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Dienstag, 29. September 2020

Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE eingetragen

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der IMW Immobilien SE, Berlin
ISIN DE000 A0BVWY6 
 
Die IMW Holding SE mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 177506 B, ist mit insgesamt 16.310.626 auf den Namen lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien an der IMW Immobilien SE, Berlin, beteiligt und mit diesem Bestand vollständig im Aktienregister der IMW Immobilien SE eingetragen. Das Grundkapital der IMW Immobilien SE beträgt EUR 16.466.666,00 und ist eingeteilt in 16.466.666 auf den Namen lautende Stammaktien in der Form von Stückaktien. Die IMW Holding SE hält damit mehr als 95 % des Grundkapitals und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die IMW Holding SE hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin zu übertragen (sog. Aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. 

Die außerordentliche Hauptversammlung der IMW Immobilien SE mit Sitz in Berlin hat am 6. August 2020 beschlossen, die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IMW Immobilien SE („Minderheitsaktionäre) nach dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß § 327a ff AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 20,00 für je eine auf den Namen lautende Stammaktie der IMW Immobilien SE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie auf die IMW Holding SE als Hauptaktionärin der IMW Immobilien SE zu übertragen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. September 2020 in das Handelsregister der IMW Immobilien SE beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Mit der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der IMW Immobilien SE sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE in das Eigentum der IMW Holding SE übergegangen. 

Gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE von der IMW Holding SE eine Barabfindung in Höhe von EUR 20,00 je auf den Namen lautende Stückaktie der IMW Immobilien SE (ISIN DE000 A0BVWY6). Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. 

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Berlin ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer WOLLNY WP Unternehmensbewertung GmbH, Berlin, geprüft und bestätigt. 

Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der IMW Immobilien SE durch M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, über die jeweilige Depotbank. 

Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. 

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE provisions- und spesenfrei. 

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der IMW Immobilien SE gewährt werden. 

IMW Holding SE, Berlin, im September 2020

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