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Donnerstag, 11. Juni 2020

Axel Springer SE verschiebt ordentliche Hauptversammlung - Squeeze-out kommt

Presseinformation der Axel Springer SE vom 10. Juni 2020

Traviata B.V. strebt Squeeze-Out-Beschlussfassung durch die Hauptversammlung im vierten Quartal an / Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Verlegung der ordentlichen Hauptversammlung auf das vierte Quartal / Abschlagzahlung in Höhe von 50 Prozent der geplanten Dividende


Die Traviata B.V. hat dem Vorstand der Axel Springer SE mitgeteilt, dass sie die zeitnahe Durchführung eines Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Axel Springer SE beabsichtigt. Traviata B.V. ist eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden. Die Beschlussfassung der Hauptversammlung über einen Squeeze-Out soll noch in diesem Kalenderjahr, voraussichtlich im vierten Quartal, stattfinden.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Axel Springer SE haben daraufhin beschlossen, die für den 17. Juni 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung auf das vierte Quartal zu verlegen und mit der Beschlussfassung über den Squeeze-Out zu verbinden. So lässt sich vermeiden, dass zwei Hauptversammlungen im Jahr 2020 durchgeführt werden müssen. Die Axel Springer SE wird im Juni 2020 eine Abschlagzahlung in Höhe von 50 Prozent der geplanten Dividende entsprechend 0,58 EUR je Aktie der Axel Springer SE leisten.

Die Traviata B.V befindet sich zum beabsichtigten Squeeze-Out in Abstimmung mit den weiteren wesentlichen Aktionären der Axel Springer SE. Zusammen halten diese wesentlich beteiligten Aktionäre rund 99,1 Prozent der Aktien an Axel Springer; erforderlich für ein Squeeze-Out-Verlangen sind 95 Prozent der Aktien.

Der Squeeze-Out ist ein im Aktienrecht vorgesehenes Verfahren. Mit diesem kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Hauptaktionärs beschließen, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung auf den Hauptaktionär übertragen werden.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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