Freitag, 26. August 2011

Squeeze-out Lindner Holding KGaA: Gericht schlägt Anhebung des Abfindungsbetrags auf EUR 33,50 vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem vor dem Landgericht München I laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA (Az. 5HK O 6680/10) wurde bei der mündlichen Verhandlung am 25. August 2011 der gerichtlich bestellte Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer Dr. Marc Castedello (KPMG), einvernommen. Themen waren u.a. die Marktenge, die Planzahlen und das nicht betriebsnotwendige Vermögen.

Zum Schluss der Verhandlung schlug der Vorsitzende der 5. Kammer für Handelssachen Dr. Krenek den Parteien eine Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 33,50 vor. Er erwarte nicht, dass eine der Parteien "hurra" schreie. Ansonsten sei jedoch eine langwierige Beweiserhebung erforderlich.

Die Antragsgegnerin, die Linder Beteiligungs GmbH, hatte eine Abfindung in Höhe von lediglich EUR 28,52 angeboten (ein Betrag deutlich unterhalb der Börsenkurse). Aufgrund von Gerichtsverfahren wurde der 2005 beschlossene Squeeze-out erst 2010 in das Handelsregister (Amtsgericht Landshut) eingetragen.

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Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lindner Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, RA Dr. Thomas Zwissler

gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Gertraud Stemberger, M.B.L. (Schneider Geiwitz & Partner)

Donnerstag, 25. August 2011

Linklaters berät VION N.V. beim Squeeze Out der Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG

Die ordentliche Hauptversammlung der börsennotierten A. Moksel AG hat am 1. Juli 2011 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die VION N.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,34 je Stückaktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde bereits am 9. August 2011 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam.

Ein Linklaters-Team unter Führung von Hans-Ulrich Wilsing hat die VION N.V. bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahme umfassend beraten. Weitere Teammitglieder sind Sebastian Goslar, Dr. Michael Krömker, Ricarda Grzeschik und Dr. Daniel Meyer (alle Corporate/M&A, Düsseldorf).

Die VION-Gruppe wird seit Jahren bei Transaktionen regelmäßig von Linklaters beraten.

Kontakt:
Daniel Reitz, LL.M. (Stellenbosch)
PR Advisor
Linklaters LLP, Düsseldorf
Tel: (49-211) 22977 - 344
Fax: (49-211) 22977 - 89344
daniel.reitz@linklaters.com
www.linklaters.com

Montag, 22. August 2011

Teutoburger Wald-Eisenbahn-AG: Squeeze-out-Verlangen der Captrain Deutschland GmbH

Gütersloh, 18. August 2011 - Die Captrain Deutschland GmbH hat der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG heute mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG gehören und hat gegenüber dem Vorstand der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG das förmliche Verlangen nach § 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) nach §§ 327 a ff. auf die Captrain Deutschland GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und alsbald eine Hauptversammlung der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG durchzuführen.

Über die Teutoburger Wald-Eisenbahn-AG: Die Teutoburger Wald-Eisenbahn-AG (TWE AG) wurde im Jahr 1899 gegründet und betreibt die über 100 km lange Gleisinfrastruktur auf der Achse Ibbenbüren - Gütersloh - Hövelhof und verfügt am Standort Gütersloh zudem über ein eigenes Terminal für den kombinierten Verkehr. Die TWE AG gehört heute mehrheitlich zur Captrain Deutschland GmbH.

Teutoburger Wald-Eisenbahn-AG
Am Grubenhof 2, 33330 Gütersloh
Tel: 0 52 41 / 234 00 102

Kanzlei Mayrhofer + Partner berät Drillisch AG bei Squeeze-out-Verfahren in der Tochtergesellschaft eteleon e-solutions AG

Pressemitteilung der Kanzlei Mayrhofer + Partner

München, im August 2011 - Die im Prime Standard notierte Drillisch AG (WKN 554550, ISIN DE0005545503), Spezialist für Mobilfunkdienstleistungen, hat ein Squeeze-out-Verfahren bei ihrer Tochtergesellschaft eteleon e-solutions AG mit Sitz in München durchgeführt. Der Beschluss der Hauptversammlung der eteleon e-solutions AG vom 27. Juni 2011, die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre gemäß den §§ 327a ff. AktG auf die Hauptaktionärin, die Drillisch AG, zu übertragen, wurde am 16. August 2011 in das Handelsregister der eteleon e-solutions AG eingetragen und damit wirksam.

Das Squeeze-out-Verfahren wurde von der auf Aktien- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchener Kanzlei Mayrhofer + Partner www.mayrhofer-partner.de) unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas beraten.

Berater Drillisch AG:
Mayrhofer + Partner, München
Dr. Alexander Thomas (Partner, Aktienrecht, Kapitalmarktrecht)
Thomas Mayrhofer (Partner, Aktienrecht, Kapitalmarktrecht)

Mayrhofer + Partner ist eine auf die aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung von Small und Mid Caps spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Schwerpunkt der Beratung ist die rechtliche Begleitung von Börsengängen, die Erstellung von Wertpapierprospekten sowie die laufende rechtliche Betreuung von Aktiengesellschaften beim being public, insbesondere bei Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und der Einhaltung der Folgepflichten an den deutschen Wertpapierbörsen.

Zu den Mandanten gehören Aktiengesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter u.a. Advanced Inflight Alliance AG, Energiekontor AG, Grammer AG, Kontron AG, Loewe AG, Softing AG, Softline AG, Mensch und Maschine Software SE, mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, net SE, TOMORROW FOCUS AG und Your Family Entertainment AG.

Ansprechpartner
Thomas Mayrhofer, Rechtsanwalt | Mayrhofer + Partner | Rechtsanwälte,
Steuerberater
Tel.: +49 (89) 23 23 93-0 | Fax: +49 (89) 23 23 93-33 | E-Mail:
mayrhofer@mayrhofer-partner.de
Internet: www.mayrhofer-partner.de

Donnerstag, 18. August 2011

eteleon e-solutions AG: Handelsregistereintragung des Squeeze-Out-Beschlusses

Die ordentliche Hauptversammlung der eteleon e-solutions AG hat am 27. Juni 2011 mit einer Zustimmung von 100% beschlossen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der eteleon e-solutions AG, gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2,65 je Aktie auf die Hauptaktionärin, die Drillisch AG in Maintal, zu übertragen.

Der Squeeze-Out-Beschluss wurde am 16.08.2011 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die Drillisch AG übergegangen.

Die Börsenlistung der Aktien der eteleon e-solutions AG wird in Kürze eingestellt.

Donnerstag, 11. August 2011

A. Moksel AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister

Der Beschluss der Hauptversammlung der A. Moksel AG vom 1. Juli 2011 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 7,34 je auf den Inhaber lautender Stückaktie ("Squeeze-out-Beschluss") wurde am 9. August 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der A. Moksel AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die VION N.V. gesondert veröffentlichen.

A. Moksel AG
Der Vorstand

Kontakt: A. Moksel AG
Gunnar Rohwäder
Rudolf-Diesel-Straße 10, 86807 Buchloe
Tel.: 08241 503-145 Deutschland

Mittwoch, 3. August 2011

Versatel AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren

Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG

Die VictorianFibre Holding GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat dem Vorstand der Versatel AG, Berlin, Deutschland (ISIN: DE000A0M2ZK2/ WKN: A0M2ZK), heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Versatel AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die VictorianFibre Holding GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenanntes Squeeze-out). Diese Maßnahme unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der Versatel AG. Der entsprechende Beschluss soll in einer separaten außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich noch im Jahr 2011 stattfinden wird. Die VictorianFibre Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 98 Prozent des Grundkapitals der Versatel AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Goldbach Group AG: Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens bei ARBOmedia

Küsnacht, 2. August 2011. Die im deutschsprachigen Raum und Osteuropa in der Vermarktung von privaten elektronischen, mobilen und interaktiven Medien sowie im Online-Marketing aktive Goldbach Group AG hat heute mit der Eintragung - des am 17. Juni 2011 von der Hauptversammlung der ARBOmedia AG beschlossenen Übertragungsbeschlusses gegen Barabfindung - in das Handelsregister beim Amtsgericht München über ihre Gesellschaft Goldbach Ost GmbH alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ARBOmedia übernommen und damit das Squeeze-out-Verfahren abgeschlossen. Die Goldbach Group hatte die Mehrheit der an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien der ARBOmedia im Oktober 2008 erworben und damit die Grundlage für das Osteuropa-Geschäft gelegt. Goldbach Group beabsichtigt, ARBOmedia noch in diesem Jahr zu dekotieren.

Rückfragehinweis: Germaine Müller
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