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Sonntag, 7. Juli 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG nunmehr vor dem OLG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG, Essen, hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 6. Februar 2019 die Anträge zurückgewiesen, wie berichtet: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_4.html

Gegen diese erstinstanzliche Gerichtsentscheidung hatten vier Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mitgeteilt, dass das Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen I-26 W 2/19 AktE anhängig ist.

Das vor dem Squeeze-out eingeleitete Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Rütgers AG ist im letzten Jahr mit einer Nachzahlung beendet worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/bekanntmachung-der-beendigung-des_20.html

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 2/19 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 6. Februar 2019, Az. 20 O 513/03 AktE
Horizont Holding AG u.a. ./. Rütgers GmbH u.a.
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Publick, 44141 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegner:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP

Auftragsgutachterin: PwC
sachverständige Prüferin: Warth und Klein

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