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Samstag, 15. August 2020

Bayerisches Oberstes Landesgericht entscheidet zukünftig über Beschwerden in Spruchverfahren in Bayern

Das wieder neu errichtete Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet zukünftig abschließend über Spruchverfahren in Bayern, d.h. erstinstanzliche Entscheidungen der Landgerichte München I und Nürnberg-Fürth. Mit Wirkung zum 1. Mai 2020 ist das Bayerische Oberste Landesgericht für die Entscheidung über die Beschwerden nach § 12 Abs. 1 SpruchG zuständig.

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