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Dienstag, 30. April 2019

Biofrontera AG: Biofrontera AG ruft außerordentliche Hauptversammlung am 15. Mai 2019 ein

Leverkusen, den 26. April 2019 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, hat heute durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger eine außerordentliche Hauptversammlung für den 15. Mai 2019 einberufen.

Die Hauptversammlung ist eine Hauptversammlung im Sinne des § 16 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) die Einberufung der Hauptversammlung mit dem bekannt gemachten einzigen Tagesordnungspunkt 1 verlangt. Die Deutsche Balaton AG begehrt demnach die Erörterung des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots der Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von bis zu 4.322.530 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 6,60. Aufgrund der im Rahmen des Erwerbsangebots der Maruho Deutschland GmbH geltenden - durch die Einberufung der Hauptversammlung verlängerten - Annahmefrist war es nicht möglich, den von der Deutsche Balaton AG benannten Tagesordnungspunkt 1 mit der geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG zu verbinden. Einzelheiten können der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger entnommen werden.

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