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Montag, 3. Juni 2019

Übernahmeangebot für Aktien der First Sensor AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
TE Connectivity Sensors Germany Holding AG
Ampèrestr. 12-14
64625 Bensheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 99155

Zielgesellschaft:
First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 69326
WKN 720190 / ISIN DE0007201907

Am 3. Juni 2019 hat die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (die 'Bieterin'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TE Connectivity Ltd. ('TE Connectivity'), entschieden, sämtlichen Aktionären der First Sensor AG (die 'Gesellschaft') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche ausstehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007201907) (die 'First Sensor-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 28,25 je First Sensor-Aktie zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die Bieterin, TE Connectivity und die Gesellschaft haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien niedergelegt sind.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Konditionen des Übernahmeangebots und weiteren Regelungen zu dem Übernahmeangebot enthält, wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht auf der Internetseite der Bieterin unter http://www.sensor-angebot.de veröffentlicht werden.

Vor dieser Bekanntmachung haben die Bieterin und TE Connectivity verbindliche Vereinbarungen mit verschiedenen Ankeraktionären der Gesellschaft geschlossen, die zusammen ca. 67 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Darin haben sich diese Aktionäre
unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen gehaltenen First Sensor-Aktien anzunehmen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten üblichen Bedingungen stehen, die voraussichtlich u. a. die Erteilung der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen und sonstigen behördlichen Freigaben umfassen. Das Übernahmeangebot wird nicht unter der Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle stehen.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Konditionen abgegeben, wobei sich die Bieterin im Rahmen des rechtlich Zulässigen vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Konditionen des Übernahmeangebots sowie weitere Regelungen zu dem Übernahmeangebot werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen des US-Übernahmerechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Bensheim, 3. Juni 2019

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG

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