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Mittwoch, 11. März 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pironet AG: Fortsetzung der Verhandlung am 29. Mai 2020

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG München I hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Pironet AG, München (zuvor: Köln), zugunsten der Cancom SE die Sache am 5. März 2020 verhandelt. Dabei wurde der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer sowie Herr StB Jürgens, I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört.

Die Verhandlung wird am Freitag, den 29. Mai 2020, 10:00 Uhr, fortgesetzt. Die Abfindungsprüfer sollen noch Alternativberechnungen (bei Ansatz einer Marktrisikoprämie von 5,0 % nach Steuern mit/ohne Berücksichtigung der inflationsbedingten Kursgewinnbesteuerung) in einer ergänzenden Stellungnahme bis zum 3. April 2020 vorlegen und dabei auch jeweils angeben, welcher Unternehmenswert sich ergäbe, wenn mit einer Ausschüttungsquote von 40 % bzw. 50 % gerechnet würde.

LG München I, Az. 5 HK O 5711/19
SCI AG u.a. ./. Cancom SE

79 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Cancom SE: 
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 40211 Düsseldorf (RA Goslar)
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP Sobanski)
sachverständige Prüferin: I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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