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Sonntag, 8. März 2020

Außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE stimmt dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zu

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung des Energieunternehmens innogy SE, Essen, am letzten Mittwoch, den 4. März 2020, hat dem von dem Hauptaktionärin Eon verlangten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugestimmt. Der Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde mit 99,76 % der vertretenen Stimmen gefasst (bei einer Präsenz von 91,31 %, davon jedoch mehr als 90 % von Eon gehalten). Mit Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister (laut Zeitplan von Eon Mitte April 2020) verlieren die Minderheitsaktionäre ihr Aktieneigentum.

Die verbliebenen innogy-Minderheitsaktionäre kritisierten die Höhe der angebotenen Abfindung als zu niedrig. "Wir sollen mit ein paar lumpigen Euro abgefunden werden", sagte Joachim Kregel, Sprecher der Aktionärsvereinigung SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) unter Verweis auf die früher versprochenen glänzenden Wachstumsperspektiven. Der DSW-Vertreter Thomas Hechtfischer bezeichnete den Squeeze-out als "ein unrühmliches Ende" der sehr kurzen Erfolgsgeschichte von innogy. Die von Eon angebotene Abfindungszahlung in Höhe von EUR 42,82 je innogy-Aktie wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Die Energiekonzerne Eon und RWE hatten im März 2018 vereinbart, die damalige RWE-Tochter innogy unter sich aufzuteilen. Eon will sich künftig ganz auf den Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie das Geschäft mit den Kunden konzentrieren. RWE erhält im Gegenzug die erneuerbaren Energien von innogy und Eon und will zu einem der weltweit führenden Produzenten von Ökostrom werden.

In dem fusionierten Unternehmen sollen bis zu 5.000 Stellen "sozialverträglich" wegfallen. Die Fusion soll im Jahr 2022 Synergien von EUR 740 Mio. bringen, 2024 sogar EUR 780 Mio.

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