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Montag, 13. Mai 2019

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Diebold Nixdorf AG eingetragen

Die Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) hatte am 14. März 2019 im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) beschlossen. Die Verschmelzung und der Übertragungsbeschluss wurden am 10. Mai 2019 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. Damit ist der Squeeze-out wirksam.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Bereits seit 2017 läuft ein Spruchverfahren zu dem zuvor abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hatte den Minderheitsaktionären der Diebold Nixdorf AG geraten, ihre Aktien in den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einzureichen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/diebold-nixdorf-ag-sdk-rat-zur.html Dies sei die aus Sicht der SdK wirtschaftlich sinnvollste Alternative. Zudem habe sich die Gesellschaft zur Gewährung einer „Einreichprämie“ verpflichtet, sofern das Spruchverfahren eine Nachbesserung von weniger als EUR 0,48 ergeben sollte.

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