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Samstag, 2. November 2019

TLG IMMOBILIEN und Aroundtown einigen sich auf wesentliche Eckpunkte für möglichen Unternehmenszusammenschluss

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Berlin, 26. Oktober 2019. Nach dem Erwerb eines Aktienpakets an der Aroundtown SA ("Aroundtown") durch die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") (ISIN: DE000A12B8Z4) haben beide Unternehmen das Potenzial eines erfolgreichen Unternehmenszusammenschlusses und die bestmögliche Zusammenführung ihrer Geschäfte aus wirtschaftlicher, finanzieller, operativer, rechtlicher und steuerlicher Sicht analysiert. Der Vorstand der TLG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates am heutigen Tag mit Aroundtown ein rechtlich nicht verbindliches Term Sheet über wesentliche Eckpunkte eines möglichen Zusammenschlusses der beiden Unternehmen unterzeichnet.

Das Term Sheet sieht einen Unternehmenszusammenschluss durch ein freiwilliges öffentliches Angebot der Aroundtown für alle TLG-Aktien vor, wobei die Gegenleistung in Aroundtown-Aktien besteht.

Vorbehaltlich der gesetzlichen Mindestpreisvorgaben würden die geplante Transaktion und das beabsichtigte Umtauschangebot auf einem Umtauschverhältnis beruhen, welches auf Grundlage des jeweiligen EPRA NAV pro Aktie der TLG und Aroundtown ermittelt wird.

Es ist geplant, dass das zusammengeführte Unternehmen sein Geschäft unter einem von Aroundtown und TLG zu bestimmenden neuen Namen führt und seinen operativen Hauptsitz in Berlin hat.

Für den Fall, dass Aroundtown einen Anteil von 50 % oder mehr aller TLG-Aktien hält ("Halteschwelle"), ist vorgesehen, dass Aroundtown eine aus einem Geschäftsleitungsorgan (Comité de Direction) mit fünf Mitgliedern und einem Verwaltungsrat aus sechs oder sieben Mitgliedern bestehende Struktur der Unternehmensführung einführt. Drei Mitglieder des Verwaltungsrates sollen unabhängig von beiden Parteien sein.

Bei Erreichen der Halteschwelle wird TLG den ersten Vorsitzenden von Aroundtown's Verwaltungsrat und den Finanzvorstand (CFO) nominieren. Wenn Aroundtown mindestens 66 % aller TLG-Aktien hält, wird TLG ein weiteres Mitglied des Geschäftsleitungsorgans benennen. Eines der von TLG nominierten Mitglieder wird als Co-CEO fungieren. Die übrigen Positionen des Geschäftsleitungsorgans (einschließlich des CEO) und des Verwaltungsrats werden weiterhin von Aroundtown benannt.

Auf Grundlage der bisher geführten Gespräche haben Aroundtown und TLG Möglichkeiten für Wertschöpfung durch einen Unternehmenszusammenschluss identifiziert. Die Parteien werden damit fortfahren, ihre Analyse zu bewerten und weiter zu differenzieren, um Potential für Synergien zu ermitteln.

Die Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Einigung beider Parteien im Hinblick auf alle Konditionen eines Zusammenschlusses, zufriedenstellender Ergebnisse der Due Diligence-Prüfungen sowie der Zustimmung zu einer endgültigen Vereinbarung durch Vorstand und Aufsichtsrat der TLG sowie durch den Verwaltungsrat der Aroundtown.

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