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Mittwoch, 23. Dezember 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft: LG München I schlägt vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 33,75 vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Vorzugsaktien bei der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft hat das LG München I nunmehr mit Verfügung vom 21. Dezember 2020 eine vergleichsweise Beilegung vorgeschlagen. Diese sieht eine Anhebung der Barabfindung auf EUR 33,75 je Sanacorp-Vorzugsaktie bei einer Verzinsung ab dem Tag der Hauptversammlung vor. 

Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung hatte für den Squeeze-out zunächst EUR 29,00 je Vorzugsaktie angeboten und den Betrag dann - angesichts des zum Tag der Hauptversammlung als maßgeblichen Stichtag gesunkenen durchschnittlichen Basiszinssatzes - nachgebessert auf EUR 30,57. Auf diesen nachgebesserten Betrag würde der Vergleich eine Anhebung um 10,4 % bedeuten.

Ausgangspunkt für den Vorschlag des Gerichts ist der Ansatz einer Marktrisikoprämie von 5,25 % und ein geringerer Aufschlag für die Risiken der Peer Group.

Die Beteiligten können bis zum 20. Januar 2021 zu dem Vorschlag des Gerichts Stellung nehmen.

LG München I, Az. 5 HK O 11417/19
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
76 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Ego Humrich Wyen, 80438 München

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