Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 24. November 2011
Die Hauptaktionärin der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg (‘Gesellschaft’), die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf (‘MHG’) hat dem Vorstand der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die geplante Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die MHG trotz der Wertberichtigung der Beteiligung an der Cinegate GmbH, Hamburg, und der damit verbundenen Reduzierung des Unternehmenswerts der Gesellschaft unverändert mit EUR 1,82 je Aktie aufrecht erhält. MHG hat der Gesellschaft einen schriftlichen Nachtrag zum Übertragungsbericht und einen Nachtrag zur Unternehmensbewertung übermittelt, die die Gesellschaft unverzüglich über die Homepage der Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen und auch auf der Hauptversammlung am 22. Dezember 2011 bereit halten wird.
Der Vorstand
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Freitag, 25. November 2011
Donnerstag, 24. November 2011
Süd-Chemie AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-Out
Die Hauptversammlung der Süd-Chemie AG, München, hat die Übertragung aller Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Clariant AG, Muttenz/Schweiz, gegen eine angemessene Barabfindung (sogenanntes Squeeze-Out) in Höhe von 125,26 Euro je Süd-Chemie Aktie beschlossen. 99,68 Prozent des auf der außerordentlichen Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals stimmten dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Süd-Chemie zu. Die Wirksamkeit des Squeeze-Out bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Süd-Chemie.
Clariant, seit April 2011 Hauptaktionär der Süd-Chemie, hält seit Ablauf des Übernahmeangebots 98,64 Prozent aller Süd-Chemie Aktien. Im Juni 2011 hatte Clariant das Squeeze-Out-Verfahren eingeleitet.
Pressemitteilung der Süd-Chemie AG vom 22. November 2011
Clariant, seit April 2011 Hauptaktionär der Süd-Chemie, hält seit Ablauf des Übernahmeangebots 98,64 Prozent aller Süd-Chemie Aktien. Im Juni 2011 hatte Clariant das Squeeze-Out-Verfahren eingeleitet.
Pressemitteilung der Süd-Chemie AG vom 22. November 2011
Mittwoch, 16. November 2011
Utimaco Safeware AG: Sophos hält mehr als 95%
Nach einer Meldung von GSC Research zur gestrigen Hauptversammlung der Utimaco Safeware AG hält Sophos inzwischen mehr als 95% der Utimaco-Aktien. Ein Squeeze-out sei somit jederzeit möglich. Hinsichtlich des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Utimaco (als beherrschtem Unternehmen) und der Sophos Holdings GmbH läuft bereits ein Spruchverfahren beim LG Frankfurt am Main (Az. 3-05 O 114/09).
WaveLight AG: Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag bringt erstinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die von 80 Minderheitsaktionären der WaveLight AG gestellten Anträge auf Erhöhung von Ausgleich und Abfindung wurden mit Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 1. Kammer für Handelssachen - vom 13. Oktober 2011 zu dem Az. 1HK O 2436/09 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben zahlreiche Antragsteller Beschwerde eingelegt, über die das OLG München entscheiden wird.
Die Antragsgegnerin, die Firma Alcon, Inc., hatte lediglich eine Barabfindung in Höhe von EUR 15,68 je WaveLight-Aktie sowie eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,89 angeboten. Bei dem zwischenzeitlich durchgeführten, im Oktober 2009 eingetragenen Squeeze-out bot die Antragsgegnerin eine Barabfindung in Höhe von EUR 20,02 je Stückaktie. Auch diesbezüglich läuft ein Spruchverfahren beim LG Nürnberg-Fürth (Az. 1HK O 8906/09).
Die von 80 Minderheitsaktionären der WaveLight AG gestellten Anträge auf Erhöhung von Ausgleich und Abfindung wurden mit Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 1. Kammer für Handelssachen - vom 13. Oktober 2011 zu dem Az. 1HK O 2436/09 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben zahlreiche Antragsteller Beschwerde eingelegt, über die das OLG München entscheiden wird.
Die Antragsgegnerin, die Firma Alcon, Inc., hatte lediglich eine Barabfindung in Höhe von EUR 15,68 je WaveLight-Aktie sowie eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,89 angeboten. Bei dem zwischenzeitlich durchgeführten, im Oktober 2009 eingetragenen Squeeze-out bot die Antragsgegnerin eine Barabfindung in Höhe von EUR 20,02 je Stückaktie. Auch diesbezüglich läuft ein Spruchverfahren beim LG Nürnberg-Fürth (Az. 1HK O 8906/09).
Freitag, 11. November 2011
Dr. Mirko Gründel zum gemeinsamen Vertreter im aktienrechtlichen Spruchverfahren iS Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG bestellt
Leipzig, den 08.11.2011
Durch Beschluss des Landgerichts Leipzig wurde Dr. Mirko Gründel zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Minderheitsaktionäre der Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG bestellt (AZ LG Leipzig 02 HK OH 80/08).
Das aktienrechtliche Spruchverfahren wird erstmals am Landgericht Leipzig durchgeführt. Es dient im konkret vorliegenden Fall der gerichtlichen Prüfung, ob und inwieweit die im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG festgesetzte Barabfindung angemessen ist.
Der gemeinsame Vertreter wird durch das zuständige Gericht als Vertreter der Aktionäre bestellt, die im Spruchverfahren keine Anträge gestellt haben.
Pressemitteilung von GRUENDEL Rechtsanwälte
Durch Beschluss des Landgerichts Leipzig wurde Dr. Mirko Gründel zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Minderheitsaktionäre der Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG bestellt (AZ LG Leipzig 02 HK OH 80/08).
Das aktienrechtliche Spruchverfahren wird erstmals am Landgericht Leipzig durchgeführt. Es dient im konkret vorliegenden Fall der gerichtlichen Prüfung, ob und inwieweit die im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG festgesetzte Barabfindung angemessen ist.
Der gemeinsame Vertreter wird durch das zuständige Gericht als Vertreter der Aktionäre bestellt, die im Spruchverfahren keine Anträge gestellt haben.
Pressemitteilung von GRUENDEL Rechtsanwälte
Mittwoch, 9. November 2011
PROCON MultiMedia AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 1,82 je Aktie festgelegt
Ad-hoc-Mitteilung vom 8. November 2011
Die Hauptaktionärin der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, ('Gesellschaft'), die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf ('MHG'), hat dem Vorstand der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die MHG gemäß § 62 Abs. 5 S. 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 1,82 je Stückaktie festgelegt hat. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die MHG erfolgen (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Grundlage dieser Verschmelzung ist ein am 3. November 2011 zwischen der MHG und der Gesellschaft geschlossener Verschmelzungsvertrag.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, die innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags stattfinden muss. Diese Hauptversammlung ist für den 22. Dezember 2011 geplant.
Der Vorstand
Die Hauptaktionärin der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, ('Gesellschaft'), die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf ('MHG'), hat dem Vorstand der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die MHG gemäß § 62 Abs. 5 S. 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 1,82 je Stückaktie festgelegt hat. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die MHG erfolgen (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Grundlage dieser Verschmelzung ist ein am 3. November 2011 zwischen der MHG und der Gesellschaft geschlossener Verschmelzungsvertrag.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, die innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags stattfinden muss. Diese Hauptversammlung ist für den 22. Dezember 2011 geplant.
Der Vorstand
Dienstag, 8. November 2011
Landesbank Berlin Holding AG: Vorbereitungen auf Squeeze-Out
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Landesbank Berlin Holding AG über ihre Absicht informiert, kurzfristig einen Squeeze-Out, d.h. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, durchzuführen.
Kontakt:
Constanze Stempel, Pressesprecherin
Tel.: 030 245 65451 constanze.stempel@lbb.de
Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Landesbank Berlin Holding AG über ihre Absicht informiert, kurzfristig einen Squeeze-Out, d.h. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, durchzuführen.
Kontakt:
Constanze Stempel, Pressesprecherin
Tel.: 030 245 65451 constanze.stempel@lbb.de
Roth & Rau AG: Meyer Burger stellt Vorbereitungen für Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag ein
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Hohenstein-Ernstthal, 8. November 2011 - Der Vorstand der Roth & Rau AG wurde heute von der Meyer Burger Technology AG darüber informiert, dass die Vorbereitungen für den beabsichtigten Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zwischen der MBT Systems GmbH als herrschendem Unternehmen und der Roth & Rau AG als abhängigem Unternehmen eingestellt werden.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
"Angesichts des signifikanten Einbruchs der Auftragseingänge in den letzten Monaten und der hohen Verlustsituation der Roth & Rau AG betrachten wir die Entscheidung von Meyer Burger als Chance, uns noch stärker auf die strategische Neuausrichtung und den angestrebten Turnaround konzentrieren zu können", erklärt Peter Frankfurter, Finanzvorstand der Roth & Rau AG.
Alle Kräfte werden nun auf die kurzfristige Anpassung der Kosten- und Organisationsstrukturen konzentriert, um eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Ertrags- und Finanzkraft des Unternehmens sicherzustellen.
Roth & Rau AG
Prof. Dr. Silvia Roth
Tel.: +49 (0) 3723 / 671-3333
E-Mail: investor@roth-rau.de
Hohenstein-Ernstthal, 8. November 2011 - Der Vorstand der Roth & Rau AG wurde heute von der Meyer Burger Technology AG darüber informiert, dass die Vorbereitungen für den beabsichtigten Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zwischen der MBT Systems GmbH als herrschendem Unternehmen und der Roth & Rau AG als abhängigem Unternehmen eingestellt werden.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
"Angesichts des signifikanten Einbruchs der Auftragseingänge in den letzten Monaten und der hohen Verlustsituation der Roth & Rau AG betrachten wir die Entscheidung von Meyer Burger als Chance, uns noch stärker auf die strategische Neuausrichtung und den angestrebten Turnaround konzentrieren zu können", erklärt Peter Frankfurter, Finanzvorstand der Roth & Rau AG.
Alle Kräfte werden nun auf die kurzfristige Anpassung der Kosten- und Organisationsstrukturen konzentriert, um eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Ertrags- und Finanzkraft des Unternehmens sicherzustellen.
Roth & Rau AG
Prof. Dr. Silvia Roth
Tel.: +49 (0) 3723 / 671-3333
E-Mail: investor@roth-rau.de
Samstag, 5. November 2011
Leica Camera AG: Lisa Germany Holding GmbH stellt Squeeze out-Verlangen und beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Lisa Germany Holding GmbH, Frankfurt, hält unmittelbar einen Anteil von rd. 97,56 % (= 16.096.478 Stückaktien) des Grundkapitals der Leica Camera AG.
Die Lisa Germany Holding GmbH hat der Leica Camera AG heute mitgeteilt, dass sie das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lisa Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Zudem hat die Lisa Germany Holding GmbH heute der Leica Camera AG mitgeteilt, dass sie mit der Leica Camera AG Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Leica Camera AG als abhängiges Unternehmen und der Lisa Germany Holding GmbH als herrschendes Unternehmen aufnehmen möchte.
Kontakt: Andreas Dippel
Telefon direkt +49 6442 - 208 403
Fax direkt +49 6442 - 208 455
andreas.dippel@leica-camera.com
Die Lisa Germany Holding GmbH, Frankfurt, hält unmittelbar einen Anteil von rd. 97,56 % (= 16.096.478 Stückaktien) des Grundkapitals der Leica Camera AG.
Die Lisa Germany Holding GmbH hat der Leica Camera AG heute mitgeteilt, dass sie das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lisa Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Zudem hat die Lisa Germany Holding GmbH heute der Leica Camera AG mitgeteilt, dass sie mit der Leica Camera AG Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Leica Camera AG als abhängiges Unternehmen und der Lisa Germany Holding GmbH als herrschendes Unternehmen aufnehmen möchte.
Kontakt: Andreas Dippel
Telefon direkt +49 6442 - 208 403
Fax direkt +49 6442 - 208 455
andreas.dippel@leica-camera.com