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Donnerstag, 4. Juli 2019

Österreich: Nationalrat beschließt Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 - Änderung des Gremialverfahrens bei Überprüfungen der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der österreichische Nationalrat hat am Abend des 2. Juli 2019 dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 in dritter Lesung einstimmig zugestimmt. Neben erforderlichen Änderungen zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie wurde auch das sog. Gremialverfahren neu gestaltet. Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, das u.a. die Unternehmensbewertung in Squeeze-out-Fällen vorgenommen und in der Praxis schon bislang auf eine vergleichsweise Beilegung gedrungen hat, soll zukünftig vor allem streitschlichtend tätig sein, wodurch die Rolle der Gerichte in den Überprüfungsverfahren zukünftig deutlich größer wird. Nach den Reden der Parlamentarier wird vor allem eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer erwartet (so die Abgeordneten Dr. Markus Zschank und Dr. Irmgard Griss).    

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