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Freitag, 14. Februar 2020

Covivio X-Tend AG kündigt Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots an; Godewind Immobilien AG beabsichtigt Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Frankfurt am Main, den 13. Februar 2020 - Die Covivio X-Tend AG ("Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der börsennotierten Covivio S.A. mit Sitz in Metz, hat heute dem Vorstand der Godewind Immobilien AG ("Gesellschaft", ISIN: DE000A2G8XX3, WKN: A2G8XX) ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Gesellschaft angekündigt. Das Übernahmeangebot soll die Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 6,40 je Stückaktie vorsehen.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die Bieterin, die Covivio S.A. und die Gesellschaft heute eine Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen. In der Grundsatzvereinbarung hat sich die Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (Delisting). Dementsprechend hat sich die Bieterin verpflichtet, die Angebotsunterlage so auszugestalten, dass die Voraussetzungen an ein für ein Delisting erforderliches Abfindungsangebot an die Aktionäre (sog. Delisting-Angebot) erfüllt sind. Darüber hinaus ist in der Grundsatzvereinbarung das gemeinsame Verständnis der Parteien unter anderem in Bezug auf die Strategie, das Angebotsverfahren, das Delisting, die zukünftige Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft sowie den Integrationsprozess niedergelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten zu dem Übernahmeangebot nach Erhalt der von der Bieterin zu veröffentlichenden Angebotsunterlage Stellung nehmen. Auf Basis der Grundsatzvereinbarung werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft das öffentliche Übernahmeangebot unterstützen und - vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage - ihren Aktionären die Annahme empfehlen und für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien das Angebot annehmen. Dabei wird zugrunde gelegt, dass zum Ende des Geschäftsjahres 2019 nach vorläufigen Feststellungen der EPRA Net Asset Value (EPRA NAV) der Gesellschaft in einer Spanne von EUR 6,05 bis EUR 6,15 pro Aktie und der EPRA Triple Net Asset Value (EPRA NNNAV) der Gesellschaft in einer Spanne von EUR 5,33 bis EUR 5,43 pro Aktie lagen.

Nach Auskunft der Bieterin und im Einklang mit der Grundsatzvereinbarung haben zum heutigen Tage verschiedene Aktionäre der Gesellschaft, einschließlich des Vorstandsvorsitzenden Herrn Stavros Efremidis und des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Karl Ehlerding, verbindliche Aktienkaufverträge über insgesamt rund 35 % des vollverwässerten Grundkapitals der Gesellschaft mit der Bieterin als Käuferin zu einem Kaufpreis von EUR 6,40 je Stückaktie der Gesellschaft abgeschlossen. Die Aktienkaufverträge stehen nach Auskunft der Bieterin unter anderem unter der Bedingung der Freigabe durch die Kartellbehörden.

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