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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 28. Januar 2016

"Die Presse" zum Squeeze-out bei der Constantia Packaging

Number One 2015: Special Award Anlegerschutz - IVA

Einen Special Award Anlegerschutz gab es 2015 für den IVA – Interessenverband für Anleger. Gründer Wilhelm Rasinger ist in Österreich seit Jahrzehnten aktiv und wird wie kein zweiter mit dem Thema Anlegerschutz assoziiert.

Motiv für die Award-Vergabe ist der Schwerpunkt des aktuellen „Tagesgeschäfts“ Rasingers. Da es eben mehr Delistings als Börsegänge gibt, stehen diese Delistings im Mittelpunkt. Der Preis bei einem IPO pickt, jener beim Delisting auch. Zumindest meistens, denn dem IVA war es zuletzt immer häufiger gelungen, für die Privatanleger Nachbesserungen herauszuholen.

Mittwoch, 27. Januar 2016

Vonovia SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Deutsche Wohnen AG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.

- Vonovia legt Mindestannahmeschwelle unwiderruflich auf 50% fest 
- Angebotsfrist verlängert sich um zwei Wochen

Bochum, 25. Januar 2016 - Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE ("Vonovia") haben im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vonovia für sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG ("Angebot") beschlossen, dass die in der am 1. Dezember 2015 veröffentlichten Angebotsunterlage genannte Mindestannahmeschwelle auf 50 % (unverwässert) festgelegt wird. Diese Festlegung ist unwiderruflich, da weitere Änderungen des Angebots gesetzlich nicht mehr zulässig sind (§ 21 Abs. 6 WpÜG).

Aufgrund der Anpassung der Annahmeschwelle verlängert sich die Annahmefrist des Angebots kraft Gesetzes um zwei Wochen. Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG können das Angebot daher noch bis zum 9. Februar 2016, 24:00 Uhr MEZ annehmen.

Wichtige Information: Die angebotenen Vonovia-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung registriert und dürfen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA angeboten oder verkauft werden.

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Analytik Jena AG (Squeeze-out)
  • Deutsche Postbank AG (Squeeze-out: Eintragung am 21. Dezember 2015)
  • GFKL Financial Services Aktiengesellschaft (Squeeze-out: Eintragung am 15. Dezember 2015)
  • Gruschwitz Textilwerke AG (Squeeze-out)
  • Impreglon SE (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out: Eintragung am 11. Dezember 2015 im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft)
  • NTT Com Security AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Piper + Jet Maintenance AG (Squeeze-out: Eintragung und Bekanntmachung am 25. Januar 2016)
  • PIXELPARK AG (Squeeze-out: Eintragung am 21. Dezember 2015)
  • Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
  • YOUNIQ AG (Squeeze-out)
 (Angaben ohne Gewähr)

Squeeze-Out Constantia Packaging: Cube Invest klagt One Equity Partners in den USA auf Herausgabe von Unterlagen

Pressemitteilung der Cube Invest GmbH

Wien - Cube Invest hat im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschluss der 2010 von der Börse genommenen Constantia Packaging (AMAG, Constantia Flexibles, Duropack) Klage gegen das zu JP Morgan gehörende Private Equity-Unternehmen One Equity Partners (OEP) in New York eingereicht.

Cube Invest verlangt in der Klage u.a. die Herausgabe aller Dokumente hinsichtlich der Bewertung der Constantia Packaging sowie aller Unterlagen und Kommunikation zwischen OEP und den damaligen Organen der Constantia Packaging, insbesondere mit dem damalige Vorstandsvorsitzenden der Constantia Packaging, Hanno Bästlein. Verlangt werden ebenso alle Dokumente und Kommunikation in Zusammenhang mit dem nachfolgenden Verkauf der Tochtergesellschaften insbesondere mit der französischen Wendel Group, der heutigen Eigentümerin der Constantia Flexibles.

Alexander Proschofsky, Geschäftsführer der Cube Invest hierzu: "Der Gesellschafterausschluss der Constantia Packaging ist ein besonders unappetitliches Beispiel für den Umgang mit Minderheitsaktionären in Österreich. Unmittelbar vor dem Squeeze-Out wurden die Budgets durch Vorstand und Aufsichtsrat für die Bewertung deutlich nach unten revidiert. Kurz danach schien wieder die Sonne. Alleine die Tochter AMAG wurde nur wenige Monate nach dem Squeeze-Out mit einer Wertsteigerung von 150% an die Börse gebracht und war damit bereits etwa gleich viel wert wie die gesamte Constantia Packaging bei der Squeeze-Out-Bewertung. Der Umstand, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Hanno Bästlein, der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Pfarl und dessen Stellvertreter Günter Cerha nur elf Tage nach der Eintragung des Gesellschafterausschlusses gemeinsam mit OEP eine neue Gesellschaft gründeten, gibt dem Ganzen eine bisher unbekannte Dimension."

Die Klage von Cube Invest gegen OEP in den USA wird von einer Gruppe ehemaliger Aktionäre der Constantia Packaging unterstützt. Ein hierzu beauftragtes Gutachten renommierter Wirtschaftsprüfer bestätigt einen fairen Wert von 100 Euro je Aktie zum Squeeze-Out, während die Aktionäre mit 47 Euro je Aktie abgefunden wurden. Cube Invest erwartet durch die Klage Aufklärung über die wahren Wertvorstellungen zum Zeitpunkt des Gesellschafterausschlusses.

Nähere Informationen zum Squeeze-Out der Constantia Packaging erhalten Sie unter: www.active-investor.at

Hintergrund:
One Equity Partners übernahm Constantia Packaging im Jahr 2010 von Christine de Castelbajac, welche wiederum eine 25%ige Rückbeteiligung erhielt. Die übrigen Aktionäre wurden im August 2010 gegen eine Barabfindung von 47 Euro ausgeschlossen. Cube Invest und weitere Aktionäre strengten daraufhin ein Preisüberprüfungsverfahren beim Handelsgericht Wien an, welches seit mittlerweile fünf Jahren anhängig ist und in dem die Minderheitsaktionäre um eine Nachzahlung auf den angemessenen Preis kämpfen.

Rückfragehinweis:
Cube Invest GmbH 
+436763475633 
proschofsky@cube-invest.com

Dienstag, 26. Januar 2016

Squeeze-out Piper + Jet Maintenance AG wurde am 25.01.2016 eingetragen und auch bekannt gemacht

Bekannt gemacht am: 25.01.2016 22:00 Uhr

HRB 15160: Piper + Jet Maintenance AG, Calden, Flughafen Kassel, 34379 Calden. Die Hauptversammlung vom 11.11.2015 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Piper Deutschland AG mit dem Sitz in Calden (Amtsgericht Kassel HRB 9085) gegen Barabfindung beschlossen.

Montag, 25. Januar 2016

Squeeze-out bei der itelligence AG: Antragsgegnerin legt Beschwerde gegen Beschluss des LG Dortmund ein

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der itelligence AG, Bielefeld, hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 4. November 2015 die Barabfindung deutlich auf EUR 15,83 angehoben (Erhöhung um 46,6%), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/11/squeeze-out-bei-der-itelligence-ag-lg.html.

Gegen diesen Beschluss hat die Antragsgegnerin zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt. Das Spruchverfahren geht damit in die Verlängerung.

LG Dortmund, Beschluss vom 4. November 2015 - Az. 18 O 52/13 AktE
Zürn u.a. ./. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG 
83 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 40211 Düsseldorf

Freitag, 22. Januar 2016

Spruchverfahren burgbad AG: Gericht ordnet Vorlage von Unterlagen an den Sachverständigen an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der burgbad AG hat das Landgericht Dortmund der Antragsgegnerin aufgegeben, dem Sachverständigen die von ihm angeforderten Unterlagen nunmehr binnen drei Wochen vorzulegen. Der Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken (IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) hatte u.a. um Vorlage von Unterlagen zu der Mittelfristplanung, eine Plan-Ist-Abweichungs-Analyse für den Zeitraum 2007 bis 2009 und um eine Segmentierung (Möbel und Mineralguss) der Vergangenheits- und Plandaten in Bezug auf das EBIT gebeten.

Das Gericht hatte bei der mündlichen Verhandlung am 31. Mai 2012 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags um EUR 5,10 im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung angeregt. Die Hauptaktionärin, die Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S., hatte lediglich EUR 19,67 je burgbad-Aktie angeboten.

LG Dortmund, Az. 18 O 106/10 [AktE]
NEXBTL - neue Exclusive Bio Toys Lüllemann - GmbH u.a. ./. Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S.
83 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S.: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

Donnerstag, 21. Januar 2016

Nebenwerte-Journal zu Squeeze-out-Kandidaten

Das Nebenwerte-Journal berichtet in der aktuellen Januar-Ausgabe (Jahresschau 2016) über die Endspiel-Studie der Solventis Wertpapierhandelsbank GmbH und aussichtsreiche Kandidaten für eine Strukturmaßnahme (S. 32 f). Als Favoriten werden aufgeführt: Comdirect, Gagfah (Luxemburg), Logwin (Luxemburg), MAN, Mediclin, Mobotix, MSG Life, Puma, Syzygy und Vossloh.

Mittwoch, 20. Januar 2016

Übernahmeangebot für Aktien der Württembergischen Lebensversicherung AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Ba Thanh Ltd., Hongkong den Aktionären der Württembergische Lebensversicherung AG bis zum 20.02.2016 an, ihre Aktien für EUR 10,50 je Aktie zu übernehmen. Ein Börsenkurs der Württembergische Lebensversicherung AG liegt nicht vor, da die Aktie seit Mitte Juli 2015 an keiner Wertpapierbörse mehr gehandelt wird (Angaben ohne Gewähr).

Die Mindestabnahmemenge beträgt 10 Aktien. Das Angebot ist begrenzt auf 200.000 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über den Bieter (Ba Thanh Ltd., E-Mail: Office@bathanh.org). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 20.02.2016 (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.01.2016 (www.bundesanzeiger.de).

_________

Anmerkung der Redaktion: Die Namensaktien der Württembergischen Lebensversicherung AG notieren bei Valora bei über EUR 15,-, siehe  http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0008405028

Übernahmeangebot für net mobile-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die DOCOMO Digital GmbH, Düsseldorf den Aktionären der net mobile AG bis zum 11.02.2016 an, ihre Aktien für EUR 6,50 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der net mobile AG betrug am 14.01.2016 an der Börse in München EUR 6,401 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in Zum Verkauf Eingereichte net mobile AG Aktien (ISIN DE000A2AAEH1 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.02.2016, 17:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option 1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie unter http://www.docomodigital.com.

Dienstag, 19. Januar 2016

Grenzüberschreitende Verschmelzung der Innocoll AG

Auf der ao. Hauptversammlung der Innocoll am Sanmstag, den 30. Januar 2016, soll folgender einziger Tagesordnungspunkt behandelt werden: Beschlussfassung über den gemeinsamen grenzüberschreitenden Verschmelzungsplan („Verschmelzungsplan“) für die grenzüberschreitende Verschmelzung der Innocoll AG als übertragende Gesellschaft auf die Innocoll Holdings PLC., Athlone, Co. Roscommon, Irland als übernehmende Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der Innocoll AG und der Innocoll Holdings PLC., einer Aktiengesellschaft nach irischem Recht („Verschmelzungsplan“), gem. §§ 13 Abs. 1, 65, 122g Umwandlungsgesetz zuzustimmen.

Auf Antrag der beiden an der geplanten Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth die TAP Dr. Schlumberger Krämer Pothorn & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, als Prüfer bestellt.

Sonntag, 17. Januar 2016

Verschmelzung Immofinanz-Immoeast

Der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) teilt mit:

Am 29.4.2010 wurde die Verschmelzung – für 2 Aktien Immoeast gab es 3 Aktien der Immofinanz - in das Firmenbuch eingetragen. Es wurden sowohl von damaligen Immofinanz-Aktionären als auch von damaligen Immoeast-Aktionären Überprüfungsanträge eingebracht. Seit kurzem liegt das gerichtliche Gutachten von Dr. Hans Bodendorfer vor, der zur Ansicht kommt, dass das Verhältnis 3:2 je nach Bewertungsmethode mit Schwankungen in beiden Richtungen robust ist, mit Ausnahme des Vergleichs der Börsenkurse. Der IVA holte von Prof. Leonhard Knoll eine „second opinion“ ein, der weitgehend die Überlegungen von Dr. Bodendorfer bestätigt, aber zu einem Vergleich mit einer geringfügigen Nachbesserung für die Besitzer von Immoeast-Nachbesserungsrechte rät. Es ist im Interesse des Unternehmens, dass ein Vergleich erzielt wird, weil der ungewisse Ausgang dieses Verfahrens vor allem bei zukünftigen Kapitalmarkttransaktionen als schwer kalkulierbares Risiko belastend ist und beträchtliche Verfahrenskosten vom Unternehmen zu tragen sind.

Squeeze-out Constantia Packaging/Flexibles

Der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) teilt mit:

Ende Jänner findet die nächste Verhandlung statt. Der Gutachter Dr. Klaus Rabel hat eine beträchtliche Nachbesserung von rund 50 Prozent errechnet, obwohl er vom Unternehmen nur sehr selektiv informiert wurde und die Vorgangsweise des Unternehmens als „ einseitig situationselastisch“ zu beurteilen ist. Es sollte im Interesse des Unternehmens sein, möglichst rasch zu einer Lösung zu kommen, da Verzugszinsen für inzwischen mehr als fünf Jahre in der Höhe von 4 bis 8 Prozent p.a. anfallen.

Österreichischer Squeeze-out-Fall AUA

Der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) teilt mit:

Die Verhandlungen sind bisher sehr mühsam und zäh verlaufen. Inzwischen hat sich die Mehrzahl der Antragsteller, aber auch die Lufthansa, signifikant bewegt. Obwohl wir uns in der vom gerichtlichen Gremium gesetzten Nachfrist der Nachfrist befinden, besteht noch eine eher geringe Differenz, die hoffentlich bis spätestens Ende Februar überbrückt werden kann.

Österreichische Squeeze-out-Fälle ATB und MIBA

Der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) teilt mit:

Der IVA rät, bei den bevorstehenden Überprüfungsverfahren, die wahrscheinlich länger dauern werden, das Ergebnis abzuwarten. Für diejenigen Anleger, die trotzdem rasch die Nachbesserungsrechte verkaufen wollen, bietet der IVA je Stück ATB € 0,20 und je Stück MIBA € 15,00. Diese Aktion, die bis 29.2.2016 läuft, ist eine Reaktion auf ein derzeit laufendes Angebot. Anfragen zur Abwicklung: e.ender@iva.or.at

Squeeze-out bei der Bene AG

Der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) teilt mit: 

Der IVA hat beim zuständigen Gericht in St. Pölten einen Überprüfungsantrag eingebracht. Der bekannte Experte für Unternehmensbewertung, Prof. Leonhard Knoll aus Würzburg, kommt in seiner vom IVA in Auftrag gegebenen und dem Gericht übergebenen Stellungnahme zur Ansicht, dass ein „erheblicher Nachbesserungsbedarf“ besteht und bei Beachtung seiner Kritikpunkte eine „ nicht vernachlässigbare Erhöhung des Unternehmenswertes“ zu erwarten ist. Mit einer raschen Entscheidung ist nicht zu rechnen.

Freitag, 15. Januar 2016

Mayer Brown berät Publicis-Gruppe bei dem Squeeze-out der Pixelpark AG

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde in der Hauptversammlung der Pixelpark AG im November 2015 beschlossen und am 21. Dezember 2016 in das Handelsregister eingetragen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/12/squeeze-out-bei-der-poxelpark-ag.html. Die Aktien der Minderheitsaktionäre wurden auf die Hauptaktionärin, die MMS Germany Holdings GmbH, übertragen. Anfechtungsklagen wurden nicht erhoben. Der Squeeze-out ist somit wirksam.

MMS Germany ist ein Unternehmen der Publicis-Gruppe, die als Werbedienstleister mit Standorten in 108 Ländern und mehr als 76.000 Mitarbeitern vertreten ist.

Mayer Brown hat gemeinsam mit einem Inhouse-Team von Publicis den Squeeze-out bei Pixelpark betreut. Partner Dr. Klaus Riehmer fungierte zudem als Versammlungsleiter der Hauptversammlung im November 2015.

Beteiligte Personen
Inhouse Publicis:
Dr. Maik W. Fettes, Legal Director
Nadine Säuberlich LL.M., Legal Counsel, Corporate

Mayer Brown für Publicis:
Dr. Klaus Riehmer, Federführung, Corporate, Partner, Frankfurt
Dr. Ulrike Binder, Corporate, Partnerin, Frankfurt
Stefanie Skoruppa, Corporate, Associate, Frankfurt
Sören Pruß, Corporate, Associate, Frankfurt

Quelle: Kanzlei Mayer Brown

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Süd-Chemie AG: Gutachten von WP Creutzmann

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Süd-Chemie AG, München, hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 5. April 2013 Herrn WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Sachverständigen benannt. Der  Sachverständige sollte Fragen zur Planung und zu dem angesetzten Kapitalisierungszinssatz beantworten.

In seinem nunmehr vorgelegten, auf den 14. Dezember 2015 datierten Gutachten kommt Herr WP Creutzmann zu dem Ergebnis, dass der angesetzte Basiszinssatz in Höhe von 3,5 % zum Bewertungsstichtag zu hoch war. Nach der Svensson-Methode ergebe sich ein Zinssatz in Höhe von ungerundeten 2,8914 % bzw. gerundet 3,0 % vor Steuern (S. 79). Ansonsten ist der Gutachter der Auffassung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise durch eine Erhöhung der Marktrisikoprämie kompensiert werden könnten. Der von KPMG herangezogene Wachstumsabschlag in Höhe von 1,0 % sei vor dem Hintergrund, dass das zugrundeliegende nachhaltige Gesamtwachstum der Süd-Chemie AG 4,53 % betrage (und damit oberhalb der allgemeinen Inflationsrate liege), "nicht zwingenderweise unplausibel".

LG München I, Az. 5 HK O 26513/11
SdK e.V. u.a. ./. Clariant AG
87 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o TaylorWessing, 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Clariant AG:
Rechtsanwälte White Case LLP, 60323 Frankfurt am Main