Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 6. Mai 2019

IVA zur geplanten Gesetzesänderung bei der Überprüfung von Gesellschafterausschlüssen in Österreich

Mitteilung des IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger

Nach unserer Ansicht bringt der vorliegende Entwurf betreffend den Gesellschafterausschluss eine gravierende Schwächung des Gremiums zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung, weil das Gremium kein Sachverständigengutachten mehr einholen darf. Die Streitschlichtung soll auf Basis der vorhandenen Unterlagen erfolgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit – wie ganz besonders bei Constantia Packaging – haben gezeigt, dass ein Asymmetrie zu Lasten der Streubesitzaktionär gegeben ist, weil der vom Squeeze Out-Werber beauftragte Gutachter unter Zeitdruck auf die (subjektiven, einseitigen) Informationen des Unternehmens angewiesen ist.

Der IVA wird eine entsprechend kritische Stellungnahme an das zuständige Ministerium abgeben.

Keine Kommentare: