Mitteilung vom 22.Februar 2011
Das Übernahmeangebot der SolarWorld AG an die Aktionäre der Solarparc AG wurde bis zum Ende der letzten Annahmefrist am 17. Februar 2011, 24:00 Uhr, für 3.914.116 Aktien angenommen. Damit beläuft sich der Stimmrechtsanteil der SolarWorld AG an der Solarparc AG nach Vollzug des Aktientauschs auf insgesamt rund 93,71 Prozent.
Aufgrund der erfreulichen und unerwartet großen Resonanz auf das Übernahmeangebot wird die SolarWorld AG die geplante Integration der Solarparc AG in den SolarWorld Konzern nun umsetzen. Die SolarWorld AG wird dazu einen vollständigen Rückzug der Solarparc AG von der Börse und die Umwandlung in eine GmbH vornehmen.
Über die SolarWorld AG: Der Konzern SolarWorld AG (ISIN: DE0005108401) ist ein weltweit führender Markenanbieter hochwertiger kristalliner Solarstromtechnologie. Seine Stärke ist die Vollstufigkeit in der solaren Produktion. Vom Rohstoff Silizium, über Wafer, Zelle und Modul bis zur schlüsselfertigen Solarstromanlage jeder Größe vereint der Konzern alle Wertschöpfungsstufen. Zentraler Geschäftsbereich ist der Vertrieb von Qualitätsmodulen an den Fachhandel und kristalliner Wafer an die internationale Solarzellenindustrie. Die Konzernzentrale ist in Bonn. Die größten Fertigungen unterhält der Konzern in Freiberg/Deutschland und Hillsboro/USA. Nachhaltigkeit ist Basis der Konzernstrategie. Unter dem Namen Solar2World fördert der Konzern Hilfsprojekte in Entwicklungsländern mit netzunabhängigen Solarstromlösungen, die beispielgebend für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sind. Weltweit beschäftigt SolarWorld rund 3.300 Menschen. Die SolarWorld AG ist seit 1999 börsennotiert und heute unter anderem im Technologieindex TecDAX, ÖkoDAX, Dow Jones STOXX 600 sowie in dem Nachhaltigkeitsindex NAI gelistet.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Montag, 28. Februar 2011
Dienstag, 22. Februar 2011
GeneScan Europe Aktiengesellschaft: Squeeze-out zu EUR 900,-
Die außerordentliche Hauptversammlung am 29. März 2011 soll über folgende Beschlussvorlage abstimmen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GeneScan Europe Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda/Niederlande (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 900,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin Eurofins Ventures B.V. übertragen.“
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GeneScan Europe Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda/Niederlande (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 900,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin Eurofins Ventures B.V. übertragen.“
Dienstag, 8. Februar 2011
Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft: Rechtskräftiger Squeeze-Out-Beschluss
Hamburg, den 07.02.2011 - Der Vorstand der Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft wurde heute darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Nordfrost GmbH & Co. KG beim Landgericht Frankfurt einen rechtskräftigen Beschluss erwirkt hat, gemäß dem die
stimmberechtigten, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft (ISIN DE 0006336100 / WKN 633 610), die nicht bereits der Nordfrost GmbH & Co. KG gehören, Zug um Zug gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von 750,00 EUR je Stückaktien auf die Nordfrost GmbH & Co. KG
übertragen werden.
Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft, Trettaustraße 22, 21107 Hamburg
ISIN / WKN Aktien: DE 0006336100 / 633 610
notiert: Börse Hamburg, regulierter Markt
stimmberechtigten, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft (ISIN DE 0006336100 / WKN 633 610), die nicht bereits der Nordfrost GmbH & Co. KG gehören, Zug um Zug gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von 750,00 EUR je Stückaktien auf die Nordfrost GmbH & Co. KG
übertragen werden.
Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft, Trettaustraße 22, 21107 Hamburg
ISIN / WKN Aktien: DE 0006336100 / 633 610
notiert: Börse Hamburg, regulierter Markt
P&I Personal & Informatik AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der P&I Personal & Informatik AG und der Argon GmbH
Ad-hoc-Meldung vom 7.Februar 2011
Die P&I Personal & Informatik AG (“P&I AG”) und die Argon GmbH (“Argon”) haben am heutigen Tag einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG mit der Argon als herrschendem Unternehmen und der P&I AG als abhängiger Gesellschaft geschlossen. Der Aufsichtsrat der P&I AG hat dem Vertragsschluss ebenfalls heute zugestimmt. Der Vertrag sieht zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre der P&I AG als angemessenen Ausgleich eine wiederkehrende Geldleistung in Höhe von brutto EUR 1,78 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der P&I AG hierauf zu entrichtender Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag vor. Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht dies netto EUR 1,55 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr. Weiter enthält der Vertrag die Verpflichtung der Argon, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der P&I AG deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 25,01 pro Aktie der P&I AG zu erwerben. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der P&I AG. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck am 24. März 2011 eine außerordentliche Hauptversammlung der P&I AG abzuhalten und dieser den Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Rückfragehinweis:
Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com
Die P&I Personal & Informatik AG (“P&I AG”) und die Argon GmbH (“Argon”) haben am heutigen Tag einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG mit der Argon als herrschendem Unternehmen und der P&I AG als abhängiger Gesellschaft geschlossen. Der Aufsichtsrat der P&I AG hat dem Vertragsschluss ebenfalls heute zugestimmt. Der Vertrag sieht zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre der P&I AG als angemessenen Ausgleich eine wiederkehrende Geldleistung in Höhe von brutto EUR 1,78 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der P&I AG hierauf zu entrichtender Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag vor. Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht dies netto EUR 1,55 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr. Weiter enthält der Vertrag die Verpflichtung der Argon, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der P&I AG deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 25,01 pro Aktie der P&I AG zu erwerben. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der P&I AG. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck am 24. März 2011 eine außerordentliche Hauptversammlung der P&I AG abzuhalten und dieser den Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Rückfragehinweis:
Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com
Donnerstag, 3. Februar 2011
A. Moksel AG: VION N.V. stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Februar 2011
Die VION N.V. hat der A. Moksel AG heute mitgeteilt, dass ihr derzeit unmittelbar und mittelbar Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals gehören. Die VION N.V. hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der A. Moksel AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die VION N.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze-out). Die Beschlussfassung soll nach dem Verlangen im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Sommer 2011 erfolgen.
Kontakt:
A. Moksel AG
Gunnar Rohwäder
Rudolf-Diesel-Straße 10
86807 Buchloe
Tel.: 08241 503-145
Deutschland
Die VION N.V. hat der A. Moksel AG heute mitgeteilt, dass ihr derzeit unmittelbar und mittelbar Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals gehören. Die VION N.V. hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der A. Moksel AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die VION N.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze-out). Die Beschlussfassung soll nach dem Verlangen im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Sommer 2011 erfolgen.
Kontakt:
A. Moksel AG
Gunnar Rohwäder
Rudolf-Diesel-Straße 10
86807 Buchloe
Tel.: 08241 503-145
Deutschland