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Mittwoch, 17. Juni 2020

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG: Verhandlungstermin verschoben

In dem 2016 eingeleiteten Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG hatte das LG Nürnberg-Fürth einen ersten Verhandlungstermin auf den 25. Juni 2020 anberaumt. Dieser ist nunmehr angesichts der Corona-Pandemie erfolgten Begrenzung auf acht anwesende Verfahrensbeteiligte in einem Sitzungssaal aufgehoben worden.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HKO 4100/16
Rolle, T. u.a. ./. Innocoll Holdings PLC

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