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Freitag, 18. September 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Dyckerhoff AG abgeschlossen: Barabfindung auf EUR 52,08 erhöht (+ 10,41 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, zugunsten der Buzzi Unicem S.p.A. hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8. Juni 2015 die Barabfindung in der I. Instanz sowohl für die Stammaktien wie auch für die Vorzugsaktien auf EUR 52,40 angehoben, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/squeeze-out-bei-der-dyckerhoff-ag-lg.html

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr mit Beschluss vom 8. September 2020 den Barabfindungsbetrag geringfügig niedriger auf EUR 52,08 festgelegt (+ 10,41 % gegenüber dem von der Antragsgegnerin angebotenen Betrag von EUR 47,17 je Dyckerhoff-Aktie). Der Anhebungsbetrag von EUR 4,92 je Aktie ist mit 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verzinsen.

Das Oberlandesgericht hatte mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet und Herrn WP Dr. Matthias Popp von Ebner Stolz zum Sachverständigen bestimmt. In dem Gutachten vom 19. Dezember 2018 kamen WP Dr. Matthias Popp und Dr. Stephan Eberl auf einen Wert von EUR 53,14 bei einer Ertragswertermittlung ohne Besteuerung von inflationsbedingten Wertsteigerungen. Bei einer nach Ansicht der Sachverständigen sachgerechten Berücksichtigung der Besteuerung der inflationsbedingten Wertsteigerung ergebe sich ein Wert von EUR 52,08 je Dyckerhoff-Aktie. Mit seiner Entscheidung folgt das OLG letzterer Auffassung.

Da das OLG die Rechtsbeschwerde nicht (wie von mehreren Antragstellern beantragt) zugelassen hat, ist die Entscheidung rechtskräftig

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. September 2020, Az. 21 W 121/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Juni 2015, Az. 3-5 O 198/13
Zürn u.a. ./. Buzzi Unicem S.p.A.
93 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Greenfort, 60325 Frankfurt am Main
Auftragsgutachterin: Ernst & Young GmbH, Stuttgart
Prüferin: RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Hamburg

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