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Mittwoch, 10. Juni 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG

Landgericht Frankfurt am Main

Beschluss

3-05 O 13/20 u. a.

In den Verfahren auf Einleitung eines Spruchverfahrens wegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG

1) T. R. u.a.
- alle Antragsteller -

gegen

E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH vert. durch den Geschäftsführer, Bruchstr. 5, 60594 Frankfurt am Main,
Antragsgegnerin

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Allen & Overy LLP Rechtsanwalt Dr. Wittgens, Kehrwieder 12, Hanseatic Trade Center, 20457 Hamburg,

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller am 26.5.2020 beschlossen:

I. Die im Rubrum bei den einzelnen Antragstellern genannten Verfahren werden verbunden.
Das Verfahren 3-05 O 13 führt.

Alle Eingaben in den verbunden Verfahren sind nunmehr zu dem führenden Aktenzeichen zu machen.

II. Gemäß § 6 SpruchG wird den Aktionären, die nicht Antragsteller nach § 1 Nr. 3 SpruchG sind, zur Wahrung ihrer Rechte in diesem Verfahren als gemeinsamer Vertreter bestellt:

     Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
     c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
     Eichhornstraße 2, 97070 Würzburg

III. Die Beteiligten werden bereits jetzt und ausdrücklich drauf hingewiesen, dass künftig von allen Eingaben und Anlagen, ein Original für die Gerichtsakte und mindestens 49 Abschriften für alle anderen Beteiligten einzureichen sind, soweit diese den übrigen Beteiligten nicht bereits vorliegt.

Werden nicht ausreichend Abschriften von Antragstellern eingereicht, so geht das Gericht davon aus, dass den anderen Antragstellern der Schriftsatz unmittelbar zugesandt worden ist.

Der Gemeinsame Vertreter erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis 11.8.2020.

Dr. Müller

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Juni 2020

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