Mittwoch, 31. März 2010

burgbad AG: Barabfindung auf 19,67 EUR je Stückaktie festgelegt

Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, hat als Hauptaktionärin ihr am 19. Oktober 2009 an die burgbad AG gerichtetes Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit einem dem Vorstand der burgbad AG am heutigen Tage zugegangenen Schreiben konkretisiert. Darin teilt sie mit, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der burgbad AG auf die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG auf 19,67 EUR je Stückaktie festgelegt hat.

Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der burgbad AG soll die für den 11. Mai 2010 geplante ordentliche Hauptversammlung der burgbad AG Beschluss fassen.

Donnerstag, 25. März 2010

Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Eintragung ins Handelsregister

Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Dieser Beschluss wurde heute ins das Handelsregister eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre sind somit gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die Lindner Beteiligungs GmbH übergegangen.

Arnstorf, den 25. März 2010

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Harald Enggruber
Lindner Holding KGaA, Postfach 11 80, D-94420 Arnstorf
Tel.: (0 87 23) 20-23 65 Fax: (0 87 23) 20-23 50
Homepage: www.lindner-group.com
E-Mail: Harald.Enggruber@lindner-group.com

Mittwoch, 24. März 2010

Winkler+Dünnebier AG: Körber AG plant Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 16,23 EUR je Aktie zu erhöhen

Die Körber AG hat angekündigt, die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG von 15,55 EUR auf 16,23 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG zu erhöhen. Grund für diese Anpassung ist, dass sich der Unternehmenswert der Winkler+Dünnebier AG aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung des für die Bewertung maßgeblichen Basiszinssatzes erhöht hat. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 23. März 2010 mitgeteilt.

Mittwoch, 17. März 2010

Bundesjustizministerium plant Erleichterung des Squeeze-out

Nach einem Bericht des Handelsblatts will das Bundesjustizministerium die Umstrukturierung von Aktiengesellschaften erleichtern. So kann nach den Plänen bei der Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochterfirma auf die Muttergesellschaft in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Liegt der Anteil bei 90 Prozent, was in der Praxis häufig vorkommt, ist eine Modifizierung des sogenannten Squeeze-out, des Ausschlusses von Minderheitsaktionären, vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation soll das System des Squeeze-out jedoch unverändert bleiben.

MAIHAK AG: Barabfindung für Squeeze out festgelegt

Ad-hoc-Mitteilung vom 15. März 2010

Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG in Konkretisierung ihres bereits am 15. Dezember 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Maihak AG auf die SICK MAIHAK GmbH als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 97,25 je Stückaktie der Maihak AG festgelegt hat.

Der Squeeze out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Maihak AG, die hierüber in der für den 29. April 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen soll.

Kali-Chemie Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf 125,00 EUR je Aktie festgelegt

Meldung vom 16. März 2010

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, Hauptaktionär der Kali-Chemie Aktiengesellschaft, hat dem Vorstand der Kali-Chemie AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie AG auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Kali-Chemie AG für den Dreimonatszeitraum vor dem 4. Februar 2010, d.h. dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung über die Durchführung eines Squeeze-out, auf 125,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kali-Chemie AG festgelegt hat.

Freitag, 12. März 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: InBev Germany Holding stellt Squeeze out-Verlangen

12.03.2010

Braunschweig - Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. (ISIN DE0006074800/WKN 607480) heute mitgeteilt, dass sie mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt ist und das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die InBev Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler

Mittwoch, 10. März 2010

Klöckner-Werke AG: Verlangen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären

Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie unmittelbar 51.851.147 Stückaktien der Gesellschaft hält und damit mit insgesamt 95,776% am Grundkapital beteiligt ist. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat an den Vorstand der Gesellschaft weiterhin das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien sämtlicher übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Salzgitter Mannesmann GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Der volumengewichtete, inländische, durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG beträgt in einem ab dem gestrigen Tag zurückgerechneten Dreimonatszeitraum 14,33 EUR. Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung geht die Salzgitter Mannesmann GmbH davon aus, dass dieser durchschnittliche Börsenkurs die auf Grundlage des Unternehmenswertes der Gesellschaft ermittelte Barabfindung je Aktie übersteigen wird. Die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung wird daher voraussichtlich 14,33 EUR je Aktie betragen.

Die Klöckner-Werke AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens einleiten. Zur Einsparung von Kosten soll über das Übertragungsverlangen in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden. Somit wird es voraussichtlich zur einer Verschiebung der derzeit für den 9. Juli 2010 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung auf den Monat August 2010 kommen. Der genaue Termin der ordentlichen Hauptversammlung wird in Kürze bekannt gegeben.

Montag, 8. März 2010

HVB Real Estate Bank AG: Gutachter sieht Wert der Aktie bei EUR 25,41

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der HVB Real Estate Bank AG (LG München I, Az. 5HK O 16202/03) hat der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dieter Sonntag, sein Gutachten vorgelegt. Er kommt hierbei auf einen objektivierten Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 25,41 (d.h. 21% mehr als das Ausgleichsangebot der Hauptaktionärin in Höhe von EUR 21,-).

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Sonntag, 7. März 2010

DER AKTIONÄR: Interessante Squeeze-out-Kandidaten

Die Zeitschrift "DER AKTIONÄR" bezeichnet folgende Aktiengesellschaften als interessante Kandidaten für einen Squeeze-out:

- Altana
- Generali Deutschland
- Itelligence
- Arbomedia
- SAF

Als Fazit hält die Zeitschrift fest: "Altana und Generali sind ein Basis-Investment im Squeeze-out-Bereich. Bei beiden winkt eine solide Rendite bei überschaubarem Risiko. Arbomedia ist die spekulativere Variante. Bei Itelligence und SAF ist ein deutlich längerer Anlagehorizont nötig."

Freitag, 5. März 2010

Autania AG: Landgericht Frankfurt am Main bestätigt Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 2. Februar 2010 den von der Hauptaktionärin, der Autania Holding AG, festgesetzten Barabfindungsbetrag (EUR 42,32 je Stückaktie) bezüglich des Squeeze-out bei der Altana AG bestätigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dresdner Bank AG: Gutachter sieht angemessene Abfindung bei EUR 52,70

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2002 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 99/02) laufenden Spruchverfahren hinsichtlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vor. Prof. Andreas Creutzmann hält in seinem Gutachten einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 52,70 für angemessen (statt der von der Allianz angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 51,50). Der Gutachter geht allerdings von einem Wert sämtlicher Kunstgegenstände des Dresdner Bank-Konzern in Höhe von EUR 10 Mio. aus, während bereits eine einzige Giacometti-Skulptur aus dem Fundus der Dresdner Bank kürzlich bei einer Auktion einen Preis von EUR 75 Mio. erzielte.

Triumph-Adler AG: Festlegung der Barabfindung auf 1,90 EUR je Stückaktie

Die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin hat dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 1,90 Euro je Stückaktie festgelegt hat. Der vorgesehene Barabfindungspreis im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens basiert auf dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte&Touche GmbH, Düsseldorf. Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH&Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, überprüft, die das Landgericht Nürnberg als sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt hat.

Der Vorstand wird nun unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 20. April 2010 nach Nürnberg einberufen, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin (Squeeze-Out) Beschluss gefasst werden soll.

Mittwoch, 3. März 2010

Austrian Airlines AG: Handelsgericht Wien trägt Gesellschafterausschluss ein

- Anteile der Minderheitsaktionäre gehen mit 4. Februar auf ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über
- Baldiges Delisting erwartet

Wien, 4. Februar 2010: Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Mit heutigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über.

Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 4. Februar 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses am heutigen Tage wurde der Amtliche Handel, Segment Prime Market, der Wiener Börse notierten Aktien, ausgesetzt, ein baldiges Delisting der Aktien der Austrian Airlines AG (ISIN AT0000620158) steht unmittelbar bevor.

Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältiger: Austrian Airlines AG

ERGO Versicherungsgruppe AG: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 97,72 je Aktie festgelegt

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 25. November 2009 gestellten Verlangens gemäß § 327a AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 97,72 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERGO Versicherungsgruppe AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 festgelegt hat.

Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft am 12. Mai 2010 Beschluss gefasst werden.

Düsseldorf, den 02. März 2010

Der Vorstand

Kontakt:
Dr. Alexander Becker
Tel. +49 211/477-1510