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Sonntag, 30. August 2020

ADLER Real Estate AG beabsichtigt, Teile der Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft ADO Properties S.A. durch Eigenkapital abzulösen

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014, "MMVO")

Der Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat heute im Grundsatz beschlossen, Teile der Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft ADO Properties S.A. ("ADO") durch Eigenkapital abzulösen. Die dafür notwendige Sachkapitalerhöhung soll mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals erfolgen und gemäß Ermächtigungsbeschlusses vom 15. Oktober 2015 im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps verwendet werden.

ADO als Mehrheitsgesellschafterin soll allein für die neu auszugebenden Aktien zeichnungsberechtigt sein. Ein Teilbetrag in Höhe von bis zu EUR 500 Millionen der Forderung aus dem bestehenden Gesellschafterdarlehen soll als Sacheinlage eingebracht werden.

Die finale Entscheidung zur Sachkapitalerhöhung und deren Durchführung soll erst nach Erhalt eines Bewertungsgutachtens über die Werthaltigkeit der Forderung und nach Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfolgen.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum bzw. nahe am Börsenkurs.

Berlin, 30. August 2020

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Vorstand

__________

Anmerkung der Redaktion:

Mit dieser Kapitalmaßnahme dürfte ADO über die für einen aktienrechtlichen Squeeze-out erforderliche 95 %-Schwelle kommen. Statt zunächst einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu schließen, könnte ADO daher direkt einen Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft verfolgen.

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