaden.
Quelle: http://www.i-advise.de/de/aktualisierte-studie-zur-unternehmensbewertung/
Dienstag, 28. Januar 2014
DSW: Deutsche Postbank zahlt für DSL-Übernahme nach
Immerhin eine Nachbesserung in Höhe 10,93 Euro erhalten ehemalige Aktionäre der DSL Holding jetzt von der Deutschen Postbank. Das entspricht einem Aufschlag von mehr als 50 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Angebot. „Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden“, sagt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Die Postbank hatte die DSL Holding bereits 2001 übernommen. „Jetzt greift die Besserungsklausel, die auf Betreiben der DSW damals erstmals in ein solch freiwilliges Kaufangebot aufgenommen worden war“, erläutert Hechtfischer.
Von der Nachbesserung profitieren werden alle Ex-Aktionäre der DSL Holding, die das Kaufangebot der Postbank in der Zeit vom 20.08.2001 bis zum 21.09.2001 angenommen haben. Verantwortlich für die extreme Verzögerung waren offene Steuerfragen, die erst jetzt abschließend geklärt werden konnten. „Die lange Dauer der Liquidation könnte für einige ehemaligen DSL-Aktionäre nun zum echten Problem werden“, warnt Hechtfischer. „Wer seit damals seine Depotbank gewechselt hat, wird auch nicht über die Nachbesserung informiert. Und wer nicht informiert wird, kann auch nicht fristgerecht den notwendigen Auftrag schriftlich erteilen, um die Nachbesserung zu erhalten“, sagt der Anlegerschützer. Aktionären, die damals das Angebot angenommen haben und trotzdem von ihrer Bank noch nicht informiert wurden, rät der DSW-Mann, sich selbst aktiv an ihre aktuelle Depotbank zu wenden. „Die Fristen laufen und sind ausgesprochen kurz“, so Hechtfischer.
Pressemitteilung der DSW vom 17. Januar 2014
Montag, 27. Januar 2014
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Barabfindung für Squeeze-out in Höhe von EUR 54,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt
Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Die GoodMills Group GmbH, Wien, hat dem Vorstand der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 54,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt hat. Sie bestätigt und konkretisiert damit ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG vom 15. Oktober 2013 auf Herbeiführung einer entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Der Übertragungsbeschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die für den 19. März 2014 geplant ist.
Hamburg, den 27. Januar 2014
Der Vorstand
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
WKN 762900 // ISIN DE0007629008
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg und
München
Die GoodMills Group GmbH, Wien, hat dem Vorstand der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 54,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt hat. Sie bestätigt und konkretisiert damit ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG vom 15. Oktober 2013 auf Herbeiführung einer entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Der Übertragungsbeschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die für den 19. März 2014 geplant ist.
Hamburg, den 27. Januar 2014
Der Vorstand
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
WKN 762900 // ISIN DE0007629008
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg und
München
NTT Com Security AG beabsichtigt Wechsel des Börsensegments
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 24. Januar 2014
Der Vorstand der NTT Com Security AG, Ismaning, (ISIN DE0005155030 // WKN 515503), hat heute mit entsprechender Ermächtigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, den Wechsel der Notierung der Aktie der Gesellschaft vom regulierten Markt an der Börse München in das Handelssegment m:access innerhalb des Freiverkehrs der Börse München einzuleiten. Die NTT Com Security AG wird den Segmentwechsel unverzüglich bei der Börse München beantragen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Börse München diesem Antrag stattgeben und die Einbeziehung der Aktien in das Handelssegment m:access der Börse München nach Ablauf einer Übergangsfrist erfolgen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt notieren die Aktien der Gesellschaft weiterhin im regulierten Markt der Börse München. Die Notiz der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt nach dem Segmentwechsel in München im Quotation Board und auf XETRA.
Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung der Kosten und des organisatorischen Zusatzaufwandes, der mit einer Notierung der Aktien im regulierten Markt verbunden ist. Das Handelssegment m:access stellt aus Sicht des Vorstandes auch im Hinblick auf den Handelsumsatz der NTT Com Security AG-Aktie das für die NTT Com Security AG passende Marktsegment dar.
m:access ist ein Handelssegment der Börse München, das über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Publizitätsverpflichtungen und andere Folgepflichten für die dort notierten mittelständischen Unternehmen vorschreibt und somit ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet. Aufgrund dieser Publizitäts- und Transparenzanforderungen stellt das Marktsegment m:access einen voll funktionsfähigen Markt dar, dessen Schutzmechanismen denen des regulierten Marktes angenähert sind, wobei die Verkehrsfähigkeit der Aktien gewährleistet bleibt.
Über NTT Com Security (ehemals Integralis)
NTT Com Security ist ein weltweites Unternehmen für Informationssicherheit und Risikomanagement. Es bietet unter seiner Marke Wideangle eine Produktpalette an, die Managed Security, Unternehmensinfrastruktur, Dienstleistungen für Beratung und Technologieintegration umfasst. NTT Com Security hilft Unternehmen, IT-Kosten zu senken sowie die Qualität des IT-Sicherheitsschutzes, das Risikomanagement, die Compliance und Service-Verfügbarkeit zu verbessern. Die NTT Com Security AG hat ihren Hauptsitz in Ismaning, Deutschland, und ist Teil der NTT Communications Group. Diese befindet sich im Besitz von NTT (Nippon Telegraph und Telephone Corporation), einem der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.nttcomsecurity.com.
Der Vorstand der NTT Com Security AG, Ismaning, (ISIN DE0005155030 // WKN 515503), hat heute mit entsprechender Ermächtigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, den Wechsel der Notierung der Aktie der Gesellschaft vom regulierten Markt an der Börse München in das Handelssegment m:access innerhalb des Freiverkehrs der Börse München einzuleiten. Die NTT Com Security AG wird den Segmentwechsel unverzüglich bei der Börse München beantragen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Börse München diesem Antrag stattgeben und die Einbeziehung der Aktien in das Handelssegment m:access der Börse München nach Ablauf einer Übergangsfrist erfolgen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt notieren die Aktien der Gesellschaft weiterhin im regulierten Markt der Börse München. Die Notiz der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt nach dem Segmentwechsel in München im Quotation Board und auf XETRA.
Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung der Kosten und des organisatorischen Zusatzaufwandes, der mit einer Notierung der Aktien im regulierten Markt verbunden ist. Das Handelssegment m:access stellt aus Sicht des Vorstandes auch im Hinblick auf den Handelsumsatz der NTT Com Security AG-Aktie das für die NTT Com Security AG passende Marktsegment dar.
m:access ist ein Handelssegment der Börse München, das über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Publizitätsverpflichtungen und andere Folgepflichten für die dort notierten mittelständischen Unternehmen vorschreibt und somit ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet. Aufgrund dieser Publizitäts- und Transparenzanforderungen stellt das Marktsegment m:access einen voll funktionsfähigen Markt dar, dessen Schutzmechanismen denen des regulierten Marktes angenähert sind, wobei die Verkehrsfähigkeit der Aktien gewährleistet bleibt.
Über NTT Com Security (ehemals Integralis)
NTT Com Security ist ein weltweites Unternehmen für Informationssicherheit und Risikomanagement. Es bietet unter seiner Marke Wideangle eine Produktpalette an, die Managed Security, Unternehmensinfrastruktur, Dienstleistungen für Beratung und Technologieintegration umfasst. NTT Com Security hilft Unternehmen, IT-Kosten zu senken sowie die Qualität des IT-Sicherheitsschutzes, das Risikomanagement, die Compliance und Service-Verfügbarkeit zu verbessern. Die NTT Com Security AG hat ihren Hauptsitz in Ismaning, Deutschland, und ist Teil der NTT Communications Group. Diese befindet sich im Besitz von NTT (Nippon Telegraph und Telephone Corporation), einem der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.nttcomsecurity.com.
Pulsion Medical Systems SE: Stimmrechtsmitteilung (Getinge AB)
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG von Getinge AB, Getinge, Schweden
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 erhalten:
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
1. Emittent: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Str. 21, 85622 Feldkirchen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Getinge AB, Getinge, Schweden
3. Grund der Mitteilung: Erwerb/ Veräußerung
Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 20.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 11,15% (entspricht 919886 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 8250000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
(Finanz-/sonstige) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 4,05% (entspricht 333741 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Irrevocable Undertaking
Fälligkeit: Ab Vollzug
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG von Carl Bennet AB, Göteborg, Schweden
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 erhalten:
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
1. Emittent: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Str. 21, 85622 Feldkirchen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Carl Bennet AB, Göteborg, Schweden
3. Grund der Mitteilung: Erwerb/ Veräußerung
Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 20.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 11,60% (entspricht 957133 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 8250000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten)
(Finanz-/sonstige) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 4,50% (entspricht 370988 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Getinge AB.
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Irrevocable Undertaking
Fälligkeit: Ab Vollzug
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG von Carl Bennet, Schweden
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 erhalten:
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
1. Emittent: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Str. 21, 85622 Feldkirchen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Carl Bennet, Schweden
3. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung
Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 20.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 11,60% (entspricht 957133 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 8250000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten)
(Finanz-/sonstige) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 4,50% (entspricht 370988 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Getinge AB, Carl Bennet AB.
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Irrevocable Undertaking
Fälligkeit: Ab Vollzug
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG von Getinge AB, Getinge, Schweden
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 erhalten:
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
1. Emittent: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Str. 21, 85622 Feldkirchen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Getinge AB, Getinge, Schweden
3. Grund der Mitteilung: Erwerb/ Veräußerung
Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 20.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 11,15% (entspricht 919886 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 8250000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
(Finanz-/sonstige) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 4,05% (entspricht 333741 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Irrevocable Undertaking
Fälligkeit: Ab Vollzug
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG von Carl Bennet AB, Göteborg, Schweden
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 erhalten:
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
1. Emittent: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Str. 21, 85622 Feldkirchen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Carl Bennet AB, Göteborg, Schweden
3. Grund der Mitteilung: Erwerb/ Veräußerung
Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 20.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 11,60% (entspricht 957133 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 8250000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten)
(Finanz-/sonstige) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 4,50% (entspricht 370988 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Getinge AB.
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Irrevocable Undertaking
Fälligkeit: Ab Vollzug
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG von Carl Bennet, Schweden
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 erhalten:
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
1. Emittent: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Str. 21, 85622 Feldkirchen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Carl Bennet, Schweden
3. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung
Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 20.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 11,60% (entspricht 957133 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 8250000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 7,10% (entspricht 586145 Stimmrechten)
(Finanz-/sonstige) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 4,50% (entspricht 370988 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Getinge AB, Carl Bennet AB.
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Irrevocable Undertaking
Fälligkeit: Ab Vollzug
PULSION Medical Systems SE: Stimmrechtsmitteilung
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxembourg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, Deutschland am 22.01.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,40% (das entspricht 445524 Stimmrechten) betragen hat.
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxembourg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, Deutschland am 22.01.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,40% (das entspricht 445524 Stimmrechten) betragen hat.
Joyou AG: Stimmrechtsmitteilung
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Der State of Japan, Tokyo, Japan hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.01.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Joyou AG, Hamburg, Deutschland am 21.01.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 72,30% (das entspricht 17329629 Stimmrechten) betragen hat. 72,30% der Stimmrechte (das entspricht 17329629 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die Development Bank of Japan Inc., GraceA k.k., GraceB S.à r.l., Grohe Group S.à r.l. und Joyou Grohe Holding AG zuzurechnen.
Samstag, 25. Januar 2014
Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port Solutions AG (früher: Demag Cranes AG)
Terex Industrial Holding AG
Düsseldorf
ISIN DE000DCAG010
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf
Die außerordentliche Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf („Terex MHPS“), vom 21. November 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Terex MHPS auf die Hauptaktionärin, die Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf („Terex Group“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Januar 2014 in das Handelsregister der Terex MHPS beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 54517 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex MHPS in das Eigentum der Terex Group übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Terex MHPS eine von Terex Group zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 60,48 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Terex MHPS mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von Euro 1,00. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die I-Advise AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem durch das Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der ebenfalls am 21. Januar 2014 erfolgten gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der Terex MHPS erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Terex MHPS nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt und sind für die ausgeschiedenen Aktionäre der Terex MHPS provisions- und spesenfrei.
Düsseldorf, im Januar 2014
Terex Industrial Holding AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Januar 2014
Anmerkung: Zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der damals als Demag Cranes AG firmierenden Gesellschaft läuft seit 2012 ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html .
Freitag, 24. Januar 2014
Spruchverfahren Fusion Bewag: Gutachter kommt auf Barausgleich in Höhe von EUR 4,01
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem bereits seit 2003 vor dem Landgericht (LG) Berlin laufenden Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hat der gerichtlich bestellte Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Der Wirtschaftsprüfer Ulrich Fritzelen, c/o Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH, kommt darin auf einen Barausgleich in Höhe von EUR 4,01 je umgetauschter Bewag-Aktie.
LG Berlin, Az. 102 O 126/03 AktG
Lägeler u. a. ./. Vattenfall Europe AG
In dem bereits seit 2003 vor dem Landgericht (LG) Berlin laufenden Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hat der gerichtlich bestellte Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Der Wirtschaftsprüfer Ulrich Fritzelen, c/o Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH, kommt darin auf einen Barausgleich in Höhe von EUR 4,01 je umgetauschter Bewag-Aktie.
LG Berlin, Az. 102 O 126/03 AktG
Lägeler u. a. ./. Vattenfall Europe AG
Freshfields Bruckhaus Deringer: Squeeze-out bei ehemaliger Demag Cranes
Die Terex Material Handling & Port Solutions AG hat mit einem Squeeze-out der ehemaligen Demag Cranes-Minderheitsaktionäre das Unternehmen vollständig übernommen.
Der Squeeze-out wurde am 21. Januar 2014 mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Am gleichen Tag endete die Börsennotierung des Industriekrane-Herstellers im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.
Der Squeeze-out markiert den Abschluss der Übernahme der Terex Material Handling & Port Solutions AG durch die Terex Corporation, die 2011 durch den Erwerb einer Mehrheit an der Demag Cranes AG im Wege eines öffentlichen Angebots eingeleitet wurde.
Freshfields Bruckhaus Deringer war im gesamten Übernahmeverfahren, das auch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages und die spätere außerbörsliche Aufstockung der Beteiligung umfasste, für Terex beratend tätig.
Dr. Gregor von Bonin, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Christian Kaufmann, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Dr. Robert Kleba, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Dr. Thomas Bunz, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Dr. Christian E. Decher, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Felix Dette, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Anzeige
Der Squeeze-out wurde am 21. Januar 2014 mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Am gleichen Tag endete die Börsennotierung des Industriekrane-Herstellers im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.
Der Squeeze-out markiert den Abschluss der Übernahme der Terex Material Handling & Port Solutions AG durch die Terex Corporation, die 2011 durch den Erwerb einer Mehrheit an der Demag Cranes AG im Wege eines öffentlichen Angebots eingeleitet wurde.
Freshfields Bruckhaus Deringer war im gesamten Übernahmeverfahren, das auch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages und die spätere außerbörsliche Aufstockung der Beteiligung umfasste, für Terex beratend tätig.
Beteiligte Personen
Freshfields Bruckhaus Deringer für TerexDr. Gregor von Bonin, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Christian Kaufmann, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Dr. Robert Kleba, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Dr. Thomas Bunz, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
Dr. Christian E. Decher, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Felix Dette, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Beteiligte Kanzleien
Freshfields Bruckhaus Deringer
Quelle: Freshfields Bruckhaus Deringer
Celesio AG: McKesson und Celesio gehen künftig gemeinsame Wege
Pressemitteilung
Stuttgart, 23. Januar 2014 - Celesio AG ('Celesio') und McKesson Corporation ('McKesson') gehen künftig gemeinsame Wege. McKesson ist ein führendes US-amerikanisches Unternehmen in den Bereichen Healthcare-Services und Informationstechnologie, Celesio ein führendes internationales Groß- und Einzelhandelsunternehmen von pharmazeutischen Produkten und Anbieter von Logistik und Serviceleistungen für den Pharma- und Gesundheitssektor.
Dr. Marion Helmes, Sprecherin des Vorstands und Finanzvorstand von Celesio, sagte: 'Ich freue mich, dass der Zusammenschluss mit McKesson zustande kommt. Damit schaffen wir eine ausgezeichnete Basis, um profitabel zu wachsen und unsere marktführenden Positionen auszubauen.' Über den Celesio-Konzern Celesio ist ein international führendes Groß- und Einzelhandelsunternehmen und Anbieter von Logistik- und Serviceleistungen im Pharma- und Gesundheitssektor, das Patienten aktiv und präventiv eine optimale Versorgung und Betreuung sichert. Der Konzern ist in 14 Ländern weltweit aktiv und beschäftigt rund 39.000 Mitarbeiter. Mit knapp 2.200 eigenen und rund 4.100 Partner- und Markenpartnerapotheken betreut Celesio täglich über 2 Millionen Kunden. Das Unternehmen beliefert rund 65.000 Apotheken sowie Krankenhäuser mit bis zu 130.000 Medikamenten über unsere rund 130 Niederlassungen und erreicht damit rund 15 Mio. Patienten pro Tag. |
Donnerstag, 23. Januar 2014
Übernahmeangebot für transtec-Aktien
Zielgesellschaft: transtec Aktiengesellschaft; Bieter: AC Cluster GmbH & Co. KG
WpÜG-Meldung
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
AC Cluster GmbH & Co. KG
Meßberg 1
20095 Hamburg Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 117078
Zielgesellschaft:
transtec Aktiengesellschaft
Waldhörnlestraße 18
72072 Tübingen Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 381299
ISIN: DE0007241424 WKN: 724142
Die AC Cluster GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (der Bieter), hat heute entschieden, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das Angebot) anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft (die transtec-Aktien) gegen Zahlung des Mindestangebotspreises gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG und § 31 Abs. 7 WpÜG i.V.m. §§ 3 bis 5 WpÜG-AngebV in bar zu erwerben. Der Bieter ist ein Beteiligungsunternehmen der Adiuva Capital GmbH, Hamburg.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache) mit den genauen Bestimmungen des Angebots und weiterer, das Angebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter http://www.cluster-angebot.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird lediglich unter der Bedingung der Kartellfreigabe der Transaktion stehen, d.h. nicht vom Erreichen einer Mindestannahmequote oder von sonstigen Bedingungen abhängig sein.
Der Bieter beabsichtigt, die Selbständigkeit der Zielgesellschaft als börsennotiertes Unternehmen mittelfristig zu erhalten und ihren Hauptsitz im Großraum Tübingen zu belassen. Die transtec Aktiengesellschaft soll daher unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebots weiterhin börsennotiert bleiben. Der Bieter beabsichtigt derzeit nicht, mit der Zielgesellschaft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen, mit Ausnahme zweier vom Bieter zu gewährender Darlehen an die Zielgesellschaft weitere Finanzverpflichtungen der Zielgesellschaft zu bewirken oder die Dividendenpolitik der Zielgesellschaft zu ändern.
Die näheren Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, die im Internet unter http://www.cluster-angebot.de veröffentlicht werden wird.
Das Übernahmeangebot steht im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Investorenvereinbarung zwischen dem Bieter und der Zielgesellschaft vom heutigen Tage, die die Eckpunkte des Angebots regelt. Sie beinhaltet u.a. Regelungen zur Erstellung, Billigung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage und zum Mindestangebotspreis sowie die Anforderung, dass das Angebot mit Ausnahme üblicher Kartell-Bedingungen keine weiteren Vollzugsbedingungen und insbesondere keine Mindestannahmeschwelle enthält. Ferner begründet die Investorenvereinbarung die Verpflichtung des Bieters, der Zielgesellschaft vorbehaltlich einer angemessenen Repräsentanz des Bieters im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft zwei zweckgebundene, endfällige und unbesicherte Darlehen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.500.000,00 mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren und einem Zinssatz von 7,5% p.a. zur Verfügung zu stellen, von denen eines der Betriebsmittelfinanzierung und das andere der Akquisitionsfinanzierung dient. Außerdem hat der Bieter der Zielgesellschaft in der Investorenvereinbarung zugesagt, die Wachstumsstrategie der Zielgesellschaft zu unterstützen und in diesem Zusammenhang bestätigt, dass dem Bieter ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Wachstumsstrategie als zuverlässiger Finanzierungspartner zu begleiten. Der Bieter hat sich unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ferner bereit erklärt, sich an der für die Umsetzung der Wachstumsstrategie erforderlichen weiteren Finanzierung in einem die Höhe der künftigen Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft berücksichtigenden Umfang zu beteiligen.
Der Vorstand der Zielgesellschaft hat in der Investorenvereinbarung seinerseits zugesagt, dass er das Angebot vorbehaltlich seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten nach anwendbarem Recht unterstützen wird, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner haben sich die Zielgesellschaft und ihr Vorstand verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig und zumutbar, sich nach besten Kräften zu bemühen, den Bieter dabei zu unterstützen, dass zwei vom Bieter nominierte Personen, die die nach Gesetz, der Satzung der Zielgesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (vorbehaltlich etwaiger zu veröffentlichender Abweichungen von den Kodexempfehlungen) in der jeweils gültigen Fassung gestellten Anforderungen erfüllen, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Zielgesellschaft gewählt oder - soweit gegenwärtig amtierende Anteilseignervertreter ihr Amt niederlegen - gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt werden.
Der Bieter hat überdies mit dem Vorstand der transtec Aktiengesellschaft, Herrn Hans-Jürgen Bahde, eine sog. Lock-up Vereinbarung abgeschlossen, mit der sich der Vorstand verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 nicht über die von ihm derzeit gehaltenen insgesamt 50.000 transtec-Aktien und ggf. weitere künftig gehaltene Aktien oder sonstige Wertpapiere, die sich auf Aktien oder Stimmrechte der transtec Aktiengesellschaft beziehen, zu verfügen oder Handlungen vorzunehmen, die dem wirtschaftlich entsprechen. In diesem Zusammenhang hat sich der Vorstand verpflichtet, der Gesellschaft nach Ablauf seiner derzeitigen Amtszeit weiterhin als Vorstand für eine Amtszeit von mindestens drei weiteren Jahren zur Verfügung zu stehen, wenn sein abzuschließender Vorstands-Anstellungsvertrag für die nächste Amtszeit bestimmten Konditionen entspricht.
Der Bieter strebt an, im Anschluss an die Bekanntmachung seiner Entscheidung zur Abgabe des Angebots mit dem Mehrheitsaktionär TL Investment GmbH mit Sitz in Tübingen als Verkäufer einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über insgesamt 2.060.000 bestehende transtec-Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 0,60 je transtec-Aktie abzuschließen, was einem Anteil von ca. 54,71% am gesamten Grundkapital sowie der Stimmrechte der transtec Aktiengesellschaft entspricht. Der Vollzug eines solchen Aktienkauf- und Übertragungsvertrages würde neben weiteren Bedingungen unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe der Transaktion durch die zuständigen Kartellbehörden stehen. Die TL Investment GmbH wird von Herrn Bernhard Bruscha, Tübingen, kontrolliert, der Mitglied des Aufsichtsrats der transtec Aktiengesellschaft ist.
Der Bieter geht davon aus, dass die Kartellfreigabe der Transaktion noch vor Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots erfolgen wird.
Wichtige Hinweise: Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von transtec-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen das Angebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Investoren und Inhabern von transtec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite http://www.cluster-angebot.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von transtec-Aktien auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von transtec-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von transtec-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch den Bieter. Ein Angebot zum Erwerb der transtec-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die vom Bieter rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen des Angebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die transtec Aktiengesellschaft zu erhalten.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika (die Vereinigten Staaten). Das Übernahmeangebot wurde nicht und wird nicht in den Vereinigten Staaten gemäß den Vorschriften des United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der Securities Act) registriert und ist gestützt auf Ausnahmen von den Pflichten der Vorschrift 14 des United States Securities and Exchange Act von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der Exchange Act). Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht (insbesondere dem Kanadas, Australiens und Japans) als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten, insbesondere des Exchange Act und den sich daraus ergebenden Bestimmungen, führt der Bieter mit diesem Angebot nicht durch. Dieses Übernahmeangebot wurde ausschließlich durch die BaFin gestattet. Folglich sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Gestattungen der Angebotsunterlage und/oder des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. transtec-Aktionäre können also auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG noch deren Tochterunternehmen sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit einer solchen Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Wenn Ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in den USA liegt, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise: Das Übernahmeangebot soll in den USA unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Section 14(e) des Exchange Act und dessen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(c) abgegeben werden. In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können der Bieter, bestimmte verbundene Gesellschaften und benannten Personen oder Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von transtec-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots während der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufer oder Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich der Rule 14e-5 und anderen Bestimmungen des Exchange Act, geschehen.
Hamburg, 23. Januar 2014
AC Cluster GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
WpÜG-Meldung
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
AC Cluster GmbH & Co. KG
Meßberg 1
20095 Hamburg Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 117078
Zielgesellschaft:
transtec Aktiengesellschaft
Waldhörnlestraße 18
72072 Tübingen Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 381299
ISIN: DE0007241424 WKN: 724142
Die AC Cluster GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (der Bieter), hat heute entschieden, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das Angebot) anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft (die transtec-Aktien) gegen Zahlung des Mindestangebotspreises gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG und § 31 Abs. 7 WpÜG i.V.m. §§ 3 bis 5 WpÜG-AngebV in bar zu erwerben. Der Bieter ist ein Beteiligungsunternehmen der Adiuva Capital GmbH, Hamburg.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache) mit den genauen Bestimmungen des Angebots und weiterer, das Angebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter http://www.cluster-angebot.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird lediglich unter der Bedingung der Kartellfreigabe der Transaktion stehen, d.h. nicht vom Erreichen einer Mindestannahmequote oder von sonstigen Bedingungen abhängig sein.
Der Bieter beabsichtigt, die Selbständigkeit der Zielgesellschaft als börsennotiertes Unternehmen mittelfristig zu erhalten und ihren Hauptsitz im Großraum Tübingen zu belassen. Die transtec Aktiengesellschaft soll daher unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebots weiterhin börsennotiert bleiben. Der Bieter beabsichtigt derzeit nicht, mit der Zielgesellschaft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen, mit Ausnahme zweier vom Bieter zu gewährender Darlehen an die Zielgesellschaft weitere Finanzverpflichtungen der Zielgesellschaft zu bewirken oder die Dividendenpolitik der Zielgesellschaft zu ändern.
Die näheren Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, die im Internet unter http://www.cluster-angebot.de veröffentlicht werden wird.
Das Übernahmeangebot steht im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Investorenvereinbarung zwischen dem Bieter und der Zielgesellschaft vom heutigen Tage, die die Eckpunkte des Angebots regelt. Sie beinhaltet u.a. Regelungen zur Erstellung, Billigung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage und zum Mindestangebotspreis sowie die Anforderung, dass das Angebot mit Ausnahme üblicher Kartell-Bedingungen keine weiteren Vollzugsbedingungen und insbesondere keine Mindestannahmeschwelle enthält. Ferner begründet die Investorenvereinbarung die Verpflichtung des Bieters, der Zielgesellschaft vorbehaltlich einer angemessenen Repräsentanz des Bieters im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft zwei zweckgebundene, endfällige und unbesicherte Darlehen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.500.000,00 mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren und einem Zinssatz von 7,5% p.a. zur Verfügung zu stellen, von denen eines der Betriebsmittelfinanzierung und das andere der Akquisitionsfinanzierung dient. Außerdem hat der Bieter der Zielgesellschaft in der Investorenvereinbarung zugesagt, die Wachstumsstrategie der Zielgesellschaft zu unterstützen und in diesem Zusammenhang bestätigt, dass dem Bieter ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Wachstumsstrategie als zuverlässiger Finanzierungspartner zu begleiten. Der Bieter hat sich unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ferner bereit erklärt, sich an der für die Umsetzung der Wachstumsstrategie erforderlichen weiteren Finanzierung in einem die Höhe der künftigen Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft berücksichtigenden Umfang zu beteiligen.
Der Vorstand der Zielgesellschaft hat in der Investorenvereinbarung seinerseits zugesagt, dass er das Angebot vorbehaltlich seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten nach anwendbarem Recht unterstützen wird, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner haben sich die Zielgesellschaft und ihr Vorstand verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig und zumutbar, sich nach besten Kräften zu bemühen, den Bieter dabei zu unterstützen, dass zwei vom Bieter nominierte Personen, die die nach Gesetz, der Satzung der Zielgesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (vorbehaltlich etwaiger zu veröffentlichender Abweichungen von den Kodexempfehlungen) in der jeweils gültigen Fassung gestellten Anforderungen erfüllen, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Zielgesellschaft gewählt oder - soweit gegenwärtig amtierende Anteilseignervertreter ihr Amt niederlegen - gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt werden.
Der Bieter hat überdies mit dem Vorstand der transtec Aktiengesellschaft, Herrn Hans-Jürgen Bahde, eine sog. Lock-up Vereinbarung abgeschlossen, mit der sich der Vorstand verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 nicht über die von ihm derzeit gehaltenen insgesamt 50.000 transtec-Aktien und ggf. weitere künftig gehaltene Aktien oder sonstige Wertpapiere, die sich auf Aktien oder Stimmrechte der transtec Aktiengesellschaft beziehen, zu verfügen oder Handlungen vorzunehmen, die dem wirtschaftlich entsprechen. In diesem Zusammenhang hat sich der Vorstand verpflichtet, der Gesellschaft nach Ablauf seiner derzeitigen Amtszeit weiterhin als Vorstand für eine Amtszeit von mindestens drei weiteren Jahren zur Verfügung zu stehen, wenn sein abzuschließender Vorstands-Anstellungsvertrag für die nächste Amtszeit bestimmten Konditionen entspricht.
Der Bieter strebt an, im Anschluss an die Bekanntmachung seiner Entscheidung zur Abgabe des Angebots mit dem Mehrheitsaktionär TL Investment GmbH mit Sitz in Tübingen als Verkäufer einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über insgesamt 2.060.000 bestehende transtec-Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 0,60 je transtec-Aktie abzuschließen, was einem Anteil von ca. 54,71% am gesamten Grundkapital sowie der Stimmrechte der transtec Aktiengesellschaft entspricht. Der Vollzug eines solchen Aktienkauf- und Übertragungsvertrages würde neben weiteren Bedingungen unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe der Transaktion durch die zuständigen Kartellbehörden stehen. Die TL Investment GmbH wird von Herrn Bernhard Bruscha, Tübingen, kontrolliert, der Mitglied des Aufsichtsrats der transtec Aktiengesellschaft ist.
Der Bieter geht davon aus, dass die Kartellfreigabe der Transaktion noch vor Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots erfolgen wird.
Wichtige Hinweise: Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von transtec-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen das Angebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Investoren und Inhabern von transtec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite http://www.cluster-angebot.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von transtec-Aktien auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von transtec-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von transtec-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch den Bieter. Ein Angebot zum Erwerb der transtec-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die vom Bieter rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen des Angebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die transtec Aktiengesellschaft zu erhalten.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika (die Vereinigten Staaten). Das Übernahmeangebot wurde nicht und wird nicht in den Vereinigten Staaten gemäß den Vorschriften des United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der Securities Act) registriert und ist gestützt auf Ausnahmen von den Pflichten der Vorschrift 14 des United States Securities and Exchange Act von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der Exchange Act). Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht (insbesondere dem Kanadas, Australiens und Japans) als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten, insbesondere des Exchange Act und den sich daraus ergebenden Bestimmungen, führt der Bieter mit diesem Angebot nicht durch. Dieses Übernahmeangebot wurde ausschließlich durch die BaFin gestattet. Folglich sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Gestattungen der Angebotsunterlage und/oder des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. transtec-Aktionäre können also auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG noch deren Tochterunternehmen sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit einer solchen Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Wenn Ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in den USA liegt, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise: Das Übernahmeangebot soll in den USA unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Section 14(e) des Exchange Act und dessen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(c) abgegeben werden. In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können der Bieter, bestimmte verbundene Gesellschaften und benannten Personen oder Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von transtec-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots während der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufer oder Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich der Rule 14e-5 und anderen Bestimmungen des Exchange Act, geschehen.
Hamburg, 23. Januar 2014
AC Cluster GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH & Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Tübingen, den 23.01.2014. Die AC Cluster GmbH & Co. KG, Hamburg, eine Beteiligungsgesellschaft der Adiuva Capital GmbH, Hamburg, hat heute ihre Entscheidung mitgeteilt, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft gegen Zahlung des Mindestangebotspreises in bar zu erwerben. Die näheren Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, die vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtzeitig veröffentlicht werden wird.
Zusätzlich hat die transtec AG heute mit der AC Cluster GmbH & Co. KG eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die Eckpunkte des Übernahmeangebots regelt und in der sich unter anderem die AC Cluster GmbH & Co. KG dazu verpflichtet hat, der transtec AG eine Kreditlinie von insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ist nicht beabsichtigt.
Außerdem hat AC Cluster GmbH & Co. KG der Gesellschaft mitgeteilt, mit der Mehrheitsaktionärin der transtec AG als Verkäuferin einen Kauf- und Übertragungsvertrag über den Erwerb von rund 54,7% der Aktien an der transtec AG abgeschlossen zu haben. Der Aktienerwerb steht unter dem
Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Entscheidung der AC Cluster GmbH & Co. KG, sich bei der transtec AG zu engagieren und werden das angekündigte Übernahmeangebot vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen.
Tübingen, den 23.01.2014. Die AC Cluster GmbH & Co. KG, Hamburg, eine Beteiligungsgesellschaft der Adiuva Capital GmbH, Hamburg, hat heute ihre Entscheidung mitgeteilt, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft gegen Zahlung des Mindestangebotspreises in bar zu erwerben. Die näheren Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, die vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtzeitig veröffentlicht werden wird.
Zusätzlich hat die transtec AG heute mit der AC Cluster GmbH & Co. KG eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die Eckpunkte des Übernahmeangebots regelt und in der sich unter anderem die AC Cluster GmbH & Co. KG dazu verpflichtet hat, der transtec AG eine Kreditlinie von insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ist nicht beabsichtigt.
Außerdem hat AC Cluster GmbH & Co. KG der Gesellschaft mitgeteilt, mit der Mehrheitsaktionärin der transtec AG als Verkäuferin einen Kauf- und Übertragungsvertrag über den Erwerb von rund 54,7% der Aktien an der transtec AG abgeschlossen zu haben. Der Aktienerwerb steht unter dem
Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Entscheidung der AC Cluster GmbH & Co. KG, sich bei der transtec AG zu engagieren und werden das angekündigte Übernahmeangebot vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen.
Neues Übernahmeangebot für Celesio-Aktien
Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA
WpÜG-Meldung
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Eschenheimer Anlage 1
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
97726
Zielgesellschaft:Celesio AG
Neckartalstraße 155
70376 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517
ISIN: DE 000CLS1001
WKN: CLS 100
ISIN: DE 000CLS1043
WKN: CLS 104
Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA ('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die 'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.
Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.
Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180 der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.
Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer jeweiligen Unternehmen angepasst.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
Internet unter http://www.GlobalHealthcareLeader.com.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach § 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.
McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren. McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische Genehmigungen erforderlich sind.
Wichtiger Hinweis
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.
Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934 (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.
In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson, Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich des Exchange Act, geschehen.
Frankfurt am Main, 23. Januar 2014
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Die Geschäftsführung
WpÜG-Meldung
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Eschenheimer Anlage 1
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
97726
Zielgesellschaft:Celesio AG
Neckartalstraße 155
70376 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517
ISIN: DE 000CLS1001
WKN: CLS 100
ISIN: DE 000CLS1043
WKN: CLS 104
Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA ('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die 'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.
Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.
Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180 der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.
Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer jeweiligen Unternehmen angepasst.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
Internet unter http://www.GlobalHealthcareLeader.com.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach § 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.
McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren. McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische Genehmigungen erforderlich sind.
Wichtiger Hinweis
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.
Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934 (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.
In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson, Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich des Exchange Act, geschehen.
Frankfurt am Main, 23. Januar 2014
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Die Geschäftsführung
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Stimmrechtsmitteilung
Stimmrechtsmitteilung vom 23. Januar 2013
Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der IBS AG excellence, collaboration, manufacturing, Höhr-Grenzhausen, Deutschland am 21.01.2014 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der IBS AG excellence, collaboration, manufacturing, Höhr-Grenzhausen, Deutschland am 21.01.2014 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Siemens Industry Automation Holding AG, München, teilt Erlangung einer Beteiligung von 96,7 % mit
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Höhr-Grenzhausen, den 22. Januar 2014: An der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) ist die Siemens Industry Automation Holding AG, München, nach deren Mitteilung nunmehr mit 6.656.427 Aktien und ebenso vielen Stimmen beteiligt, was einem Anteil von 96,7 % entspricht.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Kontakt:
Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH
Mussener Weg 7, 95213 Münchberg
Herr Michael Lang
Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30
Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Höhr-Grenzhausen, den 22. Januar 2014: An der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) ist die Siemens Industry Automation Holding AG, München, nach deren Mitteilung nunmehr mit 6.656.427 Aktien und ebenso vielen Stimmen beteiligt, was einem Anteil von 96,7 % entspricht.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Kontakt:
Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH
Mussener Weg 7, 95213 Münchberg
Herr Michael Lang
Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30
Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').
Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').
Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
KHD Humboldt Wedag International AG: Stimmrechtsmitteilung vom 21. Januar 2014
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
Stimmrechtsmitteilungen nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilungen (I bis XI) nach § 25a Abs. 1 WpHG erhalten:
Mitteilung I
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd., Singapur, Singapur
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung II
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Goldimax Group Limited, Road Town, Britische Jungferninseln
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung III
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Golden Prosperity Group Limited, Road Town, Britische Jungferninseln
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
9. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung IV
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Kaihang Industrial Limited, Road Town, Britische Jungferninseln
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung V
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Kairong Limited, Hongkong, Hongkong
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung VI
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Beijing Co Limited, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung VII
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Holdings Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung VIII
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Shenzhen Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15%, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung IX
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Holding Corporation, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung X
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung XI
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Stimmrechtsmitteilungen nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilungen (I bis XI) nach § 25a Abs. 1 WpHG erhalten:
Mitteilung I
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd., Singapur, Singapur
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung II
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Goldimax Group Limited, Road Town, Britische Jungferninseln
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung III
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Golden Prosperity Group Limited, Road Town, Britische Jungferninseln
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
9. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung IV
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Kaihang Industrial Limited, Road Town, Britische Jungferninseln
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung V
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Kairong Limited, Hongkong, Hongkong
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung VI
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Beijing Co Limited, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung VII
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Holdings Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung VIII
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Shenzhen Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15%, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung IX
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
AVIC International Holding Corporation, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung X
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
Mitteilung XI
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
14. Januar 2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach §25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechtsanteilen)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
79,49 % (entspricht 39.509.853 Stimmrechtsanteilen)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: -
ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente: -
KHD Humboldt Wedag International AG: Stimmrechtsmitteilung vom 21. Januar 2014
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG erhalten:
Mitteilung XI (Ergänzung zur Meldung vom 26. November 2013)
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG
Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
11. Oktober 2013
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
39,03 % (entspricht 19.397.068 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
19,03 % (entspricht 9.456.353 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
19,03 % (entspricht 9.456.353 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
20,00 % (entspricht 9.940.715 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
8.1. Kette der kontrollierten Unternehmen:
Aviation Industry Corporation of China, AVIC International Holding Corporation, AVIC International Shenzhen Company Limited, AVIC International Holdings Limited, AVIC International Beijing Co Limited, AVIC International Kairing Limited, Kaihang Industrial Limited, Golden Prosperity Group Limited, Goldimax Group Limited, AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd.
8.2. ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente:
Share Purchase Agreements subject to conditions precedent
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG erhalten:
Mitteilung XI (Ergänzung zur Meldung vom 26. November 2013)
1. Emittent:
KHD Humboldt Wedag International AG
Colonia-Allee 3, 51067 Köln, Deutschland
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China
3.1 Grund der Mitteilung
Ankauf / Verkauf
3.2 Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %
5. Datum der Schwellenberührung:
11. Oktober 2013
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
39,03 % (entspricht 19.397.068 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 49.703.573
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
19,03 % (entspricht 9.456.353 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
19,03 % (entspricht 9.456.353 Stimmrechten)
7.2 Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Davon indirekt gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
20,00 % (entspricht 9.940.715 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
8.1. Kette der kontrollierten Unternehmen:
Aviation Industry Corporation of China, AVIC International Holding Corporation, AVIC International Shenzhen Company Limited, AVIC International Holdings Limited, AVIC International Beijing Co Limited, AVIC International Kairing Limited, Kaihang Industrial Limited, Golden Prosperity Group Limited, Goldimax Group Limited, AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd.
8.2. ISIN oder Bezeichnung der (Finanz-/sonstigen) Instrumente:
Share Purchase Agreements subject to conditions precedent
Scherzer & Co. AG: Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2013
Die Scherzer & Co. AG, Köln, hat das Geschäftsjahr 2013 mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen. Nach den vorläufigen Zahlen, die noch u.a. dem Vorbehalt abweichender Bewertungsansätze und dem Vorbehalt der Abschlussprüfung unterliegen, wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 6,9 Mio. EUR und ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 6,7 Mio. EUR ermittelt. Der Wert des Portfolios unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte) je Scherzer-Aktie hat sich im Geschäftsjahr 2013 um 30,83% erhöht.
Die zehn größten Aktienpositionen der
Gesellschaft waren auf Basis der Bewertungsansätze zum 31. Dezember 2013,
geordnet nach ihrer Größe: Generali Deutschland Holding AG, GK Software AG, MAN
SE (Stämme), Allerthal-Werke AG, IBS AG, Tipp24 SE, WMF AG (Vorzüge), Biotest
AG, InVision AG und MAN SE (Vorzüge). Diese zehn Positionen entsprachen 54,15%
des Gesamtportfolios.
Im Berichtsjahr 2013 stieg das Volumen
eingereichter Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) per Saldo auf
88 Mio. EUR. Dies entspricht einem Andienungsvolumen von rund 2,94 EUR je
Scherzer-Aktie. Abfindungsergänzungsansprüche entstehen u.a. im Zuge von
Strukturmaßnahmen börsennotierter Unternehmen und können nach Abschluss
aktienrechtlicher Spruchverfahren zu erheblichen Gewinnbeiträgen führen.
Nachbesserungsrechte bleiben in der Betrachtung des Inventarwertes der Scherzer
& Co. AG unberücksichtigt, d.h. sie werden ohne Wert angesetzt.
Der Tageswert der Portfoliopositionen der
Scherzer & Co. AG beträgt aktuell 1,77 EUR je Aktie. Auf Basis eines
Kursniveaus von 1,50 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter
Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft damit etwa 15 % unter
dem Inventarwert vom 15.01.2014. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier
ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert.
Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der
Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Köln, 16. Januar 2014
Der Vorstand
Mittwoch, 22. Januar 2014
1001 Posts, fast 172.000 Aufrufe
Auf unserem Anfang 2007 gestarteten Blog "Spruchverfahren Recht & Praxis" sind bis heute mehr als 1.000 Posts veröffentlicht worden, neben eigenen Beiträgen auch einschlägige Ad-hoc-Meldungen und Pressemitteilungen. Dabei wurde der Blog fast 172.000 mal aufgerufen, mit deutlich steigender Tendenz in der letzten Zeit. Vielen Dank!
Wer etwas beitragen will, kann uns gerne eine E-Mail schicken redaktion@spruchz.de oder sich als Autor freischalten lassen.
Wer etwas beitragen will, kann uns gerne eine E-Mail schicken redaktion@spruchz.de oder sich als Autor freischalten lassen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MVS Miete Vertrieb Service AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht (LG) Berlin hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MVS Miete Vertrieb Service AG, Berlin, unter dem Aktenzeichen 102 O 96/13.SpruchG verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Comas Verwaltungs GmbH, Berlin, betrieben worden. Mit Beschluss vom 30. Dezember 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, 40213 Düsseldorf, vom LG Berlin zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Berlin, Az. 102 O 96/13.SpruchG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
32 Antragsteller
Das Landgericht (LG) Berlin hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MVS Miete Vertrieb Service AG, Berlin, unter dem Aktenzeichen 102 O 96/13.SpruchG verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Comas Verwaltungs GmbH, Berlin, betrieben worden. Mit Beschluss vom 30. Dezember 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, 40213 Düsseldorf, vom LG Berlin zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Berlin, Az. 102 O 96/13.SpruchG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
32 Antragsteller
BaFin billigt Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung und die Barkapitalerhöhung im Zuge der Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG
Pressemitteilung
BaFin billigt Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung und die Barkapitalerhöhung im Zuge der Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG (künftig „Prime Office AG") – Bekanntgabe weiterer Angebotsdetails für den 28. Januar 2014 geplant
BaFin billigt Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung und die Barkapitalerhöhung im Zuge der Verschmelzung der Prime Office REIT-AG auf die OCM German Real Estate Holding AG (künftig „Prime Office AG") – Bekanntgabe weiterer Angebotsdetails für den 28. Januar 2014 geplant
Köln 20. Januar 2014. Die OCM German Real Estate Holding AG (künftig „Prime Office AG") gibt bekannt, dass der Wertpapierprospekt für die Börsenzulassung der bestehenden Aktien der OCM German Real Estate Holding AG, die Kapitalerhöhung zur Schaffung der den Aktionären der Prime Office REIT-AG im Zuge der Verschmelzung zu gewährenden Aktien sowie die am 13. Januar 2014 angekündigte Barkapitalerhöhung am heutigen Tage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt wurde.
Die Prime Office AG plant, die Anzahl der neuen Aktien für die Barkapitalerhöhung sowie das Bezugsverhältnis am 28. Januar 2014 in Form eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt zu veröffentlichen. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien soll vorbehaltlich der Billigung des Nachtrags zum Wertpapierprospekt durch die BaFin voraussichtlich am 29. Januar 2014 beginnen und endet voraussichtlich am 11. Februar 2014.
Der gebilligte Wertpapierprospekt ist im Internet unter www.ocmgermanrealestateholding.de und zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin sowie bei Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, kostenfrei erhältlich.
Berenberg, Kempen & Co und UBS Investment Bank agieren als Konsortialbanken (Globale Koordinatoren) im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung.
DIESE INFORMATION IST WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.
Kontakt:
OCM German Real Estate Holding AG (künftig Prime Office AG)
Richard Berg, Head of Investor Relations & Corporate Communications
Maarweg 165
50825 Köln
Telefon +49 172 / 815 20 50
Telefax +49 221 / 888 29 199
Dienstag, 21. Januar 2014
Terex Material Handling & Port Solutions AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister
Heute wurde der Squeeze-out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG in das Handelsregister eingetragen. Dieser Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port Solutions AG auf die Hauptaktionärin Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie wurde durch die außerordentlichen Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf, am 21. November 2013 gefasst.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind die Minderheitsaktionäre aus der Terex Material Handling& Port Solutions AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die Terex Industrial Holding AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der Terex Material Handling & Port Solutions AG wird in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie werden von der Terex Industrial Holding AG gesondert bekannt gegeben.
Düsseldorf, 21. Januar 2014
Terex Material Handling & Port Solutions AG
Der Vorstand
Über Terex Material Handling & Port Solutions
Mit dem Segment Material Handling & Port Solutions ist die Terex Corporation einer der weltweit führenden Anbieter von Industriekranen, Krankomponenten und Services der Marke Demag sowie von Hafentechnologie mit einem breiten Spektrum manueller, halb-automatisierter und automatisierter Lösungen der Marken Terex(R) und Terex(R) Gottwald. Terex Material Handling& Port Solutions produziert in 16 Ländern auf fünf Kontinenten und ist mit einem Vertriebs- und Servicenetz in mehr als 60 Ländern präsent.
Über Terex
Die Terex Corporation ist ein diversifiziert aufgestellter, global tätiger Hersteller einer breiten Palette von Maschinen und Anlagen. Seine Kernaufgabe ist die Bereitstellung zuverlässiger, kundenorientierter Lösungen für zahlreiche Anwendungsbereiche wie z.B. Bau und Infrastruktur, Schifffahrt- und Transportunternehmen, die Gesteinsindustrie, Raffinerien, Energieversorger, kommunale Dienstleister und Fertigungsbetriebe. Terex berichtet in fünf verschiedenen Geschäftssegmenten: Aerial Work Platforms, Construction, Cranes, Material Handling & Port Solutions und Materials Processing. Terex unterstützt den Erwerb seiner Maschinen und Anlagen durch Finanzprodukte und Dienstleistungen aus dem Unternehmensbereich Terex Financial Services. Weitere Informationen finden Sie unter www.terex.com.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind die Minderheitsaktionäre aus der Terex Material Handling& Port Solutions AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die Terex Industrial Holding AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der Terex Material Handling & Port Solutions AG wird in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie werden von der Terex Industrial Holding AG gesondert bekannt gegeben.
Düsseldorf, 21. Januar 2014
Terex Material Handling & Port Solutions AG
Der Vorstand
Über Terex Material Handling & Port Solutions
Mit dem Segment Material Handling & Port Solutions ist die Terex Corporation einer der weltweit führenden Anbieter von Industriekranen, Krankomponenten und Services der Marke Demag sowie von Hafentechnologie mit einem breiten Spektrum manueller, halb-automatisierter und automatisierter Lösungen der Marken Terex(R) und Terex(R) Gottwald. Terex Material Handling& Port Solutions produziert in 16 Ländern auf fünf Kontinenten und ist mit einem Vertriebs- und Servicenetz in mehr als 60 Ländern präsent.
Über Terex
Die Terex Corporation ist ein diversifiziert aufgestellter, global tätiger Hersteller einer breiten Palette von Maschinen und Anlagen. Seine Kernaufgabe ist die Bereitstellung zuverlässiger, kundenorientierter Lösungen für zahlreiche Anwendungsbereiche wie z.B. Bau und Infrastruktur, Schifffahrt- und Transportunternehmen, die Gesteinsindustrie, Raffinerien, Energieversorger, kommunale Dienstleister und Fertigungsbetriebe. Terex berichtet in fünf verschiedenen Geschäftssegmenten: Aerial Work Platforms, Construction, Cranes, Material Handling & Port Solutions und Materials Processing. Terex unterstützt den Erwerb seiner Maschinen und Anlagen durch Finanzprodukte und Dienstleistungen aus dem Unternehmensbereich Terex Financial Services. Weitere Informationen finden Sie unter www.terex.com.
Montag, 20. Januar 2014
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 8174/13 verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Marquard Media International AG, betrieben worden. Mit Beschluss vom 10. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8174/13
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 8174/13 verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Marquard Media International AG, betrieben worden. Mit Beschluss vom 10. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8174/13
Samstag, 18. Januar 2014
WirtschaftsWoche listet Übernahmekandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Kommt es tatsächlich zu einer Übernahme, folgt in der Regel zunächst ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (wie etwa kürzlich bei MAN und Kabel Deutschland) und/oder einer Squeeze-out.
Zur Online-Version des Beitrags der WirtschaftsWoche:
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/boerse-im-uebernahmefieber-gewinnen-mit-der-jagd-auf-uebernahmekandidaten-seite-all/9313450-all.html
Die Zeitschrift "WirtschaftsWoche" nennt in ihrer aktuellen Ausgabe 3/2014 vom 13. Januar 2014 zahlreiche Übernahmekandidaten ("Abheben mit Übernahmekandidaten", S. 80 ff.). Übernahmephantasien ergäben sich u.a. aus den historisch niedrigen Zinsen und der im Durchschnitt noch attraktiven Bewertung. Die Zeitschrift nennt viele ausländische Kandidaten, wie etwa die Telekommunikationsunternehmen Vodafone, Orange, Telekom Austria und Liberty Global. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen werden aufgelistet, so
- Deutz
- Schuler
- Klöckner & Co.
- Vossloh
- Elexis
- Mifa
- Nanofocus
- SGL Carbon
- Nordex
- Puma
- GK Software
- Pironet
- P&I
Kommt es tatsächlich zu einer Übernahme, folgt in der Regel zunächst ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (wie etwa kürzlich bei MAN und Kabel Deutschland) und/oder einer Squeeze-out.
Zur Online-Version des Beitrags der WirtschaftsWoche:
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/boerse-im-uebernahmefieber-gewinnen-mit-der-jagd-auf-uebernahmekandidaten-seite-all/9313450-all.html
Donnerstag, 16. Januar 2014
Boersengefluester.de nennt Aktien mit "Garantiedividende"
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Beitrag "Garantiedividende: Alle Renditehits im Überblick", siehe http://www.boersengefluester.de/garantiedividenden-alle-renditehits-im-uberblick/ zählt Boersengefluester.de eine ganze Reihe von Werten auf, bei denen Aktionäre eine Ausgleichszahlung aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erhalten. Bei diesen Aktiengesellschaften handelt es sich in der Regel auch um Squeeze-out-Kandidaten bzw. es laufen bereits Spruchverfahren zu dem Unternehmensvertrag, wie etwa bei Alba, Postbank, MAN, Medion und Pixelpark (so dass es dann - zusätzlich zu der in der Tat relativ sicheren Rendite - ggf. noch einmal einen Aufschlag geben kann).
Auf der Liste stehen:
In dem Beitrag "Garantiedividende: Alle Renditehits im Überblick", siehe http://www.boersengefluester.de/garantiedividenden-alle-renditehits-im-uberblick/ zählt Boersengefluester.de eine ganze Reihe von Werten auf, bei denen Aktionäre eine Ausgleichszahlung aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erhalten. Bei diesen Aktiengesellschaften handelt es sich in der Regel auch um Squeeze-out-Kandidaten bzw. es laufen bereits Spruchverfahren zu dem Unternehmensvertrag, wie etwa bei Alba, Postbank, MAN, Medion und Pixelpark (so dass es dann - zusätzlich zu der in der Tat relativ sicheren Rendite - ggf. noch einmal einen Aufschlag geben kann).
Auf der Liste stehen:
- Alba (früher: Interseroh) http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/05/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
- CCR http://spruchverfahren.blogspot.de/2007/12/ccr-logistics-systems-ag.html
- Creaton http://spruchverfahren.blogspot.de/2007/08/creaton-ag-beherrschungs-und.html
- Cycos
- Deutsche Postbank http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/06/deutsche-postbank-ag-beherrschungs-und.html
- EUWAX
- IBS
- Kabel Deutschland http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/12/kabel-deutschland-holding-ag-kabel.html
- Kässbohrer
- MAN http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/01/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html
- Medion http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/06/spruchverfahren-beherrschungs-und.html
- MME
- Pixelpark http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/04/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra_23.html
Mittwoch, 15. Januar 2014
Übernahmeangebot für Pulsion-Aktien
Mitteilung meiner Depotbank:
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Alsterhöhe 1. V V AG, Hamburg den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE bis zum 12.02.2014 an, ihre Aktien für EUR 16,90 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der Pulsion Medical Systems SE betrug am 13.01.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 16,94 (Angaben ohne Gewähr).
Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Aktien (ISIN DE000A1YDGK6 - nicht handelbar) umbuchen.
Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.
Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11.02.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.
Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.maquet.com/pulsion-angebot oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Alsterhöhe 1. V V AG, Hamburg den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE bis zum 12.02.2014 an, ihre Aktien für EUR 16,90 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der Pulsion Medical Systems SE betrug am 13.01.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 16,94 (Angaben ohne Gewähr).
Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Aktien (ISIN DE000A1YDGK6 - nicht handelbar) umbuchen.
Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.
Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11.02.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.
Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.maquet.com/pulsion-angebot oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht (LG) München I hat die Spruchanträge von insgesamt 162 Minderheitsaktionären zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der MAN SE (als von dem VW-Konzern beherrschtem Unternehmen) unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16371/13 verbunden. Das LG München I bestimmte Frau Rechtsanwältin Bergdolt zur gemeinsamen Vertreterin.
Im BGAV verpflichtete sich die zum VW-Konzern gehörende Truck & Bus GmbH, außenstehenden Aktionären wahlweise eine Barabfindung in Höhe von 80,89 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie oder eine jährliche Garantiedividende bzw. einen jährlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von netto 3,07 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie für das volle Geschäftsjahr zu bezahlen. Die aktuellen Börsenkurse liegen allerdings deutlich über diesen vom VW-Konzern angebotenen Barabfindungsbetrag. Längerfristig dürfte es zu einem Squeeze-out bei der MAN SE kommen.
LG München I, Az. 5 HK O 16371/13
162 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Truck & Bus GmbH:
Rechtsanwälte Linklaters, 81675 München
Das Landgericht (LG) München I hat die Spruchanträge von insgesamt 162 Minderheitsaktionären zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der MAN SE (als von dem VW-Konzern beherrschtem Unternehmen) unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16371/13 verbunden. Das LG München I bestimmte Frau Rechtsanwältin Bergdolt zur gemeinsamen Vertreterin.
Im BGAV verpflichtete sich die zum VW-Konzern gehörende Truck & Bus GmbH, außenstehenden Aktionären wahlweise eine Barabfindung in Höhe von 80,89 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie oder eine jährliche Garantiedividende bzw. einen jährlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von netto 3,07 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie für das volle Geschäftsjahr zu bezahlen. Die aktuellen Börsenkurse liegen allerdings deutlich über diesen vom VW-Konzern angebotenen Barabfindungsbetrag. Längerfristig dürfte es zu einem Squeeze-out bei der MAN SE kommen.
LG München I, Az. 5 HK O 16371/13
162 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Truck & Bus GmbH:
Rechtsanwälte Linklaters, 81675 München
Röder Zeltsysteme und Service AG: Stimmrechtsmitteilung
Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat uns gemäß § 27a
Abs. 1 WpHG am 13.01.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung
der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.12.2013 über Folgendes
informiert:
'1. Der Erwerb der Stimmrechte der Röder Zeltsysteme und Service AG durch die Zurmont Madison Deutschland GmbH diente der Umsetzung einer Anlagestrategie. Aus strategischer Sicht ist die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs gemäß § 327 ff. AktG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Röder Zeltsysteme und Service AG geplant, wie bereits mit dem am 11. Dezember 2013 übersandten Begehren mitgeteilt wurde.
2. Sofern der mit Begehren der Zurmont Madison Deutschland GmbH vom 11. Dezember 2013 gerichtet an den Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG angekündigte aktienrechtliche Squeeze-Out von der Hauptversammlung der Röder Zeltsysteme und Service AG beschlossen wird, wird die Zurmont Madison Deutschland GmbH nach Vollzug des Squeeze-Outs sämtliche Stimmrechte an der Röder Zeltsysteme und Service AG halten.
3. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH strebt nicht an, auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Röder Zeltsysteme und Service AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH zielt auf keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Röder Zeltsysteme und Service AG ab, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH hat ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Aktien verwendet. Die Aktien wurden über den Abschluss von verschiedenen Wertpapierdarlehensverträgen erlangt.'
'1. Der Erwerb der Stimmrechte der Röder Zeltsysteme und Service AG durch die Zurmont Madison Deutschland GmbH diente der Umsetzung einer Anlagestrategie. Aus strategischer Sicht ist die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs gemäß § 327 ff. AktG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Röder Zeltsysteme und Service AG geplant, wie bereits mit dem am 11. Dezember 2013 übersandten Begehren mitgeteilt wurde.
2. Sofern der mit Begehren der Zurmont Madison Deutschland GmbH vom 11. Dezember 2013 gerichtet an den Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG angekündigte aktienrechtliche Squeeze-Out von der Hauptversammlung der Röder Zeltsysteme und Service AG beschlossen wird, wird die Zurmont Madison Deutschland GmbH nach Vollzug des Squeeze-Outs sämtliche Stimmrechte an der Röder Zeltsysteme und Service AG halten.
3. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH strebt nicht an, auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Röder Zeltsysteme und Service AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH zielt auf keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Röder Zeltsysteme und Service AG ab, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH hat ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Aktien verwendet. Die Aktien wurden über den Abschluss von verschiedenen Wertpapierdarlehensverträgen erlangt.'
Montag, 13. Januar 2014
Celesio AG: Celesio bleibt eigenständiges Unternehmen und setzt erfolgreiche Strategie fort
- Mindestannahmeschwelle von 75% trotz erhöhtem Angebotspreis nicht erreicht - Vorstand und Aufsichtsrat bedauern Nichtzustandekommen von strategisch sinnvoller Unternehmenskombination - Celesio bleibt auch als eigenständiges Unternehmen uneingeschränkt wettbewerbsfähig - Ausbau des Apothekennetzes, der zentralen Einkaufsaktivitäten und die Optimierung der Lieferkette werden fortgesetzt - Haniel weiterhin mit 50,01% an Celesio beteiligt Stuttgart, 13. Januar 2014. Die Celesio AG ('Celesio'), ein führendes internationales Groß- und Einzelhandelsunternehmen von pharmazeutischen Produkten und Anbieter von Logistik und Serviceleistungen für den Pharma- und Gesundheitssektor, bleibt ein eigenständiges Unternehmen. Die McKesson Corporation ('McKesson') hat die selbst gesetzte Mindestannahmeschwelle von 75% nicht erreicht. Der Zusammenschluss von McKesson und Celesio kommt daher nicht zustande, obwohl McKesson am 9. Januar 2014 den Angebotspreis um 0,50 Euro auf 23,50 Euro je Celesio-Aktie erhöht hatte. McKesson hatte das Erreichen dieser Mindestannahmeschwelle zur Bedingung ihres im Dezember 2013 veröffentlichten Übernahmeangebots gemacht. Die Annahmefrist des Übernahmeangebots war am 9. Januar 2014, 24:00 Uhr (MEZ) abgelaufen. Das Duisburger Familienunternehmen Haniel bleibt dadurch mit 50,01% der Celesio-Aktien größter Aktionär des Unternehmens. 'Wir bedauern, dass diese strategisch sinnvolle Transaktion nicht zustande gekommen ist. Eine Kombination von Celesio und McKesson hätte einen weltweit führenden Anbieter von Healthcare-Services geschaffen und Vorteile für Apotheken, Hersteller, Patienten und andere Kunden sowie für unsere Mitarbeiter gebracht', sagte Dr. Marion Helmes, Sprecherin des Vorstands und Finanzvorstand von Celesio. 'Unabhängig davon haben wir uns in den vergangenen Jahren neu ausgerichtet und sind auch als eigenständiges Unternehmen gut und wettbewerbsfähig aufgestellt. Unsere Strategie, das Apothekennetz und die zentralen Einkaufsaktivitäten auszubauen sowie die Lieferkette zu optimieren, ist erfolgreich und wird konsequent weiter umgesetzt.' Stephan Gemkow, Vorsitzender des Celesio-Aufsichtsrats, ergänzte: 'McKesson wäre ein sehr guter Partner für die weitere strategische Entwicklung von Celesio gewesen. Insofern bedauert der Aufsichtsrat es natürlich, dass das Übernahmeangebot zunächst gescheitert ist. Gleichwohl ist dies für die strategisch sehr gut aufgestellte Celesio AG kein Beinbruch.' Vorstand und Aufsichtsrat von Celesio hatten den Aktionären in ihrer begründeten Stellungnahme am 11. Dezember 2013 empfohlen, die Übernahmeofferte von McKesson anzunehmen. Dieser Empfehlung ging die intensive Prüfung auch anderer Optionen voraus. Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA, eine 100%ige Tochtergesellschaft von McKesson, hatte am 5. Dezember 2013 ein öffentliches Übernahmeangebot für alle börsengehandelten Celesio-Aktien veröffentlicht und einen Preis von 23,00 Euro je Celesio-Aktie geboten. Den Angebotspreis hatte McKesson am 9. Januar 2014 auf 23,50 Euro je Celesio-Aktie erhöht. Dieser Preis entspricht einer Prämie von 42% auf den dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) vor den ersten konkreten Übernahmespekulationen am 8. Oktober 2013. Gleichzeitig hatte McKesson Erwerbsangebote für die von Celesio ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen unterbreitet. Celesio AG Group Investor Relations Neckartalstraße 155 70376 Stuttgart |
Formwechsel bei der Sto AG vorläufig gestoppt - Shareholder Value Beteiligungen AG für Rechte des Streubesitzes erfolgreich
Pressemitteilung der Shareholder Value Beteiligungen AG
Frankfurt am Main, den 13. Januar 2014.
Der Formwechsel der Sto AG (WKN: 727413) in die geplante Sto SE & Co. KGaA ist vorläufig gestoppt. Nachdem bereits das Landgericht Mannheim der Anfechtungsklage gegen den Formwechsel bei der Sto AG in erster Instanz stattgegeben hatte, hat am vergangenen Freitag die Sto AG den Antrag im Freigabeverfahren zurückgenommen. Dies geschah, nachdem das Gericht zu erkennen gab, dass es kein vorrangiges Vollzugsinteresse der Gesellschaft sieht. „Damit ist der Formwechsel erst einmal vom Tisch“, so Reiner Sachs, Vorstandmitglied der Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN: 605996).
Der Formwechsel hat aus Sicht der Klägerin keinerlei erkennbaren Vorteil für die Sto AG. Er dient vielmehr dem Machterhalt der Familie Stotmeister im Unternehmen, unabhängig von deren künftigen Kapitalbeteiligung. „Das liegt nicht im Unternehmensinteresse, belastet aber die Sto AG und somit alle Aktionäre mit vermeidbaren Kosten in bis zu siebenstelliger Höhe. Das ist nicht hinnehmbar“, so Sachs. „Da sind wir uns mit den anderen Streubesitz-Aktionären einig.“
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass gemäß dem Inhalt des Umwandlungsbeschlusses auch das Zustimmungsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen wird. „Dies stellt zu Lasten der Aktionäre eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft auf Aktien dar“, so Sachs. „Außerdem wird der Aufsichtsrat als Vertretung aller Aktionäre durch den Formwechsel zum reinen ‚Grüß-Gott-August‘. Das lassen wir so nicht durchgehen.“
Die Hauptversammlung der STO AG hatte am 12.Juni 2013 beschlossen, die AG in die Rechtsform einer SE & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien umzuwandeln. Nach Angabe von Sto sollte dies den Einfluss der Familie Stotmeister auf den STO-Konzern auch nach dem in den nächsten Jahren anstehenden altersbedingten Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Jochen Stotmeister und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Gerd Stotmeister dienen. Die Geschäfte der STO SE & Co. KGaA würden dann zukünftig von der STO Management SE geführt werden. Diese hat lediglich die Stotmeister Beteiligungs GmbH und damit mittelbar die Mitglieder der Familie Stotmeister als Aktionäre.
Das Urteil des LG Mannheim ist noch nicht rechtskräftig. Sachs rechnet damit, dass die Sto AG in Berufung geht.
Kontakt: Shareholder Value Beteiligungen AG
Reiner Sachs
Telefon +49 (69) 66 98 30 - 11
Email: reiner.sachs@shareholdervalue.de
www.shareholdervalue.de
Frankfurt am Main, den 13. Januar 2014.
Der Formwechsel der Sto AG (WKN: 727413) in die geplante Sto SE & Co. KGaA ist vorläufig gestoppt. Nachdem bereits das Landgericht Mannheim der Anfechtungsklage gegen den Formwechsel bei der Sto AG in erster Instanz stattgegeben hatte, hat am vergangenen Freitag die Sto AG den Antrag im Freigabeverfahren zurückgenommen. Dies geschah, nachdem das Gericht zu erkennen gab, dass es kein vorrangiges Vollzugsinteresse der Gesellschaft sieht. „Damit ist der Formwechsel erst einmal vom Tisch“, so Reiner Sachs, Vorstandmitglied der Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN: 605996).
Der Formwechsel hat aus Sicht der Klägerin keinerlei erkennbaren Vorteil für die Sto AG. Er dient vielmehr dem Machterhalt der Familie Stotmeister im Unternehmen, unabhängig von deren künftigen Kapitalbeteiligung. „Das liegt nicht im Unternehmensinteresse, belastet aber die Sto AG und somit alle Aktionäre mit vermeidbaren Kosten in bis zu siebenstelliger Höhe. Das ist nicht hinnehmbar“, so Sachs. „Da sind wir uns mit den anderen Streubesitz-Aktionären einig.“
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass gemäß dem Inhalt des Umwandlungsbeschlusses auch das Zustimmungsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen wird. „Dies stellt zu Lasten der Aktionäre eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft auf Aktien dar“, so Sachs. „Außerdem wird der Aufsichtsrat als Vertretung aller Aktionäre durch den Formwechsel zum reinen ‚Grüß-Gott-August‘. Das lassen wir so nicht durchgehen.“
Die Hauptversammlung der STO AG hatte am 12.Juni 2013 beschlossen, die AG in die Rechtsform einer SE & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien umzuwandeln. Nach Angabe von Sto sollte dies den Einfluss der Familie Stotmeister auf den STO-Konzern auch nach dem in den nächsten Jahren anstehenden altersbedingten Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Jochen Stotmeister und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Gerd Stotmeister dienen. Die Geschäfte der STO SE & Co. KGaA würden dann zukünftig von der STO Management SE geführt werden. Diese hat lediglich die Stotmeister Beteiligungs GmbH und damit mittelbar die Mitglieder der Familie Stotmeister als Aktionäre.
Das Urteil des LG Mannheim ist noch nicht rechtskräftig. Sachs rechnet damit, dass die Sto AG in Berufung geht.
Kontakt: Shareholder Value Beteiligungen AG
Reiner Sachs
Telefon +49 (69) 66 98 30 - 11
Email: reiner.sachs@shareholdervalue.de
www.shareholdervalue.de
Dienstag, 7. Januar 2014
Portfolio der Shareholder Value Beteiligungen AG
Aus dem Aktionärsbrief 4/2013 der Shareholder Value Beteiligungen AG:
"Herausragendes Einzelereignis im Schlussquartal war die Ankündigung eines Übernahmeangebots der schwedischen Getinge AB (WKN: 889714) für unsere größte Beteiligung Pulsion Medical Systems SE (WKN: 548790) zu 16,90 € pro Aktie. Damit die Transaktion zu Stande kommen kann, haben wir uns verpflichtet, unsere Aktien an Pulsion in diesem öffentlichen Angebot anzudienen. Daraus wird ein handelsrechtlicher Gewinn von 5,8 Mio. € resultieren, der sich allerdings erst im Geschäftsjahr 2014 auswirken wird. Gedrückte Kurse bei SMT Scharf (WKN: 575198) nutzten wir zum weiteren Ausbau der Position. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für entgleisungssichere Einschienenhängebahnen im Bergbau. Zwei Drittel der Erträge sind wiederkehrende Erlöse aus dem Wartungs- und Ersatzteilgeschäft. Wir teilen die weithin gedrückte Stimmung für den Energieträger Kohle nicht. Vor allem die Kohleminen Chinas bieten weiteres Wachstumspotential. Am 13. Dezember 2013 meldeten wir das Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 3 %.
Die fünf größten Depotpositionen waren zum Jahresende Pulsion (WKN: 548790), WMF Vorzüge (WKN: 780303), Update Software (WKN: 934523), Secunet (WKN: 727650) und SMT Scharf (WKN: 575198)."
"Herausragendes Einzelereignis im Schlussquartal war die Ankündigung eines Übernahmeangebots der schwedischen Getinge AB (WKN: 889714) für unsere größte Beteiligung Pulsion Medical Systems SE (WKN: 548790) zu 16,90 € pro Aktie. Damit die Transaktion zu Stande kommen kann, haben wir uns verpflichtet, unsere Aktien an Pulsion in diesem öffentlichen Angebot anzudienen. Daraus wird ein handelsrechtlicher Gewinn von 5,8 Mio. € resultieren, der sich allerdings erst im Geschäftsjahr 2014 auswirken wird. Gedrückte Kurse bei SMT Scharf (WKN: 575198) nutzten wir zum weiteren Ausbau der Position. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für entgleisungssichere Einschienenhängebahnen im Bergbau. Zwei Drittel der Erträge sind wiederkehrende Erlöse aus dem Wartungs- und Ersatzteilgeschäft. Wir teilen die weithin gedrückte Stimmung für den Energieträger Kohle nicht. Vor allem die Kohleminen Chinas bieten weiteres Wachstumspotential. Am 13. Dezember 2013 meldeten wir das Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 3 %.
Die fünf größten Depotpositionen waren zum Jahresende Pulsion (WKN: 548790), WMF Vorzüge (WKN: 780303), Update Software (WKN: 934523), Secunet (WKN: 727650) und SMT Scharf (WKN: 575198)."