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Dienstag, 17. März 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Hauptaktionärin schlägt vergleichsweise Anhebung auf EUR 63,- vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter C-QUADRAT Investment AG, Wien, hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses die Sache am 17. Februar 2020 verhandelt. Die Antragsgegnerin hat nunmehr eine vergleichsweise Anhebung der Barabfindung von EUR 60,- auf EUR 63,- je C-QUADRAT-Aktie angeboten, allerdings einschließlich Zinsen und ohne Übernahme der Rechtsanwaltskosten der Antragsteller. Das Vergleichsangebot stehe unter der Voraussetzung, dass sämtliche Antragsteller und die gemeinsame Vertreterin zustimmen (was derzeit eher unwahrscheinlich erscheint).

Kommt es zu keinem Vergleich, soll der Wirtschaftsprüfer MMag. Marcus Bartl, CVA, von der BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH, vom Gremium mit der Erstellung eines Bewertungsgutachtens beauftragt werden.

Gremium, Az. Gr 7/19
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

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