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Montag, 21. Dezember 2020

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Verbindungsbeschluss des LG Dortmund

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Eintragung des auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs (Verschmelzung auf die Hauptaktionärin E.ON Verwaltungs SE) war zunächst durch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen blockiert worden, konnte dann aber nach vergleichsweiser Beigelegung der Klagen am 2. Juni 2020 eingetragen werden. Die E.ON Verwaltungs SE wurde gleichzeitig in innogy SE umfirmiert.

Das Landgericht Dortmund hat nunmehr die eingegangenen zulässigen Spruchanträge (mit insgesamt 111 Antragstellern) mit Beschluss vom 30. November 2020 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Gleichzeitig hat es Herr Rechtsanwalt Dr. Weimann zum gemeinsamen Vertreter der nicht selber antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt.

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, innogy SE:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

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